Hüskens: Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung konzentrieren

Hüskens: Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung konzentrieren

“Die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt muss endlich zur Ruhe kommen. Das wird nur gelingen, wenn die Leistung aus der Projektförderung herausgelöst und verstetigt wird“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Statt der parallelen Finanzierung über manche Landkreise und kreisfreie Städte einerseits und Land und EU andererseits, ist eine Konzentration der Zuständigkeit bei den Landkreisen sinnvoll. „Zukünftig sollten für die Schulsozialarbeit etwa 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um sie endlich nachhaltig zu organisieren und zu finanzieren“, so Hüskens.

So verständlich es ist, dass das Land seine Mittel mit Geldern aus dem ESF aufstockt, so problematisch ist dies in der praktischen Umsetzung. Verträge bei den Trägern können nur befristet abgeschlossen werden und immer zum Ende der Projektlaufzeit droht der Verlust von qualifiziertem Personal.
Wenn Sachsen-Anhalt die Schulsozialarbeit langfristig will, wie es den Verlautbarungen der Regierung und Regierungsfraktionen zu entnehmen ist, dann müssen die Finanzmittel den Landkreisen auf Dauer, etwa über den Finanzausgleich, zur Verfügung gestellt werden.

Die Landkreise sind formal für Leistungen der sozialen Arbeit zuständig. Einige Landkreise finanzieren bereits jetzt entsprechende Leistungen aus dem kommunalen Haushalt. In manchen Kreisen wird sie über die Projektförderung des Landes durch Freie Träger realisiert. Zukünftig sollte die Finanzierung aus einer Hand über die Landkreise erfolgen. Das setzt voraus, dass das Land den Landkreisen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

Hüskens: Sachsen-Anhalt bei hochqualifizierten Abschlüssen Schlusslicht

Hüskens: Sachsen-Anhalt bei hochqualifizierten Abschlüssen Schlusslicht

„Die jüngste Erhebung der OECD und des Statistischen Bundesamtes zeigt deutlich auf, dass Sachsen-Anhalt dabei ist, seine Zukunftschancen zu verspielen,“ so Dr. Lydia Hüskens zum jüngsten Ländervergleich bei den Bildungsabschlüssen, bei dem Sachsen-Anhalt den 16. Platz belegt.

„Auch wenn solche Erhebungen sich stets nur auf formale Bildungsabschlüsse, etwa eine Techniker- oder Meisterausbildung oder einen entsprechenden Abschluss in Schule, Fach- oder Hochschule beziehen, zeigt sie doch, dass unser Bundesland deutlich mehr Anstrengungen unternehmen muss, um die fachliche Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unserem Bundesland zu verbessern. Dazu sind neben Anstrengungen beim Thema Schulabbruch oder Ausbildungsabbruch auch noch stärkere Angebote bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Flankierung durch finanzielle Maßnahmen wie ein „Midlife-Bafög“ erforderlich. Hier könnten Unternehmen, Land und Arbeitnehmer gemeinsame Wege gehen, um dem sich immer gravierender abzeichnenden Fachkräftemangel im Land zu begegnen.“

„Die Statistik zum Qualifikationsniveau der 25- bis 34-Jährigen zeigt, dass Sachsen-Anhalt in bundesweiten Vergleich mit 17,9 Prozent sogenannter tertiärer Bildungsabschlüsse, also Abschlüssen an Fachschulen, Berufsakademien oder Hochschulen, wieder mal das Schlusslicht bildet.“ Der Bundesdurchschnitt liegt laut Studie bei 32,3 Prozent und der Durchschnitt der OECD-Länder sogar bei 44,3 Prozent.

 

Hintergrund:

Veröffentlichung der Publikation zu den Internationalen Bildungsindikatoren im Ländervergleich. Quelle (11.09.2019):

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2019/Bildung/bildung-uebersicht.html?nn=238906

Hüskens: Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung konzentrieren

Hüskens: Ablösung der Staatskirchenleistungen ist überfällig – Übertragung von Kirchengebäuden prüfen

Die begonnene Debatte zur Ablösung der Staatskirchenleistungen ist nach Auffassung der Liberalen überfällig. Dabei sollte auch die Rückübertragung von früher verstaatlichten Gebäuden und Kirchen geprüft werden.

„Seit etwa 200 Jahren leisten die deutschen Staaten und Länder an die christlichen Kirchen Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen von Kirchenbesitz. Seit 100 Jahren gibt es aus der Weimarer Verfassung den Auftrag, diese komplexen historischen Verflechtungen zu entwirren. Das Land sollte diesen Auftrag ernst nehmen“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Die FDP forderte den Landtag auf – wenn er eine entsprechende Kommission zum Staatskirchenvertrag einsetzt – deren Aufgabe um die Rückübertragung von Kirchen und ehemals kirchlichen Liegenschaften zu ergänzen. „Wir sollten alle Dimensionen betrachten. Gerade die früher enteigneten Liegenschaften haben teilweise einen hohen Wert. Daher kann neben einer Ablösung auch eine Rückübertragung in Betracht kommen“, so Hüskens.

Da der Bund keine Notwendigkeit sieht, dies für alle Länder zu verhandeln, macht es Sinn, in einzelnen Ländern voranzugehen. Zunächst wären die einst verstaatlichten Kirchengüter in einer Art Eröffnungsbilanz zu bewerten und die Summe der an die Kirchen gezahlten Leistungen zu ermitteln. Hieran könnte dann abgelesen werden, ob überhaupt und wenn ja, wie viel staatliches Geld als Restbetrag an die Kirchen gezahlt werden müsste, bzw. welche Kirchen und ehemals kirchlichen Gebäude in diesem Kontext rückübertragen werden könnten.

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Hüskens: Geschäftsführerin der Lotto GmbH muss ihr Amt ruhen lassen

„Die Geschäftsführerin der Lotto GmbH des Landes Sachsen-Anhalt muss ihr Amt ruhen lassen, wenn der Landtag heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzt“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat immer die Position vertreten, dass Glücksspiel nur staatlich organisiert werden darf, um die Sucht zu kanalisieren, Missbrauch zu verhindern und Manipulationen erst gar keine Chance zu geben. Die aktuellen Vorwürfe von Linken und AfD, die in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden sollen, stehen dazu in krassem Gegensatz.

Da die Lotto GmbH über einen weiteren Geschäftsführer verfügt, entsteht kein Schaden durch eine Suspendierung der Geschäftsführerin. „Gleichzeitig wird dem Eindruck vorgebeugt, dass die Geschäftsführerin auf Zeugen oder auf Akten Einfluss nehmen könne“, so Hüskens abschließend.

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Hüskens: Gute-Kita darf keine Eintagsfliege werden

Die FDP in Sachsen-Anhalt hat nach der heutigen Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Gute-Kita-Gesetz eine Verstetigung der Investitionen in die Kinderbetreuung gefordert.

„Die Kindertagesstätten brauchen Kontinuität und Planungssicherheit und die Eltern Verlässlichkeit bei der Qualität. Die Bundeshilfen werden bis 2022 gezahlt. Zur Zukunft gibt es bisher nur vage Willensbekundungen der Bundesregierung. Letztlich wird die Verstetigung eine Aufgabe sein, die durch die Landesregierung zu stemmen sein wird. Sonst verpuffen die Bundesmilliarden und die Gute-Kita-Initiative wird zu Eintagsfliege“, erklärte die stellv. Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens.

Die Liberale forderte die Landesregierung auf, einen Finanzierungsplan für die Zeit nach 2022 zu entwickeln und erste Vorsorge bereits im kommenden Doppelhaushalt zu betreiben. „Jetzt ist die Zeit, eine langfristige und vertrauensschaffende Politik für unsere Jüngsten zu machen. Alles andere wäre eine `Von-der-Hand-in-die-Mund-Politik´“, so Hüskens.