Beschluss des Landesparteitages
Die FDP Sachsen-Anhalt stellt fest: Die Landesregierung plant eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes. Dabei soll der gesetzliche Anspruch auf eine zehnstündige Betreuung in Kinderkrippen und Kita’s ab August 2013 für alle Familien, egal ob erwerbstätig oder erwerbslos, des Landes ausgeweitet werden. Bis jetzt gilt die Regelung; bei einem nicht erwerbstätigen Erziehungsberechtigten ist der gesetzliche Anspruch auf 5 Stunden tägliche kostenlose Betreuung beschränkt.
Die FDP lehnt die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes in der geplanten Form ab.