„Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird in Deutschland endlich zum Thema“, begrüßt der stellv. Landesvorsitzende der FDP Dr. Marcus Faber das Ausschreibungsverfahren des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
„Derzeit importieren wir Cannabis aus den Niederlanden und Kanada, aus Ländern also, in denen Cannabis entweder geduldet oder legal ist. Das Ausschreibungsverfahren des Bundes, das sich seit März hinzieht, ist ein erneutes Paradebeispiel für deutschen Bürokratismus.
Die Zahl der Cannabis-Konsumenten in Deutschland liegt Schätzungen zufolge bei rund vier Millionen Menschen. Genehmigen wir also zukünftig den Anbau zu medizinischen Zwecken, macht eine Legalisierung von Cannabis nur noch mehr Sinn. Sämtliche Kontrollverfahren, die Anbau, Lagerung und den späteren Vertrieb in Deutschland überwachen, würden entschärft. Etliche Millionen zusätzliche Steuergelder, könnten eingenommen werden. Eine Finanzierung von Forschung und Entwicklung zu Cannabis in den verschiedensten Bereichen wäre möglich.
Der Cannabis-Anbau ist auch für Sachsen-Anhalt und seinen ländlichen Raum ein denkbares Zukunftsprojekt. Für medizinische Zwecke, aber auch genauso für andere Bereiche aus Industrie und Landwirtschaft“, so Faber abschließend.
BERLIN. Anlässlich des im morgigen Ausschuss für Gesundheit stattfindenden Expertengesprächs zu den Arzneimittelstudien in der DDR erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss Jens ACKERMANN:
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat für die morgige Sitzung im Gesundheitsausschuss Experten geladen, die die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Erkenntnisse bezüglich der DDR-Pharmatests informieren sollen. Es gibt reichlich Gesprächsbedarf und viele offene Fragen, die es nun abzuarbeiten gilt. Daher wollen wir wissen, inwieweit das Arzneimittelgesetz der DDR Anwendung fand. Das heißt: Wurden die Patienten über Risiken und Nebenwirkungen informiert und haben sie auch ihr Einverständnis dazu erklärt?
Des Weiteren war laut DDR-Arzneimittelgesetz vorgeschrieben, dass der Arzt und der Patient eine Unterschrift leisten mussten. Wurde seitens des DDR-Regimes Druck auf die Ärzte ausgeübt, die Aufklärung zu unterlassen? Zudem sollte die Frage gestellt werden, welche klinischen Studien abgebrochen wurden und wenn ja, warum? Hierzu wäre es spannend zu erfahren, ob es in Archiven noch weitere Dokumente gibt, die diese Vorgänge belegen.
Politisch wird zu bewerten sein, ob die SED-Führung diese Pharmatests gar benutzt hat, um Devisen zu beschaffen. Es ist unsere Pflicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine lückenlose Aufklärung über die Vorgänge in den Krankenhäusern der DDR zu forcieren.
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