Beschluss des Landesparteitages
Die Landesregierung hat im Finanzausgleichsgesetz den § 19a eingeführt, mit der Verpflichtung für alle „finanziell besser“ ausgestatteten Gemeinden, eine Finanzausgleichsumlage abzuführen.
Die Gemeinden im Umland der Oberzentren Magdeburg und Halle (Saale) haben Vorteile aus der dort vorgehaltenen Infrastruktur.