Der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalts, Veit Wolpert, erklärte zum Meldegesetz des Bundestages:
„Ich hätte es begrüßt, wenn das neue Meldegesetz, auch einen Einwilligungsvorbehalt zugunsten der Bürger vorgesehen hätte. Die Kritik der im Landtag vertretenen Parteien ist aber an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten!“
Die jetzige Widerspruchslösung sei im Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht vorhanden. In Sachsen-Anhalt können die Daten der Bürger weitergegeben werden, ohne dass ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben, geschweige denn eine vorherige Einwilligung notwendig ist.
„Wenn die Grünen und Linken die jetzige Lösung des Bundesgesetzes so schrecklich finden, dann frage ich sie, wie sie mit dem Landesgesetz bisher leben konnten und wo der Landesgesetzentwurf ist, der das anders regelt. Bis 2014 gilt nämlich noch das Landesgesetz und die Parteien des Landtages sind befugt, dieses Gesetz zu ändern.“ erläuterte Wolpert.
Dass Abgeordnete auch gesetzgeberisch tätig sein können, sei offensichtlich in Vergessenheit geraten. „Handeln statt Maulaffen feilhalten! Das erwarte ich von den Landtagsparteien!“ fordert Wolpert abschließend.
Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung des staatlichen Hochbaues mit den immobilienbezogenen Aktivitäten des Landes“ erklärt die Sprecherin für Bau und Verkehr in der Parlamentarischen Arbeitsgruppe beim Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt:
Die Landesregierung plant, sämtliche Liegenschaften des Landes und alle Bereiche der Hochbauverwaltung in einer Mega-Behörde zusammenzuführen.
Damit verbunden ist der Anspruch, „Haushaltsbelastungen in den Bereichen Liegenschafts-management und Staatshochbau deutlich reduzieren“ und „eine nutzerorientierte organisato-rische Optimierung“ zu erreichen.
Nutzerorientierung ist der allgemeinen Lebenserfahrung nach jedoch gerade nicht das We-sensmerkmal großer Behörden. Die Einführung zusätzlicher hierarchischer Ebenen dürfte kaum zu mehr Eigenverantwortung, Entscheidungsfreude und Motivation der Mitarbeiter beitragen. Statt dessen muss befürchtet werden, dass die Beschäftigung der Verwaltung mit sich selbst überproportional zunimmt und sich Entscheidungswege unnötig verlängern.
Es ist kaum anzunehmen, dass es dadurch tatsächlich zu einer Effektivierung bei der Instandhaltung und Entwicklung landeseigener Immobilien kommt, zumal sich bereits die bisherige – relativ übersichtlich strukturierte – Liegenschaftsverwaltung des Landes immer wieder als ein Quell des Ärgers erwiesen hat. Die durch Fusion des Landesbetriebes Bau mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt (LIMSA) entstehende Mega-Behörde dürfte nach bürokratie-theoretischen Ansätzen diesen Ärger potenzieren.
Im Übrigen ist das Konzept dem Vernehmen nach auch zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD noch umstritten. So musste eine erste Kabinettsvorlage des Finanzministers nach Intervention des Verkehrsministers zurückgezogen werden.
Statt sofort Schritte zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts einzuleiten, soll nun lediglich ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden. Mittelfristiges Ziel der Landesregierung bleibt es aber, das Bau- und Immobilienmanagement in eine eigenständige Anstalt umzuwandeln, womit es parlamentarischer Kontrolle künftig ent-zogen wäre. Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab.
Trotz der europäischen Schuldenkrise entlasten derzeit hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsausgaben den Haushalt des Landes. So konnten während der Haushaltsaufstellung durch die Landesregierung und die Beratung im Finanzausschuss die Finanzierung der Landesaufgaben ohne große Sparanstrenungen sichergestellt werden.
Die geringe Kritik von Seiten der diversen Interessensvertreter spricht Bände. Drastische Einbußen muss dagegen die kommunale Seite hinnehmen.
Entgegen ursprünglicher Ankündigungen haben etwa die kreisfreien Städte aber auch die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden zu einem erheblichen Teil auch in 2012 und 2013 mit ungedeckten Haushalten zu kämpfen. Einmal mehr läuft die sogenannten Konsolidierungspartnerschaft zu Lasten der Kommunen. Landtag und Landesregierung haben sich vor ihrer Verantwortung gedrückt, den Finanzausgleich für die Kommunen auf solide Füße zu stellen. Gleichzeitig entwickelt die Landesregierung mit Programmen wie etwa Stark II und III zwar Hilfsinstrumente für die überschuldeten Kommunen, greift dabei aber erheblich in die Kommunale Selbstverwaltung ein.
Die FDP fordert deshalb schon in 2012 eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes, die den Kommunen eine verfassungsgemäße Finanzierung ermöglicht. Die FDP fordert, dass die kommunale Selbstverwaltung endlich wieder gestärkt wird und die schleichende Aushölung durch FAG und kommunale Gebietsreform ein Ende hat.
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