8. April 2000 | Beschlüsse, Infrastraktur
Beschluss des Landesparteitages
Die F.D.P. Sachsen-Anhalt fordert eine neue Offensive des Landes in der Verkehrspolitik. Zentrales Ziel muss es sein, dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur eindeutig Vorrang zu geben vor konsumtiven Ausgaben mit nur kurzfristiger Wirkung. Sachsen-Anhalt muss seine geographisch zentrale Lage in Deutschland und Europa in einen ökonomisch entscheidenden Standortfaktor umsetzen.
- der Streichung oder Kürzung von Verkehrsprojekten des Bundes, insbesondere hinsichtlich
– der Schnellbahntrasse Nürnberg-Erfurt-Halle
– der Autobahn A 143 (Westumfahrung von Halle)
– des Ausbaus der Saale (Staustufe bei Klein Rosenburg)
– der Realisierung einer Vielzahl von Ortsumgehungen
entschieden entgegenzutreten,
- wichtige Großprojekte (z.B. Verlängerung der A 14 nach Norden, Großflughafen bei Stendal) mit oberster politischer Priorität zu versehen,
- die planungstechnischen und finanziellen Voraussetzungen für Ausbau und Verdichtung des Landes- und kommunalen Straßennetzes in Sachsen-Anhalt zu schaffen.
Eine zukunftsweisende Verkehrspolitik muss auch innovative Möglichkeiten der Finanzierung nutzen. Gerade bei Bundesfernstraßen sieht die F.D.P. gute Möglichkeiten, den Straßenbau privat zu finanzieren.
8. April 2000 | Beschlüsse, Finanzen, Infrastraktur, Kommunen
Beschluss des Landesparteitages
Der Parteitag stellt fest, dass die bisherigen Versuche, Ordnung in die Abwasserproblematik des Landes zu bekommen, in einer Sackgasse geendet haben. Die bisherigen Maßnahmen haben weder dazu geführt, dass der Abwasserpreis auf vergleichbares Niveau der anderen neuen Bundesländer sinkt, noch sind die strukturellen Probleme in der Betriebsführung der Abwasserverbände einer Lösung zugeführt worden. Da die Gemeinden für die entstehenden Verluste in Form von Umlagen zur Finanzierung herangezogen werden, wird auf diese Weise die Finanzkraft der Kommunen ebenfalls nachhaltig geschwächt.
1. Die geplante Entschuldung der Landesregierung der notleitenden Abwasserverbände kann nur unter Erfüllung von bestimmten Bedingungen vorgenommen werden.
2. Die Abwasserverbände, die in den Genuss der Entschuldung kommen, müssen nachweisen können, vollständige Kenntnis über ihr Anlagevermögen und den Kundenkreis zu haben.
3. Die Verbände müssen Kenntnis über das von den Mitgliedsgemeinden teilwei-se in eigener Regie hergestellte und noch nicht durch die Verbände übernommene Anlagevermögen haben.
a) in Höhe der zu übernehmenden Kosten und
b) bin Höhe der zu erwartenden Beitragseinnahmen
4. Ferner müssen die Satzungen auf ihre formelle und materielle Richtigkeit durch Verwaltungsjuristen geprüft sein.
5. Die Bearbeitung der Beitragsbescheide und der Widersprüche muss durch ein Kontrollorgan bewertet werden.
6. Die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges muss ebenfalls durch dasselbe Gremium beurteilt werden.
7. Für das Personalmanagement müssen Kriterien entwickelt werden, insbesondere müssen Personalabbau und die Beschäftigung von nachgewie- senem Fachpersonal (Juristen und Betriebswirtschaftler) vorgenommen werden.
8. Die Größe der Abwasserverbände sollte regelmäßig bei 40.000 bis 50.000 Einwohnern liegen.
9. In den Fällen, in denen die beteiligten Gemeinden innerhalb eines Zweckver-bandes so zerstritten sind, dass eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, wird die Privatisierung der Betriebsführung durch die zuständigen Behörden geprüft.
10. Um soziale Härten, die bei einer konsequenten Erhebung von Beiträgen not wendigerweise entstehen, zu vermeiden, ist eine Stundungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Die F.D.P. fordert, sich dabei an den Vorgaben des Landes Sachsen zu orientieren.