Faber: Eine Landesregierung ohne Vision im Demografischen Wandel

Faber: Eine Landesregierung ohne Vision im Demografischen Wandel

Zum heute beginnenden 2. Demografie-Kongress des Landes Sachsen-Anhalt fordert der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Marcus Faber von der Regierung endlich klare Fakten zu ihrer Zukunftsvision von Sachsen-Anhalt.

„Es ist ja schön und gut, dass wir wieder über den demografischen Wandel in Sachsen-Anhalt gesprochen haben. Das macht die aktuelle Landesregierung mittlerweile seit sechs Jahren. Was sich verändert sind einzig allein die Jahreszahlen der Symposien, Kongresse und ähnlichen Veranstaltungen. Scheinbar sollen die Kongresse einzig allein der Profilierung der Regierungsparteien sowie untereinander als auch gegeneinander dienen,“ schätzte der 28jährige Doktorand der Politikwissenschaft ein, „anders kann die undurchsichtige Kompetenzzuständigkeit zwischen dem SPD geführten Sozialministerium, das das Thema Demografie besetzen wollte und dem CDU geführten Landesentwicklungsministerium nicht erklärt werden.“ Die SPD versucht sich hier gegen die CDU zu profilieren, fordert ein eigenes Demografieministerium, von dem sie weiß, dass es in dieser Legislatur nicht mehr kommt.

„Andere Parteien, wie die Grünen, haben Sachsen-Anhalt scheinbar seinem demografischen Schicksal bereits überlassen, indem sie wichtige Infrastrukturprojekte immer wieder mit dem Verweis auf die demografische Entwicklung blockieren und kritisieren.“

Faber schlug vor, realistische Ziele zu formulieren, die den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt weiterbringen würden und auch bis zum Ende der Legislatur leistbar wären, wie beispielsweise schnelle Internetverbindungen, deren Ausbau vernünftig koordiniert werden müsste. „Hier läuft die Regierung ihrem Anspruch um Jahre hinterher! Die Landesregierung scheint selbst bei ihren kurzfristigen Zielen, wenn sie denn welche hat, nicht mehr Herr der Lage zu sein, wie soll sie denn dann den Menschen eine tragfähige langfristige Zukunftsvision bieten können?“, fragt Faber abschließend kritisch.

Wolpert: Erneute Klatsche für die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht

Wolpert: Erneute Klatsche für die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht

Nach der erfolgreichen Klage der Stadt Dessau-Roßlau und weiteren Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt zeigt sich der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert erfreut und fühlt sich in seiner bereits 2009 geäußerten Kritik bestätigt.

Wolpert: “Das Urteil zeigt, dass die Regelungen im Finanzausgleichgesetz nicht auf einen gerechten Ausgleich innerhalb der Kommunen bedacht sind. Dessau wurde gegenüber Magdeburg und Halle benachteiligt, wobei auch deren Finanzausstattung nicht so ist, wie sie sein sollte.”

Die FDP hat den Gesetzesentwurf der Landesregierung von Anfang stark kritisiert und im Landtag auch einen alternativen Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch von den regierenden Parteien aus CDU und SPD damals abgelehnt wurde. Auch der neue Entwurf des Finanzausgleichgesetzes wird von den Liberalen sehr kritisch gesehen.

Wolpert abschließend: “Vielleicht konzentriert sich Finanzminister Bullerjahn in Zukunft doch lieber auf die Kernaufgaben seines Ressort und legt in entsprechender Qualität Gesetzesentwürfe vor, statt Parteifreunde mit hoch dotierten Beraterverträgen zu versorgen. Leider ist von konstruktiver Opposition im Landtag zurzeit nichts zu sehen – der Finanzminister kann schalten und walten, wie er will. Gut, dass dem Handeln der Landesregierung wurde nun durch das Landesverfassungsgericht ein Riegel vorgesetzt wurde!”

Hüskens: Frauenquote für die Unternehmensführungen?

Hüskens: Frauenquote für die Unternehmensführungen?

Seit Monaten wird in Sachsen-Anhalt und im Bund diskutiert, ob der Gesetzgeber der Wirtschaft eine 40-Prozentquote für die Aufsichtsräte diktieren soll oder ob er dies lediglich als unverbindliches Ziel vorgibt. Eine Diskussion, die derzeit vor allem zwischen den Bundesministerinnen von der Leyen und Schröder geführt wird, aber die auch innerhalb aller anderen Parteien diskutiert werden ( wenn auch in den linken Parteien die Stimmen für eine gesetzliche Regelung zumindest offiziell lauter sind).

Die Diskussion hat in den Führungsetagen der Wirtschaft allerdings positive Spuren hinterlassen, so ist der Anteil Frauen so stark gestiegen wie nie in den zurückliegenden Jahren. Eine Entwicklung, die zeigt, dass die Unternehmen durchaus ohne gesetzliche Vorgaben in der Lage sind zu entsprechenden Veränderungen. Dass der Bundesrat sich trotzdem für eine Quote aussprach, zeigt, dass ein Gesetz aber noch nicht vom Tisch ist.

Wichtig für die Zukunft und wichtig für die Unternehmen in unserem Bundesland ist aber, dass die gesetzlichen Regeln, wenn sie nicht zu verhindern sein sollten, dass sich diese auf die börsennotierten Aktiengesellschaften konzentriert und nicht auch die inhabergeführten Unternehmen.

In Sachsen-Anhalt hat man angesichts der Situation in der Verwaltung ohnehin das Gefühl, dass dort der größere Handlungsbedarf liegt. Auch nach 20 Jahren Frauenförderpläne hat sich in der Verwaltung Sachsen -Anhalts an der Präsenz von Frauen in den Leitungsebenen wenig geändert.

Vor diesem Hintergrund wirken die Forderungen der Landesregierung in Richtung Wirtschaft eher wie ein Ablenkungsmanöver.

Hüskens: Frauenquote für die Unternehmensführungen?

Hüskens: Gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn

Unabhängig von den schnellen Richtungswechseln, die die Politik in Sachsen-Anhalt derzeit zum Thema Mindestlohn vollführt und die in der Feststellung des Ministerpräsidenten gipfelten, man sei sich im Landtag doch zum Mindestlohn im Prinzip einig, ist die FDP Sachsen-Anhalts nach wie vor gegen einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn.

Wenn die CDU nun den Einstieg über eine Kommission anstatt über einen gesetzlichen Weg zur Findung eines Mindestlohnes sucht, ist auch dies problematisch, wenn die Lohnuntergrenze flächendeckend einheitlich sein soll und auch in bestehende tarifliche Vereinbarungen eingreift. Die FDP hat sich in Berlin nicht gegen vernünftige Lösungen für einzelne Branchen gesperrt. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir jedoch entschieden ab: Er schränkt die Tarifautonomie ein und kann Beschäftigung verhindern.

Andere beschäftigungspolitisch erfolgreiche Länder mit einem funktionierenden Tarifsystem wie Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Österreich verzichten ebenfalls auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Die europäischen Länder in denen es einen flächendeckenden Mindestlohn gibt, kämpfen zugleich mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit. Das gilt besonders für Spanien: Die Arbeitslosenquote von Beschäftigten unter 25 Jahren lag dort im Februar 2012 mit rund 50 Prozent mehr als sechs Mal so hoch wie in Deutschland mit rund 8 Prozent. Es droht ein Verlust von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und ein Anstieg der Schwarzarbeit: Nach Angaben des ifo- Instituts würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro rund 1,2 Mio. Arbeitsplätze gefährden. Allein 740.000 Minijobs in Deutschland gingen verloren. Viele Geringqualifizierte und Jugendliche, die noch nie gearbeitet haben, hätten es schwer, überhaupt Arbeit zu finden. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.

Zudem entstünden erhebliche Kosten. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung beziffert die zusätzliche fiskalische Belastung durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand und die gestiegenen Kosten für die Arbeitsvermittlung auf rund 9 Mrd. Euro. Überdies kann es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen: Beispielhaft dafür steht der Postmindestlohn, der zum Verlust von mehr als 17.000 Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten der Deutschen Post geführt hat.

Weil wir diese Gefahren sehen, haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, in dieser Legislaturperiode keine allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Diese Vereinbarung gilt.

Hinzu kommt, dass gerade in den Bereichen, in denen der Lohn mit staatlichen Mitteln aufgestockt werden muss, etwa in Callcentern oder in der Gastronomie in vielen Fällen nicht der Stundenlohn sondern der Arbeitsumfang das Problem ist. Wenn etwa im Call-Center 9,50 gezahlt werden, die Mitarbeiter aber täglich nur drei bis vier Stunden arbeiten können, müssen häufig zusätzliche staatliche Leistungen beantragen. Dies gilt auch für Geringverdiener mit Kindern, bei denen auch eine Vollzeitbeschäftigung mit Löhnen um 7,50 nicht auskömmlich ist.

Dank der guten Konjunktur nimmt die Zahl der Erwerbstätigen in Vollzeit, die ihr Einkommen mit staatlichen Hilfen aufbessern kontinuierlich ab. Sie liegt bei rund 300.000 in Deutschland.

Wolpert: Erneute Klatsche für die Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht

Wolpert: Haseloff verrät Interessen der heimischen Wirtschaft

„Der Ministerpräsident verrät die Interessen der heimischen Wirtschaft und macht sich selbst zur tragischen Figur der Landesregierung“, erklärte Veit Wolpert, Landesvorsitzender der FDP, zur Kursänderung des Regierungschefs beim Mindestlohn. Die berechtigten Interessen der sachsen-anhaltischen Wirtschaft seien inzwischen heimatlos in der Landesregierung.

„Der Ministerpräsident scheint sich aufs Präsidiale beschränken zu wollen. Politik im Kabinett macht offenbar nur die SPD. Anders lässt sich das erneute Wegducken vor dem Koalitionspartner nicht erklären. Der Ministerpräsident ist nachhaltig geschwächt“, sagte Wolpert.

Mindestlöhne sind nach Auffassung der Liberalen Gift für den Arbeitsmarkt. „Mindestlöhne, die über dem Marktpreis liegen, vernichten Arbeitsplätze oder sie sind, sofern sie unter dem Marktpreis liegen, wirkungslos. Wichtig ist, Einstellungshemmnisse durch eine Modernisierung des Kündigungsschutzgesetzes abzuschaffen“, so der FDP-Landeschef abschließend.