Dr. Lydia Hüskens empfiehlt der Landesregierung einen Bildungsstaatsvertrag

Dr. Lydia Hüskens empfiehlt der Landesregierung einen Bildungsstaatsvertrag

Sachsen-Anhalt sollte sich dem Vorstoß von Niedersachsen, Bayern und Sachsen für einen Bildungsstaatsvertrag anschließen.

“Damit könnte das Land, das jetzt den Vorsitz in der Kultusministerkonferenz innehat, Brücken bauen zwischen den A- und den B-Ländern, also zwischen SPD- und CDU-regierten Ländern”, so Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP in Sachsen-Anhalt.

Mit einem Bildungsstaatsvertrag wäre manch eine Unsicherheit in der Bildungskooperation zwischen den Ländern auszuräumen, die sich aus den derzeitigen Vereinbarungen der KMK ergibt. So haben viele Bundesländer Ausnahmen von der generellen Anerkennung der Abschlüsse bei Lehrern, um nur ein Beispiel zu nennen. Außerdem sollten Bildungs- und Kompetenzstandards nach der vierten und sechsten Klasse sowie die Abschlüsse nach der Sekundarstufe I vereinbart werden, dazu ein gemeinsamer Aufgabenpool für Abiturprüfungen und einheitliche Einschulungskorridore. Das würde automatisch dazu führen, dass mancher Wildwuchs in den Bildungsstrukturen der Länder zurückgeschnitten würde. Denn bundesweit gibt es derzeit 16 verschiedene Schulsysteme mit 90 verschiedenen Schulformen.

Die FDP will so viel Gestaltungsmöglichkeit wie möglich – im Interesse von Eltern, Schülern und Lehrern. Die Länder müssen aber einen gemeinsamen Rahmen vorgeben. Und darin muss mehr Vergleichbarkeit, mehr Transparenz und mehr Durchlässigkeit möglich sein. Das sollte ein Ziel sein, nicht nur dann, wenn mal wieder ein PISA-Test medial vermarktet wird. Die SPD sollte bei diesem Thema ihre Blockadehaltung aufgeben.

Dr. Lydia Hüskens empfiehlt der Landesregierung einen Bildungsstaatsvertrag

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Zur heute geplanten Verabschiedung des neuen Finanzausgleichgesetzes im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:

„Betrachtet man die Diskussionen um das neue Finanzausgleichsgesetz, so drängt sich unweigerlich das Bild einer sich ständig wiederholenden Geschichte auf. Seit mehr als fünf Jahren versucht die CDU/SPD-Koalition nun einen verfassungskonformen Ausgleich der Finanzen zwischen den Kommunen und zwischen Land und Kommunen zu gestalten. Dabei geht es darum, den Kommunen so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben finanzieren können und einen Spielraum für freiwillige Leistungen haben. Es sind die Gegebenheiten vor Ort, die unser Leben im Wesentlichen prägen. Wir setzen uns deshalb immer für eine Stärkung der Kommunen und ihrer Finanzkraft ein.

Wie schon in den vergangenen Jahren, so bleibt auch das neue Gesetz Flickwerk. Mit der erneuten Berücksichtigung der Steuereinnahmen rückt es sogar wieder ein Stück von der Aufgabenfinanzierung ab und damit auch von der Verlässlichkeit für die Kommunen. Problematisch ist auch die Berücksichtigung des demografischen Wandels, der nicht automatisch Auswirkungen auf die kommunalen Kosten hat. Hier ist sicher mit einem erneuten Gang der Kommunen zum Verfassungsgericht zu rechnen. Besonders ärgerlich ist vor allem die Verrechnung der Mehreinnahmen der Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung aus 2011 mit dem Haushaltsansatz 2013 um 7 Millionen Euro, die als einzige Verrechnung mit zurückliegenen Haushaltsjahren erfolgt und dadurch willkürlich wirkt.

Insgesamt erhalten die Kommunen etwas mehr als in den vergangenen Jahren, allerdings bleibt den Landkreisen ein Minus von 16 Millionen Euro. Die Kritik seitens der Kommunen hält sich in Grenzen, vor allem auch weil die Steuern insgesamt sprudeln. Seine Bewährungsprobe muss das Gesetz also erst bestehen, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung auch auf die Steuereinnahmen niederschlägt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dieses Gesetz dann erneut überarbeitet wird. Und täglich grüßt das Murmeltier.“

Dr. Lydia Hüskens empfiehlt der Landesregierung einen Bildungsstaatsvertrag

Kifög – gut gewollt, nicht gut gemacht!

Man kann der regierenden Koalition sicher nicht unterstellen, Schlechtes gewollt zu haben. Eine zehnstündige Ganztagsbetreuung gilt eben vielen in SPD, CDU und Linken als Allheilmittel gegen allerlei sozialpolitische Defizite.

Da der liberale Ansatz, dort zu helfen, wo Hilfe nötig ist, von den drei in diesem Punkt sozialdemokratischen Parteien nicht geteilt wird, im Gegenteil, die Idee, den Einrichtungen in sozialen Brennpunkten mehr Geld für Bildung und Förderung zur Verfügung zu stellen als Diskriminierung abgelehnt wird, sollen es eben wieder zehn Stunden für alle sein. In Zeiten guter Steuereinnahmen mag das auch zu finanzieren sein. Wir werden sehen, ob sich Sachsen-Anhalt diese Kosten auf Dauer leisten kann. 550 Millionen Euro, wie die Volksstimme am 4. Dezember berichtete, das ist bei einem Gesamthaushalt von 10 Milliarden eine gewaltige Summe. Geld, das nur ausgegeben werden sollte, wenn damit wirklich eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichergestellt werden kann. Kommende Bildungstests werden es zeigen, denn bisher sind die Verfechter von frühkindlicher Bildung in öffentlichen Einrichtungen den Beweis dafür schuldig geblieben. Zudem mehren sich kritische Stimmen vor allem seitens der Praktiker, die weiter eine Überlastung der Erzieher, einen erheblichen Fachkräftemangel, eine Überalterung des Personals befürchten. Einzig die Träger der freien Wohlfahrtspflege scheinen zufrieden mit der Neuregelung.

Nun muss die Praxis beweisen, ob die neuen Regelungen wirklich halten, was die Regierung verspricht. Kritik kommt derzeit sowohl von den Erzieherinnen, die die Entlastung vermissen, die ihnen versprochen wurde und von den Gemeinden, die sich durch die neuen Regelungen um eine ihrer Kernaufgaben beraubt sehen. Nach der kommunalen Selbstständigkeit und den Schulen verlassen jetzt auch die Kindergärten die kleineren Orte, so die Befürchtung. In den größeren Gemeinden schmerzt der Verlust einer Kernaufgabe, die ursprünglich als einer der Gründe für die kommunale Neugliederung herangezogen wurde. Einmal mehr drohen die Kommunen dem Land mit dem Gang zum Verfassungsgericht nach Dessau.

Der liberale Gegenentwurf: Ein Rechtsanspruch für alle Kinder von fünf Stunden, ein Rechtsanspruch von zehn Stunden für Kinder deren Eltern erwerbstätig sind, eine echte Relation von 1:6 in der Krippe und 1:13 im Kindergarten sowie die Bereitstellung von Landesmittel für die Betreuung und Bildung der Kinder, bei denen eine Ganztagsbetreuung erforderlich ist und für Kinder mit einem Bedarf an Frühförderung. Verbleib der Aufgabe bei den Gemeinden, gemeinsame Finanzierung durch Gemeinden, Kreise, Land und Eltern und Verzicht auf den fünf-prozentigen Eigenanteil des Trägers der Einrichtung. Gezielte Förderung entsprechend des Bedarfes anstatt Gießkanne. Wahrscheinlich werden wir darüber schon vor 2016 wieder diskutieren.

Dr. Lydia Hüskens empfiehlt der Landesregierung einen Bildungsstaatsvertrag

HÜSKENS: Sachsen-Anhalt braucht eine Kinderkommission

Der Universal Children’s Day am 20.11.2012 wird weltweit gefeiert, um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Wir feiern den Weltkindertag in Deutschland am 20.9. – und in Ostdeutschland auch den Kindertag am 1.6. Das bietet die Chance für Publizität für die Angelegenheiten der Kleinen und Schwachen.

Kinder brauchen aber nicht nur die Aufmerksamkeit für einen Tag, sondern eine kritische Öffentlichkeit, die sich ihrer Sache annimmt. Das geschieht auf Bundesebene seit 1988 erfolgreich durch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Im Bayerischen Landtag hat sich am 24. November 2009 eine Kinderkommission konstituiert.

In Sachsen-Anhalt fordern alle möglichen Fraktionen die Stärkung der Kinderrechte, CDU und SPD hatten 2006 einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Einrichtung einer solchen Kommission aber kategorisch abgelehnt. Dieser zielte damals darauf ab, die Kinderkommission als Unterausschuss des Sozialausschusses zu installieren. Sie sollte die Entscheidungen und Maßnahmen der Landesregierung auf Kinderfreundlichkeit überprüfen und auf kinderfreundliche Beschlüsse des Landtages und seiner Ausschüsse hinwirken.

Die Grundintention des Antrages ist in Zeiten, wo eine Landesregierung den Arrest für Schulverweigerer immer noch für ein pädagogisches Mittel hält oder der Trend zu immer größeren und damit unübersichtlicheren Schulen ungebrochen ist, aktuell wie nie.

„Als parteiübergreifendes Gremium soll sich die Kinderkommission abseits parteipolitischer Auseinandersetzung für die Interessen der Kinder stark machen, indem sie Beschlüsse und Empfehlungen fasst“, so Lydia Hüskens, stellv. Landesvorsitzende der FDP. Politik hat in der Demokratie den Charme, dass sie sich korrigieren kann. Sachsen-Anhalts Landtag braucht eine Kinderkommission, die die Rechte der Kinder tagtäglich einfordert, anstatt politischer Sonntagsreden und Forderungen nach einer Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung.

Dr. Lydia Hüskens empfiehlt der Landesregierung einen Bildungsstaatsvertrag

Hüskens: Magdeburg darf nicht weiter vom bundesweiten Bahnverkehr abgeschnitten werden

Zu dem von der Deutschen Bahn AG geplanten Ziel, die in Magdeburg verbliebenden ICE-Schnellzüge ersetzen zu wollen, erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:

„Die Deutsche Bahn AG hat es in den vergangenen Jahren versäumt, im Großraum Magdeburg eine ernsthafte Alternative zum Straßenverkehr darzustellen. Es gibt kaum eine Strecke, die von Magdeburg aus nicht günstiger mit dem Auto zu erreichen ist. Hier hat die Deutsche Bahn AG die Entwicklung verschlafen. Dahin gehend ist die Rücknahme von ICE Zügen aber auch des Kaiser-Otto-Expresses aus unternehmerischer Sicht wohl nur konsequent aber dennoch nicht hinnehmbar. Letztlich muss der Kunde für diese Fehlplanung bezahlen, denn zeitliche Verzögerungen sind in unserer heutigen Gesellschaft auch aus finanzieller Sicht nicht akzeptieren.

Auf der einen Seite gibt es von politischen Parteien aller Couleur, Organisation und auch von der Deutschen Bahn AG selbst immer neue Forderungen nach umweltschützenden Maßnahmen und Privilegien für den Netzausbau. Anderseits verweigert man sich seit Jahren, die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt vernünftig an das bundesweite Bahnnetz anzuschließen. Dieser Zustand ist aus Sicht der FDP nicht haltbar und macht das Unternehmen auch unglaubwürdig.

Vielleicht hätte man in der jüngeren Vergangenheit darauf verzichten sollen, das Unternehmen mit aller Macht an die Börse bringen zu wollen und lieber notwendige Investitionen im Netzbau- und Netzausbau durchführen sollen.“