Fertigbau A 14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin

Beschluss des Landesparteitages der FDP Sachsen-Anhalt am 25.04.2015

Die FDP fordert den zügigen Fertigbau der A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin . Die Nordverlängerung der A 14 von Magdeburg über Wittenberge nach Schwerin ist eines der bedeutendsten neuen Straßenbauprojekte in Sachsen-Anhalt. 

Sie soll den nordöstlichen Verkehrsraum besser erschließen und die wirtschaftliche Entwicklung im Norden des Landes positiv unterstützen.

Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages der FDP Sachsen-Anhalt am 25.04.2015

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert zukunftsfähige Breitbandanschlüsse für alle. Es ist staatliche Aufgabe, die Versorgung mit dieser zukunftsweisenden Infrastrukturmaßnahme als Bestandteil der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Aufgrund der strukturellen und demographischen Unterschiede zwischen dem städtischen und ländlichen Raum sind effiziente Förderprogramme mit Steuerungswirkung in bisher vernachlässigten Gebieten notwendig. Eine fehlende flächendeckende Anbindung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität und einer Abkopplung der entsprechenden Region.

Kulturland Sachsen-Anhalt

Die FDP Sachsen-Anhalt unterstützt weiterhin die Volksinitiative „Kulturland Sachsen-Anhalt”.

Die Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landes müssen entwickelt und nicht – wie es die Landesregierung derzeit praktiziert – reduziert werden.

Bildung und Kultur sind Zukunftsthemen unseres Landes und sollen deshalb weiterhin im Zentrum unserer politischen Aktivitäten stehen.

Novelle des Kinderfördergesetzes

Beschluss des Landesparteitages der FDP Sachsen-Anhalt am 25.04.2015

Die Novelle des Kinderfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt 2012 war ein Fehler, der dringend korrigiert werden muss. Dabei sind für die Liberalen folgende Punkte maßgeblich:

Jedes Kind in Sachsen-Anhalt hat einen Anspruch auf eine gute Betreuung und Bildung in einer Einrichtung zur Kinderbetreuung und ein Recht auf Erziehung, Betreuung und Bildung durch die Eltern. Die quantitative Ausgestaltung der öffentlichen Betreuung richtet sich über den durch Bundesrecht normierten Anspruch hinaus nach dem Bedarf der Kinder und ist etwa in der beruflichen Tätigkeit beider Elternteile begründet. 

Die Betreuung der Kinder etwa bei der Berufstätigkeit beider Elternteile muss auch für junge Familien mit geringeren Einkommen finanzierbar sein. Die neue Gesetzeslage hat zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Elternbeiträgen geführt, vor allem in den Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden. Die Festschreibung des Elternanteils an den Gesamtkosten bei bis zu 50 Prozent ist zu streichen.

Die Verlagerung der Zuständigkeit von den Gemeinden auf die Landkreise erfolgte ohne Grund und ist zu korrigieren.

In der aktuellen Fassung ist de facto kein gültiger Betreuungsschlüssel vorhanden. Die angegebenen Zahlen berücksichtigen nicht Urlaub, Krankheit und Fortbildung der Erzieher. Der derzeitige Schlüssel ist lediglich ein Durchschnittswert pro Jahr und Einrichtung. Es ist zwingend ein verbindlicher Betreuungsschlüssel wieder einzuführen, der auch den gestiegenen Anforderungen der Bildungsarbeit durch die Erzieher gerecht wird. 

Die Zugangsvoraussetzungen zur Anerkennung als Fachkraftsollten den aktuellen Bedingungen des Arbeitsmarktes angepasst werden. Die Übertragung der Entscheidung darüber auf die Landkreise führte zu einer Verschlechterung. Auch die Anerkennung ausländischer pädagogischer Abschlüsse muss dringend verbessert werden.