Im Nachtrag zur heutigen Debatte zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Linksextremismus erklärt der Jurist und FDP-Landespolitiker Guido Kosmehl:
„Das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist ein unverzichtbares Recht einer Minderheit, das es zu bewahren gilt.
Sowohl die Verfassung als auch das Untersuchungsausschussgesetz machen Vorgaben für den Untersuchungsgegenstand und die Reichweite, die ein Landtag untersuchen kann. Diesen Vorgaben genügt der AfD-Antrag nicht. Und das weiß die AfD-Fraktion auch. Sie missbraucht bewusst ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie. Die Freien Demokraten begrüßen, dass der Antrag mehrheitlich im Landtag abgelehnt wurde.“
Dass die Staatskanzlei sich im Alleingang aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken aus Facebook zurückziehen will, beschreibt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Lydia Hüskens als inkonsequent und für die übrigen Landesbehörden als risikosteigernd.
„Es macht keinen Sinn, wenn sich die Staatskanzlei wegen rechtlicher Bedenken unabgestimmt aus den sozialen Medien verabschiedet und andere Ministerien und Landesverwaltungen hier weiter aktiv sind. Entweder sind die rechtlichen Bedenken tragend, dann müssten alle so handeln oder sie sind es nicht, dann können auch alle dabeibleiben.“ Der Alleingang erhöht für alle anderen Behörden, die jetzt weiter aktiv bleiben, das Risiko, Ziel einer Klage zu werden.
Wer sich ein bisschen mit den sozialen Medien auskennt weiß zudem, dass zu Facebook noch ein eigener Messenger-Dienst, WhatsApp und Instagram gehört. Alle Medien sind miteinander verzahnt. Sich hier nur aus einem der Kanäle zurückzuziehen, ist ebenfalls unlogisch. Konsequent wäre, wenn die Landesregierung eine für alle Landesbehörden und alle sozialen Medien in sich schlüssige Regelung vereinbart,“ fordert Hüskens.
Aufgrund der großen Bedeutung sozialer Medien nicht nur für junge Menschen, sollten solche Schritte aber nur unternommen werden, wenn sie wirklich geboten sind.
„Die sozialen Medien sind in Sachen Kommunikation kein „nice to have“ mehr, sondern sie gehören zum Alltag, zur Meinungsbildung und zum Dialog dazu. Wenn die Behörden sich hier abkoppeln verlieren Regierung und Verwaltung den heutzutage möglichen direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, die diese Medien nutzen,“ so Hüskens abschließend.
Erneut wie in 2018 wüten Waldbrände in Brandenburg. Auch Sachsen-Anhalt gehört zu den waldbrandgefährdeten Ländern. Der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, Dr. Marcus Faber, kritisiert: “Im vergangenen Jahr waren die Waldbrände verheerend. Hier hätten Vorbereitungen getroffen werden müssen. Wenn jetzt die Kommunen berichten, dass ‘wie in jedem Jahr’ nicht alle Brandherde gelöscht werden können, ist dies ein Armutszeugnis der Landesregierungen.”
In Brandenburg und Sachsen-Anhalt stellen auch erneut insbesondere munitionsbelastete Flächen ein besonderes Brandrisiko dar. “Um die Effektivität der Brandbekämpfung und die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehren zu erhöhen, benötigen wir dringend Gegenmaßnahmen. Allerdings tut sich bei den zuständigen Ministerien wenig.” so der Bundestagsabgeordnete Faber.
Löschflugzeuge sind eine Option. Aufgrund der immensen Kosten schrecken jedoch Bund und Ländern zurück: “Das ist unverantwortlich den Menschen in den Waldbrandregionen gegenüber. Eine effektive Alternative, aber deutlich kostengünstigere und weniger aufwendige Lösung, wären Löschpanzer. Diese Fahrzeuge sind für die direkte Brandbekämpfung auch in den kritischen, mit Munition belasteten Gebieten sicher und kostengünstig einsetzbar.”
Aus Sicht des Altmärker Faber gibt es zwei Optionen: “Wir können jedes Jahr unvorbereitet großflächige Waldbrände mühevoll und unter schwersten Bedingungen bekämpfen und dabei die Forderung nach Löschflugzeugen vor uns hertragen. Oder wir bereiten uns anständig vor: Panzer, die Wasser schießen, sind eine praktikable Lösung.”
Hintergrund: Dürre und Hitze verursachen in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig mehr Waldbrände. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Freien Demokraten (Drucksache 19/4208) geht hervor, dass durch zunehmende Waldbrände immer mehr Hektar Wald vernichtet wird.
Sachsen-Anhalts Regierungskoalition kommt nach den Wahlen nicht zur Ruhe. Jetzt kommt der Vorstoß nach der Forderung der Beendigung der Großen Koalition seitens der SPD, sofort kommentiert von der CDU.
Zu diesen sich immer weiter zuspitzenden Auseinandersetzungen der Koalitionsfraktionen hier im Land, äußert sich die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, Lydia Hüskens:
„In einer Demokratie gibt es für derart zerstrittene Koalitionen ein erprobtes Mittel: Neuwahlen. Dann hat der Wähler die Möglichkeit zu entscheiden, in welche Richtung es in Sachsen-Anhalt gehen soll.
Wenn die Koalitionsfraktionen das nicht wollen, sollen sie schlicht ihre Pflicht tun und zwar alle. Der Erfolg ist bisher mager, die Kosten hoch. Der anstehende Doppelhaushalt ist eine Aufgabe, bei der alle drei Partner zeigen können, ob sie mehr können als sich zu streiten.“
Zum Statement von Umweltministerin Dalbert gegen einen erleichterten Wolf-Abschuss äußert sich der Bundestagsabgeordnete Frank Sitta:
“Von Frau Dalbert war in Sachen Wolfsmanagement ein nennenswerter Beitrag, der über das Wölfezählen und das Abspeisen von Viehhaltern mit knappen Entschädigungen hinausgeht, kaum zu erwarten. Dabei sind die geplanten Anpassungen im Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums eher ein schlechter Witz. Der Wolf gehört ins Jagdgesetz. Wir müssen bestimmte Regionen und Deichlandschaften gerade auch in Sachsen-Anhalt wolfsfrei halten und das mit einer Rechtssicherheit, die momentan und auch mit dem neuen Gesetzentwurf nicht gegeben ist.
Dass Frau Dalbert nun auch noch den Minimalkompromiss der Bundesumweltministerin blockieren will, ist kaum verwunderlich. Die sachsen-anhaltische Union wäre aber gut beraten, das keinesfalls einfach hinzunehmen. Schließlich ist die wirtschaftliche Existenz vieler Viehhalter hierzulande bedroht. Der erleichterte Wolfsabschuss kann ohnehin nur eine Maßnahme sein. Darüber hinaus gehört zu einem aktiven Wolfsmanagement auch der Rechtsanspruch auf Entschädigungen für Präventionsmaßnahmen und Schadenersatzleistungen bei Wolfsrissen. Um hier eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen, werden wir als FDP-Fraktion einen eigenen, konstruktiven Gesetzentwurf zum Wolfsmanagement vorlegen.”
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