Bürger werden mit dem neuen Wassergesetz unnötig zur Kasse gebeten

Bürger werden mit dem neuen Wassergesetz unnötig zur Kasse gebeten

Die Novelle des Wassergesetzes reiht sich nahtlos ein in die Reihe der Gesetze von CDU und SPD, die Bürgern und Unternehmen in unserem Land zusätzliche Kosten aufbürdet.

“Inzwischen sind fast alle Entlastungsgesetze, die schwarz-gelb 2002 bis 2006 auf den Weg gebracht hatten, wieder kassiert”, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Vorsitzende des FDP-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Mit der Begründung, der Vernässung in manchen Regionen vorbeugen zu wollen, soll der Anschlusszwang für Niederschlagswasser wieder eingeführt werden. Anstatt wie bisher nur bei Gefahr – etwa durch Vernässung – soll dieser Zwang nun wieder einfach per Gemeindesatzung verfügt werden können.

“Es ist bedauerlich, dass die CDU inzwischen eine Gesetzeslage geschaffen hat, die der entspricht, die 2002 nach acht Jahren grün-rot-rot galt”, so Hüskens abschließend.

Ideologischer Versuch der Grünen muss scheitern!

Ideologischer Versuch der Grünen muss scheitern!

Zu dem heute im Landtag zu beschließenden Sportfördergesetz erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt Uwe Droese:

Der Ausschuss für Inneres und Sport im Land Sachsen-Anhalt hat in der überarbeiteten Fassung des Sportfördergesetzes richtig herausgearbeitet, dass die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport unabdinglich für die Talentfindung und -förderung ist. Dass das Innenministerium auch nach Vorschlag des zuständigen Ausschusses Herr des Verfahrens bleibt ist aufgrund der Rolle des Landessportbundes folgerichtig. Leider lässt auch die überarbeitete Fassung einen konsequenten Ansatz für eine basisorientierte Förderung, die auch eine Kontrolle des Landessportbundes durch seine Mitglieder zur Folge hat, vermissen. Dem Versuch der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen, dem Sportfördergesetz einen ideologischen Anstrich zu verpassen, kann nur eine Absage erteilt werden.

Ideologischer Versuch der Grünen muss scheitern!

Droese: Entwurf des Sportfördergesetzes nicht konsequent genug

Die Landesregierung versucht, mit dem Entwurf eines Sportfördergesetzes die provisorischen Strukturen, die aufgrund finanzieller Unregelmäßigkeiten beim Landessportbund hilfsweise durch die Landesregierung geschaffen wurden, neu zu ordnen und festzuschreiben.

„Es fehlt allerdings an einzelnen Stellen an der notwendigen Konsequenz“, so der sportpolitische Sprecher der FDP Sachsen-Anhalt, Uwe Droese. „Im Gesetzesentwurf ist das Sportentwicklungskonzept lediglich als Option vorgesehen, ein solches ist aber zwingend not-wendig, um für den Nachwuchsleistungssport die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auch dem Breitensport als eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft müssen Perspektiven über ein Sportentwicklungskonzept aufgezeigt werden“. Der Gesetzesentwurf ziele darauf ab, den Landessportbund dauerhaft zu entmachten, allerdings soll der LSB nach wie vor Zuwendungen in Form institutioneller Förderung erhalten.

Effizienter wäre es jedoch, wenn die Mittel direkt den Kreis- und Stadtsportbünden zur Verfügung gestellt werden würden, die dann ihrerseits den LSB mittels einer Umlage finanzieren. „Dies führt dann automatisch dazu, dass sich der LSB gegenüber seinen Mitgliedsverbänden rechtfertigen muss, was die jetzt teilweise schwierige Kommunikation erheblich verbessern und zugleich zu einer Strukturverbesserung beitragen würde“, so Droese weiter.

Begrüßenswert hingegen sei die Absicht, den Vereinen die Sportstätten generell unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine sinnvolle Unterstützung des Breitensports und unterbindet die Bemühungen einzelner Kommunen, zusätzliche Erträge zu generieren. „Das Land ist nun gefordert, die Förderung der Sportstätten konsequenter auch in die Breite zu führen und nicht nur vermeintliche Leuchttürme des Sports medienwirksam in Stand zu setzen“, so Droese abschließend.

FDP Sachsen-Anhalt spricht sich auf ihrer Klausurtagung gegen das Betreuungsgeldgesetz aus

FDP Sachsen-Anhalt spricht sich auf ihrer Klausurtagung gegen das Betreuungsgeldgesetz aus

Auf ihrer Klausurtagung am 22. und 23. Juni in Schönebeck fasste der erweiterte Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt einen Beschluss gegen das Betreuungsgeldgesetz. Aus Sicht der FDP ist das Gesetz sowohl bildungs- als auch familienpolitisch nicht zu rechtfertigen

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, Deutschland zur Bildungsrepublik auszubauen. Allein die Bundesregierung investiert innerhalb von 4 Jahren rund 12 Milliarden EURO mehr in Bildung, um dieses Ziel zu erreichen. Denn von gut ausgebildeten Fachkräften und Innovationen hängen Wachstum und Wohlstand für unser Land ab.

Das Betreuungsgeld ist die Rückkehr zu alten Familienmodellen á la „Kinder, Küche, Kirche“ und schafft keine wirkliche Wahlfreiheit für Eltern, weil sie mangels fehlender Krippenplätze keine Alternative haben.

Der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert meinte dazu „Wir brauchen keine Betreuungsgeldoffensive, sondern eine Qualitätsoffensive von Bund und Ländern für die frühkindliche Bildung und den bedarfsgerechten Ausbau von Krippen- und KiTa-Plätzen in ganz Deutschland. Die Förderung der elterlichen Erziehungsleistung über ein sogenanntes Kindergeld II ist daher der falsche Weg.“

Abschließend betonte Wolpert: „Wir wollen daher kein Betreuungsgeld für Eltern, sondern Bildungsgutscheine für Kinder! Diese sollen für die kostenlose Inanspruchnahme von KiTa-Plätzen, aber auch in Musik- und Sportvereinen und bei sonstigen Förderungen eingesetzt werden können. Damit sind richtige Lenkungsanreize gesetzt, denn das Geld kommt den Kindern und ihrer Bildung zugute und die Wahlfreiheit der Eltern bleibt gewahrt.“

Ablehnung des Betreuungsgeldgesetzes

Beschluss des Landesvorstandes

Der Landesvorstand der FDP in Sachsen-Anhalt lehnt das Betreuungsgeld in jetziger Form ab. Es ist sowohl bildungs- als auch familienpolitisch nicht zu rechtfertigen.

Der Bund-Länder Bildungsbericht, die Wirtschaftsverbände (DIHK, BDI/BDA)und die OECD haben Deutschland darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld falsche Lenkungsanreize für eine bessere Integration und gute Bildungschancen setzt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Deutschland zur Bildungsrepublik auszubauen. Allein die Bundesregierung investiert innerhalb von 4 Jahren rund 12 Milliarden EURO mehr in Bildung, um dieses Ziel zu erreichen. Denn von gut ausgebildeten Fachkräften und Innovationen hängen Wachstum und Wohlstand für unser Land ab.

Das Betreuungsgeld ist die Rückkehr zu alten Familienmodellen á la „Kinder, Küche, Kirche“ und schafft keine wirkliche Wahlfreiheit für Eltern, weil sie mangels fehlender Krippenplätze keine Alternative haben. Gerade Bayern hat seit Jahrzehnten den KiTa-, vor allem aber den Krippenplatzausbau verschleppt. Krippen und Kindergärten sind vor allem Bildungs- und längst keine reinen Betreuungseinrichtungen mehr. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancengerechtigkeit und bessere Integration, gerade auch von Kindern mit Migrationshintergrund.

Forschungsergebnisse der Neurobiologie – wie des Leibniz Instituts in Magdeburg – zeigen, dass durch das schnelle Wachstum von Synapsen im Gehirn der Mensch nie wieder so schnell lernt wie bis zum 6. Lebensjahr. Kinder lernen auch schneller von Kindern, also in der Gruppe unter Gleichaltrigen. Sie werden frühzeitig zu Toleranz, friedlichen Konfliktlösungen erzogen, ihre Kreativität kann in vielen Bereichen geweckt und gefördert werden. Allein das Erlernen der deutschen Sprache mit frühzeitigen Sprachtests und der entsprechende Förderung eröffnet jedem Kind zusätzliche Chancen.

Wir brauchen keine Betreuungsgeldoffensive, sondern eine Qualitätsoffensive von Bund und Ländern für die frühkindliche Bildung und den bedarfsgerechten Ausbau von Krippen- und KiTa-Plätzen in ganz Deutschland. Die Förderung der elterlichen Erziehungsleistung über ein sogenanntes Kindergeld II ist daher der falsche Weg. Eine Förderung im Vorschulalter ist besonders wichtig. Es ist dabei entscheidend, “in die Köpfe der Kinder” und nicht in den Konsum der Elternhäuser zu investieren. Davon müssen auch gerade Kinder aus bildungsfernen Familien und von Arbeitslosengeld II – Beziehern profitieren, die im jetzigen Entwurf ganz ausgeschlossen sind.

Wir wollen daher kein Betreuungsgeld für Eltern, sondern Bildungsgutscheine für Kinder! Diese sollen für die kostenlose Inanspruchnahme von KiTa-Plätzen, aber auch in Musik- und Sportvereinen und bei sonstigen Förderungen eingesetzt werden können. Damit sind richtige Lenkungsanreite gesetzt, denn das Geld kommt den Kindern und ihrer Bildung zugute und die Wahlfreiheit der Eltern bleibt gewahrt.