FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.

„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.

„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.

Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.

FABER/TARRICONE/HAUSER: Agrarstrukturgesetz nachbessern

FABER/TARRICONE/HAUSER: Agrarstrukturgesetz nachbessern

Mehr als ein Dutzend land- und forstwirtschaftliche Landnutzerverbände in Sachsen-Anhalt, darunter Bauernverband und Bauernbund, lehnen den Entwurf des Agrarstrukturgesetzes ab. Das Gesetz soll Bodenspekulationen stoppen und die Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt sichern. Coronabedingt wird die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf nur in schriftlicher Form möglich sein. „Für mich passt dieser Akt absolut in den Tenor der Legislaturperiode. Hauptsache die eigenen ideologischen Ziele durchsetzen”, äußert sich Kathrin Tarricone, Kandidatin der Freien Demokraten zur Landtagswahl. „Die Keniakoalition will, vor allem auf Betreiben der Grünen, das unausgegorene Gesetz durchpeitschen. Warum gegen Widerstände und ohne wirkliche Debatte?“, wundert sich die Agraringenieurin. Die Freien Demokraten fordern die Koalition auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und sich der Diskussion mit den betroffenen Verbänden zu stellen.

Johann Hauser (Landwirt aus Atzendorf, Kandidat zur Landtagswahl) mahnt vehement faire Wettbewerbsbedingungen an. „Wenn Sachsen-Anhalt Vorgaben aus der EU oder dem Bund verschärft, haben wir Landwirte sofort wirtschaftliche Nachteile. Von einer Landesregierung mit Herz für uns Landwirte erwarte ich eine Imagekampagne für die heimische Landwirtschaft und nicht immer neue Knüppel zwischen die Beine.”

„Um den Landwirten in Sachsen-Anhalt zu helfen, müssen auch Genehmigungen für Investitionen, beispielsweise in neue Ställe, viel, viel schneller vorliegen“, unterstreicht Marcus Faber, stellvertretendes Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bundestags. Der amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt ergänzt: „Eine stabile und schnelle Breitbandversorgung in ganz Sachsen-Anhalt ist für die Umsetzung der Digitalisierung nötig. Was mit modernen Methoden geht, zeigen eine GPS-gesteuerte präzise Düngung oder automatische Bewässerungssysteme. Sie schonen Ressourcen und die Umwelt.”

Hüskens: Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz

Hüskens: Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz

hueskens14Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende, kommentiert die Gedankenspiele einiger CDU-Politiker rund um das Thema Einwanderungsgesetz und die Kanada-Reise des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann

Ein gutes Zeichen ist, dass sich jetzt einige junge CDU-Abgeordnete im Bund und in den Ländern für ein Einwanderungsgesetz aussprechen und auch die SPD endlich konzeptionelle Vorarbeiten vorlegt und ihren SPD-Fraktionschef Oppermann im Bundestag nach Kanada schickt, um die dortige Einwanderungspraxis kennenzulernen. Die FDP fordert seit vielen Jahren ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild. Bisher war es stets die Union, die ein Einwanderungsgesetz verhindert und sogar aktiv dagegen polemisiert hat. Daran ändert sich auch absehbar nichts, wenn die CSU ihre Blockade aufrechterhält. Generalsekretär Steuer posaunte in der „tagesschau“ hinaus, ein Einwanderungsgesetz sei „so überflüssig wie zusätzlicher Sand in der Sahara“. Es wird in dieser Legislatur offenbar nur dann eine einvernehmliche Lösung für dieses zentrale Vorhaben geben, wenn der CSU-Vorsitzende Seehofer, seine Meinung wieder einmal ändert, weil Umfrageergebnisse ihm nahelegen, dies könnte jetzt die Mehrheitsmeinung sein.

Unter dem Hin und Her in der Koalition leiden die Menschen, aber auch die Unternehmer hier in Deutschland, deren Interessenvertreter gleichfalls ein neues Einwanderungsgesetz fordern. Es ist beispielsweise einfach absurd, dass jugendliche Asylbewerber, die häufig über eine hohe Motivation verfügen, nach dem Schulabschluss weder Sozialhilfe noch BAföG erhalten dürfen und somit von der Ausbildung ferngehalten werden. Die FDP fordert, die Einwanderung nach Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt flexibel zu steuern. Durch ein transparentes Punktesystem sollen Akademiker und qualifizierte Einwanderer eingeladen werden, nach Deutschland zu kommen. Darüber hinaus fordern die Freien Demokraten, die Gehaltsschwellen für Hochqualifizierte aus Drittstaaten abzusenken.

Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung konstruktiv mit dem Thema auseinandersetzt und offen über Einwanderung diskutiert – ohne CSU-Denkverbote. Das ist auch im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt. Mit einem neuen Einwanderungsgesetz besteht die Chance, dass Deutschland wirklich eine Willkommenskultur entwickelt, von der in Sonntagsreden so gern gesprochen wird.

Kontakt

Dr. Lydia Hüskens
Stv. FDP-Landesvorsitzende
www.lydia-hueskens.de

FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg

Tel.: 0391/561 92 88
Fax: 0391/543 13 61
sachsen-anhalt@fdp.de

HÜSKENS: Das Land ändert mit der KiFöG-Novelle die Kompetenzen für die Kinderbetreuung!

HÜSKENS: Das Land ändert mit der KiFöG-Novelle die Kompetenzen für die Kinderbetreuung!

“Mit der beabsichtigten Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise greift das Land massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein.”

“Das Land ordnet eine Aufgabe neu ordnet und verlagert Aufgaben von den Städten und Gemeinden, die diese Aufgabe als wesentlich betrachten, und gibt sie dorthin, wo diese Aufgaben eigentlich nicht hingehören und auch nicht gewollt sind”, so Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.

Damit erreiche man nicht, wie das Sozialministerium vollmundig verkündete, “eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes”, sondern mehr Bürokratie, ein schlechteres, weil ortsfernes Controlling und steigende Elternbeiträge. Das bringe, so Hüskens, zurecht viele Kommunen auf die Palme. Dass dies die kommunalen Spitzenverbände, die schon bei der Anhöhrung zum Gesetzentwurf deutlich Position bezogen hatten, nicht klaglos hinnehmen, war zu erwarten.

Die Chancen, dass das Verfassungsgericht ihnen Recht gibt, wenn sie dort gegen das KiFöG klagen, sind sicher höher als bei vielen Klagen gegen die Kommunal- und Gebietsreform. Dann steht dem KiFöG die nächste Novelle ins Haus.

ACKERMANN: Meilenstein für die Zukunft des Rettungsdienstes

ACKERMANN: Meilenstein für die Zukunft des Rettungsdienstes

BERLIN. Mit Blick auf das heute im Bundestag verabschiedete Notfallsanitätergesetz erklärt der zuständige Berichterstatter und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitssauschuss Jens ACKERMANN:

Mit dem Notfallsanitätergesetz ist die christlich-liberale Koalition einer langjährigen Forderung einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst nachgekommen. Das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters wurde aufgewertet.

Das hilft vor allem den Notfallpatienten, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Wir haben die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Die Auszubildenden erhalten künftig eine Vergütung. Bisher mussten sie sogar ihre Ausbildung selbst finanzieren. Das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst.

Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Diese rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit bei den Notfallsanitätern und verbessert ihre Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.
Die christlich-liberale Koalition leistet mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der Menschen in Notfällen.