Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Die neue GEZ-Gebühr, jetzt Haushaltsabgabe genannt, zog von Beginn an Kritik auf sich. Als Reaktion darauf ist sie jüngst vom WDR-Chefredakteur als “Demokratieabgabe” bezeichnet worden. Das hat zurecht einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Selbst Rundfunkräte üben mittlerweile massive Kritik, Facebook-Seiten mobilisieren den Protest, eine Online-Petition ist vieltausendfach unterschrieben worden.

Kein Zweifel: Die Haushaltsabgabe muss in Zukunft geringer ausfallen. Die Kosten- und Qualitätskontrolle des öffentlich-rechtlichen Angebots muss besser werden. Weniger, nicht mehr Sender ist die Zukunftsbotschaft. Das öffentlich-rechtliche “System” zählt 22 Fernsehsendern, 67 Radioprogramme, begleitet von zahlreichen Websites, die direkt und indirekt mit privaten Angeboten konkurrieren. Wenn man hier sinnvoll zusammenlegt, dann gibt es bei der anstehenden Evaluation, die Ministerpräsident Haseloff mit den Handwerkskammern vereinbart hatte, auch eine Chance Ungereimtheiten im System zu korrigieren, wie die erheblichen Belastungen mancher Unternehmen.

Wir brauchen in diesem Wildwuchs mehr Kontrolle durch die Rechnungshöfe, dazu auch die Begleitung durch mehr externen Sachverstand, z.B. einen Ombudsmann, der die Kritik und die Anregungen der Bürger bündelt. Dabei geht es nicht um eine unzulässige Einflussnahme auf die Sender, sondern um einen angemessenen Umgang mit Kritik.

Qualität muss die oberste Maxime des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, im ureigenen Interesse. Nur Qualität sichert Akzeptanz. Das ist durchaus in der öffentlich-rechtlichen Senderfamilie zu finden – wie beispielsweise bei Phönix oder Arte. Bei ARD und ZDF drängt sich aber zunehmend der Eindruck auf, dass immer mehr Geld für Programmbausteine ausgeben wird, die das Angebot der Sender zu Kopien des privaten Fernsehens macht und darum kann es eigentlich bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gehen.

Hinzu kommt ein schwer zu durchschauendes Konglomerat kommerzieller Aktivitäten, dass indirekt staatlich alimentiert und unzureichend kontrolliert wird. Dies schadet der Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender. Und damit wächst der Widerstand der Bürger, den Zwangsbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender zu zahlen.

“Wir alle akzeptieren, über Steuern zu staatlichen Aufgaben herangezogen zu werden. Es ist auch noch erklärbar, dass die Sicherung eines Grundangebotes an Informationen über gesellschaftliche Themen oder über Themen, für die es keinen Markt gibt, solidarisch getragen werden muss. Eine Zwangsabgabe wird aber in einer Demokratie nicht durchzusetzen sein, wenn das damit finanzierte Angebot den privaten Sendern zum Verwechseln ähnlich wird”, so Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Zur heute geplanten Verabschiedung des neuen Finanzausgleichgesetzes im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:

„Betrachtet man die Diskussionen um das neue Finanzausgleichsgesetz, so drängt sich unweigerlich das Bild einer sich ständig wiederholenden Geschichte auf. Seit mehr als fünf Jahren versucht die CDU/SPD-Koalition nun einen verfassungskonformen Ausgleich der Finanzen zwischen den Kommunen und zwischen Land und Kommunen zu gestalten. Dabei geht es darum, den Kommunen so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben finanzieren können und einen Spielraum für freiwillige Leistungen haben. Es sind die Gegebenheiten vor Ort, die unser Leben im Wesentlichen prägen. Wir setzen uns deshalb immer für eine Stärkung der Kommunen und ihrer Finanzkraft ein.

Wie schon in den vergangenen Jahren, so bleibt auch das neue Gesetz Flickwerk. Mit der erneuten Berücksichtigung der Steuereinnahmen rückt es sogar wieder ein Stück von der Aufgabenfinanzierung ab und damit auch von der Verlässlichkeit für die Kommunen. Problematisch ist auch die Berücksichtigung des demografischen Wandels, der nicht automatisch Auswirkungen auf die kommunalen Kosten hat. Hier ist sicher mit einem erneuten Gang der Kommunen zum Verfassungsgericht zu rechnen. Besonders ärgerlich ist vor allem die Verrechnung der Mehreinnahmen der Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung aus 2011 mit dem Haushaltsansatz 2013 um 7 Millionen Euro, die als einzige Verrechnung mit zurückliegenen Haushaltsjahren erfolgt und dadurch willkürlich wirkt.

Insgesamt erhalten die Kommunen etwas mehr als in den vergangenen Jahren, allerdings bleibt den Landkreisen ein Minus von 16 Millionen Euro. Die Kritik seitens der Kommunen hält sich in Grenzen, vor allem auch weil die Steuern insgesamt sprudeln. Seine Bewährungsprobe muss das Gesetz also erst bestehen, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung auch auf die Steuereinnahmen niederschlägt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dieses Gesetz dann erneut überarbeitet wird. Und täglich grüßt das Murmeltier.“

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Kifög – gut gewollt, nicht gut gemacht!

Man kann der regierenden Koalition sicher nicht unterstellen, Schlechtes gewollt zu haben. Eine zehnstündige Ganztagsbetreuung gilt eben vielen in SPD, CDU und Linken als Allheilmittel gegen allerlei sozialpolitische Defizite.

Da der liberale Ansatz, dort zu helfen, wo Hilfe nötig ist, von den drei in diesem Punkt sozialdemokratischen Parteien nicht geteilt wird, im Gegenteil, die Idee, den Einrichtungen in sozialen Brennpunkten mehr Geld für Bildung und Förderung zur Verfügung zu stellen als Diskriminierung abgelehnt wird, sollen es eben wieder zehn Stunden für alle sein. In Zeiten guter Steuereinnahmen mag das auch zu finanzieren sein. Wir werden sehen, ob sich Sachsen-Anhalt diese Kosten auf Dauer leisten kann. 550 Millionen Euro, wie die Volksstimme am 4. Dezember berichtete, das ist bei einem Gesamthaushalt von 10 Milliarden eine gewaltige Summe. Geld, das nur ausgegeben werden sollte, wenn damit wirklich eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichergestellt werden kann. Kommende Bildungstests werden es zeigen, denn bisher sind die Verfechter von frühkindlicher Bildung in öffentlichen Einrichtungen den Beweis dafür schuldig geblieben. Zudem mehren sich kritische Stimmen vor allem seitens der Praktiker, die weiter eine Überlastung der Erzieher, einen erheblichen Fachkräftemangel, eine Überalterung des Personals befürchten. Einzig die Träger der freien Wohlfahrtspflege scheinen zufrieden mit der Neuregelung.

Nun muss die Praxis beweisen, ob die neuen Regelungen wirklich halten, was die Regierung verspricht. Kritik kommt derzeit sowohl von den Erzieherinnen, die die Entlastung vermissen, die ihnen versprochen wurde und von den Gemeinden, die sich durch die neuen Regelungen um eine ihrer Kernaufgaben beraubt sehen. Nach der kommunalen Selbstständigkeit und den Schulen verlassen jetzt auch die Kindergärten die kleineren Orte, so die Befürchtung. In den größeren Gemeinden schmerzt der Verlust einer Kernaufgabe, die ursprünglich als einer der Gründe für die kommunale Neugliederung herangezogen wurde. Einmal mehr drohen die Kommunen dem Land mit dem Gang zum Verfassungsgericht nach Dessau.

Der liberale Gegenentwurf: Ein Rechtsanspruch für alle Kinder von fünf Stunden, ein Rechtsanspruch von zehn Stunden für Kinder deren Eltern erwerbstätig sind, eine echte Relation von 1:6 in der Krippe und 1:13 im Kindergarten sowie die Bereitstellung von Landesmittel für die Betreuung und Bildung der Kinder, bei denen eine Ganztagsbetreuung erforderlich ist und für Kinder mit einem Bedarf an Frühförderung. Verbleib der Aufgabe bei den Gemeinden, gemeinsame Finanzierung durch Gemeinden, Kreise, Land und Eltern und Verzicht auf den fünf-prozentigen Eigenanteil des Trägers der Einrichtung. Gezielte Förderung entsprechend des Bedarfes anstatt Gießkanne. Wahrscheinlich werden wir darüber schon vor 2016 wieder diskutieren.

Wolpert: Strom muss bezahlbar bleiben

Wolpert: Strom muss bezahlbar bleiben

Zum neuerlichen Vorstoß zur Senkung der Stromsteuer erklärt der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert:

„Die Stromkosten für den Endverbraucher sind in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen. Die Ursachen sind sehr vielfältig. Einerseits liegt das an den sich verknappenden Rohstoffen auf der Welt, andererseits an den immer höheren Abgaben, die der Verbraucher durch den Staat aufgebürgt bekommt. Hier muss nachgebessert werden.“

„Will die Energiewende gelingen, so müssen von der Politik geeignete Rahmenbedingungen gesetzt werden, um bezahlbare Preise für Strom anzubieten. Die Senkung der Stromsteuer ist an dieser Stelle ein geeignetes Instrument, um die Bürger kurzfristig zu entlasten. Die CDU muss ihre blockierende Haltung aufgeben. In der Vergangenheit wurden Entlastungen immer nur größeren Unternehmen gewährt, das erweckt einen falschen Eindruck und senkt das Vertrauen in die Politik,“ meint Wolpert abschließend.

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Dr. Hüskens zum Finanzausgleich und Nachtragshaushalt

Während die Sparbemühungen im Landeshaushalt wohl als minimalinvasiv bezeichnet werden können, werden die Eingriffe in die Kommunale Selbstverwaltung immer ausgedehnter.

War die Neuausrichtung des Finanzausgleichgesetzes in der 5. Legislatur eigentlich als Versuch gedacht, die Finanzierung der Kommunen am vorhandenen Bedarf entsprechend der Aufgaben auszurichten, so ist dabei ein Gesetz herausgekommen, dass die kommunale Selbstverwaltung immer stärker aushöhlt.

Schon 2010 gingen die Kommunen von einem Bedarf von mindesten 1,75 Milliarden aus, zugewiesen erhalten sie auch im Jahr 2013 nicht mehr als 1,6 Milliarden. Im Gegenzug hat das Land Entschuldungsprogramme aufgelegt von Stark I bis Stark IV. die den Kommunen zwar helfen, ihre Selbstständigkeit aber gleichzeitig massiv einschränkt.

Gleiches gilt für das Schulbauprogramm, das die Kommunen als Schulträger erheblich einschränken wird. Neben den unüberschaubar großen Gemeindegebieten frustriert der mangelnde politische Spielraum die ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinderäte zunehmend.

Demokratie lebt aber davon, dass sich viele Menschen für das Gemeinwohl engagieren. Die FDP tritt deshalb nach wie vor für einen Landeshaushalt ein, der Partnerschaft mit den Kommunen ernst nimmt, auch auf Landesebene spart und versucht, den Kommunen Gestaltungsspielräume zu eröffnen.

So schön es für Politiker ist, Fördermittelbescheide zu überbringen, für unsere Demokratie sind lebendige Gemeinden vor Ort wichtiger. Einsparvorschläge haben wir immer wieder gemacht.