HÜSKENS: Neue CSD-Flagge ist bereits auf dem Weg

HÜSKENS: Neue CSD-Flagge ist bereits auf dem Weg

In der vergangenen Woche versuchten Brandstifter, die als Symbol für Vielfalt und Toleranz vor der
FDP-Landesgeschäftsstelle gehisste Regenbogenflagge zu zerstören. Im Schutz der Dunkelheit legten
sie dort und auf dem benachbarten Gelände der Otto-von-Guericke-Universität Feuer, wo die Flagge
anlässlich der diesjährigen Aktionswochen zum Christopher Street Day ebenfalls weht.
Weil die beiden kurz nacheinander begangenen Taten kein Zufall sein können und die CSD-Veranstalter
davon berichten, dass noch drei weitere Flaggen ersetzt werden müssen, betrachten die Freien
Demokraten den Anschlag vor ihrer Landeszentrale als Ausdruck von Hass und Intoleranz gegenüber
der LSBTIQ*-Community und setzen sich für eine konsequente Aufklärung der politisch motivierten
Straftat ein.

Darüber hinaus ersetzen sie die durch das Feuer schwer beschädigte Flagge umgehend durch eine
neue. Denn die feige Brandstiftung zeigt, wie wichtig es ist, für diejenigen im wahrsten Sinn des Wortes
Flagge zu zeigen, die öffentlich für Gleichberechtigung und sexuelle Vielfalt eintreten. Die FDP-Landesvorsitzende Lydia Hüskens: „Zum zweiten Mal müssen wir in diesem Jahr die CSD-Fahne
ersetzen. Wie gut, dass daran kein Mangel ist. Die neue ist bereits auf dem Weg.“

Hintergrund: In Magdeburg findet 2021 zum zehnten Mal der Christopher Street Day statt. An
mehreren Stellen der Landeshauptstadt wehen Regenbogenflaggen als Symbole der LSBTIQ*-
Gemeinschaft. Von Beginn an unterstützen die FDP Sachsen-Anhalt und der Magdeburger
Kreisverband der Freien Demokraten den CSD, weshalb auch in diesem Jahr die Regenbogenflagge vor
der Geschäftsstelle in der Walther-Rathenau-Straße gehisst wurde. Das ist offenbar Einigen ein Dorn
im Auge, weshalb eine Regenbogenflagge gestohlen und die als Ersatz dafür neu gehisste Flagge in der
Nacht vom 3. auf den 4. August durch Brandstiftung zerstört wurde.

FABER: System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße stellen!

FABER: System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße stellen!

Der Rundfunkstaatsvertrag trägt seinen Namen zu unrecht. Es scheint absolut egal zu sein, ob ein Vertragspartner seine Zustimmung zu einer Vertragsänderung verweigert. Deshalb muss das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

Hintergrund: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Land dies nicht gedurft hätte.

FABER: Retter anzugreifen ist unterste Schublade!

FABER: Retter anzugreifen ist unterste Schublade!

Die Zahl der Angriffe auf Rettungskräfte ist in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr laut Pressemeldungen gestiegen. „Menschen anzugreifen, die uns allen in Notsituationen beistehen, erschüttert mich schwer!“, so der Stendaler Bundestagsabgeordnete Marcus Faber.

Natürlich müsse man berücksichtigen, dass oft Faktoren wie Alkohol oder Drogeneinfluss die Täter zu Aggressivität bewegen. Allerdings dürfe dies keine Entschuldigung sein. „Es wird immer schwerer Personen zu finden, die bereit sind sich für andere einzusetzen. Menschen die beruflich helfen wollen, brauchen die volle Unterstützung der Gesellschaft, damit sie weiter motiviert Ihren Dienst verrichten“, so der Altmärker FDP-Politiker abschließend.

FABER: Retter anzugreifen ist unterste Schublade!

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.

„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.

„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.

Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.

HÜSKENS: „Kein Blankoscheck für Zwangsmaßnahmen!“

HÜSKENS: „Kein Blankoscheck für Zwangsmaßnahmen!“

FDP: Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt müssen dagegen stimmen

Magdeburg (FDP). Morgen wird im Bundestag final über das Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Dieses sieht bundeseinheitliche Zwangsmaßnahmen bei einer Notbremse vor. Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt dies nach wie vor ab. Sie fordert die Abgeordneten aus dem Land Sachsen-Anhalt auf, gegen das Gesetz zu stimmen. Gerade auch aus der Union Sachsen-Anhalts hatte es vorher Kritik gegeben. Nach Auffassung der FDP bringen auch die in der Großen Koalition verabredeten vermeintlichen Abmilderungen nichts.

„Die Pandemiebekämpfung ist dann sinnvoll, wenn sie sich an den Gegebenheiten vor Ort orientiert. Daher lehnen wir einen Blankoscheck für bundesweite Zwangsmaßnahmen ab. Wir brauchen regionale Lösungen, die den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Wir fordern daher die Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt auf, morgen im Bundestag gegen das Impfschutzgesetz zu stimmen,“ so die FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens. Es müsse mehr geben, als nur Verbote oder Zwangsschließungen von Schulen und Geschäften.

Auch die neuen Vorschläge aus den Fraktionen der Großen Koalition in Berlin überzeugen die FDP nicht. Hierzu Hüskens: „Das sind nur vermeintliche Abmilderungen. An den Eingriffen in die persönlichen Rechte durch Ausgangsbeschränkungen ändert sich nichts. Die Menschen müssen sich dennoch gegenüber der Polizei rechtfertigen, warum sie von ihren grundrechtlich geschützten Freiheiten Gebrauch machen.“

Die FDP möchte sich jedoch nicht nur auf diesen Aspekt beschränken. Statt einer starren, reflexartigen Herangehensweise wären alternative Konzepte und mehr Flexibilität bei der Bekämpfung der Pandemie nötig. Dazu gehörten auch Testkonzepte, mehr Anreize für Tests, kostenlose Tests für Unternehmen, Modellprojekte und die Ausweitung der Impfkampagne. „Das ist am besten regional möglich, statt durch einheitlichen bundesweiten Zwang“, so die FDP-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl am 6. Juni.

Hüskens stellt klar: „Die Vertreter Sachsen-Anhalts im Bundestag sind jetzt gefordert, Verantwortung für die Menschen und das Land zu übernehmen.“ Sie müssten gegen den Blankoscheck stimmen. Die CDU, die diesen bisher auch kritisiert hat, werde sich daran messen lassen müssen.

Notbremse im Bundestag – Ausgangssperren verfassungswidrig

Notbremse im Bundestag – Ausgangssperren verfassungswidrig

Magdeburg (FDP). Das Impfschutzgesetz ist heute in erster Lesung im Bundestag. Die Bundesregierung peitscht das Vorhaben durch, ohne berechtigte Kritik zu berücksichtigen. Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt die Kompetenzverlagerung und die verpflichtende Notbremse entschieden ab. Sie ist nicht geeignet, den regionalen Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere die Ausgangssperre hält die FDP für verfassungswidrig.

„Ausgangssperren sind mit dem Leitbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Die Menschen sollten sich gegenüber der Polizei nicht rechtfertigen müssen, warum sie von ihren grundlegenden Freiheitsrechten Gebrauch machen“, so die FDP-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Lydia Hüskens. Die Maßnahmen ließen sich kaum verhältnismäßig umsetzen, da die Ansteckungsgefahr im Freien gering ist. „Wir erwarten, dass spätestens in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht das Ganze gestoppt wird“, so Hüskens weiter.

Für die FDP ist es auch nicht nachvollziehbar, warum nicht vor Ort über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung entschieden werden soll, sondern zentral in Berlin. Die FDP-Spitzenkandidatin: „Mit allen Maßnahmen muss man sich rechtfertigen können. Insbesondere auch, warum sie in der Kommune selbst notwendig sind. Warum sollten Schulen ab einer Inzidenz von 200 zwangsweise schließen, obwohl sich bei den Tests in den Schulen kein Infektionsgeschehen zeigt? Zentralismus geht nicht auf die Bedürfnisse der Menschen ein. Es darf keine Zustimmung aus Sachsen-Anhalt dafür geben, auch nicht von den Bundestagsabgeordneten, die unser Land und die Menschen hier vertreten!