17. April 2010 | Beschlüsse, Wirtschaft
Beschluss des Landesparteitages
Sachsen-Anhalt braucht neue Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie Verkehrsinfrastruktur, die durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen kompensiert werden. Dies darf jedoch nicht einseitig zu Lasten des Entzugs von wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen. In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 20 Jahren viele wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekten realisiert. Eine Vielzahl von Gewerbe- und Industriegebieten wurden ausgewiesen und erschlossen, in denen derzeit mehr als 1.200 Hektar für Ansiedlungen zur Verfügung stehen. Damit waren nicht nur hohe Kosten verbunden, sondern vor allem beträchtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die zu einem weiteren Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche geführt haben. Im Moment investiert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt mehr als 100 Millionen Euro in die Erschließung von weiteren großen Industriegebieten, für die es gar keinen Bedarf gibt. Diese Vorratserschließung bedeutet weiteren Entzug von hochwertiger Ackerfläche.
Die wachsende Weltbevölkerung und neue Verzehrgewohnheiten in Schwellen –und Entwicklungsländern erfordern in den nächsten Jahrzehnten eine Verdopplung der Nahrungsmittelproduktion. Der Anbau von Energiepflanzen wird weitere Flächen für die Nahrungsmittelproduktion entziehen.
Die Landesregierung hat keine Strategie, um dem wachsenden Flächenentzug entgegenzuwirken. Schlimmer noch, sie befördert vielmehr mit ihrer Politik der „Industriegebiete auf Vorrat und ohne momentanen Bedarf“ einen weiteren Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Die FDP tritt deshalb für Strategien zur Minimierung des landwirtschaftlichen Flächenentzugs ein. Hierzu gehören:
- Die von der schwarz-roten Landesregierung angeschobene Erschließung von Industriegebieten ohne ansiedlungswillige Betriebe darf es nicht mehr geben. Zuerst müssen die vielen bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebiete mit Betrieben besiedelt werden.
- Die Attraktivität von Industriebrachen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen muss durch staatliche Lenkungsinstrumente deutlich erhöht werden. Hierzu gehört, dass die Sanierung von Industriebrachen Vorrang vor Neuerschließungen auf wertvollen Ackerflächen bekommt.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen räumlich noch flexibler gestaltet werden und dürfen nicht mehr zu Lasten des wertvollen Ackerbodens gehen. In diesem Zusammenhang muss auch die Öko-Kontenverordnung angepasst werden.
- Wertvolle Landwirtschaftsflächen benötigen einen gleichrangigen Schutzstatus wie Vorranggebiete für Naturschutz, Wasser- oder Rohstoffgewinnung. Im Landesentwicklungsplan und den regionalen Entwicklungsplänen muss dieser Status festgesetzt werden.
17. April 2010 | Beschlüsse, Wirtschaft
Beschluss des Landesparteitages
Die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes Sachsen-Anhalt mit seiner zentralen Lage in Deutschland und Europa hängt in hohem Maße von einer leistungsfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur ab. Die rasche und konsequente Vollendung wichtiger, überregional bedeutsamer Infrastrukturvorhaben ist von größter Bedeutung.
Deshalb fordert die FDP:
- Verkehrswegeprojekte wie die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14, der westliche Autobahnring um die Stadt Halle, die Weiterführung der B 6 neu von Bernburg bis zur A 9 sowie der Bau des Saale- Seitenkanals müssen zügig realisiert werden.
- Die massive Blockade von wichtigen Verkehrsprojekten durch den systematischen Missbrauch des Verbandsklagerechts über ortsferne Organisationen muss verhindert werden. Deshalb tritt die FDP dafür ein, dass nur direkt von einem Verkehrsprojekt betroffene Personen und Organisationen ein Klagerecht behalten.
- Die schnelle Breitband- Versorgung aller Landesteile muss durch eine – anders als bisher! – wirklich effiziente Organisation im Bereich der Landesregierung vorangetrieben werden.
- In allen Landesteilen stehen in großem Umfang bereits erschlossene Industrie- und Gewerbegebiete für Neuansiedlungen zur Verfügung. Allein die 22 Vorrangstandorte in Sachsen-Anhalt verfügen über mehr als 1.200 Hektar erschlossene Flächen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Unter diesen Umständen sowie angesichts der Tatsache, dass in Deutschland kaum noch größere industrielle Neuansiedlungen stattfinden, ist es unverantwortlich und eine schlimme Geldverschwendung, wenn die Landesregierung weit über 100 Millionen Euro für Neuerschließungen ausgibt und weiter ausgeben will, obwohl für diese Flächen keine Ansiedlungsinteressenten vorhanden sind.
17. April 2010 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Präambel
Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes Einzelnen genauso wie über das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist die Voraussetzung für ein erfülltes Leben, soziale Teilhabe und individuellen sozialen Aufstieg. Für die FDP ist deshalb Bildung ein Bürgerrecht.
Bildung ist aber nicht zuletzt auch der zentrale Erfolgsfaktor unserer Volkswirtschaft im globalen Wettbewerb. Für die FDP hat sie deshalb gegenüber anderen Politikfeldern politische und finanzielle Priorität. Alle Investitionen in Bildung sichern nicht nur die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, sondern fördern gesellschaftliches Engagement und Integration.
Die FDP will Sachsen-Anhalt zu einem Bildungsland machen: Von der frühkindlichen Bildung über Schule und Berufsausbildung bis hin zum Hochschulwesen und zur Weiterbildung wollen wir uns mit den besten Ländern messen.
Wir brauchen das Leitbild einer Bildungsgesellschaft, in der jeder Mensch nach seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert und gefordert wird. Für uns steht die Bildungsbiografie jedes einzelnen Menschen im Blickpunkt, dessen Potentiale erkannt und die kompetent begleitet und gefördert werden müssen. Wir wollen eine Kultur, in der sich Anstrengung lohnt. und die deshalb für Kinder und Jugendliche Leistungsanreize bereithält. Ihnen muss vermittelt werden, warum es sich lohnt, sich ein Leben lang Wissen anzueignen und Methoden zu beherrschen, dieses Wissen kompetent anzuwenden. Im Informationszeitalter ist es für jeden Menschen, der eigenverantwortlich handeln will, wichtig, mit seinem erlernten Wissen Informationen zu bewerten und diese dann zu verarbeiten. Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sind dazu die Schlüsselqualifikationen. Sie sind die Voraussetzung dafür, später Probleme im Kontext mit anderen und für andere lösen zu können.
Grundlegende Prinzipien einer Bildungsgesellschaft sind Eigenverantwortung, Autonomie und Wettbewerb um die besten Konzepte. Diese Prinzipien müssen in allen Bildungsbereichen Gestaltungsleitlinien sein.
Die FDP will
- die Bildungsqualität in Sachsen-Anhalt steigern und dabei allen Menschen von Beginn an individuelle Lernwege ermöglichen und somit gerechte Bildungschancen für jeden schaffen
- Bildung als strategische Entwicklungsaufgabe in Sachsen-Anhalt verankern
- eine stärkere Fokussierung der Politik auf die Verbesserung der Bildungsangebote im Land erreichen
- den Anteil der Bildungsausgaben an den Landesausgaben in Sachsen-Anhalt erhöhen.
Vorschulische Erziehung in Sachsen-Anhalt
Die ersten Lebensjahre eines Menschen legen die Grundlage für seine weitere Entwicklung. Die FDP setzt auf die Kompetenz der Eltern. In keiner Phase der Entwicklung ist die individuelle Verantwortung der Eltern so groß, wie in der frühkindlichen Bildung. Es gilt: Bildungsfähigkeit beruht auf Bindungsfähigkeit.
Aber auch Kinder, deren Eltern ihnen nur in begrenzten Umfang den Zugang zu Bildungsinhalten vermitteln können oder wollen, müssen ein entsprechendes Angebot erhalten. Bildungszugang darf in Sachsen-Anhalt nicht vom Elternhaus abhängen.
Bei der Betreuung der älteren Kinder wird in Zukunft eine umfangreichere Vorbereitung der elementaren Bildungselemente durch die Erzieherinnen und Erzieher erforderlich sein. Dazu bedarf es eines hohen fachlichen Niveaus der Erzieher und Erzieherinnen. Die Qualifizierung des Fach- und Führungspersonals in den Kindertageseinrichtungen ist deshalb eine bildungspolitische Schlüsselaufgabe. Die FDP fordert deshalb eine Fachhochschulausbildung für das Leitungspersonal.
Für die Arbeit in den Kindergärten sollen zukünftig Rahmenrichtlinien Maßstab der Arbeit sein, deren Einhaltung überprüft wird. Als Schlussfolgerung des verstärkten Bildungsauftrags von Kindertageseinrichtungen ist die Verantwortung an das Kultusministerium zu überführen.
Neben der klassischen Einrichtung der Kindertagesstätten in einer Vielfalt von Trägerschaften ist das Modell der Tagesmütter und -väter getreten. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf muss allerdings durch flexible Angebote noch weiter verbessert werden. Unter anderem bedarf es stärkere Anreize zur Gründung von Betriebskindergärten (auch als Betriebskindergarten mehrere Betriebe), flexiblere Öffnungszeiten (vor allem am Nachmittag und frühen Abend) sowie die verstärkte Unterstützung von 24 Stunden- Betreuungsangeboten. Langfristig ist auch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels wünschenswert, auch wenn dies unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten nicht kurzfristig realisiert werden kann.
Entwicklungsdefizite sind möglichst früh festzustellen und wenn möglich um diese möglichst bis zum Schulanfang abzubauen, insbesondere durch Zusammenarbeit der Kitas mit Logopäden, Lesepaten und anderen Bildungspartnern. Die Qualität der Sprachtests muss verbessert werden. Die Kooperation von Kindergarten und Grundschule muss noch viel enger ausgebaut werden. Es geht bei der elementaren Bildung in den Einrichtungen der Kinderbetreuung um die Vermittlung von Grundkompetenzen für einen erfolgreichen Schulstart.. Deshalb strebt die FDP beginnend mit dem letzten Jahr vor der Einschulung den schrittweisen Verzicht auf Elternbeiträge für das Grundangebot der Kindertageseinrichtungen an.
Die FDP will
- die Betreuungsquote verbessern;
- eine hohe Qualifikation der Erzieher sicherstellen;
- die intensive Kooperation von Grundschule und Kindergarten fördern;
- ein letztes Kindergartenjahr ohne Elternbeiträge ermöglichen.
Schule in Sachsen-Anhalt in der Mitte der Gesellschaft
Die Schule als gesellschaftliche Institution, ist neben der Familie und dem sozialen Umfeld, der zentrale institutionelle Akteur für die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Bildungsziel muss die freie und gleiche Förderung aller Kinder sein. Dabei müssen Leistungsstarke gefordert und Leistungsschwache und Benachteiligte gefördert werden. Elitenbildung und Maximalförderung sind Bestandteil einer ausgewogenen Bildungslandschaft. In den Schulen wird nach modernen pädagogischen Prinzipien in Verantwortung der Lehrer ein positiver Leistungsgedanke vermittelt.
Vom Grundsatz her hält die FDP an der sachsen-anhaltischen Struktur des gegliederten Schulsystems nach der vierjährigen Grundschule fest. Die Stärke des differenzierten, begabungsgerechten Bildungssystem ist, dass Schüler nach dem Besuch der Grundschule die weiterführende Schule besuchen, die ihren jeweiligen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen am besten entspricht. In einem differenzierten Schulangebot ist die Durchlässigkeit zwischen den verschieden Schularten und -typen Grundvoraussetzung für die Gestaltung individueller Bildungswege. Dabei wollen wir, dass die Übergänge zwischen den verschiedenen Schulformen über die gesamte Schulzeit frei bleiben, um so jedem Schüler entsprechend seiner individuellen Begabungen und Talente fördern zu können. Für die Liberalen sind die Schulformen dabei gleich berechtigt und gleich sinnvoll. Die Liberalen sehen in den gesunkenen Schülerzahlen in Sachsen-Anhalt eine Chance zur Qualitätssteigerung der Bildung, dabei ist das günstige Betreuungsverhältnis zu erhalten.
Motivierte und qualifizierte Lehrer sind das wichtigste Element für eine gute Schule. Die Stärkung der Position und die leistungsgerechte Entlohnung ist ein wichtiges Ziel. Die Leistung der Schule muss anhand nachvollziehbarer Qualitätsmerkmale beurteilt werden können. Jede Schule muss sich einer regelmäßigen eigenen Qualitäts- und einer Leistungsüberprüfung durch unabhängige Qualitätssicherungsinstitute stellen. Die Ergebnisse dieses Schulrankings sind regelmäßig zu veröffentlichen.
Die FDP will,
- eine Weitentwicklung der differenzierten begabungsgerechten Schulstruktur statt ideologischer Umwälzung;
- die Durchlässigkeit der Bildungsgänge zur Gestaltung individueller Bildungswege erhöhen;
- durch günstige Betreuungsverhältnisse die Qualität der schulischen Angebote verbessern.
Grundschule
Die ersten Schuljahre entscheiden über die Leistungs- und Lernbereitschaft der Kinder, aber auch über das Vertrauen der Eltern in die Schule und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Lehrern. Die Grundschule hat bei der Betrachtung des gesamten Bildungsprozesses deshalb eine besondere Bedeutung. Im Grundschulbereich müssen die Klassengrößen auf das gesteigerte Betreuungsbedürfnis Rücksicht nehmen.
Die FDP ist der Ansicht, dass an der Grundschule die Fokussierung auf die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen oberste Priorität haben muss. Ob in der Schuleingangsphase eine Zensierung oder/und eine verbale Beurteilung erfolgt, liegt im Ermessen der Schule. Bis Klasse 4 ist es hilfreich, die Schulnoten durch eine individuelle textliche Beurteilung auf dem Zeugnis zu ergänzen. Die Grundschule endet mit einer qualifizierten Schullaufbahnempfehlung zum Übergang in die Sekundarstufe. Ein wichtiges Kriterium sind zentrale Klassenarbeiten. Die individuelle Förderung von Kindern – von lernschwach bis hochbegabt – muss sich wie ein roter Faden durch die Grundschule und die weiterführenden Schulen ziehen. Beobachtungen, Evaluation und Förderpläne sind hierzu unerlässlich. Dies setzt eine enge Kooperation aller Lehrkräfte voraus.
Hochbegabte Kinder werden in unseren Grundschulen nicht selten unterfordert, weil ihre Fähigkeiten nicht erkannt werden. Lehrer müssen in die Lage versetzt werden, Hochbegabungen zu erkennen und hochbegabte Schüler sind kompetent zu begleiten.
Die FDP will:
- die individuelle Förderung eines jeden Schülers zum Leitgedanken der Bildungspolitik machen;
- die Grundschule auf die Entwicklung der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen fokussieren;
- die Zusammenarbeit von Schule, Hort und Vereinen verbessern;
- den Übergang in die Sekundarstufe qualifizierten Schullaufbahnempfehlung begleiten.
Weiterführende Schulen
Die differenzierten Abschlüsse im gegliederten Schulsystem bieten ein leistungsorientiertes Angebot. Die Sekundarschule muss als ortsnahe, weiterführende Schule weiterentwickelt und aufgewertet werden.
Die Liberalen bekennen sich zum Bildungsföderalismus, gleichwohl sind die Kultusminister der Länder aufgefordert, die Vergleichbarkeit aller Abschlussebenen sicher zu stellen.
Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen in allen Jahrgangsstufen erhöht werden kann. Beispielsweise durch eine Beratung nach jedem Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6, danach mit jeder Versetzungsentscheidung, Der Wechsel muss durch die gezielte Förderung in der aufnehmenden Schule auch praktisch erleichtert werden.
Dem Konzept der Ganztagsschule stehen die Liberalen bei allen Schulformen offen gegenüber. Es sind hier jedoch alternative Schulen anzubieten, bzw. ist es zu ermöglichen, das Nachmittagsangebot der Ganztagsschule so zu gestalten, dass Kindern, die daran nicht teilnehmen, daraus kein zwingender Nachteil im Bereich des regulären Unterrichts erwächst.
Statt einer pauschalen Nichtversetzung sollen Schüler mit erkannten Schwächen in einzelnen Fächern frühzeitig durch den Besuch von Förder-, Wochenend- und Ferienkursen die Chance erhalten, ihre Defizite auszugleichen. Wenn am Ende des Schuljahres eine Versetzung aufgrund bestehender Leistungsschwächen in einigen wenigen Fächern nicht erzielt werden würde, soll der Schüler während der Sommerferien durch ein intensives Schulungsangebot die Chance einer Nachprüfung und damit die Möglichkeit erhalten, doch versetzt zu werden. Nur wenn ihm dies nicht gelingt, greift die bisherige Praxis der Nichtversetzung weiterhin.
Die Liberalen sind sich der Existenz von Schulen mit intensiven sozialen und gesellschaftlichen Problemen bewusst. Nichts ist für ein ansprechendes Lernumfeld destruktiver als seelische und körperliche Gewalt. Die Liberalen plädieren daher für betreute Mediatorenprojekte, den verstärkten Einsatz von Schulpsychologen und Sozialarbeitern, entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen und Selbsthilfeangebote. So soll ein Schulumfeld geschaffen werden, das die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit fördert und zu Diskurs und Toleranz anregt. Die Zusammenarbeit von Eltern, Schülern und Schulen muss vertieft werden. Nur wenn hier eine enge und vertrauensvolle Kooperation stattfindet, können Schüler auch individuell mehr gefördert und gefordert werden.
Sekundarschulen müssen ein auf Lebenswelt- und Praxisbezug ausgerichtetes pädagogisches Konzept entwickeln mit einer stärkeren Verbindung zu den heutigen Berufsschulen.
Das Gymnasium als ein Bildungsgang im gegliederten Schulsystem, der Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt mit dem Ziel, die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, steht gleichberechtigt neben den weiteren Angeboten.
Die FDP will die Reform der gymnasialen Oberstufe mit Stärkung der Kernfächer weiterführen: Die Überspezialisierung durch das Grund- und Leistungskurssystem wird aufgegeben, die für die Studierfähigkeit grundlegenden Fächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache werden mit vier Wochenstunden auf einem erhöhten Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur geprüft.
Eine Beratungsstelle Hochbegabung, angebunden an eine Hochschule, wird dafür verantwortlich sein, für Eltern Erzieher und Lehrer ein Netzwerk zum Erkennen und Fördern begabter Kinder und Jugendlicher aufzubauen , das bereits in den Grundschulen ansetzt.
Junge Menschen müssen kompetent darauf vorbereitet werden, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst ihre Rechte und Pflichten im Wirtschaftsleben wahrzunehmen. Der praxisnahe Unterricht ist weiter auszubauen. Die Initiativen mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Art und Weise das Wirtschafts- Arbeits- und Berufsleben hautnah erleben und kennenlernen zu lassen, müssen besser vernetzt werden. Verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Unternehmen helfen dabei, stabile Kooperationsbeziehungen mit Leben zu erfüllen.
Die FDP will:
- die Sekundarschule aufwerten und stärken;
- die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen erhöhen;
- das Bildungsstandards geschaffen werden und Vergleichbarkeit der Angebote gegeben ist;
- die Qualifizierung und Ausweitung von Ganztagsschulangeboten;
- die Zusammenarbeit von Schule und Unternehmen in der Region muss ausgebaut und auf langfristig stabile Grundlagen gelegt werden;
Organisation der Schulen
Die FDP will die Qualität des Bildungswesens in Sachsen-Anhalt dadurch weiter verbessern, dass die einzelnen Einrichtungen mehr Autonomie und mehr Gestaltungsfreiheit erhalten. Sie brauchen das Recht der Selbstverwaltung, größere Mitsprache bei der Personalauswahl sowie mehr pädagogische und finanzielle Eigenverantwortung.
Die Schule muss sich als zentraler Teil der Gesellschaft begreifen und ganztägig Angebote unterbreiten. Dazu muss die personelle Ausstattung den territorial unterschiedlichen Erfordernissen angepasst werden. Die Schule versteht sich als zentraler Teil des kommunalen Kulturnetzwerkes und öffnet sich für vielfältige Formen des bürgerschaftlichen Engagements, damit wird gerade in ländlichen Gebieten die Schule zum soziokulturellen Zentrum der Kommune. Die soziale Begleitung ist Bestandteil aller Bildung, die staatliche Verantwortung hierfür ist um die Schule zu bündeln.
Die Leistungsfähigkeit der Schulen wird heute mittels externer Evaluation durch die Schulaufsicht, mit Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten sowie vor allem durch mindestens teilzentrale Aufgabenstellungen in den Prüfungen bei Schulabschlüssen sichergestellt. Diese Instrumente müssen durch ein Schulranking ergänzt werden, das Qualitäten und Erfordernisse aufzeigt. Die Ergebnisse sind öffentlich und helfen Eltern und Schulträgern bei der Bewertung der Anstrengungen der Schulen Bildung zu vermitteln.
Die Schulträger sichern die Organisation der schulischen Bildung, gleichgültig ob staatlich, kommunal, getragen durch Vereinigungen oder privat. Ersatz- und Ergänzungsschulen bereichern die Schullandschaft vielfach durch innovative pädagogische Ansätze, und sie erweitern die Wahlmöglichkeiten der Eltern. Schon heute besteht eine steigende Nachfrage nach Schulen in freier Trägerschaft. Hinsichtlich der finanziellen Förderung, Beaufsichtigung und Evaluierung sind alle Schulträger gleich zu behandeln. Land und Kommunen sollten interessierte private Träger beispielsweise durch aktive Beratung im Gründungsprozess unterstützen. Die Übertragung der Trägerschaft von den Kommunen auf private Initiativen ist zu prüfen. Die FDP setzt sich für eine finanzielle Gleichstellung aller Schulträger ein. Das Schulgeld ist im Gegenzug abzuschaffen.
In der Verantwortung des Staates liegt es, ein flächendeckend ausgewogenes Angebot entsprechend dem Grundgesetzauftrag und einen optimalen Schülertransport zu gewährleisten.
Schulleiter tragen die Verantwortung für die pädagogische Qualität und die Entwicklung der Schule, sie sind Dienstvorgesetzte der Lehrer und Manager der Schulen. Im staatlichen Bereich sollen gestufte Verantwortungen realisiert werden, die sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Verantwortung Karrierewege eröffnen. Fortbildung muss für alle im Bildungsbereich Tätigen verpflichtend unabhängig vom Schulträger sein. Die FDP verändert die Praxis der Schulentwicklungsplanung und garantiert ein öffentlich finanziertes Schulnetz mit freier Schulwahl. Die Öffnung der Schuleinzugsgebiete ist Voraussetzung für die freie Schulwahl.
Die fortschreitende Veränderung der Rolle des Staates gegenüber Hochschulen und Schulen muss auch bei der Neuordnung der Lehrerbildung und -anstellung berücksichtigt werden. Die Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt muss an die europäische Standardisierung im Zuge des Bologna-Prozesses angepasst und bereits in ihrer ersten Phase mit einem höheren Praxisanteil versehen werden. Dabei wird die Fachlichkeit nicht vernachlässigt. Das Lehramt für die Grundschulen wird im Zuge dessen aufgewertet. Das Lehramtsstudium an den Hochschulen sollte auch mit einer europaweit anerkannten Hochschulprüfung abschließen. Das Staatsexamen sollte dann nach einer zweiten Phase ausschließlich als Einstellungsvoraussetzung in den Schuldienst dienen. Die Kompetenz der Hochschulen bei Konzeption und Angebot der entsprechenden Studiengänge müssen im Rahmen notwendiger staatlicher Rahmensetzungen und Zielvereinbarungen ausgebaut werden. Die Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer soll intensiviert werden.
Neben der staatlichen Finanzierung, die die Aufgaben der Bildung im vollen Umfang sicherstellt, ist Schulsponsoring möglich. Jede Schule hat jährlich die Finanzierung öffentlich zu machen.
Die FDP will:
- die Verbesserung der sächlichen Ausstattung der Bildungsträger durch aktive Investitionsförderung;
- die Förderung der Vielfalt von Schulträgern und Stärkung der Verantwortung der Schulträger;
- die Stärkung des Qualitätsgedankens durch höhere Transparenz der Lehrevaluation;
- eine freie Schulwahl durch Öffnung der Schuleinzugsbereiche;
- die Anpassung der Lehrerbildung an die europäische Standardisierung im Zuge des Bologna-Prozesses mit einem höheren Praxisanteil in ihrer ersten Phase.
17. April 2010 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Alle Studien zum Arbeitskräftebedarf der Zukunft haben eine klare Aussage: Die deutsche Wirtschaft wird auch in absehbarer Zeit zu zwei Dritteln Facharbeiter benötigen. Damit stellt die Ausbildung im Dualen System den Kern der Qualifikation.
Ein wesentlicher Grund für die Verringerung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze ist der Rückgang von Beschäftigung. Darüber hinaus sind aber auch hohe Ausbildungsvergütungen, bürokratische und starre Regelungen, hohe Sachkosten, zusätzliche Gebühren und Abgaben, fehlende Ausbildungsfähigkeit junger Menschen bei höheren Anforderungen sowie eine Übernahmeverpflichtung nach der Beendigung der Ausbildung entscheidende Gründe für Betriebe, nicht auszubilden. Es ist notwendig, dass einerseits die Tarifpartner Anreize zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze entwickeln, andererseits muss die Bildungspolitik neue Ausbildungsmodelle schaffen, um die Kosten der Berufsausbildung zu senken.
Die Profile der Ausbildungsberufe müssen – konsequenter als bisher – den Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden. Technischer Fortschritt und Globalisierung erfordern eine ständige Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und –strukturen, damit junge Menschen mit Fachkenntnissen ausgestattet sind, die ihnen den bestmöglichen Einstieg in eine erfolgreiche Laufbahn und ein späteres Weiterlernen erlauben.
Die berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt müssen sich einem Qualitätsvergleich stellen. Dazu sind die Gastschulbeiträge abzuschaffen und durch eine Landesfinanzierung zu ersetzen. Parallel dazu eröffnet sich den Schüler eine freie Wahl der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Die Durchlässigkeit zwischen Berufen muss verbessert werden. Bei den sich ständig wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt müssen junge Menschen so ausgebildet werden, dass sie – relativ schnell und flexibel – in neue Aufgaben hineinwachsen können. Es muss deshalb darauf geachtet werden, dass neben Spezialkenntnissen das nötige fachliche Grundwissen vermittelt wird, dass zur Flexibilität im Einsatz befähigt.
Die Perspektiven des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung über den beruflichen Bildungsweg müssen verbessert werden. Dazu sind die Fachoberschulen und –gymnasien überregional zu öffnen.
Die Motivation zur Meisterausbildung muss erhöht werden. Gerade im Bereich des Handwerks und der industriellen Fertigung bedarf es einer Führungselite, die ihre fachlichen und ökonomischen Kenntnisse an künftige Generationen weiter trägt und eigene Unternehmen gründet. Nur so ist ein nachhaltiges Fortbestehen der – typisch deutschen – Qualitätstradition in Handwerk und Industrie gesichert.
Die FDP setzt sich für ein “Bausteinprinzip” der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung ein, in dem in zweijähriger Berufsausbildung vermittelte Basisberufe ebenso einen Platz haben wie die in dreijähriger Ausbildung. Die Differenzierung der jeweiligen Bildungsabschlüsse wird durch den Erwerb von Kompetenzen in den jeweiligen Basisberufen und durch weiterführende Qualifizierungsmodule zu Spezialisierungen entsprechend dem betrieblichen Bedarf führen. Die Einführung von Basisberufen und Qualifizierungsmodulen wird das komplizierte und langwierige Verfahren der Neuordnung von kompletten Berufsbildern erheblich vereinfachen und verkürzen.
Ein solches System realisiert mit seinem horizontalen und vertikalen Durchgängigkeitsprinzip die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Ausbildung. Es gibt besonders befähigten Jugendlichen die Chance, eine ihrem Leistungsvermögen adäquate Berufsausbildung mit Spezialisierungsrichtungen in zwei- oder dreijährigen Ausbildungsgängen zu absolvieren.
Um die internationale Chancengleichheit der im deutschen dualen System Ausgebildeten mit vergleichbaren Qualifikationen und Zertifikaten sicherzustellen, muss eine faire und angemessene Zuordnung in die europäischen Niveaustufen des EQF erfolgen.
Grundsätzlich muss es möglich sein, formell oder informell erworbene Qualifikationen auf eine systematische Kompetenzentwicklung anrechnen zu können, ganz gleich wie und in welchem EU-Mitgliedsstaat sie erworben wurden.
Zur Reduzierung der in Sachsen-Anhalt dramatisch hohen Ausbildungsabbrecherquote, 20% der abgeschlossenen Ausbildungsverträge, fordert die FDP die Ausweitung der Schulpraktika zur Berufsorientierung, die verstärkte Thematisierung der Berufswahl im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen sowie die Einführung einer an die lokale Arbeitsagentur und die Kammern angeschlossene „Ausbildungsbrücke” als Schieds- und Beratungsstelle bei Problemen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.
Kritisch sieht die FDP die ständige Ausweitung des Berufsvorbereitungsjahres, deren Teilnehmerzahl in den letzten 5 Jahren sich verdoppelt hat. Hier sind Ausbildungsformen mit stärkerer Praxis in Unternehmen zielführender, als eine weitere Beschulung. Nur durch intensivere Aktivitäten der Wirtschaft kann es gelingen, den steigenden Anteil im vollzeitschulischen Berufsgrundbildungsjahr oder in Bildungsgängen, die zu keinem voll qualifizierenden Abschluss führen, zu reduzieren, um so einem drohenden Facharbeitermangel entgegen zu wirken.
Die nachlassende Anzahl von Schulabgängern in Folge der demografischen Entwicklung muss durch eine Konzentration der öffentlichen Förderung, z.B. auf die zwischenbetriebliche Verbundausbildung, zu einer Steigerung des Anteils an betrieblichen Ausbildungsplätzen führen.
Die Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher wird seit Jahren von der Wirtschaft angemahnt. Angesichts der großen Zahl von Schülern ohne Abschluss, aber auch angesichts der sinkenden Zahl von Schülern in den einzelnen Jahrgängen, haben auch die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Auszubildende zu finden.
Das Interesse am Berufs- und Arbeitsleben ist durch eine kontinuierliche Förderung von entsprechenden Neigungen der Schüler bereits in der Grundschule zu entwickeln und zu stärken. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft wird sich die Anzahl der Schulabgänger weiter verringern, so dass Schulen, die eine gezielte berufliche Orientierung unterstützen, auf lange Sicht einen Wettbewerbsvorteil haben werden.
Die FDP will:
- das Duale System stärken und weiterentwickeln;
- die stärkere Verzahnung von Ausbildungsmodulen und Schaffung eines “Bausteinprinzips” der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung;
- die Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher durch Kooperation von Schule und Wirtschaft verbessern;
- strukturelle Ausbildungsanreize für die Wirtschaft schaffen;
- die Motivation zur Meisterausbildung erhöhen.
Weiterbildung und lebenslanges Lernen
Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind ein häufig unterschätzter und in seiner Bedeutung ständig steigender Teil der Nachfrage nach Bildung. Ob der sich immer schneller ändernden Rahmenbedingungen des individuellen Arbeitsumfeldes, kann nur die lebenslange Weiterbildung auch auf Dauer für den Einzelnen Chancen am Arbeitsmarkt erhalten. Dennoch ist zu beachten, dass lebenslanges Lernen im privaten Bereich in erster Linie eine Aufgabe bleibt, welche durch Eigeninitiative geprägt ist.
Auch vertiefende betriebliche Praxis kann als Qualifizierungsmodul auf die betriebliche Ausbildung angerechnet werden. Weitere Qualifikationsbedarfe werden in Form neuer zertifizierbarer Qualifizierungsmodule schnell und flexibel in die berufliche Bildung integriert. Bei der Entwicklung neuer Qualifizierungsmodule müssen die zukünftigen betrieblichen Anforderungen sowie eine verbesserte Chancen im Beruf im Mittelpunkt stehen. Basisberufe und Qualifizierungsmodule werden in einem Bildungspass dokumentiert.
Die Weiterbildung des Einzelnen entwickelt durch die so erreichte Verbreiterung des Fachkräftepotenzials einen gesamtgesellschaftlichen Zusatznutzen.
Aus dieser individuellen und gesamtgesellschaftlichen Gewinnsituation leitet die FDP den Anspruch ab, dass alle Nutzer sich an den Kosten von Weiterbildungen beteiligen. Die Konzepte hierzu stecken in der gesellschaftlichen Diskussion heute noch in den Kinderschuhen. Die Liberalen wollen die Debatte neu beleben. Ziel muss sein, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bildungsinstitution, staatlich oder staatlich gefördert, mit ihren jeweiligen Ressourcen ineinander greifen, um den Qualifikationsvorsprung Deutschlands zu erhalten. Vorstellbar ist hier etwa, dass Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildung auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer leichter freistellt und der Staat, auch in seiner Rolle als Bildungsträger, Weiterbildungsangebote finanziell unterstützt oder die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dauer der Weiterbildung ganz oder teilweise aussetzt.
Die Teilnahme an beruflicher Fort- und Weiterbildung auf Basis akkreditierter Qualifizierungsmodule muss eine Überprüfung des Erkenntnisgewinns einschließen. Mit erfolgreicher Prüfung werden anrechenbare Credit Points erworben, die auf eine weiterführende Höherqualifizierung anzurechnen sind. Für die Teilnahme wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt, das komprimiert sowohl die Kerninhalte der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, als auch das Ergebnis der Kenntnisprüfung ausweist. Ein derart qualifiziertes
Teilnahmezertifikat kann nur durch akkreditierte Bildungsanbieter ausgestellt werden, die eine kontinuierliche Kontrolle ihrer Qualität und Prozesse für das jeweilige Fachgebiet nachweisen können. Alternative Formen der Fort- und Weiterbildung sollen ausdrücklich weiterhin möglich sein. Dabei kann die Art der Testierung je nach Ausrichtung und Inhalt der Maßnahme flexibel gestaltet sein.
Dabei gilt es, die vorhandenen Bildungsinfrastrukturen auch für Weiterbildungen und lebenslanges Lernen umfassender als bisher zu nutzen. Neben Volkshochschulen, Bildungswerken und Fachschulen sind insbesondere auch die Kapazitäten und der Wissensvorsprung von Fachhochschulen und Universitäten anzuwenden und auf diesem Weg enger mit dem Wirtschaftsleben zu verzahnen. So können Innovationspotenziale schneller und effizienter umgesetzt werden.
Die FDP will:
- die Verzahnung der Bildungsangebote;
- ein Informationssystem über unterschiedlichste Bildungsangebote schaffen;
- ein Finanzierungsmodell zur Förderung von Weiterbildung entwickeln.
17. April 2010 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Sachsen-Anhalt besitzt mit seinen Universitäten, Hochschulen und den an den Hochschulen angesiedelten Forschungseinrichtungen ein beachtliches Potential zur Entwicklung der Innovationsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft. Sie spielen eine Schlüsselrolle für die Landesentwicklung, ihre Förderung erfordert zukünftig größere Anstrengungen. Die FDP setzt dabei auf eine hervorragende Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf exzellente Forschung und auf intensive Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Universitäten Kunst- und Fachhochschulen erhalten in allen Bereichen ein hohes Maß an Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden mit einer Stärkung der Leitungsgremien. Das Humboldtsche Prinzip der Einheit von freier Lehre und freier Forschung ist Grundlage des universitären staatlichen Hochschulangebotes. Die Fachhochschulen verfolgen mit dem Schwerpunkt der Lehre die Verknüpfung mit der angewandten Forschung. Nicht-staatliche Hochschulen entwickeln ihre eigenständigen Profile.
Zwischen Land und Hochschulen werden Zielvereinbarungen über ihr Leistungsspektrum und ihre wesentlichen Entwicklungsziele und Angebotsschwerpunkte für eine Legislaturperiode abgeschlossen.
Neben des umfassenden und stark geförderten staatlichen Hochschulsystems wird in privaten Hochschulen ein ergänzendes Angebot, kein ersetzendes gesehen. Umso vordringlicher ist es, den vorhandenen staatlichen Institutionen einen Wettbewerb um die effizientesten Ergebnisse zu ermöglichen.
Eine Kernaufgabe der Hochschulen ist die exzellente Lehre, hierzu sind geeignete Kontroll-, Steuerungs- und Leistungsanreize zur Umsetzung des Bologna-Prozesses zu setzen. Die Ziele des Bologna-Prozesses, die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit, sind richtig und wichtig. Die FDP will den Bologna-Prozess weiter vorantreiben und dessen Umsetzung optimieren. Für die Zulassung der Lehrangebote sind durch das Land vorgegebene Normative zu erfüllen. Die Bildungsangebote der Hochschulen werden von unabhängigen Instanzen akkreditiert. Die Universitäten erarbeiten ein Zukunftskonzept für exzellente Lehre und weisen Fortschritte bei der Verbesserung von Studium und Lehre nach.
Die Stärkung der Hochschulen im Exzellenzwettbewerb ist eine wichtige Aufgabe der Hochschulpolitik. Die FDP setzt sich dafür ein, dass aussichtsreiche Anträge für Exzellenzinitiative II mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster und Zukunftskonzepte bei ihren Antragstellungen die notwendige Unterstützung durch das Land erhalten. Im Landeshaushalt ist die notwendige Vorsorge für eine erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenzinitiative zu treffen.
Wissenschaftliche Leistungen, die an Hochschulen erarbeitet werden, sind von den Hochschulen zu verwerten. Die Urheber sind entsprechend zivilrechtlich zu beteiligen. Die Finanzierung erfolgt neben der Subjektförderung im Hochschulbereich durch eine spezielle, wettbewerblich organisierte Forschungsförderung. Dabei werden alle Träger grundsätzlich gleichgestellt. Hochschulsponsoring ist ein Mittel zur Finanzierung von Hochschulen. Ein jährlicher Finanzbericht macht die Finanzierung öffentlich und transparent. Hochschulen verstehen sich als Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sind uneingeschränkt möglich. Der Hochschulbau ist Aufgabe des Trägers der Hochschule.
Die FDP will für die Hochschulen die Möglichkeit der Einnahmeerzielung aus Studienbeiträgen in Höhe von maximal 500 Euro pro Semester. Dazu wird eine nachgelagerte Studienbeitragsregelung geschaffen, die sicherstellt, dass jeder, der die Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllt, unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgreich studieren kann. Dafür stellt der Staat öffentlich-rechtliche Darlehen zu Selbstkostenkonditionen zur Verfügung, die erst nach dem Studienabschluss in Raten zurückgezahlt werden müssen. Gleichzeitig wird die FDP weiterhin darauf drängen, dass die Mittel zeitnah, treffsicher und im Interesse sowie unter einflussreicher Mitwirkung der Studierenden zur Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden. Die FDP strebt an, dass die Hälfte der Studienbeitragseinnahmen für zusätzliche Professuren und wissenschaftliches Personal eingesetzt wird. Auf diese Weise könnte die Betreuungsrelation nachhaltig verbessert werden.
Die Hochschulen sind Teil des internationalen Hochschulmarktes. Akademische Weiterbildung ist ein Teil des Angebotskatalogs der Hochschulen. Bei der Verbesserung der Finanzierung der Hochschulen in unserem Land sind im Bereich der Drittmitteleinwerbung und des Sponsoring noch Potenziale vorhanden.
Im Bereich der Forschung setzt die FDP auf Innovation und auf vorhandene Stärken. Zur Erreichung einer hohen Erneuerungsquote bedarf es intensiver Aktivitäten im Bereich der Grundlagenforschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sachsen-Anhalt weist eine gute Ausstattung mit derartigen Einrichtungen auf, die es langfristig zu erhalten und zu verknüpfen gilt. Jegliche Einflussnahme auf Themen und Inhalte ist zu verhindern, entscheidend ist die wissenschaftliche Exzellenz.
Parallel zum Ausbau der staatlichen Forschung sind Initiativen zum Ausbau von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen zu entwickeln. Langfristig kann die Konkurrenzfähigkeit der Firmen und Standorte in Sachsen-Anhalt nur über Produktinnovationen gesichert werden.
Die Forschungspolitik wird auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn sie einerseits der Grundlagenforschung die gebotenen Freiheitsräume einräumt, andererseits aber auch die Implementierung der so gewonnenen Erkenntnisse in weitere Forschungen und Entwicklungen nicht behindert, sondern fördert.
Die FDP will:
- Universitäten, Fachhochschulen und den an den Hochschulen angesiedelten Forschungseinrichtungen stärken;
- der Zielvereinbarung zu einem leistungsorientierten System mit garantierten Finanzierungsrahmen für eine Legislaturperiode weiterentwickeln;
- den Bologna-Prozess weiter vorantreiben und dessen Umsetzung optimieren;
- die Universitäten im nationalen und internationalen Exzellenzwettbewerb unterstützen;
- eine Forschungsförderung nach Maßstäben der wissenschaftlichen Exzellenz;
- die Verbindung von staatlich geförderter Forschung an den Universitäten mit Programmen der regionalen Wirtschaft vorantreiben.
17. April 2010 | Beschlüsse, Bildung
Beschluss des Landesparteitages
Die Quote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen-Anhalt gehört mit 8,9 % zu den Höchsten in der Bundesrepublik Deutschland.
13,2 % dieser Schüler besuchen im Schuljahr 2009/10 Regelschulen im gemeinsamen Unterricht (Integration). In der Bundesrepublik werden im Durchschnitt 17,2 % aller Förderschüler an Regelschulen unterrichtet.
Am 26. März 2009 trat, nach ihrer Unterzeichnung 2006, auch für die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.
Im Artikel 24 heißt es:
- „Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
- Es sollen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.
- Für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems soll die notwendige Unterstützung geleistet werden, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.“
Damit ist das Ziel, die inklusive Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in der Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre vorgegeben!
Aktuell beklagen Eltern, Lehrer und Schüler in Sachsen-Anhalt, dass Lehrer in der Aus- und Fortbildung mangelhaft auf die inklusive Bildung und Erziehung vorbereitet sind. Eltern fühlen sich zu nicht ausreichend informiert und ihre Interessen zu wenig berücksichtigt. Die qualitativ hochwertige Arbeit der Förderzentren und der Förderschulen wird zurzeit öffentlich kaum anerkannt. Zum Beispiel benötigen blinde, gehörlose oder geistig behinderte Kinder einen speziellen Unterricht, den nicht jede Regelschule leisten kann. Eltern haben auch negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht gemacht.
Wunsch von Eltern und Verbänden ist es deshalb, für behinderte Kindern eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule gesetzlich vorzuschreiben.
Inklusive Bildung und Erziehung wird von der FDP als ein langfristiger Prozess mit dem Ziel der Teilhabe, der Integration, der Prävention und der Wahrnehmung vorübergehender spezieller Angebote an Förderschulen verstanden.
Dazu gehört eine Pädagogik der Vielfalt auf dem Weg zu inklusiven Bildung und Erziehung in drei Bereichen:
- Ausbau der Integration als gemeinsame Bildung und Erziehung von vormals getrennt unterrichten Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an einem Lern- und Lebensort
- Prävention als Unterstützung, Beratung und Förderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von professionellen Kräften (Förderschullehrern, Betreuungskräften und therapeutischen Personal) in allen Bildungseinrichtungen
- Spezielle Angebote als Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen an speziellen Förderorten/Förderschulen, die möglichst zeitlich befristet sind, aber auf Wunsch der Behinderten, bzw. ihrer Sorgeberechtigten ausgebaut werden können.
Die FDP fordert das uneingeschränkte Wahlrecht des Behinderten bzw. dessen Sorgeberechtigten.
Für die FDP stehen die Bedürfnisse und speziellen Interessenlagen des Behinderten in den Mittelpunkt. Dazu gehört die Erhaltung Förderschulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt für Sehbehinderung, Hörbehinderungen, schwer geistige Behinderungen und schwere körperliche Behinderungen als alternatives Angebot sowie temporäre Angebote an besonderen Lernorten für stark lern- und verhaltensauffällige Kinder.
Inklusive Bildung kann nur gelingen, wenn weiterhin das gut ausgebaute System der Förderzentren als Beratungs- und Unterstützungssysteme und zur Qualitätssicherung zur Verfügung steht.
An den Regelschulen müssen Bedingungen für die inklusive Bildung ausgebaut werden. Dazu gehören unter anderem:
- barrierefreie Schulgebäude,
- die Qualifizierung des Lehrerpersonals,
- die Bereitstellung von speziellen Lehr- und Lernmitteln,
- die notwendige Assistenz durch zusätzlich Mitarbeiter
Dies wird nicht ohne einen finanziellen Mehraufwand möglich sein.