Angesichts der enormen quantitativen und qualitativen Herausforderungen, vor denen derzeit die Datenschützer deutschlandweit stehen, sei die Regierungskoalition
gefordert, endlich die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten nach zu besetzen. „Sachsen-Anhalt erlaubt sich an einer für die Bürgerrechte zentralen Positionen eine mehr als peinliche Hängepartie, die jetzt endlich beendet werden muss.“, so Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP.
Angesichts der Ankündigung von von Bose, das Amt zum Jahresende niederlegen zu wollen, sollte selbst dem letzten Fraktionsmitglied der Regierungsfraktionen klar sein, dass endlich eine Entscheidung herbeigeführt werden muss.
Gerade aktuell mit zahlreichen den Datenschutz stark strapazierenden Regelungen aus dem Gesundheitsschutz ist es enorm wichtig, dass Behörden und Unternehmen im Land einen starken Ansprechpartner haben, wenn rechtliche Fragen entstehen.
„Und natürlich benötigen die Bürger eine Stelle, an die sie sich wenden können, wenn etwa im Namen der Eindämmung der Coronapandemie in unzulässiger Weise
Daten gesammelt werden,“ so Hüskens.
Mit den formal abschließenden Beratungen zu den Änderungen in der
Landesverfassung, dem Abgeordneten- und Fraktionsgesetz und weiteren Gesetzen
vollzieht der Landtag einige sinnvolle Korrekturen, fördert z.B. die direkte
Demokratie. Insgesamt sind aber nur wenige grundsätzliche Veränderungen
vorgenommen worden, die man als Bürger spüren wird oder die den
parlamentarischen “Betrieb” verändern werden – wie die Öffentlichkeit von
Ausschusssitzungen. Gleichzeitig hat der Landtag versäumt, grundsätzliche
Veränderungen wie die Umstellung der Altersversorgung wie in NRW oder
Schleswig-Holstein vorzunehmen.
Auch deshalb ist der Landtag gefordert, zumindest den Ursprungsanlass der
Verfassungsänderung – die geplatzte Wahl aufgrund der Zweidrittelmehrheit für die
Wahl des Datenschutzbeauftragten – jetzt zeitnah aus der Welt zu schaffen.
„Die Wahl des Datenschutzbeauftragten gehört m.E. sofort angeschoben und zeitnah
durchgeführt,“ so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP
Sachsen-Anhalt. „Die aktuelle Hängepartie ist sowohl gegenüber Herrn von Bose als
vor allem auch mit Blick etwa auf die Unternehmen oder die Schulen im Land, die
mit der EU-DSGVO umgehen müssen, unverantwortlich. Die Kenia-Koalition muss
hier endlich handeln. Sie hat dem Amt durch ihre innere Zerstrittenheit, die die
Neuwahl mehrfach zum Scheitern verurteilte, Schaden zugefügt.”
Als absolut unverantwortlich bezeichnete Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt erneut die Wahl des Datenschutzbeauftragten verweigerte.
„Die CDU oder wer auch immer seine Stimme dem Datenschutzbeauftragten verweigert hat, spielt aktuell auf Kosten der Unternehmen, Verbände und Vereine im Land Sachsen-Anhalt.“ Unser Land braucht jetzt ganz dringend einen Datenschutzbeauftragten, der die Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes begleiten und beraten sowie belastbare Aussagen für die Zukunft geben kann. Das Land hat zwar mit Herrn von Bose einen hochqualifizierten Datenschutzbeauftragten, aber er wird das Amt nur noch für kurze Zeit innehaben.
„Eine Regierung, die sich nicht einmal bei so elementaren Punkten einer Mehrheit im Parlament sicher sein kann, sollte sich wirklich überlegen, ob Neuwahlen nicht die konsequentere Lösung sind und vor allem die Grünen müssen sich fragen, ob sie sich von den eigenen Partnern wirklich weiter vorführen lassen wollen,“ so Hüskens.
Als falsches Signal für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt bezeichnet Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzenden der FDP Sachsen-Anhalt, die Weigerung des Ministerpräsidenten, sich für eine Mehrheit für den Personalvorschlag für die Position des Datenschutzbeauftragten einzusetzen.
„Es war ein Vorschlag der Landesregierung, der eine Niederlage erlitten hat. Ein Ministerpräsident, der im Landtag keine Mehrheit mehr hat, kann nicht so tun, als ob dies nur ein Problem des Landtages sei.“
Gerade angesichts der anstehenden Veränderungen im Datenschutz aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, die zum Mai in Kraft treten, sei es für die Unternehmen wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der verlässliche Bewertungen auch auf längere Sicht treffen könne.
Bei so tiefgreifenden Novellen wie jetzt im Datenschutz komme es mit der Einführung zu unterschiedlichen Interpretationen des Verordnungs- oder Gesetzestextes. Dies schlägt sich aktuell in einer intensiven Beratungstätigkeit von vorgeblichen oder tatsächlichen Datenschutzexperten nieder. Jetzt eine längere Hängepartie zuzulassen, bedeute Unsicherheiten für alle, die aktuell Veränderungen in der Organisation ihres Datenschutzes durchführen müssen, um ab Mai den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Zudem fehlen die angekündigten inhaltlichen landesrechtlichen Änderungen; bisher sei nur die Verwaltungsstruktur an die neuen EU-Vorgaben angepasst worden. Auch wenn das Land mit der von Herrn von Bose bisher geleiteten Behörde gut aufgestellt gewesen sei, müsse der Wechsel jetzt schnell erfolgen.
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