„Die Geschäftsführerin der Lotto GmbH des Landes Sachsen-Anhalt muss ihr Amt ruhen lassen, wenn der Landtag heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzt“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Das Land Sachsen-Anhalt hat immer die Position vertreten, dass Glücksspiel nur staatlich organisiert werden darf, um die Sucht zu kanalisieren, Missbrauch zu verhindern und Manipulationen erst gar keine Chance zu geben. Die aktuellen Vorwürfe von Linken und AfD, die in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden sollen, stehen dazu in krassem Gegensatz.
Da die Lotto GmbH über einen weiteren Geschäftsführer verfügt, entsteht kein Schaden durch eine Suspendierung der Geschäftsführerin. „Gleichzeitig wird dem Eindruck vorgebeugt, dass die Geschäftsführerin auf Zeugen oder auf Akten Einfluss nehmen könne“, so Hüskens abschließend.
„Die Landesregierung ist gefordert, schnellstens, ggf. über die Spielaufsicht zu prüfen, ob die Lotto-Gesellschaft ihre eigenen Compliance-Regelungen und die Vorgaben des Beteiligungshandbuches einhält“, fordert Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Wenn es zutrifft, dass sowohl Aufsichtsratsvorsitzender als auch Geschäftsführung gemeinsam in Gremien von der Lotto-GmbH geförderten Organisationen sitzen, besteht das Risiko, dass die Aufsicht durch den Aufsichtsrat nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. Zumal der Aufsichtsrat abweichend vom Public Corporate Governance Kodex des Landes keinen Prüfungsausschuss für die Begleitung etwa der Wirtschaftsprüfung eingerichtet hat, sondern diese Aufgabe selbst erledigt.
Wenn dies nun durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in jahrelangen Terminen öffentlich diskutiert wird, schadet dies nachhaltig dem Vertrauen in die Lotto-GmbH. Schließlich unterliegt dem Staatsmonopol beim Glücksspiel u.a. die Fiktion, dass neben der Suchtprävention natürlich ausschließlich im Rahmen geltenden Rechts gespielt wird. „Deshalb ist das Land gut beraten, selbst, ggf. über das Innenressort zügig zu prüfen und ggf. rechtliche Schritte zu ergreifen“, so Hüskens abschließend.
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