Hüskens: Reduzierung des Rechtsanspruchs auf acht Stunden gefährdet Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Hüskens: Reduzierung des Rechtsanspruchs auf acht Stunden gefährdet Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Als Gefährdung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kritisiert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, die bekannt gewordenen Eckpunkte des neuen KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt.

„So schön es für die Betroffenen ist, wenn in den Personalschlüsseln auch Krankheitstage der Erzieher berücksichtigt werden und nur noch für ein Kind Kita-Gebühren anfallen, wenn jedoch der Rechtsanspruch auf acht Stunden begrenzt wird, wie es den Medien zu entnehmen ist, werden gerade arbeitende Eltern zukünftig mehr Probleme bei der Kinderbetreuung haben”, so Hüskens. Eine Studie des Landes hatte erst zum Ende des letzten Jahres gezeigt, dass die Eltern in der Regel neun Stunden Betreuung benötigen. Acht Stunden sind demnach zu wenig.

Sitta zu CDU-Vorschlägen zur Kita-Finanzierung: Unvoreingenommen prüfen – Streit offenbart jedoch den Zustand der Kenia-Koalition

Sitta zu CDU-Vorschlägen zur Kita-Finanzierung: Unvoreingenommen prüfen – Streit offenbart jedoch den Zustand der Kenia-Koalition

Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt Frank Sitta erklärt zum KiföG-Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion:
“Es ist zunächst einmal gut, dass die Union nun einen eigenen Vorschlag zur Finanzierung der Kinderbetreuung vorgelegt hat – so wie sie es auch angekündigt hat. Es bleibt allerdings befremdlich, wenn nun in einer Koalition im Vorfeld keinerlei Abstimmung mit den Partnern mehr gesucht wird. Die zuständige Ministerin hat sich mit ihrem Alleingang im Sommer auf ähnliche Weise schon selbst aus dem Spiel genommen. Man kann das alles als Ausdruck einer lebhaften parlamentarischen Demokratie beschönigen oder den Zustand der Koalition realistisch beschreiben: Das schwarz-rot-grüne Lagerfeuer gerät zunehmend außer Kontrolle!

Immerhin gibt es nun endlich eine Grundlage für die weitere Diskussion. Der Vorschlag der CDU sollte zunächst ganz sachlich durchgerechnet werden. Die Neuordnung der Finanzierungsanteile an sich muss auch nicht unbedingt zu einer Absenkung von Standards oder zu höheren Elternbeiträgen führen – jedenfalls dann nicht, wenn das Land sich allgemein um eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen kümmert. Und da sind leider tatsächlich Zweifel angebracht.”

KiFög- Reform: Gezielte Frühförderung und Kostentransparenz

KiFög- Reform: Gezielte Frühförderung und Kostentransparenz

„Es bedarf einer klaren Leitlinie in der frühkindlichen Bildung, die im Einklang mit Bildungs- und Chancengerechtigkeit steht. Frühzeitige Fördermaßnahmen durch geschultes Fachpersonal, eine flexiblere Gestaltung der Öffnungszeiten und eine transparente Kostenstruktur je Betreuungsplatz, müssen neben einer Entschlackung der bürokratischen Vorschriften bei der anstehenden Novellierung des KiFöG berücksichtigt werden“, erklärt Frank Sitta, Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt und Präsidiumsmitglied, den Beschluss des Landesvorstandes der Freien Demokraten.

Sitta weiter: „Um den Eltern und den Einrichtungen mehr Klarheit zu verschaffen, sollten die Kosten pro Stunde am Nachmittag, nach einer realen Bedarfsermittlung erfolgen. Dieses Verfahren bietet auch den Kindergärten Optimierungspotenziale.“ Bei allen Neuerungen gilt es, berufstätige Eltern nachhaltig vor weiteren Gebührenerhöhungen zu schützen. Eine Übernahme der Kosten der frühkindlichen Bildung am Vormittag durch das Land Sachsen-Anhalt und die Landkreise und die Finanzierung der Betreuungszeiten am Nachmittag durch die Gemeinden und Eltern seien zudem ein Ansatz, um pädagogisch Sinnvolles mit finanziell Machbarem zu kombinieren.

Zeit mit den Eltern ist keine Diskriminierung!

Zeit mit den Eltern ist keine Diskriminierung!

Behauptungen Grimm-Brennes abenteuerlich / berufstätige Eltern entlasten

Als abenteuerlich bezeichnete Dr. Lydia Hüskens, stellvertretenden Landesvorsitzende der Freien Demokraten die Behauptung von Sozialministerin Petra Grimm-Benne und der Diakonie Mitteldeutschland, es sei eine Diskriminierung von Kindern erwerbsloser Eltern, wenn diese nicht zehn Stunden am Tag in einer KiTa seien, weil ihre Eltern sich nicht um deren Wohl kümmern können. 

“Die Mehrzahl der Eltern – ob erwerbstätig oder nicht – kümmert sich liebevoll um ihre Kinder und es ist für sie ganz selbstverständlich, sie so früh wie möglich  aus der Kinderbetreuung abzuholen, weil sie gerne Zeit mit ihnen verbringen”, so Hüskens. 

Die wenigen Fälle, in denen es aus Sicht des Kindeswohls besser ist, dass sie weniger Zeit bei ihren Eltern verbringen, können anders gelöst werden als durch einen zehnstündigen Rechtsanspruch für alle Kinder. 

“Das Beharren auf der derzeitigen Regelung wird die Gebühren für die Kinder erwerbstätiger Eltern weiter in die Höhe treiben. Schon heute können sich viele junge Paare eine Betreuung ihrer Kinder von mehr als sechs Stunden nicht mehr leisten.” 

Wenn die SPD hier nicht umdenkt, wird es eine ganz andere Diskriminierung geben: Die der jungen berufstätigen Eltern, die sich benachteiligt fühlen, weil sie zwar über ihre Steuern ganz wesentlich für Kinderbetreuung zahlen, sich den Elternbeitrag dann aber kaum mehr leisten können, obwohl sie auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind. 

Die Landesregierung ist gefordert, einen vernünftigen Kompromiss zu finden, der den Berufstätigen eine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sichert, die frühkindliche Bildung stärkt und für alle Partner fair und finanzierbar ist. 

“Zehn Stunden für alle werden das nicht sein, wie die Preisentwicklung bei den Elternbeiträgen in den vergangenen Jahren gezeigt hat”, so Hüskens abschließend.

KiFöG-Novelle in den Papierkorb

KiFöG-Novelle in den Papierkorb

CDU, SPD und Grüne wollen mit dem Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG)” die Eltern entlasten.

“Das, was da in den Landtag eingebracht wird, wird in der Praxis maximal wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirken”, so Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.

Zugleich sorge die angekündigte “grössere Novelle” Ende 2017 für weitere Unsicherheit bei den Trägern. Die Landesregierung wäre besser beraten, den Schnellschuss im Papierkorb zu versenken und u.a.  mit Blick auf die Anforderungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts die Kita-Finanzierung zügig völlig neu zu gestalten. Dann hätten Land und Kommunen auch die Möglichkeit, wünschenswertes und finanzierbares aufeinander abzustimmen.

“Nur wenn es gelingt, dass Familie und Beruf miteinander vereinbar sind, die frühkindliche Bildung in guter Qualität angeboten werden kann, die Kita für berufstätige Eltern bezahlbar ist, bleibt die Qualität der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt erhalten”, so Hüskens.

Die Landesregierung habe es “geschafft”, dass die Kosten der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt trotz enorm gestiegener Landeszuweisungen viele Eltern überfordern. Zugleich entpuppe sich die groß angekündigte Entlastung der Kommunen als Potemkinsches Dorf.

“Wer so mit den Kommunen umgeht, gefährdet langfristig die kommunale Selbstverwaltung ebenso wie den Sozialstaat”, sagte Hüskens. “Wer so mit den Eltern umgeht, riskiert die Glaubwürdigkeit der Politik.”

Freie Demokraten: Grundsätzliche Neuregelung des KiFöG bleibt zwingend

Freie Demokraten: Grundsätzliche Neuregelung des KiFöG bleibt zwingend

Foto: Benjamin Diedering

Foto: Benjamin Diedering

Die Freien Demokraten haben die Verwendung zur Verfügung stehender Mittel aus dem Betreuungsgeld zur Absenkung der Elternbeiträge bei der Kinderbetreuung grundsätzlich begrüßt. Dennoch bleibt eine Neuregelung zwingend. Dazu erklärt der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Frank Sitta:

„Die Nutzung der Gelder aus dem Betreuungsgeld ist erst einmal eine gute Nachricht. Klar ist aber auch, dass dies dauerhaft nicht zu einer Entlastung der Eltern führen wird. Niemand sollte sich in diesem Punkt von CDU und SPD Sand in die Augen streuen lassen. Bereits im März stehen Tarifsteigerungen an, die die Situation wieder verschärfen werden. An einer Abwicklung des bestehenden KiFöGs führt kein Weg vorbei. Es ist Zeit, dass der Landtag erkennt, dass die KiFöG-Novelle im Jahr 2013 ein Fehler war, den es zu beheben gilt.

Die Begrenzung der kommunalen Zuschüsse muss raus aus dem Gesetz, gleichzeitig brauchen die Kommunen endlich eine vernünftige Finanzausstattung, um die übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen zu können.“