Anlässlich des zehnten Jahrestags der Agenda 2010 wird erneut über Erfolg und Misserfolg des Reformpakets diskutiert. „Alle beneiden uns heute um unseren erfolgreichen Arbeitsmarkt, die Agenda 2010 ist sein Fundament“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Jens Ackermann (FDP).
„Das Bild, das sich uns zeigt, ist klar: Die Agenda 2010 hat den Arbeitsmarkt belebt und dafür gesorgt, dass neue Jobs entstanden sind. Vielen Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten wurde damit erstmalig überhaupt eine Chance gegeben“, so ACKERMANN weiter. In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Beschäftigten seit Umsetzung der Agenda 2010 um rund 10.000 Menschen angestiegen.
ACKERMANN weiter: „Die schwarz-gelbe Koalition setzt diesen Weg mit wachstumsorientierter Wirtschaftspolitik und soliden Staatsfinanzen konsequent fort.“ ACKERMANN weiter: „Die SPD hat die Agenda 2010 nicht nur vergessen, sondern die Sozialdemokraten planen mittlerweile die vollständige Rücknahme der Reformen. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück – ehemals an der Seite von Schröder und Clement Vertreter der Reformpolitik – macht sich mit dieser Abwicklung der Agenda vollends unglaubwürdig.“
Schließlich würden sich die flexiblen Beschäftigungsformen im Regelfall bewähren und die politische Kontrolle funktionieren. „Echtem Missbrauch schieben wir den Riegel vor, wie zuletzt bei der Zeitarbeit“, so der FDP-Bundestagsabgeordnete. Dort habe die schwarz-gelbe Koalition genau hingesehen und entschieden gehandelt. Die Anti- Schleckerklausel, die Lohnuntergrenze sowie die Branchenzuschläge seien ein Erfolg, die Einstiegschancen gerade für gering Qualifizierte würden erhalten.
Nach Ansicht ACKERMANNs sollte sich liberale Politik zukünftig verstärkt den Themen Chancengerechtigkeit und Fachkräftesicherung zuwenden. „In beiden Feldern hat die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits vorgelegt: Wir setzen auf Weiterqualifikation und haben die Fördermöglichkeiten deshalb bereits ausgeweitet“, berichtet ACKERMANN. Zudem seien die Regeln für die gesteuerte Einwanderung von Fachkräften durch die aktuelle Koalition im vergangenen Sommer reformiert worden. „Wir haben den Grundstein für ein modernes Einwanderungssystem gelegt. Diesen Weg werden wir weitergehen“, gibt sich der FDP-Politiker überzeugt.
BERLIN. Mit Blick auf das heute im Bundestag verabschiedete Notfallsanitätergesetz erklärt der zuständige Berichterstatter und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitssauschuss Jens ACKERMANN:
Mit dem Notfallsanitätergesetz ist die christlich-liberale Koalition einer langjährigen Forderung einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst nachgekommen. Das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters wurde aufgewertet.
Das hilft vor allem den Notfallpatienten, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Wir haben die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Die Auszubildenden erhalten künftig eine Vergütung. Bisher mussten sie sogar ihre Ausbildung selbst finanzieren. Das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst.
Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Diese rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit bei den Notfallsanitätern und verbessert ihre Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.
Die christlich-liberale Koalition leistet mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der Menschen in Notfällen.
BERLIN. Jens ACKERMANN, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, erklärt: Morgen wird im Bundesrat über das Notfallsanitätergesetz beraten. Dieses soll ab dem 01.01.2014 das über 20 Jahre alte Rettungsassistentengesetz ersetzen.
Eine wichtige Änderung dabei ist die Überführung der Notkompetenz in eine Regelkompetenz. Zukünftig werden die Rettungsassistenten daher auch als Notfallsanitäter bezeichnet.
Ihre Rechte werden gestärkt, so dürfen sie im Sinne des Patienten auch invasive Maßnahmen vornehmen. Gemeinsam mit den Notärzten tragen die Notfallsanitäter die Hauptlast und die größte Verantwortung im Rettungsdienst. Die Ausbildung wird von 2 auf 3 Jahre verlängert und muss nicht mehr privat finanziert werden. Darüber hinaus wird die Ausbildung vergütet.
Auf Anregung von Jens Ackermann, MdB besuchten der Landesfachausschuss Soziales,Gesundheit und Arbeit sowie der Landesfachausschuss Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen am 21. September 2012 die Bayer Bitterfeld GmbH.
Nach der Begrüßung durch den Bereichsleiter, Herrn Dr. Thomas Klumpp, Dr. Florian Eckert und Marco Annas Bayer Vital GmbH begann der Betriebsrundgang, nachdem alle Teilnehmer die notwenige „Kleidung“ angelegt hatten.
Bayer engagiert sich mit der Bayer Bitterfeld GmbH im südlichen Sachsen-Anhalt mit einem Investitionsvolumen von 750 Mio. Euro. Die weltweit größte Produktionsstätte von Aspirin ist für die Region von großer wirtschaftlicher Bedeutung , aber als exportorientiertes pharmazeutisches Unternehmen von gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Landes- wie Bundesebene abhängig.
Im Anschluss an den Betriebsrundgang empfing der Standortleiter, Dr. Christian Schleicher zu einem Gespräch und beeindruckte mit seinem außergewöhnlichen Engagement für seine Mitarbeiter, das Unternehmen und die Region. Er informierte insbesondere über die guten Standortbedingungen, wie hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, ein nach wie vor gutes Fachkräfteangebot sowie eine gute Kooperation mit dem benachbarten Industriepark.
Der Besuch des Unternehmens war für alle Teilnehmer von hohem Informatioswert.
BERLIN. Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Notfallsanitätergesetzes erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Jens Ackermann:
Mit dem heute beschlossenen Notfallsanitätergesetz legt die schwarzgelbe Bundesregierung den Grundstein für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst, der auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten kann.
Mit dem Notfallsanitätergesetz wird die bisherige Rettungsassistentenausbildung abgelöst. Die Ausbildung wird in Zukunft drei statt zwei Jahre dauern und sich damit an anderen Gesundheitsfachberufen orientieren. Zudem werden die Auszubildenden in Zukunft vergütet und müssen ihre Ausbildung nicht mehr wie bisher selbst bezahlen. In der neuen und zeitgemäßen Beschreibung des Ausbildungszieles wird die bisherige Not- in eine Regelkompetenz überführt, so dass die Notfallsanitäter auch invasive Maßnahmen vornehmen dürfen, wenn der Zustand des Patienten dies notwendig macht. Die bisherigen Rettungsassistenten und zukünftigen Notfallsanitäter tragen gemeinsam mit den Notärzten die Hauptlast und Verantwortung im Rettungsdienst. Darum war es dringend geboten, die Attraktivität dieses gesellschaftlich leider unterschätzten Berufes zu steigern, um auch in Zukunft genügend Nachwuchs gewinnen zu können.
Nachdem eine kompetente und von allen beteiligten Institutionen besetzte Expertenkommission über Jahre den Gesetzentwurf vorbereitet hat, erwartet die FDP-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren eine breite und fraktionsübergreifende Mehrheit für diese wegweisende gesundheits- und berufspolitische Maßnahme.
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