Beschluss des Landesparteitages
Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt Vergabegesetze und untergesetzliche Regelungen zur Vergabe der öffentlichen Hand ab, die der Verwaltung vorschreibt, sachfremde Sachverhalte bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen und die dabei über europarechtliche und bundesrechtliche Vorgaben hinausgehen.