180-Grad-Wendung bei der Sportförderung

180-Grad-Wendung bei der Sportförderung

Wer heute das Gegenteil von dem will, was er gestern versprach, macht sich keine Freunde. “Das gilt auch für den Innenminister, der bei der Sportförderung einen 180-Grad-Wendung hingelegt hat”, sagte Lydia Hüskens, stv. Landesvorsitzende der FDP und langjährige Sportpolitikerin.

So sehr es aus Sicht der Verwaltung nachzuvollziehen ist, vor dem Hintergrund der letzten Jahre die Sportförderung selber durchführen zu wollen, so ungewöhnlich ist dies in Deutschland. Die Autonomie des Sportes ist gerade auch mit Blick auf die deutsche Geschichte eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass in den vergangenen Jahren kein neues Vertrauen aufgebaut werden konnte, ist bedauerlich. Gerade angesichts der Erarbeitung eines Sportfördergesetzes sollte das Innenministerium prüfen, ob es sich nicht eine andere Umstellung der Förderung vorstellen kann und neben dem Sportstättenbau, dem Trainerpool und der Sportschule in Osterburg, die separat gefördert werden, nur eine Förderung der Kreissportbünde und/oder Landesfachverbände festschreibt. Die Zuwendungen an die Vereine einerseits und den Landessportbund als Dachverband andererseits könnte dann durch diese Gliederungen erfolgen. Dies sichert dem Landessportbund selber eine wirkliche Autonomie gegenüber dem Land und dem Land gleichzeitig eine große Transparenz, weil Ausgaben eben gegenüber den Verbänden zu rechtfertigen sind.

Transparenz, Kontrolle und Mitbestimmung – baut man auf diesen drei Säulen das Haus der Sportförderung, dann steht es auf einem guten Fundament und es besteht eine Chance, dass auch zwischen Landesregierung und Landessport wieder Vertrauen wächst.

Die Förderpolitik der Landesregierung wirtschaftsfreundlich gestalten

Beschluss des Landesparteitages

Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt die Umstellung der Regelungen der GRW-Förderrichtlinie (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) in der von der Landesregierung derzeit vorliegenden Form ab.

Wir fordern die Landesregierung auf, diese Richtlinie im Sinne der Erfordernisse der Wirtschaft und der Hervorhebung der Attraktivität der Förderung in Sachsen-Anhalt anzupassen.

FDP Kreisverband Mansfeld-Südharz: Sehen Reduzierung der Photovoltaikförderung kritisch

FDP Kreisverband Mansfeld-Südharz: Sehen Reduzierung der Photovoltaikförderung kritisch

Der FDP-Kreisvorstand Mansfeld-Südharz berief in seiner Beratung am 28.02.2012 den nächsten turnusmäßigen Kreisparteitag des FDP-Kreisverbandes für den 30. März nach Berga ein, an dem als Gast die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Prof. Dr. h.c. Cornelia Pieper, teilnehmen wird.

Ein weiterer Beratungspunkt war aus aktuellem Anlass die vorgesehene Änderung der Photovoltaik-Förderung durch die Bundesregierung. Der Kreisvorstand der Liberalen, so ihr Kreisvorsitzender Helmut Qual, setzte sich damit sehr kritisch auseinander und forderte im Ergebnis der Diskussion mit einem Schreiben den FDP-Bundesvorsitzenden und Bundeswirtschaftsminister, Dr. Philipp Rösler, auf, seinen Einfluss dahingehend geltend zumachen, dass „im Rahmen der vorgesehenen Änderung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und dabei der Reduzierung der Photovoltaikförderung, insbesondere des ersten Schritts bezüglich der Einmalsenkung für alle Anlagetypen zum 09.03.2012, eine entscheidende Entschärfung der Kürzungspläne vorgenommen wird.“

Der FDP-Kreisvorstand verweist dabei darauf, dass eine der wichtigsten Voraussetzungen für die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen die Zuverlässigkeit politischer Entscheidungen sei. Dieser Erwartung werde jedoch die Bundesregierung mit der vorgesehenen Änderung der Photovoltaikförderung in keiner Weise gerecht. Seien die bisherigen Absenkungen dieser Förderung in den letzten Jahren noch relativ moderat gewesen, stürzt die vorgesehene zusätzliche Einmalsenkung zum 09.03.2012 die betreffenden Unternehmen völlig unvorbereitet in große existenzielle Nöte, in Verbindung mit einem zu erwartenden Abbau von vielen Arbeitsplätzen. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass dies besonders hart unsere ohnehin strukturschwache und von hoher Arbeitslosigkeit betroffene Region treffe, in der gerade viele Solarfirmen Fuß gefasst und auf Grund der bisherigen Förderpolitik der Bundesregierung auf Entwicklungschancen gebaut haben. So entstand zuletzt auf Konversionsflächen eine Vielzahl großer Solarparks und Planungen weiterer sind teilweise bereits erheblich vorangeschritten, jedoch nunmehr kaum realisierbar.

Chancen durch Bildung – Förderschulen in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Quote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen-Anhalt gehört mit 8,9 % zu den Höchsten  in der Bundesrepublik Deutschland.

13,2 % dieser Schüler besuchen im Schuljahr 2009/10 Regelschulen im gemeinsamen Unterricht (Integration). In der Bundesrepublik werden im Durchschnitt 17,2 % aller Förderschüler an Regelschulen unterrichtet.
Am 26. März 2009 trat, nach ihrer Unterzeichnung 2006, auch für die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.

Im Artikel 24 heißt es:

  • „Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
  • Es sollen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.
  • Für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems soll die notwendige Unterstützung geleistet werden, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.“

Damit ist das Ziel, die inklusive Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in der Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre vorgegeben!

Aktuell beklagen Eltern, Lehrer und Schüler in Sachsen-Anhalt, dass Lehrer in der Aus- und Fortbildung mangelhaft auf die inklusive Bildung und Erziehung vorbereitet sind. Eltern fühlen sich zu nicht ausreichend informiert und ihre Interessen zu wenig berücksichtigt. Die qualitativ hochwertige Arbeit der Förderzentren und der Förderschulen wird zurzeit öffentlich kaum anerkannt. Zum Beispiel benötigen blinde, gehörlose oder geistig behinderte Kinder einen speziellen Unterricht, den nicht jede Regelschule leisten kann. Eltern haben auch negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht gemacht.

Wunsch von Eltern und Verbänden ist es deshalb, für behinderte Kindern eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule gesetzlich vorzuschreiben.

Inklusive Bildung und Erziehung wird von der FDP als ein langfristiger Prozess mit dem Ziel der Teilhabe, der Integration, der Prävention und der Wahrnehmung vorübergehender spezieller Angebote an Förderschulen verstanden.

Dazu gehört eine Pädagogik der Vielfalt auf dem Weg zu inklusiven Bildung und Erziehung in drei Bereichen:

  1. Ausbau der Integration als gemeinsame Bildung und Erziehung von vormals getrennt unterrichten Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an einem Lern- und Lebensort
  2. Prävention als Unterstützung, Beratung und Förderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von professionellen Kräften (Förderschullehrern, Betreuungskräften und therapeutischen Personal) in allen Bildungseinrichtungen
  3. Spezielle Angebote als Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen an speziellen Förderorten/Förderschulen, die möglichst zeitlich befristet sind, aber auf Wunsch der Behinderten, bzw. ihrer Sorgeberechtigten ausgebaut werden können.

Die FDP fordert das uneingeschränkte Wahlrecht des Behinderten bzw. dessen Sorgeberechtigten.

Für die FDP stehen die Bedürfnisse und speziellen Interessenlagen des Behinderten in den Mittelpunkt. Dazu gehört die Erhaltung Förderschulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt für Sehbehinderung, Hörbehinderungen, schwer geistige Behinderungen und schwere körperliche Behinderungen als alternatives Angebot sowie temporäre Angebote an besonderen Lernorten für stark lern- und verhaltensauffällige Kinder.

Inklusive Bildung kann nur gelingen, wenn weiterhin das gut ausgebaute System der Förderzentren als Beratungs- und Unterstützungssysteme und zur Qualitätssicherung zur Verfügung steht.

An den Regelschulen müssen Bedingungen für die inklusive Bildung ausgebaut werden.  Dazu gehören unter anderem:

  • barrierefreie Schulgebäude,
  • die Qualifizierung des Lehrerpersonals,
  • die Bereitstellung von speziellen Lehr- und Lernmitteln,
  • die notwendige Assistenz durch zusätzlich Mitarbeiter

Dies wird nicht ohne einen finanziellen Mehraufwand möglich sein.

Forschung und Entwicklung in Unternehmen fördern – Steuerliche Forschungsförderung ermöglichen

Beschluss des Landesparteitages

Eine nachhaltige Stärkung der Investitionskraft der in Deutschland ansässigen Unternehmen ist eine gute Zukunftsvorsorge. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE), die unbürokratisch und technologieoffen forschende Unternehmen in Deutschland unterstützt, ist ein geeignetes politisches Instrument, die Innovationspotenziale gerade auch in Sachsen-Anhalt zu mobilisieren.

Der Anteil des Staates an den FuE-Ausgaben dagegen stagniert in Deutschland seit Jahren bei rund 0,7 % vom BIP. Der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft ist von 16,9% im Jahr 1981 auf heute 5,8% gefallen. Er liegt damit deutlich niedriger als bei der Mehrheit der OECD-Staaten (z.B. USA und Großbritannien über 10%).

Das ergab auch eine aktuelle Analyse zum Deutschen Forschungsstandort durch die Bertelsmann-Stiftung. Erfolgreich sind nach dieser Studie vor allem die Länder, die über eine ausgewogene Wirtschafts- und Forschungsstruktur in der Fläche verfügen.

Die Untersuchung besagt, einen engen Zusammenhang gibt es auch zwischen der ökonomischen Stärke eines Landes und seinem Erfolg bei Innovationen. So haben Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ihre Spitzenstellung vor allem den Leistungen der in den Bundesländern ansässigen Unternehmen zu verdanken.

Dagegen würden fast alle ostdeutschen Länder besser abschneiden, wäre nur der staatliche Forschungsbeitrag gemessen worden. Hier fehle es vielfach an großen und mittelständischen Unternehmen als „Innovationstreiber“. Einen Grund für fehlende Innovationskraft sehen Experten seit langem in der fehlenden steuerlichen Forschungsförderung.

Der internationale Standortvergleich zeigt, dass das Steuersystem ein wichtiger Faktor in der Standortbewertung ist. Die OECD stellte fest, dass immer mehr Staaten – heute sind es bereits 21 von 30 Staaten – zusätzlich zu einer FuE-Projektförderung breitenwirksame Förderinstrumente – wie die steuerliche FuE-Förderung – zur Stimulierung des Forschungsengagements der Unternehmen eingeführt haben. Beispielgebend hierfür sind die USA, Kanada, Mexiko, Australien, Korea, Spanien, Portugal, Irland, Großbritannien, Österreich, Niederlande und Frankreich sowie Japan. Im Rahmen der Umsetzung ihrer Lissabon-Strategie forderte die EU die Mitgliedsländer auf, eigene nationale Förderstrategien für angewandte Forschung zu entwickeln.

Die steuerliche Bevorzugung von FuE-Ausgaben hätte den Vorteil, dass die Förderung unbürokratisch von den Unternehmen in Anspruch genommen werden könnte. Im Gegensatz zu einer Projektförderung wäre bei einer steuerlichen Begünstigung von FuE-Ausgaben kein Beantragungs- und Begutachtungssystem, wie es für die Projektförderung in Deutschland existiert, mehr notwendig, dessen Ausgang offen ist, und die Firmen hätten Verlässlichkeit bei der Förderung. Das bringt gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die eine besonders wichtige Rolle im Innovationsgeschehen in Deutschland spielen, erhebliche Vorteile.

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung deshalb auf:

  •  sich der Bundesrats-Initiative von Sachsen und Thüringen anzuschließen, die eine steuerliche FuE-Förderung für die Wirtschaft, insbesondere zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen einfordert.
  • ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, die FuE-Aufwendungen der steuerpflichtigen Unternehmen aller Rechtsformen (Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personalgesellschaften) und unabhängig von ihrer Größe künftig durch eine Steuergutschrift (tax credit) zu honorieren.