FABER: Keine allgemeine Impfpflicht – sondern individuelle Verantwortung

FABER: Keine allgemeine Impfpflicht – sondern individuelle Verantwortung

Statement zur Debatte um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht: “Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht lehne ich ab und werde einer solchen im Bundestag nicht zustimmen. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen seine Impfentscheidung zu treffen – für sich selbst und zum Wohl von uns allen. Die Impfstoffe, die auch in Deutschland entwickelt wurden, gehören zu den Besten, die es gibt. Die Entscheidung zum Impfen müssen mündige Bürger aber selbst treffen können.”

Sachsen-Anhalts Feuerwehrleute begeben sich mit Oldtimern in Gefahr – Neue  Bundesregierung muss handeln!

Sachsen-Anhalts Feuerwehrleute begeben sich mit Oldtimern in Gefahr – Neue Bundesregierung muss handeln!

Bei zunehmenden Katastrophenlagen wie Waldbränden und Überschwemmungen in den
vergangenen Jahren wird deutlich, dass die Bundesregierung bei der Krisenvorsorge nicht
genügend Tempo macht. In Sachsen-Anhalt wird dieses Versagen insbesondere bei den
Löschfahrzeugen deutlich. Statt die Oldtimer schnellstmöglich zu ersetzen, schönt die
Bundesregierung die Situation, indem sie sich ahnungslos zeigt.

Dabei weist der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber schon länger auf die
Situation in Sachsen-Anhalt hin und stellt an die künftige Bundesregierung eine klare
Forderung: „Die alten Fahrzeuge müssen dringend ersetzt werden. Sie entsprechen nicht
mehr den Anforderungen an Zuverlässigkeit und Arbeitssicherheit für die Feuerwehrleute
und stellen im Katastrophen- und Einsatzfall für die eingesetzten Kräfte eine enorme Gefahr
dar“. Rückendeckung bekommt Faber hierbei vom aktiven Mitglied der Freiwilligen
Feuerwehr und FDP-Stadtrat in Möckern, Kevin Flügge, der sich schon lange über das
veraltete Gerät ärgert.

Zu dieser Thematik hat die aktuelle Bundesregierung allerdings eine ganz andere
Sichtweise. So lässt sie in einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage
verlauten, dass die Fahrzeuge uneingeschränkt im Katastrophenschutz eingesetzt werden
können. Zudem kann sie ausschließen, dass sich die eingesetzten Einsatzkräfte aufgrund der
veralteten Technik bei Einsatzlagen und Übungen einem höheren Risiko aussetzen. „Dass
die Bundesregierung diese Aussagen trifft, zeigt wie weit sie von der Realität der
Einsatzkräfte entfernt ist. Dass man mit so veralteter Technik nicht mehr zeitgemäß und
sicher arbeiten kann, sollte doch jedem klar sein“, so der Stendaler Politiker Faber.

Hintergrund: Aus einer Anfrage von Dr. Marcus Faber an das BMI zum Thema
Löschfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) geht hervor, dass das Ministerium die 29
Jahre alten Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS für Katastrophenschutzeinsätze, in Bezug auf
Ausstattungsgrad und Fähigkeitsspektrum, uneingeschränkt einsatzfähig hält. Zudem
schließt das Ministerium aus, dass die auf den LF 16-TS eingesetzten Einsatzkräften
aufgrund der veralteten Technik der Fahrzeuge bei Einsatzlagen und Übungen einem
höheren Risiko ausgesetzt sind. Aktuell sind in Sachsen-Anhalt von 20 Einsatzfahrzeugen
(LF-KatS) 17 älter als 25 Jahre und weisen das Baujahr 1992 auf.

FABER: Grund zur Freude – Standorte der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt personell gestärkt

FABER: Grund zur Freude – Standorte der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt personell gestärkt

Mit zusätzlichen 1.360 Soldaten hat die Bundeswehr in den letzten zehn Jahren ihre Standorte in Sachsen-Anhalt verstärkt. Für den Stendaler Bundestagsabgeordneten Dr. Marcus Faber das richtige Signal: „Die personelle Verstärkung macht deutlich, dass die Standorte in Sachsen-Anhalt für die Bundeswehr und deren Aufgabenerfüllung attraktiv und unverzichtbar sind.“

So bietet das Gefechtsübungszentrum Heer im Altmarkkreis, eines der modernsten in Europa, den Soldaten beste Vorbereitungs- und Trainingsmöglichkeiten für ihre multilateralen Auslandseinsätze. Aber auch das Logistikbataillon 171 mit Sitz in Burg zeigt beispielhaft, welche wichtige Rolle die Standorte in Sachsen-Anhalt für die Truppe spielen. Von hier aus wird die gesamte Bundeswehr bei Einsätzen und Übungen logistisch unterstützt und versorgt. „Mit Hinblick auf das wachsende Aufgabenspektrum spreche ich mich auch zukünftig klar für eine weitere Steigerung der Dienstposten an den Standorten aus.“ so Faber, der selbst seine Grundausbildung bei den Pionieren in Havelberg abgeleistet hat.

Gleichzeitig begrüßt der FDP-Verteidigungsexperte, dass es im Rahmen des neuen Strategiepapiers „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ zu keinem personellen Abbau oder Standortaufgaben kommen wird. „Somit erhalten die Standorte in Sachsen-Anhalt bis auf weiteres Planungssicherheit, damit sie ihrem Auftrag auch zukünftig nachkommen können.“ so der FDP-Landeschef abschließend.

Hintergrund: In den Jahren 2011 bis 2021 wuchsen die Dienstposten an den Standorten der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt von 4.400 auf 5.760 an. Dies macht eine Steigerung von 1.360 Dienstposten aus. Den größten Zuwachst haben die Standorte Havelberg (+470), Burg (+470) und Gardelegen (+440) zu verzeichnen. Mit der Veröffentlichung der „Eckpunkte für die Bundeswehr der Zukunft“ am 18. Mai 2021 durch die Bundesministerin der Verteidigung und dem Generalinspekteur der Bundeswehr wird es innerhalb der Bundeswehr zu Reformen kommen. Diese sehen nach Angaben aus dem Bundesministerium der Verteidigung keine Standortaufgaben oder Änderungen am Zielumfang des militärischen oder zivilen Personals der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt vor.

Volltext der Anfrage und der Antwort des BMVg

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.

„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.

„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.

Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.

FABER/MONTAG: Entscheidung zur G36-Nachfolge gefallen – Thüringen raus!

FABER/MONTAG: Entscheidung zur G36-Nachfolge gefallen – Thüringen raus!

Das BMVg hat am gestrigen Montagabend den Mitglieder des Verteidigungsausschusses bekanntgegeben, dass die geplante Vergabe “System Sturmgewehr” zur G36-Nachfolge nicht an die C.G. Haenel GmbH aus Suhl in Thüringen geht.

Für den Thüringer FDP-Abgeordneten Robert-Martin Montag ist diese Entscheidung vollkommen unverständlich: “Der Auftrag der Bundeswehr wäre für den Standort Thüringen von hoher industriepolitischer Bedeutung gewesen. Eine etwaige Patentrechtsverletzung müssten die Firmen unter sich ausfechten und darf nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Es darf nicht sein, dass geschicktes Lobbying dazu führt, dass Vergabeprozesse neu aufgerollt werden.”

Auch der FDP-Verteidigungspolitiker Dr. Marcus Faber, MdB zeigt sich entsetzt: “Unsere Soldatinnen und Soldaten haben einen Anspruch auf das beste Gewehr. Dabei ist für mich nicht entscheidend wer etwas herstellt, sondern wer das beste Angebot abgegeben hat. Der aktuelle Prozess verkommt zur Posse.”

FABER: Verfassungsklage statt Verfahrenstrick auf Kosten der Bürger

FABER: Das Chaos bei den Überbrückungshilfen beenden!

“Auch in Sachsen-Anhalt müssen zahlreiche Unternehmen zu lange auf die Auszahlung der Überbrückungshilfen warten. Viele Existenzen stehen auf dem Spiel. Da ein Ende der Pandemie und der damit verordneten Schließungen noch nicht absehbar ist, muss das Hilfsverfahren endlich vereinfacht werden“, fordert der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber.

Hierzu bringt die FDP-Fraktion am Donnerstagabend einen Antrag in den Bundestag mit dem Ziel ein, allen Unternehmen unabhängig von ihrer Branche, Größe oder Rechtsform treffsicher und schnell zu helfen. Das einheitliche Verfahren orientiert sich am „Kieler Modell“ des IfW Kiel und soll den Ausgleich über das Betriebsergebnis statt der Fixkosten oder dem Umsatz vornehmen. Die Auszahlung soll zur schnelleren Abwicklung über die Finanzämter erfolgen. Dort liegen viele der erforderlichen Daten bereits vor.

„Durch die Berechnung auf Grundlage des Betriebsergebnisses würden zwei grobe Fehler der bisherigen Programme beseitigt: Von der Erstattung der Fixkosten profitieren viele Soloselbstständige nicht. Der Ausgleich von Umsatzausfällen wiederum vernachlässigt den sehr verschiedenen Anteil an Fixkosten in den Unternehmen“, stellt Marcus Faber den entscheidenden Vorteil des Modells heraus.

Hintergrund: Am 28.01.2021 bringt die FDP-Fraktion den Antrag „Chaos bei den Überbrückungshilfen beenden, Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Prinzipien einleiten“ in den Bundestag ein. Das im Antrag vorgeschlagene Modell zur Ausgestaltung der Hilfszahlungen orientiert sich am „Kieler Modell“, dass im Dezember 2020 vom IfW Kiel vorgestellt wurde. Das IfW schlägt dabei ein Modell für alle Branchen vor, das am Betriebsergebnis ansetzt.

Link: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2020/bisherige-coronahilfen-fuer-unternehmen-mangelhaft-ifw-kiel-praesentiert-alternativmodell/