hueskens14Das neue Gaststättengesetz für das Land Sachsen-Anhalt ist vom Landtag beschlossen worden. Das war keine Glanzleistung der Fraktionen von CDU und SPD. Denn am Beginn des Gesetzgebungsverfahrens stand ein Entwurf mit absurden Auflagen für Vereine, die – hätten sie Rechtskraft erhalten – ehrenamtliche Arbeit und das Vereinsleben insgesamt erheblich erschwert hätten. “Die vielfach ehrenamtlich betriebene Vereinsgastronomie wurde unter den Generalverdacht der Schwarzgastronomie gestellt.

Der vormundschaftliche Staat hätte in Gestalt von ‘Ausschank mit Mitgliedsnummer’ unfröhliche Einkehr gehalten”, so Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende. Wie bei manch anderer handwerklicher Fehlleistung der Landesregierung habe erst ein breiter gesellschaftlicher Protest und diesmal auch der Widerstand der SPD (als Opposition in der Regierung) die Landesregierung auf den Pfad der Tugend zurückgeführt. “Gaststätten sind Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Feste und Feiern vieler Menschen. Die darf der Staat nicht trennen. Auch nicht durch eine Erweiterung der Sperrzeit für Gaststätten von 1 bis 6 Uhr, wie dies in der Landtagssitzung diskutiert wurde”, so Lydia Hüskens.

Kontakt:
Dr. Lydia Hüskens, Stv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt
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