
Anstatt zu warten, ob auch das Hauptverfahren mit demselben Urteil endet, wohl auch in der Hoffnung, dass dann die Urteile im Klageverfahren der 63 Gemeinden gegen das Land vorliegen, müsse das Land rasch rechtlich saubere Regelungen treffen. “Das Gericht hat deutlich zugunsten der Eltern entschieden und damit auch für die Wahlfreiheit beim Kita-Ort”, so Hüskens, “der Versuch, durch ggf. höhere Kosten die Eltern zu nötigen, die jeweils kostengünstigere Einrichtung zu wählen, sei gründlich schief gegangen.”
Ein Markenzeichen des Rechtsstaates ist, dass sich der Staat an Recht und Gesetz hält, nicht erst, wenn ihm ein Gericht sagt, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Allein schon deshalb hat das Land Handlungsbedarf.
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Dr. Lydia Hüskens, Stv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt