Brenntage und Schlammfluten in Sachsen-Anhalt

Brenntage und Schlammfluten in Sachsen-Anhalt

Zu aktuellen Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt der Sprecher der PAG Landwirtschaft, Allard von Arnim:

Brenntage in Sachsen-Anhalt

Wenn nun der Herbst kommt und die Blätter von den Bäumen fallen und die vielen Gärtner das Laub und weitere Gartenabfälle verbrennen wie sie immer getan haben, dann laufen die Grünen Sturm dagegen. Eine ökologische Katastrophe. Die Feinstaubbelastung steigt ins Unermessliche, der Asthmatiker kann das nicht aushalten und der Rest der Bevölkerung leidet unter dem Qualm und dem Gestank. Ein Verbot muss her!

Daher soll man nun die Abfälle ins Auto laden und zur nächsten Deponie fahren. Das ist wesentlich ökologischer. Ein Gutachten ob das auch so ist, liegt bisher nicht vor. Bei solchen Themen bleibt einem nur noch die Polemik.

Die Gartenabfallverordnung des Landes Sachsen-Anhalt von 1993 regelt dieses in § 3. Die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden ermächtigt , durch Verordnung das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden zu regeln.

Das machen sie gut und mit Augenmaß. Und genau daran soll sich u. E. auch nichts ändern. Wir lehnen daher den Antrag ab.

Vorsorge gegen Schlammfluten

Der aktuelle Aufhänger dieses Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war sicherlich die Schlammflut auf der A14 bei den extremen Regenfällen vor ca. 2 Monaten. Der Antrag enthält nicht wirklich etwas Konkretes zu diesem Problem sondern holt allgemein aus, die Landwirtschaft gemäß Grüner Verbots- und Regelideologie komplett umzubauen.

Es sollen u.a. 10% der Flächen mit Hecken bepflanzt werden (ökologische Vorrangfläche etc), Vorschreibung der Fruchtfolge und des Anbausorten, keine Agro-Gentechnik usw.

Die Begründung liest sich einleuchtend wenn man unsere Landwirtschaft in eine Öko-Wildnis verwandeln möchte, in die der Mensch möglichst nicht mehr eingreifen sollte. Was das mit Sicherung von Arbeitsplätzen zu tun haben soll, erschließt sich dem Fachkundigen Leser nicht. Es wird wieder massiv gegen die Grundsätze unseres Grundgesetz wie Privateigentum, freier Berufswahl verstoßen.

Wie eine solche „grüne“ Landwirtschaft in der Lage sein dürfte, Geld zu verdienen oder unsere Bevölkerung zu ernähren, wird nicht näher beleuchtet. Technischer Fortschrift wie z.B. die Gentechnik wird von vornherein abgelehnt. Daher wird auch von uns de Antrag in Gänze abgelehnt.

Die Anpassung der EU-Zuckermarktordnung ist ab 2006 erforderlich

Beschluss des Landesparteitages
Die FDP ist für eine marktwirtschaftliche Reform der Zuckermarktordnung mit Augenmaß

Die unternehmerischen Entwicklungen und die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land erfordern den Vertrauensschutz in die gesetzlichen Regelungen und entsprechende Anpassungszeiten bei der Änderung der EU-Zuckermarktordnung.

Der Rübenanbau ist ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt

Die notwendigen Änderungen bei der Zuckermarktordnung müssen behutsam vorgenommen werden, um die Chancen der drei Zuckerfabriken mit den Standorten Nordzucker AG in Kleinwanzleben, Pfeiffer & Langen in Könnern und Südzucker AG in Zeitz auch in Zukunft zu gewährleisten. Der wirtschaftliche Anbau von Zuckerrüben muss in Deutschland auf den dafür geeigneten Standorten auch weiterhin möglich sein.

Anpassung der Entscheidung der EU-Kommission

Die Mitteilung der EU-Kommission vom 14. Juli 2004 ist eine geeignete Diskussionsgrundlage auch für eine Reform der Zuckermarktordnung. Sie bedarf jedoch gewisser Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeiten der „Welthandelsrunde“ der WTO.

Wegen der Besonderheiten des Zuckermarktes ist eine Quotenregelung zu akzeptieren, sie muss jedoch auch einen ausreichenden Wettbewerb ermöglichen.
Rückführung der Exporte

Aus handels- und entwicklungspolitischen Gründen sind die zu Recht kritisierten gestützten Exporte zurückzuführen. Die vorgesehene Öffnung der europäischen Märkte für Zucker anderer Produktionsländer darf jedoch nicht zu Marktstörungen auf dem deutschen Markt führen und sollte das von der WTO vorgegebene Maß für den Abbau des Außenschutzes nicht überschreiten.

Wertschöpfung im ländlichen Raum

Die oben angesprochene marktwirtschaftliche Form der Zuckermarktordnung mit Augenmaß muss die davon abhängigen Arbeitsplätze im ländlichen Raum und die damit verbundene Wertschöpfung ebenso berücksichtigen wie die aktuellen handelspolitischen Notwendigkeiten.

Fazit

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert die FDP-Bundestagsfraktion auf, entsprechende Initiativen im Bundestag zu ergreifen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat ihren Einfluss geltend zu machen.