Wissenschaftliche Hinweise sind noch lange keine praktische Politik

Wissenschaftliche Hinweise sind noch lange keine praktische Politik

„Auch wenn ich die Schlussfolgerungen die das IWH aus seinen Forschungen zieht, den ländlichen Raum nicht mehr zu fördern, absolut nicht teile, halte ich es für überzogen, in der Diskussion darum den Entzug der Fördermittel zu thematisieren, wie es Ministerpräsident Haseloff laut Presseberichterstattung getan hat,“ so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretenden Landesvorsitzende der FDP.

„Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse steht nicht ohne Grund in unserer Verfassung, denn wir wollen attraktive Lebensbedingungen in der ganzen Fläche und nicht nur in einigen großen Städten. Die Freiheit von Forschung und Lehre findet sich allerdings im gleichen Dokument.

Unabhängig von den aus meiner Sicht falschen Schlussfolgerungen der Forscher zeigen die Ergebnisse der Studie offensichtlich, dass es um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch in Sachsen-Anhalt noch nicht gut bestellt ist. Anders als die Wissenschaftler tragen Politiker allerdings die Verantwortung dafür, dass politische Ziele umgesetzt werden. Wissenschaftlich aufgearbeitete Hinweise nicht anzunehmen, auch wenn sie hier mit dem Holzhammer verteilt wurden, kann nicht der richtige Weg sein, um Probleme zu bewältigen. Für Sachsen-Anhalt sollte die Studie des IWH Anlass dazu geben, noch einmal einen besonders kritischen Blick auf die Gestaltung der Förderprogramme zu werfen, ihre Wirksamkeit gerade für den ländlichen Raum zu prüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.“

Sitta: „Respekt-Rente“ ist ungerecht

Sitta: „Respekt-Rente“ ist ungerecht

Auf Antrag der SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt debattierte heute der Landtag über die Einführung einer Grundrente, wie sie erst kürzlich von Arbeitsminister Heil als „Respektrente“ per Gesetzantrag vorgestellt wurde. Fraktionsvize der FDP im Deutschen Bundestag und Vorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt, Frank Sitta steht dem Vorschlag der SPD kritisch gegenüber:

„Die sogenannte “Respektrente” ist nicht nur für die Allgemeinheit sehr teuer – denn eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Sie wäre auch schlichtweg ungerecht, weil es mit dem bewährten Grundsatz der Rentenversicherung bricht, dass Einzahlung und Auszahlung zusammenhängen. Gegen Altersarmut muss man zielgerichtet und immer in Anknüpfung an real erworbene Ansprüche angehen, aus diesem Grund schlagen die Freien Demokraten eine „Basis-Rente“ für Geringverdiener vor. Mit dieser „Basis-Rente“ sorgen wir dafür, dass nach einem fleißigen Arbeitsleben alle immer mehr haben als die Grundsicherung. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung,“ so Sitta.

„Außerdem soll niemand fürchten müssen, Ersparnisse für die Altersvorsorge oder sein Eigenheim zu verlieren. Deshalb fordern die Freien Demokraten unter anderem eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens. Außerdem soll die Beantragung und Auszahlung von gesetzlicher Rente und Grundsicherung im Alter für Menschen ohne ausreichende Existenzsicherung unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengeführt werden,“ sagt Sitta abschließend.

Wissenschaftliche Hinweise sind noch lange keine praktische Politik

Finanzierung der NORD/LB ohne Verschuldung absichern

Nach der sich abzeichnenden Entscheidung der Landesregierung, die Finanzierung der Nord/LB über eine Finanzierungsgesellschaft abzuwickeln, fordert Dr. Lydia Hüskens die Landesregierung auf, stattdessen einen Nachtragshaushalt vorzulegen.

„Mit dem jetzt vorgesehenen Finanzierungsweg verschuldet sich das Land. Damit verstößt es zum einen gegen seine eigenen Gesetze, zum anderen wohl auch gegen die Vereinbarung mit dem Bund über die Konsolidierungshilfe in Höhe von jährlich 80 Millionen Euro. Die Notwendigkeit die Bank mitzufinanzieren ist ärgerlich, aber wohl ohne echte Alternative. Da es dafür im Landtag sicher eine Mehrheit gibt, besteht für Finanztricks keine Notwendigkeit.“

Gesetzesvorlage von der Leyens kann Probleme der Bundeswehr nicht lösen

Gesetzesvorlage von der Leyens kann Probleme der Bundeswehr nicht lösen

Zum beschlossenen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung, zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, äußert sich der liberale Verteidigungsexperte Dr. Marcus Faber: „Der Vorstoß Ursula von der Leyens wird die Personalnot der Bundeswehr nicht stoppen können. Es wird versucht die großen Lücken mit Reservisten zu füllen, damit die missglückte Personalstrategie des Ministeriums kaschiert wird.“

Trotzdem stimmt Faber der Aufwertung der Reserve sowie der Zielrichtung des Entwurfes zu: „Auch wenn einige Maßnahmen grundsätzlich richtig sind, kommt dieser Vorschlag für eine Ministerin, die bereits in der zweiten Legislaturperiode im Amt ist, viel zu spät.“

Laut dem Gesetzesentwurf seien die Menschen in der Bundeswehr eine kostbare Ressource: Sie zu gewinnen und zu halten sei der Schlüssel, um die vielfältigen Verpflichtungen der Bundeswehr heute und morgen erfüllen zu können.

„Seit 15 Jahren wird das Ministerium von der Union regiert. Musste die Situation erst so dramatisch werden, bis die Ministerin reagiert?“, fragt sich Faber: „Allein die Luftwaffe hat einen enormen Bedarf an Fachpersonal, den sie aufgrund von Pensionierungen nicht allein durch Rekrutierung auflösen kann. Jetpiloten in Teilzeit sind doch Hirngespinste, oder glaubt Frau von der Leyen wirklich hochspezialisierte Verwendungen durch Reservisten auffüllen zu können. Die fehlenden Flugstunden für die Jetpiloten bleiben trotzdem noch bestehen und damit auch die Unzufriedenheit der Soldaten. Attraktivität sieht anders aus.“

Hintergrund: Die Bundesregierung beschließt heute den von der Bundesministerin der Verteidigung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG). Zur Zufriedenheit der Luftwaffensoldaten hat Dr. Marcus Faber zwei kleine Anfragen gestellt, die die Probleme offen legen (Drs 19/7662 und 19/3816).

Endlich! Weg für bessere Bildung ist frei

Endlich! Weg für bessere Bildung ist frei

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber bewertet das erzielte Ergebnis im Vermittlungsausschuss positiv: „Mit der Einigung ist endlich der Weg frei für eine bessere  Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Zwar hätten wir uns noch mehr vorstellen können, aber es ist ein großer Fortschritt erzielt worden.“

Für Sachsen-Anhalts Schüler hofft der Stendaler Bundestagabgeordnete nun auf eine schnelle Umsetzung: „Die Große Koalition und allen voran Bildungsministerin Anja Karliczek müssen jetzt zügig den Digitalpakt umsetzen und die neuen Möglichkeiten bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Leben füllen. Ich wünsche mir, dass  möglichst schnell viele Schulen, egal ob in der Altmark, Halle oder Magdeburg von diesem
Kompromiss profitieren können.  WLAN, Whiteboards, Laptops und digitale Lernprogramme gehören flächendeckend in die Schulen.“

Zum Kompromiss erklärt Faber: „Mit der Steigerung der Leistungsfähigkeit wird erstmals eine klare Zielformulierung für Bundesgelder in das Grundgesetz geschrieben. Zudem kann der Bund künftig nicht nur in Kabel und Beton investieren, sondern auch in die Schulung von Lehrpersonal oder die Unterstützung durch IT-Spezialisten.“ Auch würden die Finanzhilfen nicht mehr degressiv ausgestaltet, wodurch für die Länder Verlässlichkeit hergestellt werde. „Die FDP-Fraktion hat erreicht, dass Deutschland weltbester Bildung ein Stück näher kommt“, so Faber.

Hintergrund: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwochabend auf eine Grundgesetzänderung verständigt, die den Bildungsföderalismus in Deutschland modernisiert. Dafür hatte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen
Bundestag lange gekämpft. Am Donnerstag wurden, durch namentliche Abstimmung, die nötigen Änderungen lediglich gegen die Stimmen der AfD auf den Weg gebracht. Deutschlands Schulen können mit digitalen Mitteln für fünf Milliarden Euro aus Bundesmitteln ausgestattet werden.

Endlich! Weg für bessere Bildung ist frei

Der Wolf gehört ins Jagdrecht – Unkontrollierte Population auch in Sachsen-Anhalt stoppen

„Wenn alle Schutzmaßnahmen gegen problematische Wölfe versagen, muss der Wolf zum Abschuss freigegeben werden.“, stellt der Bundestagsabgeordnete, Dr. Marcus Faber, der auch stellvertretendes Mitglied im zuständigen Landwirtschaftsausschuss ist, fest. Die auf mittlerweile über 1.000 Tiere angestiegene Population wird zum Problem zwischen Mensch und Tier. „Die Anzahl der Angriffe auf Nutztiere steigt gewaltig und ein Zögern lässt sich den Weidetierhaltern nicht mehr erklären. Daher ist es mir auch unerklärlich, warum die Altmärker Bundestagsabgeordneten Eckard Gnodtke (CDU) und Matthias Höhn (LINKE) gestern unseren Antrag abgelehnt haben. Sie müssten es besser wissen, “, so Faber.

Der Stendaler Bundestagsabgeordnete fasst die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion zusammen „Wir fordern mit unserem Antrag Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.“ So wird ein aktives Wolfmanagement geschaffen. „Die mehr als 380.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland sind verantwortungsvolle Naturschützer und würden ihre Verantwortung auch bei einem niedrigeren Schutzstatus des Wolfes gerecht werden.“, so Faber.

Weiter schränkt Faber ein: „Gleichzeitig brauchen wir neben der Entnahme – dem Abschuss – des Wolfes auch ausgewiesene Wolfverbreitungsgebiete. Natur- und Artenschutz muss immer differenziert betrachtet werden.“ Ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring ist neben der Aufnahme ins Jagdrecht nötig.

Hintergrund: Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mit dem Gros der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt. Der Wolf steht als Anhang IV der 25 Jahre alten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie aufgeführte Art unter einem besonders strengen Artenschutz nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetztes. Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ohne gleichzeitige Aufnahme in die Verordnung über die Jagdzeiten würde zunächst an dem Schutzstatus nichts ändern.