„Ausgangsbeschränkungen sind während der derzeitigen Pandemie absolut unverhältnismäßig. Mediziner empfehlen sogar weiterhin Bewegung und frische Luft um den Folgeerscheinungen entgegenzuwirken. Man kann nicht alle Menschen ab 22 Uhr einsperren, um einzelne Rechtsverstöße zu verhindern.“ Mit diesen Worten begründet der Stendaler Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Verfassungsklage seiner Fraktion zum Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.
„Die Landesregierung hat bei der Zustimmung im Bundesrat auf Kosten der Grundrechte der Bürger im Land das Gesetz einfach durchgewinkt. Die Worte des Ministerpräsidenten Haseloff, dass es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik handelt, hätten ihn eigentlich zu einer Ablehnung führen müssen. Durch eine Trickserei hat man das Gesetz jedoch zum Einspruchsgesetz erklärt.“, empört sich Faber, der auch amtierender Landesvorsitzender seiner Partei ist.
„Das Gesetz sollte in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten. Die Grundsätze unserer Verfassung müssen weiter gewahrt bleiben.“, so Faber abschließend.
Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz sollte aus Sicht der Kläger zustimmungspflichtig sein, da es die Länder auch zu finanziellen Leistungen verpflichte. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz behandelt wie ein Einspruchsgesetz.
Nach der erfolgreichen Klage der Stadt Dessau-Roßlau und weiteren Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt zeigt sich der Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt Veit Wolpert erfreut und fühlt sich in seiner bereits 2009 geäußerten Kritik bestätigt.
Wolpert: “Das Urteil zeigt, dass die Regelungen im Finanzausgleichgesetz nicht auf einen gerechten Ausgleich innerhalb der Kommunen bedacht sind. Dessau wurde gegenüber Magdeburg und Halle benachteiligt, wobei auch deren Finanzausstattung nicht so ist, wie sie sein sollte.”
Die FDP hat den Gesetzesentwurf der Landesregierung von Anfang stark kritisiert und im Landtag auch einen alternativen Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch von den regierenden Parteien aus CDU und SPD damals abgelehnt wurde. Auch der neue Entwurf des Finanzausgleichgesetzes wird von den Liberalen sehr kritisch gesehen.
Wolpert abschließend: “Vielleicht konzentriert sich Finanzminister Bullerjahn in Zukunft doch lieber auf die Kernaufgaben seines Ressort und legt in entsprechender Qualität Gesetzesentwürfe vor, statt Parteifreunde mit hoch dotierten Beraterverträgen zu versorgen. Leider ist von konstruktiver Opposition im Landtag zurzeit nichts zu sehen – der Finanzminister kann schalten und walten, wie er will. Gut, dass dem Handeln der Landesregierung wurde nun durch das Landesverfassungsgericht ein Riegel vorgesetzt wurde!”
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