Der Rundfunkstaatsvertrag trägt seinen Namen zu unrecht. Es scheint absolut egal zu sein, ob ein Vertragspartner seine Zustimmung zu einer Vertragsänderung verweigert. Deshalb muss das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Hintergrund: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Land dies nicht gedurft hätte.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Fixierung von Patienten im Psychiatriebereich ist Sachsen-Anhalt gefordert, seine Regelungen im Psychiatriegesetz und im Gesetz für den Maßregelvollzug zu überprüfen und anzupassen, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt.
Die Richter in Karlsruhe kamen am Dienstag zu dem Ergebnis, dass Psychiatriepatienten nicht länger als eine halbe Stunde ans Krankenbett gefesselt werden dürfen, sofern kein Richter dies zuvor genehmigt hat, da die Fixierung eines Patienten einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person darstelle. „Gleichzeitig sei das Land gefordert, in diesem Zug die Regelungen zur Verschärfung des Maßregelvollzuges zu überprüfen, die SPD und CDU 2010 durchgeführt haben. Acht Jahre sollten lange genug sein, um klären zu können, ob die Grundrechtseinschränkungen, die damals erforderlich erschienen, dies auch wirklich waren,“ so Hüskens abschließend.
Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt Frank Sitta zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und dem somit gescheiterten NPD-Verbotsverfahren: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts war klug, die damit verbundene Niederlage der Antragsteller wäre aber vermeidbar gewesen. Parteiverbote schwächen das Immunsystem einer demokratischen Gesellschaft und dürfen stets nur die ultima ratio sein. Das Urteil betont dabei aber die Wirkmacht der deutschen Rechtsstaatlichkeit, indem es die die Botschaft sendet: Unser Staat behandelt auch seine Feinde nach den Grundsätzen der Verfassung. Er handelt nicht willkürlich.“
Die FDP-Bundestagsfraktion lag 2013 richtig, als sie den Verbotsantrag der Regierung nicht mittragen wollte. Philipp Rösler meinte damals zu recht: „Dummheit kann man nicht verbieten.“
Sitta weiter: „Parteienverbote sind keine Gesinnungsverbote. Sie ersetzen nicht die Auseinandersetzung mit völkischen Theorien und Bewegungen. Diese Herausforderung besteht nach dem Urteil mehr denn je. Die Feinde unserer Verfassung müssen in erster Linie durch die inhaltliche Auseinandersetzung bekämpft werden. Sie auf den „Index zu setzen“ macht sie am Ende nur interessanter.“
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