„Jetzt aber flott“ – FDP-Vize Lydia Hüskens fordert endlich Nachbesetzung des Posten des Landesdatenschutzbeauftragten

„Jetzt aber flott“ – FDP-Vize Lydia Hüskens fordert endlich Nachbesetzung des Posten des Landesdatenschutzbeauftragten

Angesichts der enormen quantitativen und qualitativen Herausforderungen, vor denen derzeit die Datenschützer deutschlandweit stehen, sei die Regierungskoalition
gefordert, endlich die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten nach zu besetzen. „Sachsen-Anhalt erlaubt sich an einer für die Bürgerrechte zentralen Positionen eine mehr als peinliche Hängepartie, die jetzt endlich beendet werden muss.“, so Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.

Angesichts der Ankündigung von von Bose, das Amt zum Jahresende niederlegen zu wollen, sollte selbst dem letzten Fraktionsmitglied der Regierungsfraktionen klar sein, dass endlich eine Entscheidung herbeigeführt werden muss.

Gerade aktuell mit zahlreichen den Datenschutz stark strapazierenden Regelungen aus dem Gesundheitsschutz ist es enorm wichtig, dass Behörden und Unternehmen im Land einen starken Ansprechpartner haben, wenn rechtliche Fragen entstehen.
„Und natürlich benötigen die Bürger eine Stelle, an die sie sich wenden können, wenn etwa im Namen der Eindämmung der Coronapandemie in unzulässiger Weise
Daten gesammelt werden,“ so Hüskens.

„Jetzt aber flott“ – FDP-Vize Lydia Hüskens fordert endlich Nachbesetzung des Posten des Landesdatenschutzbeauftragten

Hüskens: Innenministerium erweist Demokratie einen Bärendienst

Mit der datenschutzrechtlich unzulässigen Weitergabe von personenbezogenen Daten von den Gesundheitsämtern an die Polizei und dem Einspeisen in die Fahndungsdatenbank erweist Sachsen-Anhalts Innenministerium dem Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen einen Bärendienst. „Verwaltungen, die
Ausnahmesituationen wie die Coronapandemie nutzen, um rechtswidrige Maßnahmen durchzusetzen, handeln zutiefst undemokratisch“, so Lydia Hüskens, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende, „Der skandalöse Vorgang gehört sofort auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Innenausschusses des Landtages.“

Gerade im Kontext der Diskussion um eine Tracking-App, die eingesetzt werden soll, um Infektionsketten schneller erkennen zu können und potentiell infizierte Menschen zu informieren, sind solche Vorgänge absolut kontraproduktiv. Jeder, der sich eine solche App auf das Handy lädt, muss dies freiwillig machen und dazu darauf vertrauen, dass mit seinen Daten im Rahmen des geltenden Datenschutzes umgegangen wird. Wenn dies schon jetzt nicht der Fall ist, womit müssen Betroffene rechnen, wenn digital in großem Stil Daten gesammelt werden, so Hüskens

Hüskens: Meldeportal der AfD muss auch in Sachsen-Anhalt geschlossen werden

Hüskens: Meldeportal der AfD muss auch in Sachsen-Anhalt geschlossen werden

Nachdem der Datenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern zum Ergebnis gekommen ist, dass das dortige AfD-Meldeportal grundsätzlich rechtswidrig ist, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP auch in Sachsen-Anhalt zum Handeln auf.

“Wenn sich beim Gesetzgeber, beim Landesdatenschutzbeauftragten und den Gewerkschaften jeweils jeder auf den anderen verlässt, ist niemandem gedient”, so Dr. Lydia Hüskens zum Vorgang ‘AfD-Meldeportal’.

“Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt stiftet mit Steuermitteln Unfrieden, indem sie Lehrer und Schüler gegeneinander auszuspielen versucht.” Hüskens forderte zudem die AfD-Fraktion auf, das Portal schnellstmöglich zu schließen.

„Wenn es zutrifft, dass eine Klage erforderlich ist, wundert es mich allerdings auch, dass die GEW keines ihrer Mitglieder entsprechend begleitet.” Warten auf juristische Schritte, wie gegenüber der Volksstimme geäußert, reiche nicht. Das zeigt ebenso wie der schleppende Gesetzgebungsprozess, dass dem Datenschutz in Sachsen-Anhalt aktuell eine eher untergeordnete Rolle zugeschrieben wird,“ so Hüskens. Bei allem Respekt vor dem Engagement des amtierenden Datenschutzbeauftragten, zeige dies auch, dass die mehrfach gescheiterte Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten ein Bärendienst der Kenia-Koalition für das Land ist, so Hüskens abschließend.

Hüskens:  Landesregierung muss endlich für klare Verhältnisse sorgen

Hüskens: Landesregierung muss endlich für klare Verhältnisse sorgen

Als Problem mit Ansage bezeichnet Dr. Lydia Hüskens die aktuelle erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen und Vereinen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Novelle der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze. Ein aktuelles EuGH-Urteil zu Fanpages bei Facebook hat dem ganzen zusätzlich Nahrung gegeben. Dabei hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts nicht nur bei den Wahlniederlagen des Datenschutzbeauftragten auf ganzer Linie versagt.

Die Landesregierung sei gefordert, möglichst in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, den Behörden, Unternehmen und Verbänden, Leitplanken für das zukünftige Handeln zu geben. „Eine möglichst einheitliche Kommunikation von Land und Landesverbänden ist aus meiner Sicht jetzt das einzige, was der zunehmenden Verunsicherung den Boden entziehen kann“, so Dr. Lydia Hüskens. Aktuell überlässt die Landesregierung die Deutungshoheit vor allem denen, die mit Horrorszenarien um Kunden werben bzw. den Datenschutz als Teufelszeug darstellen wollen. So hat das aktuelle Urteil des EuGH nur entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten mitverantwortlich sind und die Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Seite untersagen könnte. Ob sie es in dem konkreten Fall auch tatsächlich durfte, muss nun das Bundesverwaltungsgericht prüfen. „Wenn die Landesregierung die Kommunikation in Sachen Datenschutz so weiterlaufen lässt wie bisher, erweist sie den wichtigen Anliegen des Datenschutzes einen Bärendienst,“ so Hüskens abschließend.

Hüskens:  Landesregierung muss endlich für klare Verhältnisse sorgen

Hüskens: Falsches Signal für die Zukunft des Datenschutzes

Als falsches Signal für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt bezeichnet Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzenden der FDP Sachsen-Anhalt, die Weigerung des Ministerpräsidenten, sich für eine Mehrheit für den Personalvorschlag für die Position des Datenschutzbeauftragten einzusetzen.

„Es war ein Vorschlag der Landesregierung, der eine Niederlage erlitten hat. Ein Ministerpräsident, der im Landtag keine Mehrheit mehr hat, kann nicht so tun, als ob dies nur ein Problem des Landtages sei.“

Gerade angesichts der anstehenden Veränderungen im Datenschutz aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, die zum Mai in Kraft treten, sei es für die Unternehmen wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der verlässliche Bewertungen auch auf längere Sicht treffen könne.

Bei so tiefgreifenden Novellen wie jetzt im Datenschutz komme es mit der Einführung zu unterschiedlichen Interpretationen des Verordnungs- oder Gesetzestextes. Dies schlägt sich aktuell in einer intensiven Beratungstätigkeit von vorgeblichen oder tatsächlichen Datenschutzexperten nieder.  Jetzt eine längere Hängepartie zuzulassen, bedeute Unsicherheiten für alle, die aktuell Veränderungen in der Organisation ihres Datenschutzes durchführen müssen, um ab Mai den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Zudem fehlen die angekündigten inhaltlichen landesrechtlichen Änderungen; bisher sei nur die Verwaltungsstruktur an die neuen EU-Vorgaben angepasst worden. Auch wenn das Land mit der von Herrn von Bose bisher geleiteten Behörde gut aufgestellt gewesen sei, müsse der Wechsel jetzt schnell erfolgen.