„Ministerpräsident Haseloff bleibt angesichts der Ankündigungen von SPD und Grünen, der Ernennung von Rainer Wendt zum Staatssekretär nicht zustimmen zu wollen, nur die Vertrauensfrage“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.
Die öffentliche Ankündigung von SPD und Grünen, den für die Zieschang-Nachfolge erforderlichen beamtenrechtlichen Beschlüssen im Kabinett nicht zustimmen zu wollen, bringt die Kenia-Koalition an einen Scheideweg. Der ohnehin kleine Vorrat an Gemeinsamkeiten wird durch die strittige Personalie mehr als aufgebraucht.
Lässt sich Ministerpräsident Haseloff den Weg von SPD und Grünen diktieren, gerät er in Konflikt mit seiner eigenen Fraktion. Macht er es nicht, ist Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine Minderheitsregierung (ohne beschlossenen Haushalt). Sein Führungsanspruch ist in Frage gestellt. Er ist gefordert, eine Entscheidung zu treffen und in der nächsten Landtagssitzung die Vertrauensfrage zu stellen.
Gegenüber dem Inforadio vom Rundfunk Berlin-Brandenburg kündigte Landesumweltministerin Claudia Dalbert an, dass in Sachsen-Anhalt die Abstandsregelung von Windkraftanlagen umgangen werden soll. Der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, äußert sich kritisch zu diesem Vorstoß.
„Der Ausbau der Windkraft ist nahezu zum Erliegen gekommen, noch bevor die 1000-Meter-Regelung überhaupt beschlossen wurde. Das Problem liegt eher an mangelnder Akzeptanz bei den Bürgern auf dem Land. Das hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus völlig richtig festgestellt. Ich glaube nicht, dass sich die Akzeptanz der Windkraft gerade im ländlichen Raum steigt, wenn die Landesregierung Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt näher an die Siedlungen heranrücken lässt als in Bayern. Dass den Grünen bei Windkraftprojekten die Rechte der Anwohner in solchen Fällen dann doch nicht so wichtig sind, ist nichts Neues. Einigermaßen verwundert bin ich allerdings, dass der Unionsteil der Landesregierung nach Aussage Frau Dalberts in vorauseilendem Gehorsam einer Abweichung von der 1000-Meter-Regel zugestimmt hat.“
„Nach der gerichtlichen Entscheidung zur Vergabe des Betriebs des Gefechtsübungszentrums der Bundeswehr in der Altmark, darf es jetzt keine künstliche Blockade oder politische Verzögerung geben.“ so der liberale Verteidigungspolitiker
Dr. Marcus Faber. „Im Interesse der Bundeswehr und das Standortes müssen die Regierungsfraktionen jetzt den Weg für die Übergabe frei machen.“, fordert Faber nach der Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung.
Der Altmärker Faber hatte den aktuellen Stand des Vergabeprozesses des Gefechtsübungszentrums Heer (kurz: GÜZ) auf die Tagesordnung des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag gesetzt, um „einen reibungslosen Übergabeprozess des GÜZ zu ermöglichen.“ Faber weiter: „Wenn sogar die Schließung des GÜZ durch diese Verschleppung möglich ist, dann sind nicht nur industrielle Arbeitsplätze in Gefahr und die Bundeswehr verliert eine entscheidende Fähigkeit zur Ausbildung der Soldaten, sondern es dürfte auch für den Steuerzahler aufgrund von möglichen Schadensersatzzahlungen teuer werden.“
„Das ganze Vergabeverfahren wird zur Farce und aus meiner Sicht greift die politische Blockade der Abgeordneten von CDU/CSU sowie SPD den Rechtstaat an, wenn trotz höchstrichterlicher Entscheidung die Übergabe nicht durchgeführt wird.“, fasst Faber, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt ist, den aktuellen Stand zusammen.
Hintergrund: Das GÜZ bildet Landstreitkräfte in enger Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Behörden und der Industrie einsatznah aus. Der schwedische Rüstungskonzern Saab wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens als industrieller Betreiber ausgewählt, was seitdem vom unterliegenden Anbieter, Rheinmetall, überklagt wurde. Sowohl die Vergabekammer (am 02.05.2019) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf als letzte Instanz (am 30.10.2019) haben sämtliche Beschwerden zurückgewiesen und damit die Entscheidung zur Vergabe an Saab bestätigt.
Die sich verschlechternde Haushaltssituation sollte für das Land Anlass sein, das Engagement bei der NordLB grundsätzlich zu prüfen, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Millionenzuschuss, der auf Sachsen-Anhalt und die Sparkassen im Land zukommt, um den Kapitalbedarf der NordLB zu decken, steht auf der heutigen Tagesordnung im Finanzausschuss des Landtages.
„Das Land löst ohnehin die I-Bank mit dem Fördergeschäft aus der Bank heraus. In diesem Kontext macht es Sinn zu prüfen, ob sich für die Anteile des Landes mittelfristig ein Käufer findet,“ so Hüskens.
„Auch wenn das Land sich der aktuellen Verpflichtung, Kapital zur Verfügung zu stellen, nicht entziehen kann, ist gerade nach einer Trennung von Fördergeschäft und Bank eine weitere Beteiligung kaum noch zu erklären. Dies vor allem, weil Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren erfolgreich ohne Landesbeteiligung arbeitet.“
„Dass die Linken und die AfD in Sachsen-Anhalt angesichts der wirtschaftlichen Probleme von aktuell zwei kommunalen Krankenhäusern ausgerechnet eine Verstaatlichungsoffensive bei den Krankenhäusern im Land fordern, ist schon kurios,“ so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt.
Das Land Sachsen-Anhalt ist zudem in den zurückliegenden Jahren trotz enormer Steuereinnahmen seiner Aufgabe bei der Finanzierung von Investitionen in den Krankenhäusern nur unzureichend nachgekommen. Da es gerade die öffentliche Hand ist, die keine ausreichende Finanzierung absichern kann, würde eine Verstaatlichung die Krankenversorgung eher gefährden als stabilisieren.
Bei der Lösung der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Krankenhäuser im Land sei vor allem das Interesse des Patienten an einer qualitativ hochwertigen medizinischen Behandlung in den Mittelpunkt zu stellen, fordert Hüskens.
Für die Menschen sei ein Krankenhaus in auch im Notfall erreichbarer Entfernung ein Anliegen von grundlegender Bedeutung. Ebenso wichtig seien Schwerpunktkrankenhäuser mit der erforderlichen Spezialisierung. Ob der Träger privat, kirchlich oder staatlich sei, sei für die Patienten in der Regel egal. Im Gegenteil, die Trägervielfalt im Land schützt davor, dass gleichzeitig eine größere Zahl von Krankenhäusern in grundlegende Schwierigkeiten gerät und beugt der Monopolbildung vor.
Jetzt müssen Land und Landkreise als Träger schnell nach Lösungen suchen, die den Krankenhäusern wirtschaftliche Stabilität geben, ggf. auch durch kreisübergreifende Kooperationen, da angesichts sinkender Steuereinnahmen kaum mit höheren Landeszuschüssen zu rechnen ist.
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