Angesichts der Diskussionen im Vorfeld der Haushaltsaufstellung ist es unerlässlich, den Kommunen eine verlässliche Perspektive für die eigenen Finanzplanungen zu geben.
Die Verfassung unseres Bundeslandes sieht es zwingend vor, dass den Kommunen die Aufgaben, die ihnen das Land oder der Bund übertragen hat, ausreichend finanziert und das auch ein Spielraum für die Finanzierung freiwilliger Leistungen bleibt. Die 1,7 Milliarden Euro, die die Fraktion DIE.LINKE jetzt fordert, ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen dem erforderlichen und dem vom Land finanzierbaren, dürfte aber kaum den Vorgaben der Verfassung genügen.
Es ist höchste Zeit, dass CDU und SPD nach den Jahren der Versprechungen, denen immer weitere Kürzungen der Kommunalfinanzen folgten, jetzt ein Finanzausgleichsgesetz vorlegen, dass den Anforderungen der Verfassung genügt. Die FDP hat in 2009 anhand zahlreicher Einsparvorschläge nachgewiesen, dass dies machbar ist.
Dr. Lydia Hüskens
Stellv. Landesvorsitzende und
Sprecherin der PAG Finanzen
Der Obmann im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Jens Ackermann, freut sich, dass das von ihm und seinem Kollegen Lars Lindemann angestoßene Gesetz zum Schutz vor Krankenhausinfektionen vom Bundestag verabschiedet wurde:
„Es wurde Zeit, dass mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Hygiene in deutschen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen deutlich verbessert wird. Hierzulande sterben fast zehnmal so viele Menschen durch mangelnde Krankenhaushygiene als im Straßenverkehr – hier mussten wir handeln.
Das Hauptproblem: Widerstandsfähige Keime, die kaum zu behandeln sind, wenn sich Patienten damit infiziert haben – die sogenannten multiresistenten Keime. Viele Menschen haben sie auf der Haut, doch zur Gefahr werden sie erst bei den Kranken und Schwachen. Um die Infektionen künftig besser in den Griff zu bekommen, sieht das Gesetz unter anderem vor, Menschen vor den resistenten Erregern durch eine bessere Einhaltung von Hygieneregeln und eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika zu schützen. Bislang mangelt es an der Umsetzung von notwendigen Hygienestandards für Krankenhäuser und Pflegeheime – das wird nun geändert.
Den Bundesländern wird nun eine Frist gesetzt, Rechtsverordnungen zu erlassen, um Hygiene zu verbessern. Diese sollen beispielsweise Regelungen zur personellen Ausstattung der Krankenhäuser mit Hygienefachkräften umfassen, aber auch Schulungen des Personals oder hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen sind hier zu nennen. Denn wir wollen schnell und zügig, dass gewisse Hygienestandards bundesweit erreicht werden, denn eine MRE-Infektion ist in München genauso gefährlich wie in Berlin oder Hamburg.
Dass unsere Initiative richtig war, zeigt, dass die Opposition das Gesetz nicht ablehnt. Das ist bei gesundheitspolitischen Themen lange nicht geschehen und es wäre auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln gewesen. Denn: Mit dem Gesetz schützen wir die Menschen davor, dass sie kränker aus einem Krankenhaus kommen, als sie hinein gegangen sind. Gerade in Zeiten von EHEC hat die Koalition bewiesen, dass sie Hygiene ernst nimmt.“
Jens Ackermann, MdB
Sprecher der PAG für Gesundheit
Der Antrag zu den 45 neuen Stellen für die politische Leitung der Ministerien war zu erwarten. Zu eklatant ist die Glaubwürdigkeitslücke zwischen dem propagierten Stellenabbau in der allgemeinen Landesverwaltung und einem solchen ” Schluck aus der Pulle.”
Bei 400 Neueinstellungen pro Jahr für die gesamte Landesverwaltung sind 45 Stellen eine erhebliche Zahl. Es ist völlig nachzuvollziehen, dass Minister, die ein Ressort neu übernehmen, einige Stellen mit geeigneten Mitarbeitern besetzen, denen sie persönlich vertrauen. Deshalb ist es nicht nachzuvollziehen, warum dies geheim und ohne Beteiligung des Parlamentes geschehen mußte.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Verwaltung sei Beute der regierenden Parteien. Zudem stellt sich natürlich die Frage, ob die Stellen, die 2006 geschaffen wurden, inzwischen zurückgeführt wurden. Die Geheimniskrämerei war überflüssig.
Auch wenn das Wort “Moratorium” vor dem Hintergrund des Atomausstieges Potential zum Unwort des Jahres hat, ist das Moratorium, dass führende Vertreter der Regierungskoalition, wie die Fraktionsvorsitzende der SPD Katrin Budde den Trägern der Freien Wohlfahrt im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen versprochen haben, sinnvoll.
Da es der Landtag war, der in der letzten Legislatur einstimmig beschlossen hat, die erforderlichen Veränderungen in der Beratungslandschaft (Schwangerschaftskonfliktberatung) im Gespräch mit den Trägern zu erarbeiten und es das Sozialministerium war, das erhebliche Schwierigkeiten hatte, einen Moderator für diese Gespräche zu finden, ist es nicht den Verbänden anzulasten, dass es bisher keine Ergebnisse gibt.
Ein fairer und verlässlicher Umgang erforderte es deshalb, die Frist über das Haushaltsjahr 2011 hinaus zu verlängern. Die Haushaltsaufstellung geht hier einen anderen Weg, so dass die Fraktionen von CDU und SPD nun gefragt sind, wie ernst sie es mit ihren eigenen Zusagen nehmen.
Dr. Lydia Hüskens
Stellv. Landesvorsitzende und
Sprecherin der PAG Finanzen
Der Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt übernimmt in Zukunft in wichtiger Funktion unter anderem die Koordinierung der Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss.
Jens Ackermann (35) folgt in dieser Position auf Heinz Lanfermann, der neuer gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ist.
„Ich freue mich sehr über den Vertrauensbeweis meiner Kollegen. Gemeinsam wollen wir tatkräftig unseren neuen Gesundheitsminister unterstützen und gute Ergebnisse in der Gesundheitspolitik für die Menschen erzielen“, sagt Ackermann. Zunächst steht das unter anderem von ihm angestoßene Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene auf der Agenda der Koalition.
„Hier sind wir auf einem guten Weg und werden das Gesetz bis zum Sommer abschließen.“
Artikel von Jens Ackermann für das Magazin des vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.)
In Deutschland sterben fast zehnmal so viele Menschen durch mangelnde Krankenhaushygiene als im Straßenverkehr. Dieser Zustand ist eine Zumutung für die Menschen in unserem Land. Es kann nicht angehen, dass zigtausende Menschen sterben, nur weil es an notwendigen Hygienestandards für Krankenhäuser und Pflegeheime mangelt. Wir können den Menschen nicht länger zumuten, dass sie unter Umständen kränker aus dem Krankenhaus kommen, als sie hinein gegangen sind.
Gemeinsam mit dem Krankenhausexperten der FDP-Fraktion, Lars Lindemann, habe ich deshalb Eckpunkte für eine verbesserte Hygiene erarbeitet. Diese hat die Bundesregierung aufgegriffen. Noch in diesem Frühjahr wird es einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geben.
Denn für uns ist klar: Die Infektionen mit gefährlichen Keimen führen zu Leid für die Betroffenen und verursachen erhebliche ökonomische Belastungen für die Solidargemeinschaft der Versicherten und den Arbeitsmarkt: Geht man von durch Infektionen zusätzlich benötigten 8,5 Krankenhaustagen pro Betroffenem im Schnitt aus, welche geschätzt je 331,49 Euro kosten, könnten allein 859.387.820 Euro gespart werden.
Das größte Problem sind die multiresistenten Keime, denn sie sind nahezu unbehandelbar. Wer infiziert ist, leidet – oft über Jahre – oder stirbt. Viele Menschen haben diese Keime auf der Haut, doch zur Gefahr werden sie erst bei den Kranken und Schwachen. Um die Infektionen künftig besser in den Griff zu bekommen, wollen wir Risikogruppen definieren. Patienten, die besonders von einer Besiedlung durch die gefährlichen Keime betroffen sein können, sollen künftig vorab auf die gefährlichen Bakterien untersucht werden. Wird ein Befall erkannt, müssten sie dann isoliert und sorgfältig behandelt werden. Denn nur so kann die Gefahr gebannt werden, dass die Keime in Krankenhäuser eingeschleppt und andere Patienten gefährdet werden.
Dass das möglich ist, zeigen die Niederlande: Während in Deutschland die gefährliche Keim-Mutante MRSA über zwanzig Prozent aller isolierten Keime dieser Art ausmacht, ist es in unserem Nachbarland unter einem Prozent. Das ist eine Katastrophe. Für Lindemann und mich ist klar: Angesichts der erheblichen Gefahren von MRSA- und anderen Infektionen ist ein standardisiertes Erfassungs-, Informations- und Meldeverfahren zur frühzeitigen Erkennung von MRE-Erregern notwendig. Die so gewonnenen Daten müssen wir veröffentlichen und Ergebnisse sollten in die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zur weiteren Bekämpfung der Keime einfließen. Darüber hinaus wollen wir bundeseinheitliche Standards – denn eine MRSA-Infektion ist in München genauso gefährlich wie in Hamburg oder Köln.
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