Der Landesvorstand der FDP in Sachsen-Anhalt lehnt das Betreuungsgeld in jetziger Form ab. Es ist sowohl bildungs- als auch familienpolitisch nicht zu rechtfertigen.
Der Bund-Länder Bildungsbericht, die Wirtschaftsverbände (DIHK, BDI/BDA)und die OECD haben Deutschland darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld falsche Lenkungsanreize für eine bessere Integration und gute Bildungschancen setzt.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Deutschland zur Bildungsrepublik auszubauen. Allein die Bundesregierung investiert innerhalb von 4 Jahren rund 12 Milliarden EURO mehr in Bildung, um dieses Ziel zu erreichen. Denn von gut ausgebildeten Fachkräften und Innovationen hängen Wachstum und Wohlstand für unser Land ab.
Das Betreuungsgeld ist die Rückkehr zu alten Familienmodellen á la „Kinder, Küche, Kirche“ und schafft keine wirkliche Wahlfreiheit für Eltern, weil sie mangels fehlender Krippenplätze keine Alternative haben. Gerade Bayern hat seit Jahrzehnten den KiTa-, vor allem aber den Krippenplatzausbau verschleppt. Krippen und Kindergärten sind vor allem Bildungs- und längst keine reinen Betreuungseinrichtungen mehr. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für mehr Chancengerechtigkeit und bessere Integration, gerade auch von Kindern mit Migrationshintergrund.
Forschungsergebnisse der Neurobiologie – wie des Leibniz Instituts in Magdeburg – zeigen, dass durch das schnelle Wachstum von Synapsen im Gehirn der Mensch nie wieder so schnell lernt wie bis zum 6. Lebensjahr. Kinder lernen auch schneller von Kindern, also in der Gruppe unter Gleichaltrigen. Sie werden frühzeitig zu Toleranz, friedlichen Konfliktlösungen erzogen, ihre Kreativität kann in vielen Bereichen geweckt und gefördert werden. Allein das Erlernen der deutschen Sprache mit frühzeitigen Sprachtests und der entsprechende Förderung eröffnet jedem Kind zusätzliche Chancen.
Wir brauchen keine Betreuungsgeldoffensive, sondern eine Qualitätsoffensive von Bund und Ländern für die frühkindliche Bildung und den bedarfsgerechten Ausbau von Krippen- und KiTa-Plätzen in ganz Deutschland. Die Förderung der elterlichen Erziehungsleistung über ein sogenanntes Kindergeld II ist daher der falsche Weg. Eine Förderung im Vorschulalter ist besonders wichtig. Es ist dabei entscheidend, “in die Köpfe der Kinder” und nicht in den Konsum der Elternhäuser zu investieren. Davon müssen auch gerade Kinder aus bildungsfernen Familien und von Arbeitslosengeld II – Beziehern profitieren, die im jetzigen Entwurf ganz ausgeschlossen sind.
Wir wollen daher kein Betreuungsgeld für Eltern, sondern Bildungsgutscheine für Kinder! Diese sollen für die kostenlose Inanspruchnahme von KiTa-Plätzen, aber auch in Musik- und Sportvereinen und bei sonstigen Förderungen eingesetzt werden können. Damit sind richtige Lenkungsanreite gesetzt, denn das Geld kommt den Kindern und ihrer Bildung zugute und die Wahlfreiheit der Eltern bleibt gewahrt.
Inklusion ist derzeit das Schlagwort, das im Bereich der Schulen mehr diskutiert wird als jedes andere Thema. So richtig es ist, möglichst viele Kinder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Handicaps in allgemeinen Schulen zu beschulen, so schnell stossen die gut gemeinten Ideen offensichtlich an Grenzen.
Ein Beispiel dafür, so die stellvertretende Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens, ist die Betreuung von Kindern, die an den Förderschulen für Geistigbehinderte lernen während ihrer Ferienzeit. Während alle anderen Kinder die Ferien entweder mit der Familie oder in der Ferienbetreuung im Hort verbringen, sollen die Schüler von Gb-Schulen auch in den Ferienzeiten schulisch, also seperat betreut werden.
Warum eigentlich? Schaden Ihnen anders als anderen Kindern etwa Ferien? Warum gibt es einen solchen Ansatz in keinem anderen Bundesland? Wie soll dies denn zukünftig organisiert werden, wenn es keine Förderschulen oder kaum noch Förderschulen gibt? Werden dann Kinder statt in ihrer vertrauten Umgebung in zentralen Ferienlagern betreut? Sieht so Inklusion aus? Was spricht dagegen, auch heute schon in den Horten, die eine Ferienbetreuung anbieten, eine inklusive Betreuung in Ferienzeiten zu gewährleisten, ggf. unterstützt vom Fachpersonal der Schulen?
Dies würde ein erster Schritt zu Inklusion in Schulen sein, Ängste abbauen aber auch einige Grenzen aufzeigen. So wie jetzt vom Landtag vorgesehen ist es eher ein exklusiver denn ein inklusive Ansatz.
Die FDP Sachsen-Anhalt stellt fest: Die Landesregierung plant eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes. Dabei soll der gesetzliche Anspruch auf eine zehnstündige Betreuung in Kinderkrippen und Kita’s ab August 2013 für alle Familien, egal ob erwerbstätig oder erwerbslos, des Landes ausgeweitet werden. Bis jetzt gilt die Regelung; bei einem nicht erwerbstätigen Erziehungsberechtigten ist der gesetzliche Anspruch auf 5 Stunden tägliche kostenlose Betreuung beschränkt.
Die FDP lehnt die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes in der geplanten Form ab.
Für die demokratische Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen:
Stärkung von Jugendforen in Sachsen-Anhalt
Zum Zwecke der Verstärkung der Mitbestimmung und der damit verbundenen effizienteren Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik fordern die Jungen Liberalen die Kreistage und Stadträte dazu auf, die Bildung von Kinder- und Jugendräten (Jugendparlamente), so genannten „Jugendforen“, nachhaltig zu unterstützen und bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen.
Diesbezüglich fordern die Liberalen:
Die Bereitstellungen der räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendforen
Eine Anhörungspflicht des jeweiligen Jugendforums in den Ausschüssen die Jugendliche betreffen, so zum Beispiel dem Jugendhilfeausschuss; dem Kultur-, Schul- und Sportausschuss, dem Ausschuss für Verkehr (Schülerbeförderung) und allen weiteren Ausschüssen die die Jugendlichen tangieren. Dies gilt natürlich auch für den nichtöffentlichen Teil.
Die direkte Wahl der Jugendlichen, die dem Jugendforum angehören, durch die Jugendlichen, die im Bereich wohnen, für den das Forum zuständig ist. Die Wahl soll an den Schulen der jeweiligen Verwaltungseinheit stattfinden. Schüler, die nicht in ihrem Heimatort zur Schule gehen, bekommen die Möglichkeit ihre Stimme an einer Schule in ihrer jeweiligen Stadt bzw. ihrem Kreis abzugeben.
Um dies gerade auch Jugendlichen an Berufsschulen zu ermöglichen fordern wir, dass die Wahlen über eine komplette Woche abgehalten werden.Die Wahltermine sind mindestens 2 Monate im Voraus in den Schulen per Aushang bekannt zu geben.
Die Anbringung bzw. Durchführung von Plakaten bzw. Wahlkampfständen etc. der jeweiligen Kandidaten ist zu gestatten. Für die Beseitigung dieser Wahlkampfmittel nach der Wahl sind die Kandidaten verantwortlich.
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