Debatten sind für alle da

Debatten sind für alle da

Die Debatten im Bundestag und Landtag müssen allen Menschen zugänglich sein. Deswegen fordern die Freien Demokraten – FDP Sachsen-Anhalt die Einführung von simultanen Gebärdensprach- und Schriftübersetzungen bei Bundes- und Landtagsdebatten.

Begründung:

Die Übertragung mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern ermöglicht es hörbehinderten Menschen, die Bundestags- und Landtagsdebatten live zu erleben und ihnen wird so endlich die ihnen zustehende Teilhabe am demokratischen Prozess ermöglicht. Als Vorbild gilt hier Österreich, wo jede Rede im Nationalrat durch einen Gebärdendolmetscher simultan übersetzt wird.

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Keine unbefristete Sonderumlage

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt lehnen die geplante Änderung der Finanz- und Beitragsordnung (FiBeiO) des FDP Bundesverbandes zur Einführung einer unbefristeten Sonderumlage ab. Stattdessen befürworten wir die Verlängerung der Sonderumlagezahlung nur um zwei weitere Jahre.

Begründung:

Auf dem kommenden Bundesparteitag soll die Finanz- und Beitragsordnung (FiBeiO) der FDP dahingehend geändert werden, dass die durch den Bundesparteitag beschlossene 3jährige Sonderumlage durch eine unbefristete Sonderumlage ersetzt wird.

Das Ziel mittels eines Solidarfonds eine einheitliche Kampagnenführung zu ermöglichen wird ausdrücklich unterstützt. Es erscheint aber sinnvoller, dieses Ziel durch jeweilige Bundesparteitagsbeschlüsse für einen festen (befristeten) Zeitraum zu erreichen. Bei der Einführung der Sonderumlage 2015 war diese auf 3 Jahre, also bis zur Bundestagswahl 2017 angelegt. Auch wenn alle beitragserhebenden Gliederungen die Sonderumlage leisten müssen, haben nicht alle FDP-Landesverbände, die durch die einheitliche Kampagnenführung mögliche Unterstützung erhalten können. Daher erscheint es, mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen 2018 sowie in Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern 2019, durchaus geboten, auch diesen Landesverbänden die Unterstützung zukommen zu lassen. Ende 2019 wären alle Landesverbände einmal unterstützt worden.

Sollte der Bundesparteitag dann der Auffassung sein, dass es auch zukünftig sinnvoll und notwendig ist, eine einheitliche Kampagnenführung zu ermöglichen, könnte durch einen Beschluss des Bundesparteitags erneut eine Sonderumlage für einen festgelegten Zeitraum – zum Beispiel 5 Jahre – geschaffen werden.

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Europa neu justieren – Sachsen-Anhalt in Europa stärken

Europa ist ein großartiges Projekt, das für Frieden, Freiheit und Wohlstand steht. Doch viele Menschen denken heute auch an Krise, Bürokratie und Fremdbestimmung, wenn von Politik aus Brüssel die Rede ist. Diese Sorgen darf niemand ausblenden, der Verantwortung in Europa trägt. Denn Europa gewinnt seine wichtigste Rechtfertigung aus der Überzeugung der Menschen, dass es ihnen eine bessere Zukunft bringt.

Als überzeugte Europäer wollen wir Freie Demokraten die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union aktiv mitgestalten, denn eine starke Europäische Union ist auch für die weitere Entwicklung Sachsen-Anhalts wichtig.

Die Europäische Union stand in den letzten Jahren vor großen Herausforderungen, etwa die Bewältigung der Staatsschulden- und Finanzkrise, der Umgang mit dem Flüchtlingszustrom und nicht zu Letzt der Brexit. Diese Herausforderungen bestehen zum Teil auch weiter und es kommen neue Herausforderungen wie die zukünftige internationale Handelspolitik und der Umgang mit europäischen Nachbarstaaten wie Russland und die Türkei hinzu.

Gerade in einer, für die Europäische Union, schwierigen Phase, bedarf es auch im Europäischen Parlament einer starken proeuropäischen, einer starken liberalen Stimme. Deshalb werden sich die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt in die Diskussion um das Europawahlprogramm der FDP einbringen.

  1. Wir Freie Demokraten Sachsen-Anhalt halten eine Neujustierung der Europäischen Union für notwendig. Die Europäische Union muss ihren Bürgern wieder beweisen, dass sie in der Lage ist, in großen Fragen Lösungen zu finden, die gemeinsam vereinbarten rechtlichen Regelungen einzuhalten und auch durchzusetzen. Nur so kann sie Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU zurückgewinnen und stärken.

Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es mehr Gemeinsamkeit dort, wo wir nur gemeinsam stark sind und nur gemeinsam sinnvolle Lösungen schaffen, etwa bei den Fragen unserer gemeinsamen Währung, des europäischen Binnenmarktes, in der Handelspolitik, in der Flüchtlingspolitik und der Außen- und Sicherheitspolitik.

  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes. Hier ist die Chancengleichheit der Unternehmen zu fördern, aber ebenso der Schutz der Freiheit und der Privatsphäre zu berücksichtigen. Die Europäische Union braucht eine klare wirtschaftlich freiheitliche Antwort auf den Wettbewerbsdruck aus China und die neue protektionistische Politik eines Donald Trumps. Hierzu bedarf es weiterer internationaler Freihandelsabkommen (u.a. mit Japan).
  • Stärkung der inneren Sicherheit, dazu gehört eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden (u.a. Kooperation zwischen Nachrichtendienst), insbesondere bei Fragen der Terrorismusabwehr und der Extremismusbekämpfung und die Weiterentwicklung der Außengrenzensicherung (Frontex) hin zu einer Struktur zu einem echten Grenzschutz.
  • Notwendige Abstimmung im Bereich der Migration auf europäischer Ebene u.a. Prüfung der Möglichkeit eines gemeinsamen Asylsystems, um einer Situation analog 2015 frühzeitig begegnen zu können. Die Dublin-III-Verordnung ist durch einen fairen Verteilungsschlüssel, der die Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft eines Landes berücksichtigt, zu ersetzen. Länder, die sich dieser Art der Solidarität verweigern, sollen in einen Fonds einzahlen müssen. Der Fonds soll wiederum Aufnahme- und Grenzstaaten außerhalb der EU bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise finanziell unterstützen.
  • Aufbau einer Europäischen Armee unter gemeinsamen Oberbefehl und parlamentarischer Kontrolle
  1. Wir Freie Demokraten halten es für notwendig, die europäischen Institutionen weiter zu demokratisieren und die Rechte des Europäischen Parlaments zu stärken. Das Europäische Parlament muss ein Initiativrecht erhalten und zu einem Vollparlament aufgewertet werden. Ein Sitz in Brüssel ist ausreichend. Die Anzahl der Kommissare ist deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus sollte auch der Rat der Europäischen Union weiterentwickelt werden.

Es bedarf dabei zukünftig einer klaren Kompetenzabgrenzung und -zuweisung, die auf der europäischen Ebene wirklich nur die zentral zu koordinierenden Fragestellungen belässt und im Sinne der Subsidiarität den nationalen und regionalen Ebenen klare Verantwortungen zuweist.

 

  1. In der zukünftigen Haushalts- und Finanzpolitik müssen unter Beachtung des Gesichtspunktes der Sparsamkeit auch weiterhin angemessene Finanzmittel zur Förderung und Verbesserung der Entwicklungen der europäischen Regionen bereitgestellt werden. Die europäischen Strukturfonds haben sich grundsätzlich bewährt. Zwischen den europäischen Regionen bestehen nachwievor zum Teil sehr große Unterschiede, die unter Einsatz der Strukturfondshilfen schrittweise abgebaut werden können. Die Entwicklung Sachsen-Anhalts wurde zu einem beachtlichen Teil auch aus Mitteln der Strukturfonds begünstigt. Daher fordern wir den Erhalt dieser Förderinstrumente.

 

  1. Förderung und Beibehaltung des europäischen Austausches in Bildung und Forschung (insbesondere Fortschreibung des Erasmus-Programms und des Programm Horizon 2020), da sie sich als bewährte Entwicklungsprogramme in der europäischen Hochschulbildungs- und Forschungslandschaft herausgebildet haben. Darüber hinaus soll es zukünftig eine bessere Koordinierung einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und Stärkung des Technologietransfers in die Entwicklungsländer geben, um besser Synergieeffekte in der Entwicklungszusammenarbeit zu gestalten und Konkurrenzprogramme oder Doppelförderungen zu vermeiden.

 

  1. Europapolitik wird aber nicht nur in Brüssel und den Hauptstädten der Mitgliedsstaaten gemacht. Auch die europäischen Regionen selbst sind in der Pflicht ihren Beitrag zu einem gemeinsamen Europa zu leisten. Es ist festzustellen, dass die schwarz-rot-grüne Landesregierung Sachsen-Anhalts die, auf europäischer Ebene eröffneten Chancen nicht konsequent genug nutzt. Es zeigt sich, dass Sachsen-Anhalt unter Schwarz-Rot-Grün im Wettbewerb der europäischen Regionen hinterherläuft statt vorwegzugehen. Zum Beispiel bei der für Sachsen-Anhalt so wichtigen Kohäsionspolitik liegt Sachsen-Anhalt beim Mittelabruf und der Realsierung von Projekten in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 der europäischen Strukturfonds (ESF/EFRE/ELER) deutlich unter dem EU Durchschnitt.

 

  1. Zu einer starken Gemeinschaft gehört es, das Subsidiaritätsprinzip in der EU zu wahren. Deshalb sind die Vorschläge der Europäischen Kommission zu einer sozialen Säule Europas nicht zielführend. Wir sprechen uns hier nachdrücklich gegen eine Einflussnahme der Europäischen Union im Rahmen von verpflichtenden Rechtsakten aus.

Die Freien Demokraten fordern die Landesregierung auf, die europäischen Fördermittel konsequenter zu nutzen und einen möglichen Verfall dieser Mittel zu vermeiden. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung schon jetzt aktiv in die Debatte um die zukünftige mittelfristige Finanzplanung nach 2020 einbringen.

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Hochschulausbildung für Instrumental- und Gesangslehrer

Der Landesparteitag fordert den zuständigen Landesfachausschuss auf, zu diesem Thema eine Strategie zu erarbeiten, das eine zukunftsweisende Richtung vorgibt, einen drohenden Mangel an musikalischer Hochschulausbildung in unserem Land zu beseitigen.

Begründung:

Die MLU Musikpädagogik/Künstlerische Praxis hat drei künstlerische Instrumentallehrerausbildungen gestrichen und wird damit keine Studentinnen und Studenten in den Fächern Gitarre, Klavier und Gesang mehr ausbilden. Demzufolge   wird der gesamte Gesangs- und instrumentalpädagogische Teil abgeschafft, es gibt dann nur noch die Lehramtsausbildung und in ganz Sachsen-Anhalt keine universitäre Ausbildungsstätte in diesen Fächern mehr. Die Streichung dieser Stellen hat ausschließlich haushalterische und strukturelle Gründe. Sie ist Endpunkt jahrelanger und zum Teil nicht mehr durchschaubarer Strukturveränderungen in diesem Bereich und hat keine fachliche Grundlage. Hier müssen Alternativen herausgearbeitet und auf den Weg gebracht werden.

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NATURA2000 – Landesverordnung Sachsen-Anhalt: mehr Förderung für alle Beteiligten im Sinne der europäischen Vorgaben und weniger Einengung durch landeseigene Naturschutzvorstellungen

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt fordern die Landesregierung und insbesondere die zuständige Ministerin auf, sich bei der Erarbeitung der NATURA2000-Landesverordnung enger an den Zielen der entsprechenden europäischen Richtlinien zu orientieren und nicht mit den Landesregelungen darüber hinaus zu gehen. Den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, regionalen und freizeitbedingten Anforderungen und Erfordernissen* ist deutlich mehr Raum in der NATURA2000-Landesverordnung zu geben als dies im vorliegenden Entwurf der Verordnung der Fall ist.

Fachrecht außerhalb des Naturschutzrechts ist in der Zuständigkeit der entsprechenden Fachbehörden zu belassen und nicht über die allgemeinen Schutzbestimmungen in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden zu rücken. (NATURA2000 LVO § 6)

Begründung:

Eingriffe in privates Eigentum über die Duldung von Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen stellen eine kalte Enteignung dar und sind nicht akzeptabel. (NATURA2000 LVO § 15 Abs. 4)

Eine Ausweitung der Gültigkeit der Schutzbestimmungen der NATURA2000 LVO auf Handlungen außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung stellt eine unzulässige Ausweitung der Schutzgebiete dar. (NATURA2000 LVO § 16)

Den Naturschutzbehörden ist nicht über die Einvernehmensregelung und den jederzeit möglichen Widerruf des Einvernehmens faktisch die Entscheidung über die Genehmigung von Vorhaben zuzugestehen, die rechtlich eigentlich in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen. (NATURA2000 LVO §§ 18 und 19) Vielmehr ist eine Regelung zu schaffen, die Projekte in den Schutzgebieten und ihre Auswirkungen auf die Schutzzwecke in angemessener Weise prüft und bei positivem Prüfungsergebnis uneingeschränkt ermöglicht.. ***

*Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie): „Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“

**Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie): „Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht, wobei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung getragen wird.“

***Richtlinie 92/43/EWG: „Pläne und Projekte, die sich auf die mit der Ausweisung eines Gebiets verfolgten Erhaltungsziele wesentlich auswirken könnten, sind einer angemessenen Prüfung zu unterziehen.