Zur heute geplanten Verabschiedung des neuen Finanzausgleichgesetzes im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:
„Betrachtet man die Diskussionen um das neue Finanzausgleichsgesetz, so drängt sich unweigerlich das Bild einer sich ständig wiederholenden Geschichte auf. Seit mehr als fünf Jahren versucht die CDU/SPD-Koalition nun einen verfassungskonformen Ausgleich der Finanzen zwischen den Kommunen und zwischen Land und Kommunen zu gestalten. Dabei geht es darum, den Kommunen so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben finanzieren können und einen Spielraum für freiwillige Leistungen haben. Es sind die Gegebenheiten vor Ort, die unser Leben im Wesentlichen prägen. Wir setzen uns deshalb immer für eine Stärkung der Kommunen und ihrer Finanzkraft ein.
Wie schon in den vergangenen Jahren, so bleibt auch das neue Gesetz Flickwerk. Mit der erneuten Berücksichtigung der Steuereinnahmen rückt es sogar wieder ein Stück von der Aufgabenfinanzierung ab und damit auch von der Verlässlichkeit für die Kommunen. Problematisch ist auch die Berücksichtigung des demografischen Wandels, der nicht automatisch Auswirkungen auf die kommunalen Kosten hat. Hier ist sicher mit einem erneuten Gang der Kommunen zum Verfassungsgericht zu rechnen. Besonders ärgerlich ist vor allem die Verrechnung der Mehreinnahmen der Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung aus 2011 mit dem Haushaltsansatz 2013 um 7 Millionen Euro, die als einzige Verrechnung mit zurückliegenen Haushaltsjahren erfolgt und dadurch willkürlich wirkt.
Insgesamt erhalten die Kommunen etwas mehr als in den vergangenen Jahren, allerdings bleibt den Landkreisen ein Minus von 16 Millionen Euro. Die Kritik seitens der Kommunen hält sich in Grenzen, vor allem auch weil die Steuern insgesamt sprudeln. Seine Bewährungsprobe muss das Gesetz also erst bestehen, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung auch auf die Steuereinnahmen niederschlägt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dieses Gesetz dann erneut überarbeitet wird. Und täglich grüßt das Murmeltier.“
Man kann der regierenden Koalition sicher nicht unterstellen, Schlechtes gewollt zu haben. Eine zehnstündige Ganztagsbetreuung gilt eben vielen in SPD, CDU und Linken als Allheilmittel gegen allerlei sozialpolitische Defizite.
Da der liberale Ansatz, dort zu helfen, wo Hilfe nötig ist, von den drei in diesem Punkt sozialdemokratischen Parteien nicht geteilt wird, im Gegenteil, die Idee, den Einrichtungen in sozialen Brennpunkten mehr Geld für Bildung und Förderung zur Verfügung zu stellen als Diskriminierung abgelehnt wird, sollen es eben wieder zehn Stunden für alle sein. In Zeiten guter Steuereinnahmen mag das auch zu finanzieren sein. Wir werden sehen, ob sich Sachsen-Anhalt diese Kosten auf Dauer leisten kann. 550 Millionen Euro, wie die Volksstimme am 4. Dezember berichtete, das ist bei einem Gesamthaushalt von 10 Milliarden eine gewaltige Summe. Geld, das nur ausgegeben werden sollte, wenn damit wirklich eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichergestellt werden kann. Kommende Bildungstests werden es zeigen, denn bisher sind die Verfechter von frühkindlicher Bildung in öffentlichen Einrichtungen den Beweis dafür schuldig geblieben. Zudem mehren sich kritische Stimmen vor allem seitens der Praktiker, die weiter eine Überlastung der Erzieher, einen erheblichen Fachkräftemangel, eine Überalterung des Personals befürchten. Einzig die Träger der freien Wohlfahrtspflege scheinen zufrieden mit der Neuregelung.
Nun muss die Praxis beweisen, ob die neuen Regelungen wirklich halten, was die Regierung verspricht. Kritik kommt derzeit sowohl von den Erzieherinnen, die die Entlastung vermissen, die ihnen versprochen wurde und von den Gemeinden, die sich durch die neuen Regelungen um eine ihrer Kernaufgaben beraubt sehen. Nach der kommunalen Selbstständigkeit und den Schulen verlassen jetzt auch die Kindergärten die kleineren Orte, so die Befürchtung. In den größeren Gemeinden schmerzt der Verlust einer Kernaufgabe, die ursprünglich als einer der Gründe für die kommunale Neugliederung herangezogen wurde. Einmal mehr drohen die Kommunen dem Land mit dem Gang zum Verfassungsgericht nach Dessau.
Der liberale Gegenentwurf: Ein Rechtsanspruch für alle Kinder von fünf Stunden, ein Rechtsanspruch von zehn Stunden für Kinder deren Eltern erwerbstätig sind, eine echte Relation von 1:6 in der Krippe und 1:13 im Kindergarten sowie die Bereitstellung von Landesmittel für die Betreuung und Bildung der Kinder, bei denen eine Ganztagsbetreuung erforderlich ist und für Kinder mit einem Bedarf an Frühförderung. Verbleib der Aufgabe bei den Gemeinden, gemeinsame Finanzierung durch Gemeinden, Kreise, Land und Eltern und Verzicht auf den fünf-prozentigen Eigenanteil des Trägers der Einrichtung. Gezielte Förderung entsprechend des Bedarfes anstatt Gießkanne. Wahrscheinlich werden wir darüber schon vor 2016 wieder diskutieren.
Während die Sparbemühungen im Landeshaushalt wohl als minimalinvasiv bezeichnet werden können, werden die Eingriffe in die Kommunale Selbstverwaltung immer ausgedehnter.
War die Neuausrichtung des Finanzausgleichgesetzes in der 5. Legislatur eigentlich als Versuch gedacht, die Finanzierung der Kommunen am vorhandenen Bedarf entsprechend der Aufgaben auszurichten, so ist dabei ein Gesetz herausgekommen, dass die kommunale Selbstverwaltung immer stärker aushöhlt.
Schon 2010 gingen die Kommunen von einem Bedarf von mindesten 1,75 Milliarden aus, zugewiesen erhalten sie auch im Jahr 2013 nicht mehr als 1,6 Milliarden. Im Gegenzug hat das Land Entschuldungsprogramme aufgelegt von Stark I bis Stark IV. die den Kommunen zwar helfen, ihre Selbstständigkeit aber gleichzeitig massiv einschränkt.
Gleiches gilt für das Schulbauprogramm, das die Kommunen als Schulträger erheblich einschränken wird. Neben den unüberschaubar großen Gemeindegebieten frustriert der mangelnde politische Spielraum die ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinderäte zunehmend.
Demokratie lebt aber davon, dass sich viele Menschen für das Gemeinwohl engagieren. Die FDP tritt deshalb nach wie vor für einen Landeshaushalt ein, der Partnerschaft mit den Kommunen ernst nimmt, auch auf Landesebene spart und versucht, den Kommunen Gestaltungsspielräume zu eröffnen.
So schön es für Politiker ist, Fördermittelbescheide zu überbringen, für unsere Demokratie sind lebendige Gemeinden vor Ort wichtiger. Einsparvorschläge haben wir immer wieder gemacht.
Mit der Einbringung in den Landtag am Donnerstag beginnt die Beratung des Nachtragshaushaltes 2012/13. Die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens meint:
„Es ist nicht zu erwarten, dass der Landtag am Entwurf der Landesregierung substantielle Änderungen vornehmen wird, obwohl sie dringend notwendig wären. So müssen beispielsweise die Steuereinnahmen der Prognose der Steuerschätzung vom Mai 2012 angepasst werden. Dies würde bedeuten, die Einnahmen um 80 Millionen zu reduzieren und dementsprechend natürlich auch die Ausgaben anzupassen.“
Eine Aufgabe die der Finanzpolitiker Bullerjahn 2004 in der Opposition vom damaligen Finanzminister Paque forderte. Eine Aufgabe, der sich der Finanzminister Bullerjahn 2012 nicht nur verweigert, sondern im Gegenteil davon ausgeht, dass der Landeshaushalt mit weiteren 34 Millionen an Mehreinnahmen rechnen kann.
Hüskens weiter: „Anstatt diese Mehreinnahmen zur Deckung des Haushaltsrisikos zu nutzen, wird das politische SPD-Prestigeprojekt der Schulsanierung vorangetrieben – parallel zu zahlreichen Schulschließungen. Zudem kehrt das Land zur Ganztagsbetreuung im Vorschulalter zurück, obwohl sich Sachsen-Anhalt dies nicht leisten kann. Hier wird auf eine Ausweitung des Rechtsanspruches gesetzt, anstatt die Qualität zu verbessern. Die SPD belastet den Landeshaushalt damit sehr stark. Auf der anderen Seite werden Schulstandorte im ländlichen Raum geschlossen werden, um dieses Mammutprojekt zu finanzieren. Wirkliche Chancengerechtigkeit sieht wahrlich anders aus.“
„Wie so oft ist die Initiative gut gemeint aber nicht gut gemacht. Für den Landtag wäre also viel zu tun“, sagte Hüskens abschließend.
Als riskantes Manöver bezeichnete Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, die Planungen der Landesregierung zum Nachtragshaushalt.
Obwohl die Prognose der Steuerschätzer zum Haushaltsplan 2012 noch eine Lücke von etwa 80 Millionen Euro aufweist, will die Landesregierung dem Parlament neue Ausgaben vorschlagen, die den Haushalt zusätzlich belasten werden. Das Risiko, das der Landeshaushalt dann in der verbleibenden Jahreshälfte zu tragen hat, liegt bei rund 100 Millionen Euro.
“Es gehört schon sehr viel Glück dazu, die fehlenden Mittel in einem halben Jahr zu erwirtschaften. Offensichtlich war die eigene Steuerschätzung, die der Haushaltsaufstellung in Sachsen-Anhalt anstelle der bundesweiten Novembersteuerschätzung zugrunde gelegt wurde, doch stark vom Prinzip Hoffnung geprägt”, so Hüskens. Jedes Stottern des Wirtschaftsmotors würde den Haushalt Sachsen-Anhalts im Vollzug in die roten Zahlen bringen.
Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt: Wie kritisch gingen doch die Grünen in der Vergangenheit mit dem Thema „Diäten-erhöhung“ um – solange sie nicht im Landtag waren. Jetzt werden sie der Diätener-höhung zustimmen, einer Erhöhung um 18 Prozent in einem Schritt zustimmen. Natürlich nicht freiwillig, sondern gezwungener Maßen, rein aus „Respekt vor der Verfassung“.
„Offensichtlich reichen Frau Dalbert aber etwa 12 000 Euro im Monat als Fraktions-vorsitzende nicht, die sie dann erhalten wird, sondern sie muss auch gleich noch für alle Fälle vorsorgen, wenn nämlich der Wähler 2016 davon ausgeht, es ginge auch ohne Grün“, so Lydia Hüskens, stellv. FDP-Landesvorsitzende.
Dann muss das Bett weich gepolstert sein, in das man als Professorin zurückfällt. Also wird ein Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, mit dem Ziel die Professorengehälter zu erhöhen. Eingebracht von Frau Professor Dalbert – wahrscheinlich gezwungener Maßen … und nur aus Respekt vor dem Gericht. Dafür fehlen dann Gelder für die Hochschulen insgesamt. Das wiederum gefährdet die Qualität von Forschung und Lehre. Sachsen-Anhalt wäre gut beraten, sich auch bei den Professorengehältern im Rahmen dessen zu bewegen, was im Wettbewerb mit vergleichbaren Forschungsregionen erforderlich ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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