Fairer Wettbewerb für Schulen in freier Trägerschaft

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP will lebhaften, aber fairen Wettbewerb zwischen den Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft. Wettbewerb kommt allen Schulen, auch den staatlichen Schulen, zugute.

Das Bildungswesen ist der einzige bedeutende Bereich, wo noch heute im Widerspruch zur Verfassungsrechtslage ein faktisches Monopol des Staates besteht. Die schlechten Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien (PISA) sind deshalb auch nicht überraschend. Anders als in den meisten europäischen Ländern beträgt der Anteil freier Schulen in Sachsen-Anhalt nur knapp 3% (Deutschland 6%, Europa ca. 20%). Hauptgrund dafür sind die Benachteiligungen, die den freien Schulen in vielfacher Weise auferlegt werden, und die einen echten Wettbewerb zwischen den Schulformen bisher kaum möglich gemacht haben. Wesentlich dafür ist in Sachsen-Anhalt die unbefriedigende Finanzhilfesituation.

Die FDP strebt für die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft die Einhaltung folgender Grundsätze an:

  • Die Schulen in freier Trägerschaft sollen gesetzlich geregelte Schülerkopfbeträge ohne Einschränkungen für jeden Schüler, der die Schule besucht, erhalten.
  • Bei der Bemessung der Schülerkopfbeträge ist zur Wahrung der Chancengerechtigkeit im Wettbewerb staatlicher und freier Schulen von den durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Schüler im staatlichen Schulwesen auszugehen. Die Kostenermittlung muss alle Aufwendungen des Landes und der Kommunen bzw. der Landkreise, einschließlich Beihilfen, Pensionsverpflichtungen und Investitionen umfassen. Die Kostenuntersuchung soll von einem unabhängigen Gutachter einmal in der Legislaturperiode entsprechend § 18 g Schulgesetz vorgenommen werden (z.B. durch das Steinbeis Transferzentrum).
  • Die FDP will die Kopfbeträge schrittweise an den Aufwand für vergleichbare Schüler in staatlichen Schulen heranführen.
  • Diese Zuschüsse sollen – wie es die insoweit ausgezeichnete sachsen-anhaltinische Verfassung in Art. 29 fordert – alle Schulen in freier Trägerschaft erhalten und nicht nur – wie bisher – ein begrenzter Kreis privilegierter Schulen.
  • Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft sollen Zuschüsse vom genehmigten Schulbeginn an erhalten, mindestens aber einen Ausgleichsanspruch nach Ablauf der dreijährigen Wartefrist seit Beginn des Schulbetriebs, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat und schon in einigen Bundesländern verwirklicht ist.

Schuleintrittsqualifikationen

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP fordert die Landesregierung auf, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Schulanfänger ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit einheitlichen, klar definierten Schuleintrittsqualifikationen starten. Diese sind insbesondere:

  • sprachliche Kompetenz (Beherrschung der deutschen Sprache auf einem angemessenem Niveau)
  • motorische Fähigkeiten (Umgang mit Stift, Schere etc.)
  • Abstraktionsfähigkeit (im Rahmen der entwicklungspsychologischen Altersstufe)
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Kenntnis von Farben und Formen
  • Sozialkompetenz (Integrations-, Gruppenarbeitsfähigkeit etc.).

Diese Standards sind transparent zu machen und als notwendige Voraussetzungen für den Schulbeginn anzusehen. Um die Fähigkeiten zu entwickeln sollten für das letzte Kindergartenjahr Rahmenrichtlinien erarbeitet werden die die Vermittlung dieser Fähig-keiten strukturieren. Die Bildungsangebote zur Vermittlung der oben genannten Kompetenzen müssen kostenfrei sein.

Daraus resultiert keine Betreuungspflicht.

Zur Erreichung des geforderten Kompetenzniveaus schlagen wir folgenden Weg vor:

Eineinhalb Jahre vor der Einschulung findet für die Kinder und ihre jeweiligen Erzie-hungsberechtigten ein Informationsgespräch statt, in welchem über die geforderten Standards eingehend informiert wird und eventuell auftretende Entwicklungsdefizite festgestellt werden können. Damit ist eine gezielte Vorbereitung auf den Schuleingangstest gewährleistet.