„Nach der gerichtlichen Entscheidung zur Vergabe des Betriebs des Gefechtsübungszentrums der Bundeswehr in der Altmark, darf es jetzt keine künstliche Blockade oder politische Verzögerung geben.“ so der liberale Verteidigungspolitiker
Dr. Marcus Faber. „Im Interesse der Bundeswehr und das Standortes müssen die Regierungsfraktionen jetzt den Weg für die Übergabe frei machen.“, fordert Faber nach der Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung.
Der Altmärker Faber hatte den aktuellen Stand des Vergabeprozesses des Gefechtsübungszentrums Heer (kurz: GÜZ) auf die Tagesordnung des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag gesetzt, um „einen reibungslosen Übergabeprozess des GÜZ zu ermöglichen.“ Faber weiter: „Wenn sogar die Schließung des GÜZ durch diese Verschleppung möglich ist, dann sind nicht nur industrielle Arbeitsplätze in Gefahr und die Bundeswehr verliert eine entscheidende Fähigkeit zur Ausbildung der Soldaten, sondern es dürfte auch für den Steuerzahler aufgrund von möglichen Schadensersatzzahlungen teuer werden.“
„Das ganze Vergabeverfahren wird zur Farce und aus meiner Sicht greift die politische Blockade der Abgeordneten von CDU/CSU sowie SPD den Rechtstaat an, wenn trotz höchstrichterlicher Entscheidung die Übergabe nicht durchgeführt wird.“, fasst Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist, den aktuellen Stand zusammen.
Hintergrund: Das GÜZ bildet Landstreitkräfte in enger Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Behörden und der Industrie einsatznah aus. Der schwedische Rüstungskonzern Saab wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens als industrieller Betreiber ausgewählt, was seitdem vom unterliegenden Anbieter, Rheinmetall, überklagt wurde. Sowohl die Vergabekammer (am 02.05.2019) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf als letzte Instanz (am 30.10.2019) haben sämtliche Beschwerden zurückgewiesen und damit die Entscheidung zur Vergabe an Saab bestätigt.
Die sich verschlechternde Haushaltssituation sollte für das Land Anlass sein, das Engagement bei der NordLB grundsätzlich zu prüfen, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Millionenzuschuss, der auf Sachsen-Anhalt und die Sparkassen im Land zukommt, um den Kapitalbedarf der NordLB zu decken, steht auf der heutigen Tagesordnung im Finanzausschuss des Landtages.
„Das Land löst ohnehin die I-Bank mit dem Fördergeschäft aus der Bank heraus. In diesem Kontext macht es Sinn zu prüfen, ob sich für die Anteile des Landes mittelfristig ein Käufer findet,“ so Hüskens.
„Auch wenn das Land sich der aktuellen Verpflichtung, Kapital zur Verfügung zu stellen, nicht entziehen kann, ist gerade nach einer Trennung von Fördergeschäft und Bank eine weitere Beteiligung kaum noch zu erklären. Dies vor allem, weil Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren erfolgreich ohne Landesbeteiligung arbeitet.“
Die FDP in Sachsen-Anhalt begrüßt den Beschluss der Landesregierung zur Einrichtung eines Opferbeauftragten. Gleichzeitig forderten die Liberalen die Errichtung einer Opferschutzstiftung für das Land. „Die Schaffung eines Opferbeauftragten kann nur ein erster Schritt sein. Wenn der Beauftragte zügig im Interesse der Opfer tätig werden will, braucht er flexible und vor allem unkomplizierte Möglichkeiten zu helfen. Eine entsprechende Stiftung wäre ein solches Instrument. Sie könnte Soforthilfen auszahlen und die Opfer- bzw. Angehörigenbetreuung fördern“, erklärte Dr. Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP in Sachsen-Anhalt.
Häufig entstehe der Eindruck, der Staat würde sich nicht ausreichend um die Opfer von Straftaten kümmern. „Das in den vergangenen Jahren zunehmend Opferrechte auch im Strafrecht eine Rolle spielen, ist eine positive Entwicklung. Sie sind aber kein Ersatz für unkomplizierte Soforthilfen für Opfer. Der neue Beauftragte könnte der Stiftung vorstehen und die Hilfsangebote strukturieren und steuern. Nach der Errichtung könnte die Opferschutzstiftung unabhängig von der Kassenlage arbeiten und die wichtigen Opferinteressen in den Fokus stellen“, so Hüskens abschließend.
Am Sonntag, den 27.10.2019, wurde der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber (FDP) zum Vize-Präsidenten der deutsch-israelischen Gesellschaft (DIG) gewählt. Bei ihrer Mitgliederversammlung in Magdeburg erhielt er bei elf weiteren Kandidaten das drittbeste Ergebnis mit 100 von 167 Stimmen.
„Ich freue mich sehr, dass die Mitglieder mir ihr Vertrauen gegeben haben. Ich bin dem Staat Israel schon lange verbunden. Die einzige Demokratie in der Region braucht unsere Unterstützung mehr denn je.“, so Faber. Er erinnerte unter anderem an den Anschlag in Halle, der einen klar antisemitischen Hintergrund aufweise. Sogar als Nicht-Jude könne man Antisemitismus erleben. „Mir selbst ist dies passiert, weil ich eine Flagge Israels beim CSD in Magdeburg in der Hand hielt. Wir müssen dem klar entgegentreten und insbesondere als Deutsche uns zu unserer Verbundenheit mit Israel bekennen.“
Faber möchte auch mit seiner Bundestagsfraktion bei dem Thema gehört werden. „Die Freien Demokraten haben beispielsweise Anträge zur Boykott Israel Gruppierung BDS eingebracht. Es war ein wichtiges Zeichen, dass sich auch andere Fraktionen diesem Antrag anschließen konnten. Ich hoffe, dass dies auch bei zukünftigen Anträgen zum Thema Israel und Antisemitismus in Deutschland der Fall sein wird.“, so Faber abschließend.
Die Volksstimme berichtet heute, dass der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt, eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht mehr ausschließt. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB:
„Sachsen-Anhalt hat bekanntlich die am stärksten alternde Bevölkerung bundesweit. Ob eine deutliche Steigerung der Grunderwerbsteuer einen Anreiz für junge Familien darstellt, sich hier ein Haus zu kaufen, darf man getrost bezweifeln. Dass SPD und Grüne für Steuererhöhungen immer etwas übrig haben, ist keine Neuigkeit. Aber dass nun auch der Fraktionsvorsitzende der Union schon jetzt offen darüber nachdenkt, zeigt, dass die CDU trotz weiter sprudelnder Steuereinnahmen trotz aller Schwüre wohl nicht lange widerstehen kann.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist zudem ungerecht. Vor allem wären die Hauseigentümer die Gekniffenen, die vor nicht allzu langer Zeit Straßenausbaubeiträge bezahlt haben und nun ihre Immobilie verkaufen wollen. Schließlich wird jeder potenzielle Käufer versuchen, die höhere Steuer über einen niedrigeren Kaufpreis zumindest teilweise auszugleichen. Wenn eine landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht ohne Steuererhöhungen zu finanzieren ist, wäre es besser, die Erhebung den Kommunen freizustellen. Dort kennt man die Situation vor Ort am besten und kommt am ehesten zu einer gerechten Lösung.“
„Dass die Linken und die AfD in Sachsen-Anhalt angesichts der wirtschaftlichen Probleme von aktuell zwei kommunalen Krankenhäusern ausgerechnet eine Verstaatlichungsoffensive bei den Krankenhäusern im Land fordern, ist schon kurios,“ so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt.
Das Land Sachsen-Anhalt ist zudem in den zurückliegenden Jahren trotz enormer Steuereinnahmen seiner Aufgabe bei der Finanzierung von Investitionen in den Krankenhäusern nur unzureichend nachgekommen. Da es gerade die öffentliche Hand ist, die keine ausreichende Finanzierung absichern kann, würde eine Verstaatlichung die Krankenversorgung eher gefährden als stabilisieren.
Bei der Lösung der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Krankenhäuser im Land sei vor allem das Interesse des Patienten an einer qualitativ hochwertigen medizinischen Behandlung in den Mittelpunkt zu stellen, fordert Hüskens.
Für die Menschen sei ein Krankenhaus in auch im Notfall erreichbarer Entfernung ein Anliegen von grundlegender Bedeutung. Ebenso wichtig seien Schwerpunktkrankenhäuser mit der erforderlichen Spezialisierung. Ob der Träger privat, kirchlich oder staatlich sei, sei für die Patienten in der Regel egal. Im Gegenteil, die Trägervielfalt im Land schützt davor, dass gleichzeitig eine größere Zahl von Krankenhäusern in grundlegende Schwierigkeiten gerät und beugt der Monopolbildung vor.
Jetzt müssen Land und Landkreise als Träger schnell nach Lösungen suchen, die den Krankenhäusern wirtschaftliche Stabilität geben, ggf. auch durch kreisübergreifende Kooperationen, da angesichts sinkender Steuereinnahmen kaum mit höheren Landeszuschüssen zu rechnen ist.
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