Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, und Allard von Arnim, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt sollte die Übergabe von mehr als 16.000 Unterschriften des “Aktionsbündnisses Grundschulen vor Ort” dazu nutzen, neu über die Schulentwicklungsplanung nachzudenken.
Dazu meint die stellv. FDP-Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens: “Die Schulentwicklungsverordnung hat sich de facto als ‚Schulschließungsanordnung‘ erwiesen. Die angekündigten bzw. absehbaren massenhaften Schulschließungen sind nicht nur fatal für die Bildungslandschaft, sondern für den ländlichen Raum allgemein. Das widerspricht dem, was die Koalitionsparteien in ihren Wahlprogrammen formuliert und im Regierungsprogramm für die Legislaturperiode vereinbart haben.”
“Insbesondere in dünn besiedelten Regionen, wie dem Jerichower Land ist die Grundschule oft der wichtigste Anlaufpunkt des gesellschaftlichen Lebens und damit auch ein wichtiger Aspekt für Unternehmen und ihre Investitionsüberlegungen.”, ergänzte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Allard von Arnim.
Der FDP-Landesparteitag hat sich am 14.4.2013 in Peißen für den Erhalt von kleinen Grundschulen stark gemacht. Standorte können gehalten werden, wenn folgende Möglichkeiten genutzt werden:
1. Konzentration der Verwaltung und Schulleitung mehrerer Schulen an einem Standort, etwa durch die Schaffung von Grundschulverbünden mit mehreren Standorten wie in NRW unter schwarz-gelb eingeführt und in Bayern unter CSU und FDP bereits in größerem Maßstab praktiziert
2. flexibler und zumutbarer mobiler Einsatz der Lehrer in Abhängigkeit von den territorialen Verhältnissen
3. in den Grenzbereichen Abschluss von Vereinbarungen mit den Nachbarländern über durchlässige Schullaufbahnen und die Beschulung von Kindern im jeweiligen Nachbarland
4. kreisübergreifende Kooperation zwischen den Schulen
5. klassenübergreifender Unterricht und klassenspezifische Kooperation zwischen den Schulen
6. Aufhebung der Schuleinzugsgebiete
7. vermehrte Kooperationen der Schulen mit den Vereinen, Verbänden und öffentlichen Institutionen des Ortes und der Region.
Die FDP lehnt es ab, die Kommunen über Programme wie Stark III zu bevormunden und über die Finanzierung von Schulsanierungen Schulstrukturen im Land zu schaffen, die in ihrer Konsequenz eine Verödung zahlreicher kleiner Orte zur Folge haben werden.
“Mit der beabsichtigten Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise greift das Land massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein.”
“Das Land ordnet eine Aufgabe neu ordnet und verlagert Aufgaben von den Städten und Gemeinden, die diese Aufgabe als wesentlich betrachten, und gibt sie dorthin, wo diese Aufgaben eigentlich nicht hingehören und auch nicht gewollt sind”, so Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.
Damit erreiche man nicht, wie das Sozialministerium vollmundig verkündete, “eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes”, sondern mehr Bürokratie, ein schlechteres, weil ortsfernes Controlling und steigende Elternbeiträge. Das bringe, so Hüskens, zurecht viele Kommunen auf die Palme. Dass dies die kommunalen Spitzenverbände, die schon bei der Anhöhrung zum Gesetzentwurf deutlich Position bezogen hatten, nicht klaglos hinnehmen, war zu erwarten.
Die Chancen, dass das Verfassungsgericht ihnen Recht gibt, wenn sie dort gegen das KiFöG klagen, sind sicher höher als bei vielen Klagen gegen die Kommunal- und Gebietsreform. Dann steht dem KiFöG die nächste Novelle ins Haus.
Zum heutigen Antrag (22.03.2013) der Grünen Landtagsfraktion für eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:
„So ganz schlau wird man aus den Grünen ja nicht. Während die Partei den Menschen einerseits vorschreiben will, was man essen soll, bzw. was alles nicht. Während sie die Nutzung etwa von Solarstudien beschneiden möchte und so zahlreiche weitere Ideen hat, was Menschen alles verboten werden solle – natürlich nur zu ihrem besten – ist sie auf der anderen Seite relativ locker, was den Umgang etwa mit Medikamenten anbelangt. Jetzt also soll die Pille danach rezeptfrei abgegeben werden. Als Begründung dafür muss das “Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung” herhalten. Merkwürdig, dass eine Partei, die den Menschen nicht einmal zutraut, zu entscheiden, ob sie ein Stück Fleisch essen wollen oder nicht, auf diesem Politikfeld der Auffassung sind, sie wüssten schon selber was gut für sie ist. Dabei ist die Pille danach, die die Einnistung von Eizellen verhindern soll, nicht ohne Nebenwirkungen. Deshalb muss für dieses Medikament das gleiche gelten, wie für alle Medikamente, ohne dogmatische Vorurteile. Wenn sichergestellt ist, dass ihre Einnahme auch ohne ärztliche Beratung sicher und ohne ernsthafte Nebenwirkungen eingenommen werden kann, dann sollte sie ohne Rezept abgegeben werden, wenn dies nicht der Fall ist, dann nicht. Darüber sollten nicht die Politik, sondern die Fachleute entscheiden, nach rein medizinischen Maßstäben. Hier taugen weder konservative noch grüne Lebensentwürfe, um diese fachliche Entscheidung zu ersetzen.“
“Es ist nur folgerichtig, den Solidarzuschlag bis 2019, dem Jahr, in dem auch die SOBeZ-Zahlungen auslaufen, abzuschaffen”, sagte Dr. Lydia Hüskens, die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Beschluss der FDP im Bund dazu ist nur konsequent.
Eine Steuer, die für die Finanzierung einer Sonderaufgabe geschaffen wurde, muss mit dem Wegfall der Sonderaufgabe auch wieder abgeschafft werden. Zumal spätestens zu diesem Zeitpunkt die gesamten Bund-Länder-Finanzbeziehungen ohnehin auf dem Prüfstand stehen. Der Verzicht auf den SOLI fällt gerade in guten Steuerjahren wie derzeit besonders leicht. Zudem fließt der SOLI nur in den Bundeshaushalt, seine Kürzung belastet die Bundesländer nicht. Bereits heute gehen die Einnahmen des SOLI auch nicht eins zu eins in die Sonderfinanzierungstatbestände der Länder ein. Während die Sonderergänzungszuweisungen des Bundes an die neuen Länder in 2012 insgesamt 7,3 Mrd. Euro betragen hätten, erbrachte der SOLI im gleichen Jahr 13,6 Mrd. Euro. Wer in Zukunft ein Mehr an Staatsausgaben wolle, müsse allgemeine Steuern erhöhen, wie es SPD und Grüne (und dazu mancher CDU’ler) planen.
Die Novelle des Wassergesetzes reiht sich nahtlos ein in die Reihe der Gesetze von CDU und SPD, die Bürgern und Unternehmen in unserem Land zusätzliche Kosten aufbürdet.
“Inzwischen sind fast alle Entlastungsgesetze, die schwarz-gelb 2002 bis 2006 auf den Weg gebracht hatten, wieder kassiert”, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Vorsitzende des FDP-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Mit der Begründung, der Vernässung in manchen Regionen vorbeugen zu wollen, soll der Anschlusszwang für Niederschlagswasser wieder eingeführt werden. Anstatt wie bisher nur bei Gefahr – etwa durch Vernässung – soll dieser Zwang nun wieder einfach per Gemeindesatzung verfügt werden können.
“Es ist bedauerlich, dass die CDU inzwischen eine Gesetzeslage geschaffen hat, die der entspricht, die 2002 nach acht Jahren grün-rot-rot galt”, so Hüskens abschließend.
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