HÜSKENS: Sachsen-Anhalt braucht eine Kinderkommission

HÜSKENS: Sachsen-Anhalt braucht eine Kinderkommission

Der Universal Children’s Day am 20.11.2012 wird weltweit gefeiert, um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Wir feiern den Weltkindertag in Deutschland am 20.9. – und in Ostdeutschland auch den Kindertag am 1.6. Das bietet die Chance für Publizität für die Angelegenheiten der Kleinen und Schwachen.

Kinder brauchen aber nicht nur die Aufmerksamkeit für einen Tag, sondern eine kritische Öffentlichkeit, die sich ihrer Sache annimmt. Das geschieht auf Bundesebene seit 1988 erfolgreich durch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Im Bayerischen Landtag hat sich am 24. November 2009 eine Kinderkommission konstituiert.

In Sachsen-Anhalt fordern alle möglichen Fraktionen die Stärkung der Kinderrechte, CDU und SPD hatten 2006 einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Einrichtung einer solchen Kommission aber kategorisch abgelehnt. Dieser zielte damals darauf ab, die Kinderkommission als Unterausschuss des Sozialausschusses zu installieren. Sie sollte die Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung auf Kinderfreundlichkeit überprüfen und auf kinderfreundliche Beschlüsse des Landtages und seiner Ausschüsse hinwirken.

Die Grundintention des Antrages ist in Zeiten, wo eine Landesregierung den Arrest für Schulverweigerer immer noch für ein pädagogisches Mittel hält oder der Trend zu immer größeren und damit unübersichtlicheren Schulen ungebrochen ist, aktuell wie nie.

„Als parteiübergreifendes Gremium soll sich die Kinderkommission abseits parteipolitischer Auseinandersetzung für die Interessen der Kinder stark machen, indem sie Beschlüsse und Empfehlungen fasst“, so Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP. Politik hat in der Demokratie den Charme, dass sie sich korrigieren kann. Sachsen-Anhalts Landtag braucht eine Kinderkommission, die die Rechte der Kinder tagtäglich einfordert, anstatt politischer Sonntagsreden und Forderungen nach einer Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung.

Hentschke: Der erste Schritt in die falsche Richtung

Hentschke: Der erste Schritt in die falsche Richtung

Mit der Einbringung eines neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) hat die Landesregierung aus der Sicht von Norbert Hentschke, Mitglied im FDP-Landesvorstand, den ersten Schritt in die falsche Richtung getan. Die FDP spricht sich gegen eine Veränderung des bestehenden KiFöG aus.

Die Landesregierung will in ihrem Gesetzesvorhaben den gesetzlichen Anspruch auf eine zehnstündige Betreuung bis 2014 für alle Kinder im Kindergartenalter ausweiten. Die bisherige Regelung beschränkt den Anspruch nicht erwerbstätiger Eltern auf Kinderbetreuung auf fünf Stunden am Tag.

Für die FDP ist es unverständlich, dass die Landesregierung in Zeiten knapper Haushaltskassen 51 Millionen zusätzlich für diese Gesetzesänderung ausgeben möchte. Neben der Finanzierung eines Anspruches für alle Kinder im Kindergartenalter aus Landesmitteln entstehen auch für die Kommunen erhöhte Ausgaben. Landkreise und kreisfreie Städte sollen zukünftig nicht nur für die Bedarfsplanung, sondern auch für die Umsetzung der Kinderbetreuung zuständig sein. Parallel dazu werden die Mittel aus dem neuen Finanzausgleichsgesetz – allen STARKen Versprechungen zum Trotz – voraussichtlich gekürzt werden.

„Wir erwarten durch die erhöhten Kosten eine Mehrbelastung für diejenigen, die für die Betreuung bezahlen. Hier wird klar ein unsinniges Prestigeprojekt durch die Geldbörse der Leistungsträger unserer Gesellschaft gestemmt.“

Abschließend bemerkt Hentschke: „Es ist interessant zu sehen, wie sich die Christdemokraten auf Bundesebene ihrem bayerischen Koalitionspartner beugen und mit dem Betreuungsgeld eine Herdprämie einzuführen. Gleichzeitig bremst man damit den Ausbau dringend benötigter KiTa-Plätze, mit denen Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen wären.”

„Eine klare Linie in der Union ist schon lange nicht mehr erkennbar: Auf der einen Seite gibt die CDU Millionen im Land aus, damit Kinder staatlich betreut werden und auf der anderen Seite fördert sie auf Bundesebene, dass die Kinder zu Hause bleiben. Im schlimmsten Fall werden Steuergelder doppelt und mit gegensätzlicher Zielrichtung ausgegeben. Eine solche Politik ist absolut unsinnig.”

FDP steht zu Babyklappen und vertraulicher Geburt

FDP steht zu Babyklappen und vertraulicher Geburt

Die FDP Sachsen-Anhalt steht zu den viel diskutierten vier Babyklappen in Sachsen-Anhalt. Der stellv. Landesvorsitzende, Marcus Faber, meint dazu:

„Der Schutz des Lebens ist für uns das höchste Gut. Sicher, jedes Kind in einer Babyklappe ist eins zu viel, aber ich bin fest davon überzeugt, dass sich keine Mutter eine solche Entscheidung leicht macht. Mit solchen Einrichtungen können wir viel zusätzliches Leid verhindern.“

Die Liberalen sehen es zudem als sehr positiv an, dass fast alle Findlinge aus Babyklappen schnell in eine Adoptivfamilie vermittelt werden können: „Das die Kinder behütet aufwachsen, muss hier oberste Priorität haben. Auch deshalb setzen wir auf Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und das Gesetz zur vertraulichen Geburt“, meint der Liberale.

Faber, der auch Stadtrat in der Hansestadt Stendal ist, plädiert zudem für die Einrichtung von zwei weiteren Babyklappen im Norden und Westen Sachsen-Anhalts: „Die Babyklappen in den drei kreisfreien Städten, sowie in Bitterfeld-Wolfen, sind zweifellos eine Hilfe. Im Norden und Westen des Landes sehe ich jedoch Nachholbedarf. Die Wege in Sachsen-Anhalt sind weit, und die Winter kalt. Kein Kind darf am Straßenrand liegen!“ so Faber abschließend.

Bildungsgutscheine des Bundes für Krippen- und Kindergartenplätze

Beschluss des Landesparteitages

Die Landespartei bringt auf dem Bundesparteitag folgenden Antrag ein:

So oft schon ist es gesagt worden – und viel zu wenig hat sich bis heute daraus ergeben: Die wichtigste Ressource in unserem Land sind kluge Köpfe. Kluge Investitionen in Bildung werden die Zukunft und den Wohlstand unseres Landes sichern. Einen anderen Weg gibt es in der Wissensgesellschaft nicht.

Wir müssen Bildung neu denken!

Wir wissen heute mit großer wissenschaftlicher Genauigkeit, dass Kinder bis zum 6. Lebensjahr im Wesentlichen ihre grundlegenden Motivationen, ihre Grundfertigkeiten und ihr Leistungsvermögen herausgebildet haben. Nie wieder lernen sie so schnell und so viel wie in der frühkindlichen Phase.

Daher ist es nötig, bereits Krippen und Kindergärten als Bildungseinrichtungen zu etablieren. Das Grundrecht auf Bildung und die Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit realisieren sich in dieser Phase. Für Liberale ist es daher ein zentrales Anliegen, die Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gerade auch in der frühkindlichen Bildung zu fördern, um möglichst viele Menschen zur späteren Teilhabe am Berufsleben und in der Gesellschaft zu befähigen. Auch die Integration der Kinder mit Migrationshintergrund entscheidet sich an dieser Stelle.

Andere europäische, asiatische und amerikanische Länder sind uns seit Jahren in der Entwicklung der frühkindlichen Bildung voraus. Deutschland ist im Vergleich zu ihnen „Entwicklungsland“ und verspielt damit sein „Fachkräftepotential“ für die Zukunft.

Der Rechtsanspruch auf Kindergärten ist bis heute in ganz Deutschland immer noch nicht ausreichend realisiert. Bei den Krippenplätzen liegt der Westen Deutschlands bei einer Versorgungsquote von knapp 9,6%. Auch wenn der Osten, was die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen anbelangt, eine Vorreiterrolle hat, bleibt Kinderbetreuung als vorschulische Bildung eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen.

Deutschland braucht eine Qualitätsoffensive Frühkindliche Bildung.

Das deutsche System der vorschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erheblich unterfinanziert. Die Soll-Vorstellung der OECD, dass ca. 1% des BIP für den Bereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Kinder bis zum Schuleintritt investiert werden sollten, wird nicht annähernd erfüllt.

Die deutschen öffentlichen Ausgaben für die Kinderbetreuung lagen 2002 mit 10,53 Mrd. € bei ca. 0,5% des BIP. Allein zusätzliche 3,44 Mrd. € jährlich müssten bei uns investiert werden, um wenigstens den französischen Anteil von knapp 0,7% am BIP zu erreichen.

Welche Maßnahmen müssen aus liberaler Sicht von Bund, Ländern und Kommunen ergriffen werden?

  1. Für den Krippenbereich ist das Angebot an Betreuungsplätzen vor allem im Hinblick auf regionale Unterversorgung auszubauen.
  2. Die Tagespflege muss gleichrangig neben der institutionellen Krippenbetreuung in die staatliche Förderung einbezogen werden.
  3. Zur Unterstützung der Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern ist ein umfassendes „Erwachsenenbildungskonzept“ zu erarbeiten.
  4. Bundesweit müssen pädagogische Ziele und Bildungsstandards für die vorschulische Bildung entwickelt und eingeführt werden.
  5. Die Bildungsforschung des Bundes muss die frühkindliche Bildung zum Schwerpunkt machen.
  6. Die Aus- und Weiterbildung der Erzieher und Erzieherinnen muss gestärkt werden und auf hohem Niveau stattfinden. Die diagnostischen Fähigkeiten sind im Hinblick auf das Fördern besonderer Begabungen, aber auch zum Ausgleich von Schwächen besonders wichtig. Zumindest der/die Leiter/in einer Tageseinrichtung sollte eine erzieherische Ausbildung auf Fachhochschulniveau besitzen.
  7. Die deutsche Sprache ist Grundvoraussetzung für eine kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Teilhabe. Bei Eintritt in den Kindergarten ist daher eine standardisierte Spracherhebung durchzuführen. Bei Mängeln muss schnell eine wirksame Förderung einsetzen.

Liberale wollen durch ein Gutscheinsystem echte Wahlfreiheit für die Eltern herstellen.

Eltern brauchen heute Wahlfreiheit und die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Bisher werden zum großen Teil immer noch die Einrichtungen selbst gefördert. Um die Qualität der Einrichtungen zu verbessern und einen echten Wettbewerb zwischen den verschiedenen Angeboten auch in der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu ermöglichen, muss der Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung, d.h. von der Förderung der Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder endlich bundesweit angegangen werden. Der Systemwechsel wird durch Einführung eines Bildungsgutscheins für die frühkindliche Bildung und Betreuung erreicht. Voraussetzung ist die gleichzeitige Bereitstellung eines ausreichenden Angebots, weil ein solches System nicht bei einem Mangel an Krippen-, Kindergärten- und Ganztagsschulplätzen funktionieren kann. Frühkindliche Bildung und Betreuung ist auch eine wesentliche familienpolitische Aufgabe, mit der die Kommunen und die Bundesländer nicht alleine gelassen werden dürfen.

Um den weiteren Finanzierungsbedarf der Kommunen zu decken, soll eine Korrektur beim Umsatzsteueraufkommen erfolgen. Der bisherige Anteil der Gemeinden nach Vorwegabzug des Bundesanteils an der Umsatzsteuer soll von 2,2 auf 3,2 Prozent erhöht werden. Dies entspricht einem Finanzierungsvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro. Damit ist die Finanzierungsgrundlage für einen über das Tagesbetreuungsausbaugesetz hinausgehenden schnellen und flexiblen Ausbau der Kinderbetreuung für die Kinder unter drei Jahren gewährleistet. Mit einer Revisionsklausel verbunden mit einer Darlegungspflicht der Kommunen soll sichergestellt werden, dass die Kommunen nicht am Bedarf vorbei Finanzmittel erhalten; deshalb wird der erhöhte Umsatzsteueranteil auf fünf Jahre befristet. Bildungsgutscheine in Form von Krippen–, und Kindergartengutscheine, die als familienpolitische Leistung den Eltern gewährt werden, sind sinnvoller als Leistungen nach dem Gießkannenprinzip. Solche Gutscheine können nach Wahl der Eltern bei Krippen, Kindertagesstätten oder auch bei Tagespflege eingelöst werden.

Schuleintrittsqualifikationen

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP fordert die Landesregierung auf, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Schulanfänger ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit einheitlichen, klar definierten Schuleintrittsqualifikationen starten. Diese sind insbesondere:

  • sprachliche Kompetenz (Beherrschung der deutschen Sprache auf einem angemessenem Niveau)
  • motorische Fähigkeiten (Umgang mit Stift, Schere etc.)
  • Abstraktionsfähigkeit (im Rahmen der entwicklungspsychologischen Altersstufe)
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Kenntnis von Farben und Formen
  • Sozialkompetenz (Integrations-, Gruppenarbeitsfähigkeit etc.).

Diese Standards sind transparent zu machen und als notwendige Voraussetzungen für den Schulbeginn anzusehen. Um die Fähigkeiten zu entwickeln sollten für das letzte Kindergartenjahr Rahmenrichtlinien erarbeitet werden die die Vermittlung dieser Fähig-keiten strukturieren. Die Bildungsangebote zur Vermittlung der oben genannten Kompetenzen müssen kostenfrei sein.

Daraus resultiert keine Betreuungspflicht.

Zur Erreichung des geforderten Kompetenzniveaus schlagen wir folgenden Weg vor:

Eineinhalb Jahre vor der Einschulung findet für die Kinder und ihre jeweiligen Erzie-hungsberechtigten ein Informationsgespräch statt, in welchem über die geforderten Standards eingehend informiert wird und eventuell auftretende Entwicklungsdefizite festgestellt werden können. Damit ist eine gezielte Vorbereitung auf den Schuleingangstest gewährleistet.