Haushalt 2021: Deutschland braucht eine haushaltspolitische Wende

Haushalt 2021: Deutschland braucht eine haushaltspolitische Wende

„Dem Bundesfinanzminister laufe der Haushalt komplett aus dem Ruder.“, kritisiert der
FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber die Planungen für den Haushalt 2021. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht eine Neuverschuldung von über 96 MilliardenEuro vor. Der Schuldenberg wächst damit dieses und nächstes Jahr um insgesamt 314 Milliarden Euro. Weiter stellt Faber ernüchternd fest: „Olaf Scholz wird zum traurigen Schuldenkönig und die Union schaut zu.“

„Deutschland braucht eine haushaltspolitische Wende mit spürbarer Entlastung für die
Bürgerinnen und Bürger statt unbegrenzter Verschuldung.“ so Faber. Denn der SPDKanzlerkandidat drücke sich um alle anstehenden Entscheidungen und versuche, mit immer neuen Krediten von seinen roten Zahlen und Budgetlöchern abzulenken. Der
Finanzminister plane sogar, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. „Das ist hoch riskant, denn man kann die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt nicht dauerhaft auf Pump finanzieren.“, kritisiert Faber, der am vergangenen Wochenende zum Spitzenkandidaten der FDP in Sachsen-Anhalt für die kommende Bundestagswahl gewählt wurde, die Wahlkampftaktik der Regierungsfraktionen.

Faber fordert daher die Abgeordneten der CDU und SPD aus Sachsen-Anhalt auf, in ihren Fraktionen auf einen Kurswechsel zu drängen. Scholz habe einen KanzlerkandidatenHaushalt für das Wahljahr aufgestellt und verscherble das hart erarbeitete Erbe von Wolfgang Schäuble. Faber warnt: „Wenn Union und SPD uns weiter so in den Schuldensumpf führen, werden wir auf die nächste Krise nicht mehr reagieren können.“

Hüskens: Haushalt im Ausnahmezustand

„Dass der Landeshaushalt 2020/21 endlich verabschiedet ist, ist sicher das Positivste, was zu diesem Haushalt zu sagen ist“, so Lydia Hüskens, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende. „Er stand von Beginn an unter keinem guten Stern, ist bei seiner Verabschiedung schon von Gestern und braucht bald einen Nachtragshaushalt“.

Wie schon bei den vorangegangenen Haushalten war sich die Keniakoalition auch diesmal uneinig darüber, welche Leistungen wie finanziert werden sollten. Das wurde auch nach dem Wechsel an der Spitze des Finanzministeriums nicht besser. Der Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge, die Einführung des Azubitickets sollen z. Bsp. lange schwelende Streitereien beenden.

Nicht gelungen ist dies dagegen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft, die ebenso auf die nächste Legislatur verschoben wurde, wie die Finanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser – egal in welcher Trägerschaft. Insgesamt hat sich gerächt, dass es in der zurück-liegenden Legislatur nie eine klare Schwerpunktsetzung gab, sondern immer für jeden Partner etwas dabei sein musste, um den Bestand der Koalition zu sichern. Anders als andere Länder hat Sachsen-Anhalt deshalb keine Reserven mehr. Unvorhergesehene und nicht vermeidbare Ausgaben werden wie schon die Kapitalaufstockung der NordLB über einen Kredit finanziert werden.

Da passt es irgendwie ins Bild, dass der Landtag diesen Haushalt nicht debattieren wird, sondern die Reden zu Protokoll geben will, um dann über ihn abzustimmen. Das Königsrecht des Landtages selber mit Mehrheit so zu beschneiden ist verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem ist der Haushalt 2020/21 schon bei seiner Verabschiedung Makulatur, denn die Coronakrise wird umfangreiche Änderungen auf Einnahme- und Ausgabeseite erfordern. Die Beratungen über einen Nachtragshaushalt müssen bald beginnen!

Hüskens: Verschuldungsregelung in der Landesverfassung mehr als überfällig

Hüskens: Verschuldungsregelung in der Landesverfassung mehr als überfällig

Wohl als eines der letzten Bundesländer regelt Sachsen-Anhalt zukünftige
Verschuldungen in der Verfassung. “Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020/21
und die Diskussion dazu zeigen, wie bitter nötig diese Verankerung ist.“ so Dr. Lydia
Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Neue Kredite sollen zukünftig nur noch bei Naturkatastrophen oder
außergewöhnlichen konjunkturellen Schwankungen möglich sein. Findet diese
Verfassungsänderung im Landtag die erforderlichen Mehrheiten, dürften allerdings
auch die zahlreichen Kreditaufnahmen, etwa im Bereich von Landesgesellschaften
oder der IB für die das Land Zinsen und/oder Tilgungen übernimmt einer
rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sein. Erster Fall wären dann wahrscheinlich
die 700 Millionen, die das Gesundheitsministerium für die Investitionen im
Krankenhausbereich auf diese Weise finanzieren will und deren Lasten dann in den
kommenden Haushalten zu tragen wären.

Hüskens: Verschuldungsregelung in der Landesverfassung mehr als überfällig

Hüskens: Investment des Landes bei der NordLB prüfen

Die sich verschlechternde Haushaltssituation sollte für das Land Anlass sein, das Engagement bei der NordLB grundsätzlich zu prüfen, fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Der Millionenzuschuss, der auf Sachsen-Anhalt und die Sparkassen im Land zukommt, um den Kapitalbedarf der NordLB zu decken, steht auf der heutigen Tagesordnung im Finanzausschuss des Landtages.

„Das Land löst ohnehin die I-Bank mit dem Fördergeschäft aus der Bank heraus. In diesem Kontext macht es Sinn zu prüfen, ob sich für die Anteile des Landes mittelfristig ein Käufer findet,“ so Hüskens.

„Auch wenn das Land sich der aktuellen Verpflichtung, Kapital zur Verfügung zu stellen, nicht entziehen kann, ist gerade nach einer Trennung von Fördergeschäft und Bank eine weitere Beteiligung kaum noch zu erklären. Dies vor allem, weil Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren erfolgreich ohne Landesbeteiligung arbeitet.“

Hüskens: Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung konzentrieren

Hüskens: Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung konzentrieren

“Die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt muss endlich zur Ruhe kommen. Das wird nur gelingen, wenn die Leistung aus der Projektförderung herausgelöst und verstetigt wird“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Statt der parallelen Finanzierung über manche Landkreise und kreisfreie Städte einerseits und Land und EU andererseits, ist eine Konzentration der Zuständigkeit bei den Landkreisen sinnvoll. „Zukünftig sollten für die Schulsozialarbeit etwa 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um sie endlich nachhaltig zu organisieren und zu finanzieren“, so Hüskens.

So verständlich es ist, dass das Land seine Mittel mit Geldern aus dem ESF aufstockt, so problematisch ist dies in der praktischen Umsetzung. Verträge bei den Trägern können nur befristet abgeschlossen werden und immer zum Ende der Projektlaufzeit droht der Verlust von qualifiziertem Personal.
Wenn Sachsen-Anhalt die Schulsozialarbeit langfristig will, wie es den Verlautbarungen der Regierung und Regierungsfraktionen zu entnehmen ist, dann müssen die Finanzmittel den Landkreisen auf Dauer, etwa über den Finanzausgleich, zur Verfügung gestellt werden.

Die Landkreise sind formal für Leistungen der sozialen Arbeit zuständig. Einige Landkreise finanzieren bereits jetzt entsprechende Leistungen aus dem kommunalen Haushalt. In manchen Kreisen wird sie über die Projektförderung des Landes durch Freie Träger realisiert. Zukünftig sollte die Finanzierung aus einer Hand über die Landkreise erfolgen. Das setzt voraus, dass das Land den Landkreisen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.