Momentan ist niemand in der Lage, belastbare Zukunftsaussagen zu tätigen.
Umso wichtiger ist die tiefgreifende Berechnung von verschiedenen Handlungs-
und Ergebnisszenarien. Nicht zuletzt geht es um persönliche Haftungsfragen.
“Angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt sollte auch das Vereinsleben wieder starten dürfen”, fordert der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber.
“Zahlreiche Veranstaltungen und Versammlungen wurden bisher auf unbestimmte Zeit verschoben. Ich fordere die Landesregierung auf, das Vereinsleben durch eine Anpassung der Verordnung wieder zu ermöglichen und Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen, unter Einhaltung der Hygieneanforderungen und Abstandsregeln, zu erlauben!”, formuliert er seine Forderung aus und verweist auf die Regelungen in Berlin.
Dort dürfen ab dem 18.05.2020 auch in geschlossenen Räumen wieder Versammlungen mit bis zu 50 Personen abgehalten werden.
Für Dr. Marcus Faber sind ehrenamtlich tätige Menschen eine der Stützen der Gesellschaft. Nachdem ein Kollaps des Gesundheitssystems durch die verordneten Maßnahmen abgewendet wurde, sollten wir nun zu einer Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens zurückkehren.
Seit Ende April drohen bereits ab dem allerersten Verstoß Fahrverbote, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts um 21 km/h oder außerorts um 26 km/h überschritten werden. Nach Auffassung des halleschen Bundestagsabgeordneten und Landesvorsitzenden der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, verletzt diese Regelung das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Er fordert die Landesregierung auf, sich einer Änderung nicht in den Weg zu stellen.
„Hier geht es nicht um notorische Raserei, sondern es dürfte nahezu allen Autofahrern schon einmal passiert sein, dass man unbeabsichtigt zu schnell unterwegs ist – etwa wenn auf der täglichen Pendelstrecke wegen einer Baumaßnahme nur 30 statt wie gewohnt 50 erlaubt ist. Wir haben als Fraktion heute einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, diesbezüglich wieder für Verhältnismäßigkeit zu sorgen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch der Bundesverkehrsminister diese Regelung zwischenzeitlich als unverhältnismäßig anerkennt und eine entsprechende Änderung der StVO auf den Weg bringen will. Da die nur in Kraft treten kann, wenn die Länder im Bundesrat zustimmen, appelliere ich an die Landesregierung eine solche Entschärfung mitzutragen und die Bereitschaft dazu auch möglichst bald zu signalisieren.“
Jede Krise ist anders. Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste schon ganz und gar. Trotzdem gibt es einige generelle Dinge, die Unternehmern durch die schwere Zeit helfen. Eine ist „In der Krise muss der Kapitän auf der Brücke stehen.“ Was das heißt, hören Sie in Folge 1 unseres Podcasts.
Die heute bekannt gegebenen Änderungen zur Fünften Corona-Eindämmungsverordnung lassen nach Auffassung des Landesvorsitzenden der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB nur wenige Fortschritte erkennen.
„Das Kabinett hat wohl lange diskutiert und nun wenig beschlossen. Der Ministerpräsident macht deutlich, dass er seine Richtlinienkompetenz an die Gesundheitsministerin abgeben hat. Die Landesregierung fährt weiterhin den restriktiven Kurs.
Dass Kneipen und Bars vom Rest der Gastronomie getrennt werden, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Warum Hygiene- und Abstandsgebote nur dann ausreichen, wenn ein Schnitzel zum Bier gereicht wird, versteht niemand. Schlimmer noch: Den Betreibern wird nicht einmal eine Perspektive aufgezeigt, die aber seit Wochen versprochen wird.“
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