Angesichts der enormen quantitativen und qualitativen Herausforderungen, vor denen derzeit die Datenschützer deutschlandweit stehen, sei die Regierungskoalition
gefordert, endlich die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten nach zu besetzen. „Sachsen-Anhalt erlaubt sich an einer für die Bürgerrechte zentralen Positionen eine mehr als peinliche Hängepartie, die jetzt endlich beendet werden muss.“, so Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.
Angesichts der Ankündigung von von Bose, das Amt zum Jahresende niederlegen zu wollen, sollte selbst dem letzten Fraktionsmitglied der Regierungsfraktionen klar sein, dass endlich eine Entscheidung herbeigeführt werden muss.
Gerade aktuell mit zahlreichen den Datenschutz stark strapazierenden Regelungen aus dem Gesundheitsschutz ist es enorm wichtig, dass Behörden und Unternehmen im Land einen starken Ansprechpartner haben, wenn rechtliche Fragen entstehen.
„Und natürlich benötigen die Bürger eine Stelle, an die sie sich wenden können, wenn etwa im Namen der Eindämmung der Coronapandemie in unzulässiger Weise
Daten gesammelt werden,“ so Hüskens.
Die FDP in Sachsen-Anhalt hat sich vor dem Hintergrund der heutigen Landtagsdebatte für eine grundlegende Reform der Abgeordnetenfinanzierung ausgesprochen. Eine Rückkehr zu einer Kommission zur Bestimmung der Höhe der Diäten lehnen die Liberalen ab. „Bei allem Bemühungen der letzten Jahre, über die Kopplung der Finanzierung an die Entwicklung der Löhne mehr Transparenz zu schaffen, ist man auf halbem Wege stehen geblieben. Wir brauchen endlich eine vollständige und umfassende Reform der Abgeordnetenfinanzierung. Dazu muss vor allem die Altersversorgung radikal reformiert werden. Das derzeitige System ist kostspielig und vor allem intransparent“, erklärte Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP in Sachsen-Anhalt.
Die Freien Demokraten schlagen die Abschaffung der bisherigen Altersversorgung über Steuergelder analog zur Beamtenversorgung vor. Stattdessen sollten die Abgeordneten selbständig Vorsorge leisten. „Wir erwarten, dass Landtagsabgeordnete zum Beispiel über den Landeshaushalt mit einem Volumen von mehr als 11 Milliarden Euro entscheiden können, entlassen sie aber bei der eigenen Altersvorsorge aus der Verantwortung. Länder wie Nordrhein-Westfalen haben vorgemacht, dass es auch anders geht. Für den Bürger würde endlich vollständige Klarheit über die Gesamtheit der Bezüge entstehen“, so Hüskens. Außer der monatlichen Diät und der mandatsbezogenen Zuwendungen während der aktiven Zeit im Landtag solle es künftig keinerlei Zahlungen mehr geben. Im Gegenzug müssten die Diäten um einen pauschalen Betrag zur Altersversorge erhöht werden. „Für jeden Bürger wäre nachvollziehbar, welche Zahlungen ein Abgeordneter beziehen würde. In welcher Form die Volksvertreter dann künftig für ihr Alter vorsorgen, bleibt ihnen überlassen“, sagte Hüskens abschließend.
„Die Situation in der Veranstaltungsbranche ist dramatisch. Nach einem faktischen
Berufsverbot in den letzten Monaten, werden viele Betriebe die nächsten 100 Tage nicht überstehen“, erklärt der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber (FDP).
„Um auf die akute Notlage der Event-Branche auch in unserer Region aufmerksam zu machen, schließen wir uns daher der ‚Night of Lights‘ an und beleuchten unser Wahlkreisbüro rot.“
Für die ‚Night of Lights‘ haben sich deutschlandweit Unternehmen der
Veranstaltungsindustrie zusammengeschlossen. In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2020 tauchen sie bundesweit ihre Gebäude oder stellvertretend ein markantes Bauwerk in ihrer Stadt oder Region in rotes Licht. Die Aktionsteilnehmer wollen so Politik und die breite Öffentlichkeit auf die dramatische Situation in der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam machen.
„Die geringen Fallzahlen in Sachsen-Anhalt und der sich normalisierende Alltag in
Deutschland zeigen, dass es an der Zeit ist auch den Veranstaltungsunternehmen wieder mehr Zugeständnisse zu machen“, fordert Marcus Faber. „Mit vernünftigen
Hygienekonzepten können Großveranstaltungen wie Konzerte, Tagungen und weitere
Events wieder stattfinden“, führt der FDP-Politiker den Vorschlag aus. „Es stehen unzählige Stellen auf dem Spiel. Wir müssen dringend handeln.“
„Eine Demonstration durchzuführen ist ein Grundrecht und wichtig, um seine Meinung frei äußern zu können. Die geplante Besetzung des GÜZ ist jedoch überzogen, illegal und verkennt auch die Bedeutung der Institution für die gesamte Region.“, kommentiert der altmärkische FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die für den September angekündigte Besetzung des GÜZ.
„Wer die Freiheitsrechte der Bundesrepublik erhalten möchte, kommt um die Existenz einer Armee nicht herum. Denn so lobenswert das Ziel einer gewaltfreien Welt ist, so würden von der von den Aktivisten geforderten Abschaffung der Bundeswehr nur die Falschen profitieren“.
Marcus Faber führt weiter aus, dass dem GÜZ auch eine wirtschaftliche Rolle in der Region zukomme. Gerade jetzt dürfe man auch die Arbeitsplätze nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Weiterhin spricht er eine Einladung an die Aktivisten aus: „Gerne würde ich mit den
Menschen der ‚Gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen‘ ins Gespräch kommen und lade sie hiermit zur Diskussion in mein Bürgerbüro in Stendal ein.”, so Faber abschließend.
Hintergrund: In der Altmark-Zeitung vom 17.06.2020 wurde über eine geplante Besetzung des GÜZ vom 16.-21.09.2020 berichtet. Dr. Marcus Faber ist zudem ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
„Das Leben normalisiert sich weiter. Daher ist es an der Zeit, auch Messen wieder
zuzulassen“, fordert der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber mit Blick auf
beispielsweise Fachmessen, die in Sachsen-Anhalt oft weniger als 1000 Teilnehmer haben.
„Mit vernünftigen Hygienekonzepten kann das Pauschalverbot aus der aktuellen
Verordnung des Landes entfallen und den Beschäftigten, der vom Verbot betroffenen
Branchen, eine Perspektive gegeben werden. Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind hier auch schon weiter“, führt Marcus Faber den Vorschlag aus.
Hintergrund: In der aktuellen 6. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung sind Messen explizit in § 4 (1) von der Öffnung für den Publikumsverkehr ausgenommen. Fachmessen haben in Sachsen-Anhalt oft weniger als 1000 Teilnehmer und wären somit auch vom seit 15.04.2020 bundesweit geltenden Verbot für Großveranstaltungen nicht betroffen.
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