Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen sich für die Abschaffung der im Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) aufgeführte sogenannte Rasseliste ein und fordern daher die Landesregierung auf, diese Rasseliste nach Thüringer Vorbild abzuschaffen.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen sich für den Ausbau der Nutzung von Telemedizin ein und fordern in diesem Rahmen auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Verbot der gänzlichen Fernbehandlung (§ 7 IV der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO-Ä)).
Langfristig wird eine medizinische Versorgung angestrebt, die sowohl die Möglichkeiten der modernen digitalen Kommunikationsmittel sinnvoll einsetzt als auch einen unverändert hohen Maßstab an Behandlungsqualität bietet.
Um dies zu gewährleisten, sind auch die Voraussetzungen für diese Symbiose zu fördern. Dazu gehören neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur etwa auch entsprechende Weiterbildungen für medizinisches Personal, die Entwicklung sicherer Hard- und Software und die Abstimmung der Datenschutzrichtlinien auf die speziellen Ansprüche der Telemedizin.
Für die Erarbeitung und Umsetzung eines ganzheitlichen Konzeptes setzen sich die Freien Demokraten für eine Vernetzung der entsprechenden Akteure aus Politik, Wirtschaft und Medizin ein.
Begründung:
Ein sorgfältig entwickeltes telemedizinisches Konzept kann in der immer mehr digitalisierten Gesellschaft eine wichtige Hilfestellung bieten, um vielfältige Probleme zu lösen. Dabei soll es eine Ergänzung zu den klassischen Behandlungsabläufen sein und die Qualität der Behandlungen nicht gefährden. Besonders im ländlichen Raum treffen Ärztemangel, eine zunehmend älter werdende Bevölkerung und Mobilitätseinschränkungen aufeinander und stellen Hindernisse für eine flächendeckende medizinische Versorgung dar. Die Telemedizin ist hier eine Chance, die es zu nutzen gilt. Mit dem Fokus auf eine simple und endnutzerfreundliche Technik können auch Bevölkerungsgruppen an die digitale Versorgung herangeführt werden, die bis dato keinen Bezug dazu haben.
Auch in Ballungsgebieten kann die Telemedizin einen Beitrag zur Entlastung der medizinischen Einrichtungen leisten und stellt nicht zuletzt für den Patienten in vielen Fällen eine Erleichterung dar.
Ebenfalls können interne Prozesse zwischen medizinischen Einrichtungen – ohne Kontakt zum Patienten – effizienter und zuverlässiger gestaltet werden. Dabei ist an den Austausch zwischen Krankenkassen – Hausärzten – Fachärzten – Krankenhäusern – Apothekern u.a. zu denken. Hier, wie auch in allen anderen Bereichen, sind an den Datenschutz höchste Ansprüche zu stellen.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt fordert die Fraktion der FDP im Bundestag auf, eine Initiative zur Änderung des SGB IV, §7 zu ergreifen. Ziel soll sein, dass künftig ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliegen
Begründung:
Seit etwa 2006 stellten Sozialgerichte regelmäßig fest, dass ehrenamtliche Tätige, denen neben der reinen Repräsentation auch –und wenn auch nur geringfügig- Verwaltungsaufgaben laut Satzung übertragen sind, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Diese Urteile betrafen z. B. Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren, wie ehrenamtliche Kreisbrandräte. Zuletzt hatte das Bundessozialgericht auch die ehrenamtliche Tätigkeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Sozial-versicherungspflicht unterworfen. Nachdem bereits Übungsleiter*innen in Sportvereinen sozialversicherungspflichtig wurden, sind also nun von der aktuellen Diskussion neben den Feuerwehrleuten auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen betroffen.
Die jüngste Entscheidung vom 16. August 2017 des 12. Senats des BSG zur Sozialversicherungspflicht eines Kreishandwerksmeisters zeigt aber die Wider-sprüchlichkeiten auf und macht Hoffnung. In der Presseerklärung zum Urteil heißt es:
„Ehrenämter zeichnen sich durch die Verfolgung eines ideellen, gemeinnützigen Zweckes aus und unterschieden sich damit grundlegend von beitragspflichtigen, erwerbsorientierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Gewährung von Aufwandsent-schädigungen ändere daran nichts, selbst wenn sie pauschal und nicht auf Heller und Pfennig genau entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erfolge. Auch die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben sei unschädlich, soweit sie unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden seien, wie zum Beispiel die Einberufung und Leitung von Gremiensitzungen.“
Das Bundessozialgericht regt zur Stärkung des Ehrenamtes eine gesetzliche Klar-stellung an. Der KV der FDP Burgenlandkreis war mit ähnlichen Fällen konfrontiert und greift die Anregung auf.
Auch in Sachsen-Anhalt und konkret auch im Burgenlandkreis haben die Renten- versicherungsträger bei den Betriebsprüfungen in den Verwaltungsgemeinschaften (2006-2009) bzw. in den Verbandsgemeinden (2010 ff) eine Sozialversicherungspflicht der ehrenamtlichen Bürgermeister festgestellt. Diese Feststellung war mit teils empfindlichen finanziellen Nachforderungen für die Gemeinden und die ehrenamtlich Tätigen verbunden. Die dagegen geführten Rechtsstreite sind noch immer anhängig.
Die Abführung der Beiträge führt dazu, dass die Aufwandsentschädigung, die auf Grundlage eines Erlasses, bzw. einschlägiger Satzungen gewährt wird, nicht mehr ausschließlich zur Deckung der Auslagen und Aufwendungen eingesetzt werden kann. Darüber hinaus belastet der Arbeitgeberanteil die klammen Vereins-, bzw. kommunalen Kassen. In den Fällen, in denen das Amt ehrenamtlicher Bürgermeister*innen durch Rentner*innen wahrgenommen wird, fallen die RV-Beiträge nur für die Gemeinden an, während die KV-Beiträge beidseitig zu tragen sind. Bei einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 800 € entstehen bis zu 225 € Abgaben an die SV-Träger.
Unsere Gesellschaft lebt vom Ehrenamt – es ist in unser aller Interesse, wenn der Zugang zum Ehrenamt erleichtert wird.
Dem Schutz der Natur kommt aus Gründen der Generationengerechtigkeit ein hoher Stellenwert zu. Vielerorts wird der Naturschutz jedoch missbraucht, um die wirtschaftliche Entwicklung zu verhindern. Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine ausgewogene Abwägung und Bewertung von Naturschutzbelangen und Investitionsvorhaben ein.
Die Bewertung von Naturschutzbelangen sollte gerade in strukturschwachen Regionen die geringe Vorbelastung der Flächen berücksichtigen und unter dem Aspekt der Etablierung regionaler Wertschöpfung sowie Vermeidung der Abwanderung abgewogen werden.
Um die Verhinderungspolitik der Umwelt- Naturschutzverbände zu begrenzen, soll das Verbandsklagerecht eingeschränkt und die finanzielle Unterstützung dieser Verbände ausschließlich als Projektförderung erfolgen.
Die Einschränkung des Verbandsklagerechts soll dabei auf mehreren Ebenen erfolgen. Die Frist des § 2 III 1 UmwRG (Umweltrechtsbehelfsgesetz) soll von einem Jahr auf einen Monat verkürzt werden. Die Frist des § 2 III 2 UmwRG von zwei Jahren auf sechs Monate.
Zu streichen ist § 4 I Nr. 3 a) UmwRG. Ebenso 3 Ia 2 UmwRG.
3 UmwRG ist um eine Regelung zu ergänzen, die eine Aberkennung der Vereinigungseigenschaft im Sinne des UmwRG unter entsprechenden Voraussetzungen regelt. Eine solche Voraussetzung stellt etwas das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Vereinigung dar.
Begründung:
Investitionsplanungen in Schierke zum Bau einer Seilbahn, die Entwicklung des Industrieparks Mitteldeutschland in Sangerhausen oder die Nordverlängerung der A14 sind nur einige prominente Beispiele bei denen die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale des Landes durch überzogene Naturschutzbelange blockiert oder ganz verhindert werden. Mit langwierigen und kostspieligen Klageverfahren, bzw. mit deren Androhung verzögern oder verhindern Umwelt- und Naturschutzverbände die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Mit Hilfe der institutionellen Förderung durch das Land (die für Personal- und Bürokosten verwendet werden können) sind Verbände in der Lage, derartige Klageverfahren durchführen. Damit Landesmittel nicht mehr gegen das Land eingesetzt werden können, soll die Förderung der Umwelt- und Naturschutzverbände in Zukunft ausschließlich nur noch als Projektförderung durchgeführt werden.
Dabei zeigen die Fälle Schierke mit einem Alternativverlauf der Trasse (VS-Meldung vom 18.12.17) und eines anzupassenden B-Plans in Sangerhausen für Ausgleichsflächen für die Hamsterpopulation (MZ-Meldung vom 11.12.17), dass die unterschiedlichen Interessenlagen durch Kompromiss- und konstruktiver Dialogbereitschaft durchaus adressiert werden können.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert mehr Selbstverwaltung und Engagement im und für den ländlichen Raum. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Staatliche Entscheidungen sollen möglichst in die Kreise und Gemeinden unter Beachtung der dafür notwendigen personellen und finanziellen Ausstattung (Konnexitätsprinzip) verlagert werden.
Gemeinden soll die Chance gegeben werden, sich als Grundzentren zu stabilisieren. Die Zahl der Grundzentren darf nicht willkürlich von oben verordnet werden.
Wir wollen lebendige Dörfer (Innen- vor Außenentwicklung). Das Leben im Dorf ist eine persönliche Entscheidung für ein Rückzugsgebiet abseits der städtischen Hektik. Dafür müssen dennoch vor Ort Partizipationsmöglichkeiten durch Vereine und eine bürgernahe Verwaltung gegeben sein.
Die Attraktivität des ländlichen Raums lebt vom bürgerlichen Engagement und stärkt somit das Gefühl der Zugehörigkeit. Aufgabe der Landesregierung ist dies zu unterstützen und nicht durch Aufgabenverlagerung ohne Finanzausgleich den Handlungsspielraum der Gemeinden und Kreise weiter zu schwächen.
Im Sinne einer nachhaltigen Politik sollten insbesondere in dünn besiedelten Regionen verstärkt gemeindeübergreifende Ansätze verfolgt werden.
Die bereits etablierten Förderprogramme, wie ELER und LEADER, müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Unterstützung von bürgerlichem Engagement in vor Ort gewählten Strukturen muss ein sichtbarer und spürbarer Förderschwerpunkt sein.
Den Vereinen und Genossenschaften sollen keine bürokratischen Hürden auferlegt werden, um das bürgerliche Engagement nicht bereits im Keim zu ersticken. Hier ist es Aufgabe des Landes die Rahmenbedingungen entsprechend zu setzen.
Eine kommunale Öffnungsklausel in der Kommunalverfassung soll Kommunen eine begründete Aussetzung landesspezifischer Regelungen vor Ort ermöglichen, die durch die Kommunalaufsicht zu prüfen ist.
Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für bessere Voraussetzungen für die mittelständische Wirtschaft im ländlichen Raum ein. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Die klein- und mittelständischen Strukturen prägt die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Die damit verbundenen Chancen gerade für den ländlichen Raum bleiben durch eine bisher auf Großansiedlungen orientierten Wirtschaftsförderpolitik der letzten Jahre ungenutzt.
Regionale klein- und mittelständische Wirtschaftskreisläufe müssen gestärkt werden. So sollen z.B. landwirtschaftliche Produkte nicht nur für den Welthandel hergestellt, sondern auch den regionalen Bedarf decken. Davon soll auch die nachgeordnete Wertschöpfungskette profitieren.
Wir fordern eine Initiative „Fachkräfte für den ländlichen Raum“ gemeinsam mit den Kammern. In einer übergreifenden Regionalentwicklung muss die aktuelle räumliche Situation von Auszubildenden mit teils erheblichem Mobilitätsaufwand zwischen Wohnort, Ausbildungsstelle und Berufsstelle überdacht werden.
Die Agrarwirtschaft ist als wichtigstes Standbein des ländlichen Raumes nachhaltig zu sichern. Dabei ist es wichtig den Landwirt als Unternehmer zu sehen. Für uns gilt: privat vor Staat, Erwirtschaften vor Verteilen.
Wir brauchen in Sachsen-Anhalt einen neuen strategischen Ansatz zur Förderung des ländlichen Raumes. Nur dadurch erreichen wir, dass die verfügbaren Fördermittel auf EU-, Bundes- und Landesebene möglichst optimal verteilt werden und den Landwirten Raum für wirtschaftliche Tätigkeit lassen.
Wir wollen den Abbau von Bürokratie erreichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, indem wir EU-Recht zeitnah und 1:1 umsetzen, ohne zusätzlichen Auflagen.
Wir unterstützen regionale wirtschaftliche Energiekonzepte und treten für eine möglichst weitgehende Wertschöpfung vor Ort ein. Die vorhandenen Konzepte, z.B. in den Bioenergiedörfern der Altmark, insbesondere zur Nahwärmeversorgung, im funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben sind weiter auszubauen und bürgerliches Engagement nachhaltig zu stärken.
Kommunen sollen sich vorrangig auf ihre hoheitlichen Aufgaben beschränken, damit die Privatwirtschaft Platz zur Entfaltung hat.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert einen Vorrang für Infrastruktur als Rückgrat der ländlichen Regionen. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Kitas und Grundschulen müssen für Kinder und Eltern erreichbar bleiben. Durch mehr Raum für jahrgangsübergreifendes Lernen, die Verringerung der Mindestschüler/-kinderzahlen und bessere Kooperationsmodelle der Bildungseinrichtungen kann die Basisbildungsstruktur trotz angespannter öffentlicher Haushalte erhalten bleiben.
Der Individualverkehr bleibt auch langfristig wichtigstes Standbein der ländlichen Mobilität. Dafür sind durch Ausbau einer modernen und leistungsfähigen Straßeninfrastruktur, unter einzelfallbezogener Zurückstellung naturschutzfachlicher Belange die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Gleichwohl unterstützen wir einen nachfragegerechten ÖPNV. Ziel sind flexible Lösungen vor Ort, die eine starre und teure Überversorgung verhindern, indem sie sich den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen anpassen. Bürgerschaftliches Engagement und nachbarschaftliches Miteinander haben gerade in kleinsten Ortschaften das Potenzial öffentliche Angebote wirksam zu ergänzen. Die öffentliche Hand kann hier häufig als Koordinationsplattform dienen, und sich so auch selbst dank der anerkennenswerten Tätigkeit engagierter, eigenverantwortlicher Ehrenamtlicher finanziell entlasten.
Einen nicht nutzerfinanzierten ÖPNV lehnen wir ab. Aufgrund der Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum ist das ÖPNV-Netz aus Nachfrage- und somit ökonomischen Gründen deutlich geringer ausgestaltet, im Gegensatz zum urbanen Raum. Eine Vergemeinschaftung der gesamten ÖPNV-Kosten geht daher zu Lasten des ländlichen Raums.
Insgesamt muss sich die Infrastruktur, ob zur Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser am langfristigen kommunalen Bedarf unter Berücksichtigung der Demographie orientieren. Um die Zukunftsfähigkeit der Kommunen und somit des ländlichen Raums zu sichern, muss auch ein sozialverträglicher und nicht wirtschaftshemmender Rückbau von veralteten Kanalstrukturen sinnvoll gestaltet werden können. So werden finanzielle Freiräume für andere notwendige Investitionen geschaffen.
Die parteiübergreifenden Ankündigungen zum Breitbandausbau sind in Sachsen-Anhalt schnellst möglich umzusetzen. Weitere Verzögerungen schaden dem Wirtschaftsstandort nachhaltig.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert eine zukunftsfeste medizinische Versorgung im ländlichen Raum Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Die für die Sicherstellung zuständige Kassenärztliche Vereinigung hat die Rahmenbedingungen für den Erhalt einer hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu schaffen.
Daneben müssen wir das Gesundheitssystem, z.B. durch den Einsatz von Telemedizin weiter flexibilisieren.
Die Krankenhausplanung orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Auch für den ländlichen Raum ist die unverzichtbare stationäre medizinische Basisversorgung vor Ort vorzuhalten.
Versandapotheken in Anbindung an einen/r Apotheker/in können einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im ländlichen Raum beitragen. Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen sind zu schaffen.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert sicheres Wohnen und Leben im ländlichen Raum. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Die allgemein propagierten „gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land“ sind praktisch nicht umsetzbar und von den Bürgern im ländlichen Raum auch oft nicht gewollt. Hinter dem „Wohnen auf dem Lande“ stehen in vielen Fällen ganz bewusste Entscheidungen. Wir fordern eine ehrliche und keine polemische Zielsetzung in diesem Bereich.
Wir unterstützen das längst überfällige Umdenken in der Sicherheitspersonalpolitik. Die weiteren Planungen müssen sich wieder an den Aufgaben und nicht an willkürlichen Quoten im Ländervergleich orientieren, die durch die Demografie beeinflusst werden.
Polizeiwachen sind zu erhalten; denn Ziel des polizeilichen Handelns muss es sein, möglichst kurze Alarmierungszeiten und Anfahrwege zu haben, um den Bürgern schnell professionelle Hilfe anbieten zu können.
Gerade auch angesichts der Entfernungen im ländlichen Raum ist eine moderne technische Ausstattung für Polizei und Feuerwehr insbesondere durch digitalen Funk unerlässlich.
Begründung:
Mehr als die Hälfte der Menschen in Sachsen-Anhalt lebt in ländlichen Räumen. Sie erleben ihre Dörfer, kleine und mittelgroße Städten und die umgebende Landschaft als Heimat, mit der sie stark verbunden sind. Wir wollen diesen Menschen und insbesondere auch der jungen Generation eine Perspektive für die Zukunft in ihrer ländlichen Heimat geben.
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