“Die neueste Entscheidungsvorlage für den Stadtrat in Magdeburg zur Verlagerung der Grundschule Diesdorf zeigt sehr deutlich, in welche Situation die Finanzpolitik des Landes die Kommunen bringt”, sagte Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende und Kreisvorsitzende der FDP.
“Selbst in der Landeshauptstadt Magdeburg können nicht alle Schulstandorte gehalten werden, was für die Schüler zum Teil einen weiteren Schulweg bedeuten wird. Aus kommunaler Sicht ist es leider nachvollziehbar, wenn die Stadt den Betrieb der Gebäude möglichst effizient organisiert. Wichtig ist nun für die betroffenen Eltern und Lehrer, dass sie zeitnah über die Beweggründe, Vorteile für die Schüler sowie das geplante Zeitfenster informiert werden. Dafür sollte der Oberbürgermeister neben dem zuständigen Beigeordneten, den im Stadtteil wohnenden Eltern, den betroffenen Lehrern, der Schulleitung auch Vertreter der im Stadtrat vertretenden Fraktionen zu einer Informations-Diskussionsveranstaltung einladen.”
Unabhängig von den schnellen Richtungswechseln, die die Politik in Sachsen-Anhalt derzeit zum Thema Mindestlohn vollführt und die in der Feststellung des Ministerpräsidenten gipfelten, man sei sich im Landtag doch zum Mindestlohn im Prinzip einig, ist die FDP Sachsen-Anhalts nach wie vor gegen einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn.
Wenn die CDU nun den Einstieg über eine Kommission anstatt über einen gesetzlichen Weg zur Findung eines Mindestlohnes sucht, ist auch dies problematisch, wenn die Lohnuntergrenze flächendeckend einheitlich sein soll und auch in bestehende tarifliche Vereinbarungen eingreift. Die FDP hat sich in Berlin nicht gegen vernünftige Lösungen für einzelne Branchen gesperrt. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir jedoch entschieden ab: Er schränkt die Tarifautonomie ein und kann Beschäftigung verhindern.
Andere beschäftigungspolitisch erfolgreiche Länder mit einem funktionierenden Tarifsystem wie Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Österreich verzichten ebenfalls auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Die europäischen Länder in denen es einen flächendeckenden Mindestlohn gibt, kämpfen zugleich mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit. Das gilt besonders für Spanien: Die Arbeitslosenquote von Beschäftigten unter 25 Jahren lag dort im Februar 2012 mit rund 50 Prozent mehr als sechs Mal so hoch wie in Deutschland mit rund 8 Prozent. Es droht ein Verlust von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und ein Anstieg der Schwarzarbeit: Nach Angaben des ifo- Instituts würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro rund 1,2 Mio. Arbeitsplätze gefährden. Allein 740.000 Minijobs in Deutschland gingen verloren. Viele Geringqualifizierte und Jugendliche, die noch nie gearbeitet haben, hätten es schwer, überhaupt Arbeit zu finden. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
Zudem entstünden erhebliche Kosten. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung beziffert die zusätzliche fiskalische Belastung durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand und die gestiegenen Kosten für die Arbeitsvermittlung auf rund 9 Mrd. Euro. Überdies kann es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen: Beispielhaft dafür steht der Postmindestlohn, der zum Verlust von mehr als 17.000 Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten der Deutschen Post geführt hat.
Weil wir diese Gefahren sehen, haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, in dieser Legislaturperiode keine allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Diese Vereinbarung gilt.
Hinzu kommt, dass gerade in den Bereichen, in denen der Lohn mit staatlichen Mitteln aufgestockt werden muss, etwa in Callcentern oder in der Gastronomie in vielen Fällen nicht der Stundenlohn sondern der Arbeitsumfang das Problem ist. Wenn etwa im Call-Center 9,50 gezahlt werden, die Mitarbeiter aber täglich nur drei bis vier Stunden arbeiten können, müssen häufig zusätzliche staatliche Leistungen beantragen. Dies gilt auch für Geringverdiener mit Kindern, bei denen auch eine Vollzeitbeschäftigung mit Löhnen um 7,50 nicht auskömmlich ist.
Dank der guten Konjunktur nimmt die Zahl der Erwerbstätigen in Vollzeit, die ihr Einkommen mit staatlichen Hilfen aufbessern kontinuierlich ab. Sie liegt bei rund 300.000 in Deutschland.
Während die Sparbemühungen im Landeshaushalt wohl als minimalinvasiv bezeichnet werden können, werden die Eingriffe in die Kommunale Selbstverwaltung immer ausgedehnter.
War die Neuausrichtung des Finanzausgleichgesetzes in der 5. Legislatur eigentlich als Versuch gedacht, die Finanzierung der Kommunen am vorhandenen Bedarf entsprechend der Aufgaben auszurichten, so ist dabei ein Gesetz herausgekommen, dass die kommunale Selbstverwaltung immer stärker aushöhlt.
Schon 2010 gingen die Kommunen von einem Bedarf von mindesten 1,75 Milliarden aus, zugewiesen erhalten sie auch im Jahr 2013 nicht mehr als 1,6 Milliarden. Im Gegenzug hat das Land Entschuldungsprogramme aufgelegt von Stark I bis Stark IV. die den Kommunen zwar helfen, ihre Selbstständigkeit aber gleichzeitig massiv einschränkt.
Gleiches gilt für das Schulbauprogramm, das die Kommunen als Schulträger erheblich einschränken wird. Neben den unüberschaubar großen Gemeindegebieten frustriert der mangelnde politische Spielraum die ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinderäte zunehmend.
Demokratie lebt aber davon, dass sich viele Menschen für das Gemeinwohl engagieren. Die FDP tritt deshalb nach wie vor für einen Landeshaushalt ein, der Partnerschaft mit den Kommunen ernst nimmt, auch auf Landesebene spart und versucht, den Kommunen Gestaltungsspielräume zu eröffnen.
So schön es für Politiker ist, Fördermittelbescheide zu überbringen, für unsere Demokratie sind lebendige Gemeinden vor Ort wichtiger. Einsparvorschläge haben wir immer wieder gemacht.
Die offensichtlich enttäuschten Erwartungen der Landesregierung im Zuge der Verabschiedung der Olympioniken nach London zeigen, dass es höchste Zeit ist, die Strukturen der Sportförderung wieder in stabile Strukturen zu überführen, so die stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens.
„Genauso wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens schafft man auch im Sport die größten Erfolge, wenn man auf Kontinuität setzt. Es müssen jetzt schnell Strukturen geschaffen werden, damit die Sportler sich im nächsten Olympiazyklus in Ruhe vorbereiten können.“
„Die Strukturen im Sport in Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen vier Jahren ständig verändert worden. Die Ergebnisse zeigen, dass das nicht der richtige Weg war. Es ist jetzt an der Zeit mit einem Sportfördergesetz schnell für Stabilität zu sorgen“, so Hüskens.
Die rechtliche Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften ist ein Grundanliegen liberaler Politik. Die FDP hat ihre Vorstellungen über eine moderne Gesellschaft gerade im Grundsatzprogramm noch einmal beschlossen.
Die Familie steht auch zukünftig unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft und des Staates. Daneben aber gilt für alle Formen des Zusammenlebens vor allem: gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Gerade im Bereich des Steuerrechtes wehrt sich die CDU aber nach wie vor dagegen, diesem Grundmuster zu folgen, obwohl inzwischen auch zahlreiche Urteile vorliegen, die die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen verlangen.
Materiell ist deshalb das beharren der CDU ohne Belang. es wäre schön, wenn FDP und CDU in Berlin die Kraft finden würden, hier zu einer tatsächlichen Gleichbehandlung auch im Steuerrecht zu kommen.
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