Die begonnene Debatte zur Ablösung der Staatskirchenleistungen ist nach Auffassung der Liberalen überfällig. Dabei sollte auch die Rückübertragung von früher verstaatlichten Gebäuden und Kirchen geprüft werden.
„Seit etwa 200 Jahren leisten die deutschen Staaten und Länder an die christlichen Kirchen Zahlungen als Entschädigung für Enteignungen von Kirchenbesitz. Seit 100 Jahren gibt es aus der Weimarer Verfassung den Auftrag, diese komplexen historischen Verflechtungen zu entwirren. Das Land sollte diesen Auftrag ernst nehmen“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Die FDP forderte den Landtag auf – wenn er eine entsprechende Kommission zum Staatskirchenvertrag einsetzt – deren Aufgabe um die Rückübertragung von Kirchen und ehemals kirchlichen Liegenschaften zu ergänzen. „Wir sollten alle Dimensionen betrachten. Gerade die früher enteigneten Liegenschaften haben teilweise einen hohen Wert. Daher kann neben einer Ablösung auch eine Rückübertragung in Betracht kommen“, so Hüskens.
Da der Bund keine Notwendigkeit sieht, dies für alle Länder zu verhandeln, macht es Sinn, in einzelnen Ländern voranzugehen. Zunächst wären die einst verstaatlichten Kirchengüter in einer Art Eröffnungsbilanz zu bewerten und die Summe der an die Kirchen gezahlten Leistungen zu ermitteln. Hieran könnte dann abgelesen werden, ob überhaupt und wenn ja, wie viel staatliches Geld als Restbetrag an die Kirchen gezahlt werden müsste, bzw. welche Kirchen und ehemals kirchlichen Gebäude in diesem Kontext rückübertragen werden könnten.
Angesichts der Debatte zur Grundsteuerreform im Landtag kritisiert der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete der FDP Frank Sitta, dass sich die Landesregierung nicht energisch gegen die drohende Reform positioniert.
„Noch steht die Abstimmung über die geplante Grundsteuerreform aus, aber schon jetzt wird mehr als deutlich, dass die Menschen im Osten der Republik als Verlierer dastehen werden. Ich frage mich wo der dringend notwendige Aufschrei der Landesregierung und im Landtag bleibt. Die Menschen werden hier zukünftig mit etwa 70 Prozent mehr Grundsteuern überdurchschnittlich stark belastet, ganz zu schweigen von dem enormen Verwaltungsaufwand und der Frage, ob die zur Berechnung geplanten Bodenwerte und durchschnittlichen Mieten überhaupt juristisch standhaft sind“, so der FDP-Landesvorsitzende.
Die FDP plädiert für ein weitaus sinnvolleres Modell, welches sich an den Grund- und Gebäudeflächen bemessen. „Die heutige Landtagsdebatte kommt viel zu spät. Bis Ende 2019 muss bereits über die Regelung, auch im Bundesrat, abgestimmt werden. Die knappe Zeit, um wirksam etwas gegen die Reform zu tun, hat die Landesregierung wohl verschlafen“, so Sitta.
Im Nachtrag zur heutigen Debatte zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Linksextremismus erklärt der Jurist und FDP-Landespolitiker Guido Kosmehl:
„Das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist ein unverzichtbares Recht einer Minderheit, das es zu bewahren gilt.
Sowohl die Verfassung als auch das Untersuchungsausschussgesetz machen Vorgaben für den Untersuchungsgegenstand und die Reichweite, die ein Landtag untersuchen kann. Diesen Vorgaben genügt der AfD-Antrag nicht. Und das weiß die AfD-Fraktion auch. Sie missbraucht bewusst ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie. Die Freien Demokraten begrüßen, dass der Antrag mehrheitlich im Landtag abgelehnt wurde.“
Nach Auffassung des Vorsitzenden der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB, gibt das Verhalten aller beteiligten Seiten in der Debatte um den Auftritt der linken Punkband ,Feine Sahne Fischfilet’ Anlass zur Kritik.
“Mit Ruhm bekleckert hat sich hier wohl niemand. Die Leitung des Bauhauses Dessau machte einen völlig überforderten Eindruck, genauso wie die Landesregierung. Ich halte es für verständlich, dass der Kulturminister des Landes seine Stiftung in Schutz nehmen will. Allerdings stellte er sich dabei denkbar ungeschickt an. Seine Einlassungen zum ,eher kammermusikalischen Ambiente’ kann man angesichts der Künstler, die bei ZDF@Bauhaus in den letzten Jahren aufgetreten sind, nur als hanebüchen bezeichnen.
Einige Texte der Band sind moralisch verwerflich, etwa wenn Gewalt gegen Polizeibeamte gutgeheißen wird. Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die Meinungsfreiheit sind jedoch grundlegende Güter unserer Gesellschaft. Daran darf man auch diejenigen erinnern, die zur Störung des Konzerts aufgerufen haben und die sich bei anderer Gelegenheit gern auf dieses Recht berufen.
Unabhängig, was man von der politischen Einstellung der Band halten mag, so ist doch kaum zu bestreiten, dass ihr Auftritt nach der entsprechen Berichterstattung der letzten Wochen politisch aufgeladen ist. Es ist zumindest nicht unwahrscheinlich, dass die Organisatoren beim ZDF die Band genau deshalb ausgewählt haben. Unter diesen Umständen hätte es der faire Umgang mit einem langjährigen Partner geboten, die Leitung des Bauhauses Dessau frühestmöglich und umfänglich über die Planungen zu informieren. Die Fernsehleute fahren nach dem Konzert wieder nach Mainz oder Berlin. Dessau und die Mitarbeiter der Stiftung müssen hingegen schauen, wie sie mit den möglicherweise unerfreulichen Begleiterscheinungen eines solchen Auftritts umgehen.”
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