Zur aktuellen Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren erklärt der stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Marcus Faber:
„Wenn gegen Verbotsverfahren auf Bundes- und Länderebene rechtliche Bedenken bestehen, darf man ein solches Verfahren nicht anstrengen. Denn eine zweite Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht sollten sich die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland nicht erlauben. In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.
Es wäre fatal, wenn die Länder, wie die Aussagen des Ministerpräsidenten Haseloff nahelegen, offenen Auges das Risiko eingegangen wären, vor dem Verfassungsgericht eine Niederlage hinnehmen zu müssen, nur um ein politisches Zeichen zu setzen. Gerade von staatlichen Stellen kann jeder Bürger in jeder Hinsicht zweifelsfrei rechtstaatliches Verhalten erwarten, auch wenn es der Mehrheit der Gesellschaft nicht passt oder dem Zeitgeist widerspricht.
Das gilt gerade auch gegenüber Straftätern oder Verfassungsfeinden. Nach allem, was aktuell bekannt ist, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für ein erfolgversprechendes NPD-Verbotsverfahren nicht vor. das politische Engagement der Zivilgesellschaft, z.B. auf der “Meile der Demokratie” in Magdeburg, Bildung und Aufklärung, dazu ein besserer Verfassungsschutz und die effiziente Arbeit von Polizei und Steuerbehörden – das zeigt die Praxis – sind viel wirkungsvoller als ein mit Pomp inszeniertes Verfahren vor dem höchsten Gericht.“