Rede für die Volksinitiative “Rettet das Kulturland Sachsen-Anhalt”

Rede für die Volksinitiative “Rettet das Kulturland Sachsen-Anhalt”

Cornelia PieperMagdeburg, 26.3.2014

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
“Ich stehe hier und kann nicht anders” an diese Worte Martin Luthers 1521 am Reichstag in Worms ,der für seine reformatorischen Thesen gegen alte verkrustete Strukturen der Kirche auftrat und die Stimme für das Volk in der Sprache des Volkes ergriff, fühlte ich mich in Vorbereitung der Rede erinnert. Diese Worte sollen aber Legende sein.

Er sollte vor dem Kaiser und der Kirche seine Thesen widerrufen und antwortete darauf im Original: “Ich kann und will nichts widerrufen, weil wider das Gewissen zu widerrufen weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir Armen.”

So sehen das die Initiatoren der Volksinitiative auch. Wir können und wollen nichts widerrufen und geben uns , das Kulturland Sachsen-Anhalt nicht auf!

Ich spreche heute nicht für eine Partei , sondern aus voller Überzeugung für mein Heimatland Sachsen-Anhalt, das ein einzigartiges Kulturland nicht nur in Deutschland, sondern Europa ist mit seinem Reichtum an Theatern, Museen, Kulturvereinen, Künstlern, Denkmälern und den meisten UNESCO Welterbestätten.

Die jährlich wachsenden Zahlen an Kulturtouristen aus aller Welt in Sachsen-Anhalt dürften uns darin bestärken.

Ich spreche heute zu Ihnen als eine der Initiatoren der Volksinitiative “Rettet das Kulturland Sachsen-Anhalt!” und im Namen von Olaf Schöder,Opernsänger des Opernhauses Halle,Ulrich Fischer, Intendant des Landestheaters Eisleben und Tilman Schwarz, dem Vorsitzenden des Fördervereines der Oper Halle sowie Andre Bücker, der zeitgleich zur Teilnahme an einer Personalvollversammlung als Intendant des Theaters Dessau verpflichtet ist.

Vor allem spreche ich im Namen von 45 T. Bürgerinnen und Bürgern!

Die Volksinitiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Kürzungen bei den Theatern im Landeshaushalt zu verhindern. Und wir haben dafür innerhalb von knapp 6 Monaten (einschließlich der Sommerpause) rund 45 T. Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt.

Auch wenn viele daran gezweifelt haben, dass das Thema Kultur die Menschen in diesem Lande in dem Maße bewegt und wir die Mindestzahl von 30 T. Unterschriften überhaupt erreichen würden, die Fakten sprechen für sich.

Ein schöneres “Liebes”-Bekenntnis der Bürger Sachsen-Anhalts zu Ihrem Heimatland kann es nicht geben!

Mehr als 45 Tausend Unterschriften! Sie bestärken uns, nicht nachzulassen bei der Forderung, dass es keine weiteren Kürzungen bei den Theatern und Orchestern geben darf.

Deshalb stellt uns die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses des Landtages auch nicht zufrieden und läßt viele Fragen offen, aber vor allem unsere Argumente unberücksichtigt.
Der Landtag hat mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes die Kürzungen von 7 Mio. € beschlossen trotz der starken Stimmen aus der Bevölkerung dagegen.

Dafür soll es einen Strukturanpassungsfonds für die Theater geben, d. h. weniger Geld für die Kultur.

Sie, verehrte Abgeordnete wissen, die Theater haben sich auch in den vergangenen Jahren nicht gegen Strukturanpassungen gewährt, allein in der Oper Halle ist der Zuschuß von 37,7 Mio.€ (2009) auf 32,6 Mio.€ (2013) gesunken. Mit der Fusion der Orchester wurden die 200 Musiker auf 100 reduziert.

Die Kürzungen in 2014 von 7 Mio.€ bei den Theatern stehen aber in keinem Verhältnis zu den anderen Beschlüssen des Haushaltes, 64 Mio.€ mehr für die Kindertagesstätten obwohl wir in Sachsen-Anhalt Deutschland schon immer die beste Versorgung hatten und rund 70 Mio.€ mehr für die Lutherdekade, was mich als ehemalige Staatsministerin , die dafür gesorgt hat, dass die nächste große Internationale Ausstellung zur Reformationsdekade des Auswärtigen Amtes 2016 in den USA aus dem Lutherland kommt eigentlich freuen müßte, aber die Notwendigkeit der Haushaltskürzungen bei den Theatern erst Recht in Frage stellt.

Um die Liste der Haushaltserhöhungen zu vervollständigen, 45 zusätzliche Personalstellen für die Energieagentur, 20Mio.€ für Investitionen in ein Finanzamt.Nein ich will nichts gegen das Finanzamt Halle sagen, das kann man alles machen, wenn man es für politisch richtig hält, aber logisch sind demzufolge die Kürzungen bei den Theatern nicht und schon gar nicht mit einem Sparkurs zu begründen.

Darf ich Sie daran erinnern, das Sachsen-Anhalt allein in 2013 mit einem Haushalts-Überschuss von 120 Mio € abgeschlossen hat, was wiederum in 2014 Steuermehreinnahmen von 36 Mio. laut Steuerschätzung erwarten läßt. Der Finanzminister will diese zur Tilgung von Schulden verwenden.

Ein ehrenwertes Ziel, dass ich begrüße!

Die Steuerschätzer erwarten auch Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe in den Folgejahren. Aber warum geben Sie für andere Maßnahmen im Haushalt überplanmäßig mehr Geld aus und sparen gleichzeitig die Theater dieses Landes kaputt und das bei erhöhten Steuereinnahmen? Die Konsequenz sind nicht nur Spartenschließungen am Anhalt Theater Dessau, in der Endkonsequenz bedeutet das Schließung eines der international traditionsreichsten Theater. Die 220. Spielzeit und das bevorstehende 250.Jubiläum der Anhalt Philharmonie sprechen für sich. Das Anhalt Theater Dessau war immer ein Mehrspartenhaus und kann als Musiktheater auch mit dem Sparhaushalt nicht überleben , so ein Gutachten der ICG Dessau.

Im übrigen, wenn 100 Leute entlassen werden müssen und keine Haustarifverträge mehr gelten, wird das für die Theaterfinanzierung auch nicht kostengünstiger!

Am meisten kritisieren Theater- und Kulturschaffende , dass Städten keine ausreichende Zeit für Strukturanpassungen gelassen wird, so wie es der Kulturkonvent bis 2018 vorgeschlagen hat! Zu Recht!

Darf ich daran erinnern, dass wir jetzt seit 1990 Strukturanpassungen hatten.Seitdem wurden Theater abgewickelt und Orchester fusioniert ! Das politische Ziel dieser und weiterer Landesregierung sollte es nicht sein, das Kulturland Sachsen-Anhalt zu “schröpfen”, sondern zu stärken!

Nach den Anhörungen und Beratungen im Landtag ist uns klar geworden, Ihre Sparpläne in der Kultur sind nicht finanziell, sondern ideologisch motiviert.

Sie sagen es geht nicht anders, Herr Minister Dorgerloh?

Sie meinen die Einsparungen über den Strukturanpassungsfonds für die Theater aufzufangen, der aber nur ein Bruchteil der eingesparten Summe im Haushalt bei den Theatern darstellt!

Der Strukturanpassungsfonds ist doch ein reines Ablenkungsmanöver davon, dass sie die Theater und Orchester dieses Landes kaputt sparen!

Natürlich geht es anders!

Wer im Kulturland Sachsen-Anhalt an Kunst und Wissenschaft spart, verspielt die Zukunft dieses Landes und damit seine eigene Zukunft!

Bedenken Sie, 7 Mio.€ zur Schuldentilgung sind marginal, als Fehlbetrag für die Kultur jedoch fatal!

Im jüngsten Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie nachlesen, die Kultur-und Kreativwirtschaft gehört zu den dynamischsten Wirtschaftszweigen, die Bruttowertschöpfung in Deutschland ist mit den großen Industriesektoren der Automobilindustrie, Chemie und Energieversorgung vergleichbar.

Sie ist Standortfaktor bei der Ansiedlung von Unternehmen und die Umsatzzuwächse lagen über den Wachstumsraten der Gesamtwirtschaft. Laut AK Kulturstatistik existieren im Kultursektor 815 T. Arbeitsplätze, mehr als im Kreditgewerbe (786 T.) und vergleichsweise so viel wie im Fahrzeugbau (939 T.)

Auf den Punkt gebracht, wer nicht in diese Branche mit Zukunft investiert und gerade bei Theatern spart, sägt auf dem Ast, auf dem er sitzt!

Schauen Sie sich um, wie es Andere machen. Der Bund mußte in den letzten Jahren einen Sparhaushalt beschließen , wird im Haushalt 2015 eine schwarze Null schreiben und hat trotzdem in den letzten 4 Jahren rd.14 Milliarden mehr in Kultur, Bildung und Wissenschaft investiert. Die Landesregierung Thüringen, ebenfalls eine schwarz-rote Regierungskonstellation, hat 2009 im Kulturetat 122,6 Mio.€ investiert, 2014 werden es 138,9 Mio.€ sein! In Sachsen-Anhalt sind es 89 Mio.€!

Thüringen hat mehr in die Kultur investiert und trotzdem gespart.

Ich zitiere:
“Kultur ist neben Bildung und Forschung der Bereich in dem wir trotz eines insgesamt sinkenden Landeshaushaltes neue Schwerpunkte setzen.”

Dieses Zitat hätte auch von der jetzigen Bundesministerin für Bildung und Forschung , der aus Sachsen-Anhalt stammenden Johanna Wanka oder auch von mir stammen können. Aber es sind die Worte des Kultusministers Matschie (SPD) aus Thüringen, der sich in dieser Frage mit dem Finanzminister Voß (CDU) einig ist.

Es ist ganz einfach: Es handelt sich um eine Frage der politischen Prioritätensetzung und eines beherzten Engagements für unser Kulturland!

Wir alle wissen über die Bedeutung von Kultur.

Kultur und Kunst kann enorme zivilisatorische Kräfte frei setzen. Denken Sie an die Zivilgesellschaften in Osteuropa ,Asien oder Nordafrika, die über Kulturschaffende ihr Verlangen nach Freiheit und Demokratie zum Ausdruck bringen, beispielhaft genannt sei der chinesische Künstler Ai Wei Wei.

Ich bin davon überzeugt, dass Kultur die Seele eines Volkes widerspiegelt , aber eben auch die Aufgabe hat, der “Politik” den Spiegel vor das Gesicht zu halten und das nicht immer schmeichelhaft.

In dem Sinne hatte wohl der 1. Bundespräsident Theodor Heuss Recht als er meinte :”Mit Politik läßt sich keine Kultur, aber mit Kultur Politik machen.”

So gesehen ist die Volksinitiative nicht gescheitert, sie ist ein klares Bekenntnis der Bevölkerung unseres Landes zu den Theatern und Orchestern. Deshalb beabsichtigen die Initiatoren auch weiterhin, mit Kultur Politik zu machen, mit Ihnen zu debattieren und das Ziel zu erreichen,

Theater und Orchester sowie eine einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und nicht aufzugeben! Denn wir wollen das Kulturland Sachsen-Anhalt stark machen!

Für uns und die nachfolgenden Generationen!

Videos und weitere Infos 63. Landtagssitzung, TOP 1 – Volksinitiative “Kulturland Sachsen-Anhalt retten!”
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=videoservice&agendaitem_id=1739

Video: Cornelia Pieper spricht als Vertreterin der Volksinitiative

Rednerin: Cornelia Pieper

Dr. Lydia Hüskens: Haushaltsüberschuss aus 2013 komplett in die Schuldentilgung geben

Dr. Lydia Hüskens: Haushaltsüberschuss aus 2013 komplett in die Schuldentilgung geben

hueskens14Offensichtlich noch größer als bisher angenommen ist der Überschuss, den das Land Sachsen-Anhalt 2013 gemacht hat. Die FAZ berichtet heute mit Berufung auf das Bundesfinanzministerium von 250 Millionen Euro statt wie bisher angenommenen 130 Millionen Euro.

Hierzu erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt und langjähriges Mitglied des Finanzausschusses des Landtages Dr. Lydia Hüskens:

“Wenn dem so ist, muss das Land diese Gelder vollständig in die Schuldentilgung stecken. Jeder Schuldenabbau mindert die jährlichen Zinszahlungen und schafft neue Freiräume im Haushalt. Auch wenn die Zinsen derzeit so niedrig wie nie sind, droht dem Landeshaushalt auch in Zukunft die größte Gefahr aus der Schuldenlast. 120 Millionen Euro zusätzlicher Tilgung mögen angesichts von 20 Milliarden Euro Schulden wie ein kleiner Tropfen wirken, aber jeder Euro, den wir heute zurückzahlen können, entlastet kommende Haushalte. Dies gilt umso mehr, als dass angesichts des Umstandes, dass die neuen Länder Überschüsse machen, während Länder, die in den Solidar-Fond einzahlen, Kredite aufnehmen müssen. Dies wird Diskussionen um den Länderfinanzausgleich ebenso befeuern, wie die Frage der Lastenteilung zwischen Bund und Ländern.“

Magdeburg, 04.02.2014

Dr. Lydia Hüskens
stellv. Landesvorsitzende
der FDP Sachsen-Anhalt

Faber begrüßt Vorstoß der CDU zur Verankerung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung

Faber begrüßt Vorstoß der CDU zur Verankerung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung

Anlässlich des jüngsten Vorstoßes des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion André Schröder zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung zeigt sich der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Marcus Faber erfreut.

„Wir freuen uns, dass die CDU die langjährige liberale Forderung nach einer Schulden-bremse in der Landesverfassung umsetzen möchte. Wir hoffen, dass die Schuldenkoalition in Magdeburg sich nun endlich Grenzen setzt und den mittlerweile auf 20 Milliarden EURO angewachsenen Schuldenberg des Landes nicht noch höher werden lässt.“

Am vergangenen Freitag hatten sich die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen in Sachsen auf eine Verankerung eines grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots in der Landesverfassung geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Ein Modell, das die FDP auch in Sachsen-Anhalt begrüßen würde.

Abschließend meint Faber: „Ich hoffe, dass Herr Schröder sich mit der Forderung bei den Schuldenkönigen seines Koalitionspartners SPD durchsetzen kann. Von der FDP bekommt er für die Rückgewinnung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes jede Unterstützung die ihm hilft.“

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Die neue GEZ-Gebühr, jetzt Haushaltsabgabe genannt, zog von Beginn an Kritik auf sich. Als Reaktion darauf ist sie jüngst vom WDR-Chefredakteur als “Demokratieabgabe” bezeichnet worden. Das hat zurecht einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Selbst Rundfunkräte üben mittlerweile massive Kritik, Facebook-Seiten mobilisieren den Protest, eine Online-Petition ist vieltausendfach unterschrieben worden.

Kein Zweifel: Die Haushaltsabgabe muss in Zukunft geringer ausfallen. Die Kosten- und Qualitätskontrolle des öffentlich-rechtlichen Angebots muss besser werden. Weniger, nicht mehr Sender ist die Zukunftsbotschaft. Das öffentlich-rechtliche “System” zählt 22 Fernsehsendern, 67 Radioprogramme, begleitet von zahlreichen Websites, die direkt und indirekt mit privaten Angeboten konkurrieren. Wenn man hier sinnvoll zusammenlegt, dann gibt es bei der anstehenden Evaluation, die Ministerpräsident Haseloff mit den Handwerkskammern vereinbart hatte, auch eine Chance Ungereimtheiten im System zu korrigieren, wie die erheblichen Belastungen mancher Unternehmen.

Wir brauchen in diesem Wildwuchs mehr Kontrolle durch die Rechnungshöfe, dazu auch die Begleitung durch mehr externen Sachverstand, z.B. einen Ombudsmann, der die Kritik und die Anregungen der Bürger bündelt. Dabei geht es nicht um eine unzulässige Einflussnahme auf die Sender, sondern um einen angemessenen Umgang mit Kritik.

Qualität muss die oberste Maxime des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, im ureigenen Interesse. Nur Qualität sichert Akzeptanz. Das ist durchaus in der öffentlich-rechtlichen Senderfamilie zu finden – wie beispielsweise bei Phönix oder Arte. Bei ARD und ZDF drängt sich aber zunehmend der Eindruck auf, dass immer mehr Geld für Programmbausteine ausgeben wird, die das Angebot der Sender zu Kopien des privaten Fernsehens macht und darum kann es eigentlich bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gehen.

Hinzu kommt ein schwer zu durchschauendes Konglomerat kommerzieller Aktivitäten, dass indirekt staatlich alimentiert und unzureichend kontrolliert wird. Dies schadet der Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender. Und damit wächst der Widerstand der Bürger, den Zwangsbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender zu zahlen.

“Wir alle akzeptieren, über Steuern zu staatlichen Aufgaben herangezogen zu werden. Es ist auch noch erklärbar, dass die Sicherung eines Grundangebotes an Informationen über gesellschaftliche Themen oder über Themen, für die es keinen Markt gibt, solidarisch getragen werden muss. Eine Zwangsabgabe wird aber in einer Demokratie nicht durchzusetzen sein, wenn das damit finanzierte Angebot den privaten Sendern zum Verwechseln ähnlich wird”, so Dr. Lydia Hüskens, stv. FDP-Landesvorsitzende.

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Und täglich grüßt das Murmeltier…

Zur heute geplanten Verabschiedung des neuen Finanzausgleichgesetzes im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt die stellv. Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens:

„Betrachtet man die Diskussionen um das neue Finanzausgleichsgesetz, so drängt sich unweigerlich das Bild einer sich ständig wiederholenden Geschichte auf. Seit mehr als fünf Jahren versucht die CDU/SPD-Koalition nun einen verfassungskonformen Ausgleich der Finanzen zwischen den Kommunen und zwischen Land und Kommunen zu gestalten. Dabei geht es darum, den Kommunen so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben finanzieren können und einen Spielraum für freiwillige Leistungen haben. Es sind die Gegebenheiten vor Ort, die unser Leben im Wesentlichen prägen. Wir setzen uns deshalb immer für eine Stärkung der Kommunen und ihrer Finanzkraft ein.

Wie schon in den vergangenen Jahren, so bleibt auch das neue Gesetz Flickwerk. Mit der erneuten Berücksichtigung der Steuereinnahmen rückt es sogar wieder ein Stück von der Aufgabenfinanzierung ab und damit auch von der Verlässlichkeit für die Kommunen. Problematisch ist auch die Berücksichtigung des demografischen Wandels, der nicht automatisch Auswirkungen auf die kommunalen Kosten hat. Hier ist sicher mit einem erneuten Gang der Kommunen zum Verfassungsgericht zu rechnen. Besonders ärgerlich ist vor allem die Verrechnung der Mehreinnahmen der Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung aus 2011 mit dem Haushaltsansatz 2013 um 7 Millionen Euro, die als einzige Verrechnung mit zurückliegenen Haushaltsjahren erfolgt und dadurch willkürlich wirkt.

Insgesamt erhalten die Kommunen etwas mehr als in den vergangenen Jahren, allerdings bleibt den Landkreisen ein Minus von 16 Millionen Euro. Die Kritik seitens der Kommunen hält sich in Grenzen, vor allem auch weil die Steuern insgesamt sprudeln. Seine Bewährungsprobe muss das Gesetz also erst bestehen, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung auch auf die Steuereinnahmen niederschlägt. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dieses Gesetz dann erneut überarbeitet wird. Und täglich grüßt das Murmeltier.“

Hüskens kritisiert neue Haushaltsabgabe

Kifög – gut gewollt, nicht gut gemacht!

Man kann der regierenden Koalition sicher nicht unterstellen, Schlechtes gewollt zu haben. Eine zehnstündige Ganztagsbetreuung gilt eben vielen in SPD, CDU und Linken als Allheilmittel gegen allerlei sozialpolitische Defizite.

Da der liberale Ansatz, dort zu helfen, wo Hilfe nötig ist, von den drei in diesem Punkt sozialdemokratischen Parteien nicht geteilt wird, im Gegenteil, die Idee, den Einrichtungen in sozialen Brennpunkten mehr Geld für Bildung und Förderung zur Verfügung zu stellen als Diskriminierung abgelehnt wird, sollen es eben wieder zehn Stunden für alle sein. In Zeiten guter Steuereinnahmen mag das auch zu finanzieren sein. Wir werden sehen, ob sich Sachsen-Anhalt diese Kosten auf Dauer leisten kann. 550 Millionen Euro, wie die Volksstimme am 4. Dezember berichtete, das ist bei einem Gesamthaushalt von 10 Milliarden eine gewaltige Summe. Geld, das nur ausgegeben werden sollte, wenn damit wirklich eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichergestellt werden kann. Kommende Bildungstests werden es zeigen, denn bisher sind die Verfechter von frühkindlicher Bildung in öffentlichen Einrichtungen den Beweis dafür schuldig geblieben. Zudem mehren sich kritische Stimmen vor allem seitens der Praktiker, die weiter eine Überlastung der Erzieher, einen erheblichen Fachkräftemangel, eine Überalterung des Personals befürchten. Einzig die Träger der freien Wohlfahrtspflege scheinen zufrieden mit der Neuregelung.

Nun muss die Praxis beweisen, ob die neuen Regelungen wirklich halten, was die Regierung verspricht. Kritik kommt derzeit sowohl von den Erzieherinnen, die die Entlastung vermissen, die ihnen versprochen wurde und von den Gemeinden, die sich durch die neuen Regelungen um eine ihrer Kernaufgaben beraubt sehen. Nach der kommunalen Selbstständigkeit und den Schulen verlassen jetzt auch die Kindergärten die kleineren Orte, so die Befürchtung. In den größeren Gemeinden schmerzt der Verlust einer Kernaufgabe, die ursprünglich als einer der Gründe für die kommunale Neugliederung herangezogen wurde. Einmal mehr drohen die Kommunen dem Land mit dem Gang zum Verfassungsgericht nach Dessau.

Der liberale Gegenentwurf: Ein Rechtsanspruch für alle Kinder von fünf Stunden, ein Rechtsanspruch von zehn Stunden für Kinder deren Eltern erwerbstätig sind, eine echte Relation von 1:6 in der Krippe und 1:13 im Kindergarten sowie die Bereitstellung von Landesmittel für die Betreuung und Bildung der Kinder, bei denen eine Ganztagsbetreuung erforderlich ist und für Kinder mit einem Bedarf an Frühförderung. Verbleib der Aufgabe bei den Gemeinden, gemeinsame Finanzierung durch Gemeinden, Kreise, Land und Eltern und Verzicht auf den fünf-prozentigen Eigenanteil des Trägers der Einrichtung. Gezielte Förderung entsprechend des Bedarfes anstatt Gießkanne. Wahrscheinlich werden wir darüber schon vor 2016 wieder diskutieren.