Die begonnene Debatte zur Ablösung der Staatskirchenleistungen ist nach Auffassung der Liberalen überfällig. Dabei sollte auch die Rückübertragung von früher verstaatlichten Gebäuden und Kirchen geprüft werden.
„Seit etwa 200 Jahren leisten die deutschen Staaten und Länder an die christlichen Kirchen Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen von Kirchenbesitz. Seit 100 Jahren gibt es aus der Weimarer Verfassung den Auftrag, diese komplexen historischen Verflechtungen zu entwirren. Das Land sollte diesen Auftrag ernst nehmen“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Die FDP forderte den Landtag auf – wenn er eine entsprechende Kommission zum Staatskirchenvertrag einsetzt – deren Aufgabe um die Rückübertragung von Kirchen und ehemals kirchlichen Liegenschaften zu ergänzen. „Wir sollten alle Dimensionen betrachten. Gerade die früher enteigneten Liegenschaften haben teilweise einen hohen Wert. Daher kann neben einer Ablösung auch eine Rückübertragung in Betracht kommen“, so Hüskens.
Da der Bund keine Notwendigkeit sieht, dies für alle Länder zu verhandeln, macht es Sinn, in einzelnen Ländern voranzugehen. Zunächst wären die einst verstaatlichten Kirchengüter in einer Art Eröffnungsbilanz zu bewerten und die Summe der an die Kirchen gezahlten Leistungen zu ermitteln. Hieran könnte dann abgelesen werden, ob überhaupt und wenn ja, wie viel staatliches Geld als Restbetrag an die Kirchen gezahlt werden müsste, bzw. welche Kirchen und ehemals kirchlichen Gebäude in diesem Kontext rückübertragen werden könnten.
Angesichts der Debatte zur Grundsteuerreform im Landtag kritisiert der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete der FDP Frank Sitta, dass sich die Landesregierung nicht energisch gegen die drohende Reform positioniert.
„Noch steht die Abstimmung über die geplante Grundsteuerreform aus, aber schon jetzt wird mehr als deutlich, dass die Menschen im Osten der Republik als Verlierer dastehen werden. Ich frage mich wo der dringend notwendige Aufschrei der Landesregierung und im Landtag bleibt. Die Menschen werden hier zukünftig mit etwa 70 Prozent mehr Grundsteuern überdurchschnittlich stark belastet, ganz zu schweigen von dem enormen Verwaltungsaufwand und der Frage, ob die zur Berechnung geplanten Bodenwerte und durchschnittlichen Mieten überhaupt juristisch standhaft sind“, so der FDP-Landesvorsitzende.
Die FDP plädiert für ein weitaus sinnvolleres Modell, welches sich an den Grund- und Gebäudeflächen bemessen. „Die heutige Landtagsdebatte kommt viel zu spät. Bis Ende 2019 muss bereits über die Regelung, auch im Bundesrat, abgestimmt werden. Die knappe Zeit, um wirksam etwas gegen die Reform zu tun, hat die Landesregierung wohl verschlafen“, so Sitta.
Zu den Äußerungen der Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Frau Dalbert, wonach sie die Unterstützung durch die Bundeswehr bei der Bekämpfung der Borkenkäferplage ablehnt, äußert sich der FDP-Bundestagspolitiker und Mitglied im Verteidigungsausschuss, Dr. Marcus Faber:
„Aufgabe der Bundeswehr ist es unter anderem, Amts- und Katastrophenhilfe zu leisten. Was die Borkenkäferplage angeht, ist eine Argumentation gegen diese Unterstützung und für Maßnahmen zur Treibhausgas-Immission völlig fehl am Platz“, argumentiert Faber.
„Hier herrscht eine Notsituation, die nach sofortigem Handeln verlangt. Eine offiziell gewährte Unterstützung seitens der Bundeswehr abzulehnen und so nicht nur den Landesforst sondern auch die Kommunen und privaten Waldbesitzer im Stich zu lassen, ist fahrlässig,“ so der stellv. Landesvorsitzende der FDP.
„Die 90 Millionen, die die Europäische Union offensichtlich dem Land Sachsen-Anhalt vorzuenthalten gedenkt, weil es Mittel in 2017 zweckentfremdet eingesetzt sieht, sind ein neuerliches Risiko für den Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt,“ so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.
Da die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/21 ohnehin erst im Oktober oder November beginnen werden, fordert Dr. Lydia Hüskens, dass die Landesregierung dem Finanzausschuss eine Übersicht vorlegt, wie all die Risiken aus Globaler Minderausgabe, EU-Sperre und Tarifaufwüchsen sowie Steuerschwankungen im laufenden Haushalt finanziert werden und welches Risiko es für den Haushaltsausgleich gibt.
Die FDP in Sachsen-Anhalt hat nach der heutigen Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Gute-Kita-Gesetz eine Verstetigung der Investitionen in die Kinderbetreuung gefordert.
„Die Kindertagesstätten brauchen Kontinuität und Planungssicherheit und die Eltern Verlässlichkeit bei der Qualität. Die Bundeshilfen werden bis 2022 gezahlt. Zur Zukunft gibt es bisher nur vage Willensbekundungen der Bundesregierung. Letztlich wird die Verstetigung eine Aufgabe sein, die durch die Landesregierung zu stemmen sein wird. Sonst verpuffen die Bundesmilliarden und die Gute-Kita-Initiative wird zu Eintagsfliege“, erklärte die stellv. Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens.
Die Liberale forderte die Landesregierung auf, einen Finanzierungsplan für die Zeit nach 2022 zu entwickeln und erste Vorsorge bereits im kommenden Doppelhaushalt zu betreiben. „Jetzt ist die Zeit, eine langfristige und vertrauensschaffende Politik für unsere Jüngsten zu machen. Alles andere wäre eine `Von-der-Hand-in-die-Mund-Politik´“, so Hüskens.
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