Chancen durch Bildung – Förderschulen in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Quote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen-Anhalt gehört mit 8,9 % zu den Höchsten  in der Bundesrepublik Deutschland.

13,2 % dieser Schüler besuchen im Schuljahr 2009/10 Regelschulen im gemeinsamen Unterricht (Integration). In der Bundesrepublik werden im Durchschnitt 17,2 % aller Förderschüler an Regelschulen unterrichtet.
Am 26. März 2009 trat, nach ihrer Unterzeichnung 2006, auch für die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.

Im Artikel 24 heißt es:

  • „Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
  • Es sollen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.
  • Für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems soll die notwendige Unterstützung geleistet werden, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.“

Damit ist das Ziel, die inklusive Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in der Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre vorgegeben!

Aktuell beklagen Eltern, Lehrer und Schüler in Sachsen-Anhalt, dass Lehrer in der Aus- und Fortbildung mangelhaft auf die inklusive Bildung und Erziehung vorbereitet sind. Eltern fühlen sich zu nicht ausreichend informiert und ihre Interessen zu wenig berücksichtigt. Die qualitativ hochwertige Arbeit der Förderzentren und der Förderschulen wird zurzeit öffentlich kaum anerkannt. Zum Beispiel benötigen blinde, gehörlose oder geistig behinderte Kinder einen speziellen Unterricht, den nicht jede Regelschule leisten kann. Eltern haben auch negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht gemacht.

Wunsch von Eltern und Verbänden ist es deshalb, für behinderte Kindern eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule gesetzlich vorzuschreiben.

Inklusive Bildung und Erziehung wird von der FDP als ein langfristiger Prozess mit dem Ziel der Teilhabe, der Integration, der Prävention und der Wahrnehmung vorübergehender spezieller Angebote an Förderschulen verstanden.

Dazu gehört eine Pädagogik der Vielfalt auf dem Weg zu inklusiven Bildung und Erziehung in drei Bereichen:

  1. Ausbau der Integration als gemeinsame Bildung und Erziehung von vormals getrennt unterrichten Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an einem Lern- und Lebensort
  2. Prävention als Unterstützung, Beratung und Förderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von professionellen Kräften (Förderschullehrern, Betreuungskräften und therapeutischen Personal) in allen Bildungseinrichtungen
  3. Spezielle Angebote als Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen an speziellen Förderorten/Förderschulen, die möglichst zeitlich befristet sind, aber auf Wunsch der Behinderten, bzw. ihrer Sorgeberechtigten ausgebaut werden können.

Die FDP fordert das uneingeschränkte Wahlrecht des Behinderten bzw. dessen Sorgeberechtigten.

Für die FDP stehen die Bedürfnisse und speziellen Interessenlagen des Behinderten in den Mittelpunkt. Dazu gehört die Erhaltung Förderschulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt für Sehbehinderung, Hörbehinderungen, schwer geistige Behinderungen und schwere körperliche Behinderungen als alternatives Angebot sowie temporäre Angebote an besonderen Lernorten für stark lern- und verhaltensauffällige Kinder.

Inklusive Bildung kann nur gelingen, wenn weiterhin das gut ausgebaute System der Förderzentren als Beratungs- und Unterstützungssysteme und zur Qualitätssicherung zur Verfügung steht.

An den Regelschulen müssen Bedingungen für die inklusive Bildung ausgebaut werden.  Dazu gehören unter anderem:

  • barrierefreie Schulgebäude,
  • die Qualifizierung des Lehrerpersonals,
  • die Bereitstellung von speziellen Lehr- und Lernmitteln,
  • die notwendige Assistenz durch zusätzlich Mitarbeiter

Dies wird nicht ohne einen finanziellen Mehraufwand möglich sein.

Arbeitsgruppe zum 130. Geburtstag von Erhard Hübener

Beschluss des Landesparteitages

Der FDP-Landesverband wird gebeten, folgende Maßnahmen in ihr Programm aufzunehmen, damit

  1. eine Ausstellung zu Leben und Werk Erhard Hübeners zusammenstellt, die  2011 in  Magdeburg anlässlich des 130. Geburtstages von Erhard Hübener  gezeigt werden kann,
  2. ein Konzept für ein Erhard-Hübener-Stipendium erarbeitet, das diejenigen  unterstützt, die sich in Promotions- und Diplomarbeiten mit dem Themenfeld “Liberalismus in Mitteldeutschland” beschäftigen.

Aufwandspauschale im „Praktischen Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin

Beschluss des Landesparteitages

Das „Praktische Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin ist mit einer Aufwandspauschale zu vergüten.

Die Ausbildung zum Arzt/Ärztin im „Praktischen Jahr“ findet am Ende der zwölfsemestrigen Regelstudienzeit statt. Dies bedeutet für Medizinstudenten etwa ein Jahr eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden ohne Aufwandspauschale. In vielen Bereichen erledigen die Studenten bereits die Aufgaben eines Assistenzarztes. Bei Krankheit werden die ohnehin wenigen Urlaubstage verrechnet.

Eine Nebentätigkeit während dieser Zeit ist kaum möglich, so dass viele Studenten ein Jahr aussetzen müssen um Geld zu verdienen oder gleich ins Ausland gehen, wo es üblich ist das Praktische Jahr zu vergüten.
Nicht zuletzt darum gibt es eine Abbrecherquote von 30% während des Studiums. Weitere 30% entscheiden sich nach dem Studium aufgrund der erlebten Arbeitsbedingungen in Deutschland nicht als Arzt/Ärztin im Krankenhaus tätig zu sein oder ins Ausland zu gehen. Dies ist vor dem Hintergrund des Ärztemangels vor allem in Ostdeutschland besonders dramatisch.

Keine Schule ohne Abschluss – Schulabbruch bekämpfen

Beschluss des Landesparteitages

Die wesentliche Aufgabe der Schule, auf das Leben vorzubereiten, kann nur dann als erfüllt gesehen werden, wenn ein anerkannter Abschluss den erfolgreichen Besuch attestiert. In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der Schüler, die keinen Abschluss einer Regelschule erwerben bei 12 Prozent. Unser Land nimmt hier einen traurigen Spitzenplatz ein. Das Problem ist  dabei differenziert zu betrachten. Die Hälfte der betroffenen Schüler hat mit einem Förderschulabschluss nur einen begrenzten Zugang zu weiterführenden Gängen der beruflichen Bildung. 7,6 % der Schüler verlassen die Schule ohne jeglichen Abschluss.

Studien im In- und Ausland haben nachgewiesen, dass schulischer Erfolg und Erfolg auf dem Arbeitsmarkt miteinander korrelieren. Denjenigen, die die Schule ohne Hauptschulabschluss beenden, gelingt der Übergang in ein Ausbildungsverhältnis meist nur über aufwändige Qualifizierungsangebote. Um Schulabbrechern das Nachholen des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen oder anderweitig nachträglich fit für den Ausbildungsmarkt zu machen, gab die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2007 über 500 Millionen Euro aus. Dieser Aufwand garantiert allerdings nicht unbedingt den Erfolg. Schulabbrecher, denen auch auf diesem Wege die Erlangung des Hauptschulabschlusses nicht gelingt, finden anschließend meist auch keinen Zugang zur beruflichen Ausbildung und zur Arbeitswelt.

Angesichts des demografischen Wandels kann es sich unsere Gesellschaft nicht erlauben, der Verschwendung von Potenzialen junger Menschen tatenlos zuzusehen. Potenziellen Schulabbrechern müssen deshalb schon in der Schule Hilfsangebote gemacht werden.

Bei der Erforschung der Ursachen für den Schulabbruch zeigen die wenigen vorhandenen Studien keine eindeutigen Ergebnisse. Teilweise widersprechen sie sich sogar. Dies macht deutlich, dass monokausale Erklärungen für die Entscheidung zum Schulabbruch, etwa soziale Determination, wenig hilfreich sind. Auch Hochbegabte bilden einen nicht zu unterschätzenden Teil der Schulabbrecherquote.

Für die Senkung der Abbrecherraten sind maßgeschneiderte Lösungen gefragt. Da die Schulen die Problemfälle unter ihren Schülern selbst am besten kennen, ist die selbstständige Schule der beste Lösungsansatz. Durch Evaluation und Qualitätskontrolle kann dabei sichergestellt werden, dass Schulen von erfolgreichen Beispielen lernen können.

So heterogen die Gruppe der Schulabbrecher auch ist und so vielfältig ihre Gründe auch sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Schulabbruch aber Ergebnis eines langjährigen Abkopplungsprozesses. Eine Gefährdung setzt dabei scheinbar häufig schon in den ersten Schuljahren ein. Wesentlich zur Senkung von Schulbummelei und –versagen ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Den Schulen muss Personal für diese Aufgabe bereitgestellt werden. Eltern, die an der schulischen Karriere ihrer Kinder Anteil haben, werden viel wahrscheinlicher die Bemühungen der Lehrkräfte unterstützen.

Eine Absenkung von Standards, wie in einigen sozialdemokratisch regierten Ländern begonnen,  ist hingegen ein gefährlicher Irrweg. Vielmehr müssen die gefährdeten Schüler durch die Implementierung eines Frühwarnsystems rechtzeitig erkannt und stärker gefördert werden. Dies ist besser und preiswerter als das spätere Reparieren. Bildungspolitik ist auch hier die beste Sozialpolitik. Eine optimale Klassengröße, die individuelles Fördern aber auch Gruppenarbeit ermöglicht, ist durch Schulnetzplanung und  Personalpolitik zu garantieren.

Gefährdeten Schülerinnen und Schülern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer Ferienschule (sog. Summercamps) versäumte Unterrichtsinhalte aufzuholen und Wissenslücken zu beseitigen. Ein solches Angebot hat den Vorteil, dass Klassenwiederholungen oft vermieden werden können. Dies ist nicht allein aus finanzpolitischer Sicht von Vorteil – die Schülerinnen und Schüler lassen sich durch die Aussicht auf den Verbleib im Klassenverband zusätzlich motivieren.

Die Qualität der Schule wird im Kern durch die Qualität ihrer Lehrer bestimmt.  Ein negatives Schul- und Unterrichtsklima wird von den Abbrechern häufig als Grund für ihre Entscheidung angegeben. Wer keine Freude am Lehren hat, wird bei den Schülern selten Begeisterung für den Unterrichtsstoff erzeugen können. Gerade die schwächeren Schüler haben aber den bestmöglichen Unterricht verdient. Die Abneigung vor der Schule und dem herkömmlichen  Unterricht zerstört das letzte Fünkchen Ergeiz, die Schulkarriere zu Ende zu bringen. Deswegen ist in Hauptschulgängen eine handlungsorientierte

Kompetenzvermittlung, die Schülern über Praxis- und Anwendungsbezüge die Relevanz des Lehrstoffes für ihr zukünftiges Leben vermittelt äußerst sinnvoll. Voraussetzung dafür ist, dass die Vermittlung von Kenntnissen der Didaktik und Diagnostik in der Lehrerausbildung deutlich mehr Raum eingeräumt bekommt. Grundsätzlich sollten nur Bewerber für Lehramtsstudiengänge durch die Hochschulen zugelassen werden, die eine gewisse soziale und kommunikative Begabung vorweisen können.

Seriöse Studien haben nachgewiesen, dass die wesentliche Grundlage für eine gute Schule eine längere Periode der kontinuierlichen Entwicklung des Lehrerkollegiums und der Inhalte ist. Deshalb wird die FDP für eine verlässliche Schulpolitik ohne ideologische Spielereien sorgen.

Die beste Förderung wird allerdings ins Leere laufen, wenn der Schüler auch mit Schulabschluss keine Perspektive auf Lehrstellen- und Arbeitsmarkt sieht. Die FDP wird mit den Kammern und Verbänden verhandeln, um für alle Abschlüsse eine klare Berufsperspektive zu eröffnen. Dazu gehören auch berufliche Bildungsgänge für den Förderschulabschluss. So kann dem Eindruck seitens der Schüler begegnet werden, die mit einem Schulabschluss verbundenen Mühen seien sinnlos und die Vermeidung dieser Mühe sei sogar rational.

Der frühzeitige und regelmäßige Kontakt mit potenziellen Arbeitgebern gerade der regionalen Wirtschaft kann Perspektiven aufzeigen. Hier sollte den Schulen die Möglichkeit gegeben werden, mit Unternehmen aus der Umgebung engere Partnerschaften einzugehen. Auch aus Kreisen der Unternehmen wird ein Ausbau der Beziehungen und eine Vertiefung der bereits bestehenden Kooperationen häufig gewünscht. Verbindliche Praktika sollten ausgebaut werden. Notwendig ist es aber auch, in den Schulen ein wirtschaftsfreundlicheres Klima, vor allem für den Mittelstand, zu schaffen. Dazu müssen den Schülern marktwirtschaftliche Zusammenhänge besser erklärt werden.

Pädagogen sollen dazu angehalten werden, in Ausbildungsbetrieben im schulischen Umfeld zu hospitieren. Sie können im Rahmen von Betriebspraktika Eindrücke und Erfahrungen aus der Arbeitswelt sammeln, um die Anforderungen der Betriebe glaubhaft in ihren Schulen vermitteln zu können. Zudem sind Lehrerpraktika oft Türöffner für nachhaltige Kooperationen zwischen Unternehmen und Schule, wie z.B. Betriebsbesichtigungen und Bewerbertrainings. Deswegen sind Betriebspraktika für Lehrer unbürokratisch als Fortbildungsmaßnahme anzuerkennen und zu fördern.

1949 / 1989 Geschichte begreifen – Freiheit und Demokratie leben und schützen

Beschluss des Landesparteitages

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Gestaltung unserer demokratischen Gesellschaft gehört das Wissen  um unsere Demokratie und ihre Geschichte.

Die Demokratie als freiheitlichste aller Staatsformen braucht wache, gut informierte, selbstbewusste, kritische und aktive Bürger. Sie tragen die Freiheit und wehren sich, wenn diese bedroht wird. Der Geist der Demokratie muss von Generation zu Generation neu erworben werden. Die Gestaltung der Demokratie ist ein Prozess, der das Leben jedes einzelnen Menschen in seinem gesamten Verlauf von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter berührt. Sie braucht verantwortungsvolle Beteiligung, das Engagement aller mit Kopf, Herz und Hand. Ihr wesentliches Element ist die Freiheit.

Die Freiheit – die im Jahr 1949 im Grundgesetz festgeschrieben und im Jahr 1989 auf dem Gebiet der damaligen DDR erkämpft wurde – ist Freiheit zur Verantwortung und gleichzeitig auch eine Pflicht eben diese wahrzunehmen. Bürgerrechte – wie Meinungsfreiheit, Freizügigkeit, der Gleichheitssatz – vor allem aber die Unantastbarkeit der menschlichen Würde sind nicht nur zu schützen oder einzufordern, sie sind vielmehr durch demokratische Beteiligung zu leben. Bürgerrechte gehen einher mit Bürgerpflichten. Freiheit existiert nicht, wenn sie nicht gelebt wird

Die Etablierung der Demokratie als gesellschaftliche Grundlage verlangt auch nach der klaren und kritischen Auseinandersetzung mit den beiden vorangegangenen Diktaturen auf deutschem Boden. Im Jahr 2009 und damit 60 Jahre nach der Verabschiedung des deutschen Grundgesetzes und 20 Jahre nach der friedlichen Revolution ist diese Auseinandersetzung nötiger denn je.

Die Werteordnung des Grundgesetzes ist auch nach 60 Jahren noch die entscheidende Verbindung zwischen den Bürgern unseres Landes – unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Religion. In der heute religiös und kulturell vielfältigeren Gesellschaft Deutschlands müssen Werte wie Toleranz und Pluralität ständig neu vermittelt aber auch gelebt werden.

Gerade die fehlende Kenntnis vieler Schüler ist besonders besorgniserregend. Da die Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte nicht nur politische und gesellschaftliche sondern auch schulische Daueraufgabe ist,  muss sie verbindlicher Teil der Lehrpläne deutscher Schulen sein.

Die friedliche Revolution im Jahr 1989 zählt zu den herausragenden Ereignissen deutscher Geschichte, auf das alle Deutschen gemeinsam stolz sein können. Als erfolgreicher antidiktatorischer und friedlicher Aufstand ist er Beleg für die demokratischen Traditionslinien der Bundesrepublik.

Das Jahr 2009 sollte auch Anlass sein, sich mit der 40 Jahre dauernden zweiten Diktatur auf deutschem Boden auseinanderzusetzen und dies nicht Nostalgikern und Geschichtsverklärern zu überlassen. Dabei gilt es, das System DDR in erster Linie als Unrechtsstaat zu betonen, wenn gleich der einzelne Bürger kein Unrecht tat. Das Gefühl der Menschen, dass zu Zeiten der DDR „nicht alles schlecht“ war, darf nicht mit der Erkenntnis vermischt werden, dass das Staatssystem von tiefem Unrecht geprägt war. Die Kritik an und die Auseinandersetzung mit der DDR-Diktatur als Unrechtsstaat müssen verbunden sein mit stetigem Bekenntnis zu Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft.

Nein zu Einheitsstudiengebühren!

Beschluss des Landesparteitages

Studiengebühren haben sich weltweit und unter differenten Wirtschaftsbedingungen als effektives Mittel erwiesen, um einer großen Studierendenzahl ein Studium auf hohem Niveau zu garantieren und die gesamtgesellschaftlichen Kosten gleichzeitig in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen zu halten.

Einheitsstudiengebühren, wie sie in einigen deutschen Bundesländern erhoben werden, verfehlen diese positiven Wirkungen jedoch, de

  1. Studiengebühren, die der Verbesserung der Lehre dienen sollen, verpuffen, wenn die Landeszuweisungen an die Hochschulen im selben Atemzug abgesenkt werden.
  2. Studiengebühren ohne die Möglichkeit der nachgelagerten Bezahlung, d.h. der Begleichung der fiktiven Studienschuld nach Aufnahme eines Berufs, schließen finanziell benachteiligte Studierende von höherer Bildung aus und verringern so die Gesamtzahl der Studierenden. Unser Land kann es sich jedoch nicht leisten, auch nur ein Talent zu vergeuden. Wir brauchen mehr Fachkräfte, nicht weniger.
  3. Studiengebühren die einheitlich für alle Fachrichtungen aller Hochschulen eines Bundeslandes einen einzigen Beitragssatz festsetzen, widersprechen nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz, nach dem Ungleiches auch ungleich behandelt werden muss, sie zerstören zudem jeglichen freien Wettbewerb der Hochschulen um ihre Studierenden und unterminieren somit die Lenkungswirkung des Instruments, in qualitativer wie in quantitativer Sicht.

Daher fordert die FDP wettbewerbliche, nachgelagerte und universitäre Studiengebühren. Liberale Studiengebühren in diesem Sinne sind:

  1.  Nur Studiengebühren, die der Hochschule direkt und zusätzlich zur Verbesserung der Lehre zukommen. Nur sie bringen den Studierenden einen Mehrwert und stoßen somit auf Akzeptanz, indem sie denen, die die Kosten tragen, einen Nutzen geben.
  2. Nur Studiengebühren, die nachgelagert gezahlt werden können. Nur sie unterminieren nicht die Anstrengung unseres Landes nach der Erhöhung der Akademikerquote. Diese Erhöhung ist unerlässlich, um unsere bildungsbasierte Gesellschaft zukunftsfähig zu machen.
  3. Nur Studiengebühren, die studiengangsspezifisch von der Hochschule, bzw. der Fakultät, festgesetzt werden. Nur sie ermöglichen Wettbewerb um hochwertigere und kosteneffizientere Lehre zwischen den gleichen Studiengängen unterschiedlicher Hochschulen, sowie verschiedenen Studiengängen.

Alle Studiengebührenmodelle, welche die genannten drei Kriterien nicht erfüllen, können nicht die Zustimmung der FDP finden.