Chancen durch Bildung – Beruf und Bildung in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Alle Studien zum Arbeitskräftebedarf der Zukunft haben eine klare Aussage: Die deutsche Wirtschaft wird auch in absehbarer Zeit zu zwei Dritteln Facharbeiter benötigen. Damit stellt die Ausbildung im Dualen System den Kern der Qualifikation.

Ein wesentlicher Grund für die Verringerung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze ist der Rückgang von Beschäftigung. Darüber hinaus  sind aber auch hohe Ausbildungsvergütungen, bürokratische und starre Regelungen, hohe Sachkosten, zusätzliche Gebühren und Abgaben, fehlende Ausbildungsfähigkeit junger Menschen bei höheren Anforderungen sowie eine Übernahmeverpflichtung nach der Beendigung der Ausbildung entscheidende Gründe für Betriebe, nicht auszubilden.  Es ist notwendig, dass einerseits die Tarifpartner Anreize zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze entwickeln, andererseits muss die Bildungspolitik neue Ausbildungsmodelle schaffen, um die Kosten der Berufsausbildung zu senken.

Die Profile der Ausbildungsberufe müssen – konsequenter als bisher – den Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden. Technischer Fortschritt und Globalisierung erfordern eine ständige Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und –strukturen, damit junge Menschen mit Fachkenntnissen ausgestattet sind, die ihnen den bestmöglichen Einstieg in eine erfolgreiche Laufbahn und ein späteres Weiterlernen erlauben.

Die berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt müssen sich einem Qualitätsvergleich stellen. Dazu sind die Gastschulbeiträge abzuschaffen und durch eine Landesfinanzierung zu ersetzen. Parallel dazu eröffnet sich den Schüler eine freie Wahl der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Die Durchlässigkeit zwischen Berufen muss verbessert werden. Bei den sich ständig wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt müssen junge Menschen so ausgebildet werden, dass sie – relativ schnell und flexibel – in neue Aufgaben hineinwachsen können. Es muss deshalb darauf geachtet werden, dass neben Spezialkenntnissen das nötige fachliche Grundwissen vermittelt wird, dass zur Flexibilität im Einsatz befähigt.

Die Perspektiven des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung über den beruflichen Bildungsweg müssen verbessert werden. Dazu sind die Fachoberschulen und –gymnasien überregional zu öffnen.

Die Motivation zur Meisterausbildung muss erhöht werden. Gerade im Bereich des Handwerks und der industriellen Fertigung bedarf es einer Führungselite, die ihre fachlichen und ökonomischen Kenntnisse an künftige Generationen weiter trägt und eigene Unternehmen gründet. Nur so ist ein nachhaltiges Fortbestehen der – typisch deutschen – Qualitätstradition in Handwerk und Industrie gesichert.

Die FDP setzt sich für ein “Bausteinprinzip” der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung ein, in dem in zweijähriger Berufsausbildung vermittelte Basisberufe ebenso einen Platz haben wie die in dreijähriger Ausbildung. Die Differenzierung der jeweiligen Bildungsabschlüsse wird durch den Erwerb von Kompetenzen in den jeweiligen Basisberufen und durch weiterführende Qualifizierungsmodule zu Spezialisierungen entsprechend dem betrieblichen Bedarf  führen. Die Einführung von Basisberufen und Qualifizierungsmodulen wird das komplizierte und langwierige Verfahren der Neuordnung von kompletten Berufsbildern erheblich vereinfachen und verkürzen.

Ein solches System realisiert mit seinem horizontalen und vertikalen Durchgängigkeitsprinzip die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Ausbildung. Es gibt besonders befähigten Jugendlichen die Chance, eine ihrem Leistungsvermögen adäquate Berufsausbildung mit Spezialisierungsrichtungen in zwei- oder dreijährigen Ausbildungsgängen zu absolvieren.

Um die internationale Chancengleichheit der im deutschen dualen System Ausgebildeten mit vergleichbaren Qualifikationen und Zertifikaten sicherzustellen, muss eine faire und angemessene Zuordnung in die europäischen Niveaustufen des EQF erfolgen.

Grundsätzlich muss es möglich sein, formell oder informell erworbene Qualifikationen auf eine systematische Kompetenzentwicklung anrechnen zu können, ganz gleich wie und in welchem EU-Mitgliedsstaat sie erworben wurden.

Zur Reduzierung der in Sachsen-Anhalt dramatisch hohen Ausbildungsabbrecherquote, 20% der abgeschlossenen Ausbildungsverträge, fordert die FDP die Ausweitung der Schulpraktika zur Berufsorientierung, die verstärkte Thematisierung der Berufswahl im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen sowie die Einführung einer an die lokale Arbeitsagentur und die Kammern angeschlossene „Ausbildungsbrücke” als Schieds- und Beratungsstelle bei Problemen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.

Kritisch sieht die FDP die ständige Ausweitung des Berufsvorbereitungsjahres, deren Teilnehmerzahl in den letzten 5 Jahren sich verdoppelt hat. Hier sind Ausbildungsformen mit stärkerer Praxis in Unternehmen zielführender, als eine weitere Beschulung. Nur durch intensivere Aktivitäten der Wirtschaft kann es gelingen, den steigenden Anteil im vollzeitschulischen Berufsgrundbildungsjahr oder in Bildungsgängen, die zu keinem voll qualifizierenden Abschluss führen, zu reduzieren, um so einem drohenden Facharbeitermangel entgegen zu wirken.
Die nachlassende Anzahl von Schulabgängern in Folge der demografischen Entwicklung muss durch eine Konzentration der öffentlichen Förderung, z.B. auf die zwischenbetriebliche Verbundausbildung, zu einer Steigerung des Anteils an betrieblichen Ausbildungsplätzen führen.

Die Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher wird seit Jahren von der Wirtschaft angemahnt. Angesichts der großen Zahl von Schülern ohne Abschluss, aber auch angesichts der sinkenden Zahl von Schülern in den einzelnen Jahrgängen, haben auch die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Auszubildende zu finden.

Das Interesse am Berufs- und Arbeitsleben ist durch eine kontinuierliche Förderung von entsprechenden Neigungen der Schüler bereits in der Grundschule zu entwickeln und zu stärken. Vor dem Hintergrund der demografischen  Entwicklung in unserer Gesellschaft wird sich die Anzahl der Schulabgänger weiter verringern, so dass Schulen, die eine gezielte berufliche Orientierung  unterstützen, auf lange Sicht einen Wettbewerbsvorteil haben werden.

Die FDP will:

  • das Duale System stärken und weiterentwickeln;
  • die stärkere Verzahnung von Ausbildungsmodulen und Schaffung eines “Bausteinprinzips” der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung;
  • die Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher durch Kooperation von Schule und Wirtschaft verbessern;
  • strukturelle Ausbildungsanreize für die Wirtschaft schaffen;
  • die  Motivation zur Meisterausbildung erhöhen.

Weiterbildung und lebenslanges Lernen

Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind ein häufig unterschätzter und in seiner Bedeutung ständig steigender Teil der Nachfrage nach Bildung. Ob der sich immer schneller ändernden Rahmenbedingungen des individuellen Arbeitsumfeldes, kann nur die lebenslange Weiterbildung auch auf Dauer für den Einzelnen Chancen am Arbeitsmarkt erhalten. Dennoch ist zu beachten, dass lebenslanges Lernen im privaten Bereich in erster Linie eine Aufgabe bleibt, welche durch Eigeninitiative geprägt ist.

Auch vertiefende betriebliche Praxis kann als Qualifizierungsmodul auf die betriebliche Ausbildung angerechnet werden.  Weitere Qualifikationsbedarfe werden in Form neuer zertifizierbarer Qualifizierungsmodule schnell und flexibel in die berufliche Bildung integriert. Bei der Entwicklung neuer Qualifizierungsmodule müssen die  zukünftigen betrieblichen Anforderungen sowie eine verbesserte Chancen im Beruf im Mittelpunkt stehen. Basisberufe und Qualifizierungsmodule werden in einem Bildungspass dokumentiert.

Die Weiterbildung des Einzelnen entwickelt durch die so erreichte Verbreiterung des Fachkräftepotenzials einen gesamtgesellschaftlichen Zusatznutzen.
Aus dieser individuellen und gesamtgesellschaftlichen Gewinnsituation leitet die FDP den Anspruch ab, dass alle Nutzer sich an den Kosten von Weiterbildungen beteiligen. Die Konzepte hierzu stecken in der gesellschaftlichen Diskussion heute noch in den Kinderschuhen. Die Liberalen wollen die Debatte neu beleben. Ziel muss sein, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bildungsinstitution, staatlich oder staatlich gefördert, mit ihren jeweiligen Ressourcen ineinander greifen, um den Qualifikationsvorsprung Deutschlands zu erhalten. Vorstellbar ist hier etwa, dass Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildung auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer leichter freistellt und der Staat, auch in seiner Rolle als Bildungsträger, Weiterbildungsangebote finanziell unterstützt oder die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dauer der Weiterbildung ganz oder teilweise aussetzt.

Die Teilnahme an beruflicher Fort- und Weiterbildung auf Basis akkreditierter Qualifizierungsmodule muss eine Überprüfung des Erkenntnisgewinns einschließen. Mit erfolgreicher Prüfung werden anrechenbare Credit Points erworben, die auf eine weiterführende Höherqualifizierung anzurechnen sind. Für die Teilnahme wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt, das komprimiert sowohl die Kerninhalte der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, als auch das Ergebnis der Kenntnisprüfung ausweist. Ein derart qualifiziertes

Teilnahmezertifikat kann nur durch akkreditierte Bildungsanbieter ausgestellt werden, die eine kontinuierliche Kontrolle ihrer Qualität und Prozesse für das jeweilige Fachgebiet nachweisen können. Alternative Formen der Fort- und Weiterbildung sollen ausdrücklich weiterhin möglich sein. Dabei kann die Art der Testierung je nach Ausrichtung und Inhalt der Maßnahme flexibel gestaltet sein.

Dabei gilt es, die vorhandenen Bildungsinfrastrukturen auch für Weiterbildungen und lebenslanges Lernen umfassender als bisher zu nutzen. Neben Volkshochschulen, Bildungswerken und Fachschulen sind insbesondere auch die Kapazitäten und der Wissensvorsprung von Fachhochschulen und Universitäten anzuwenden und auf diesem Weg enger mit dem Wirtschaftsleben zu verzahnen. So können Innovationspotenziale schneller und effizienter umgesetzt werden.

Die FDP will:

  • die Verzahnung der Bildungsangebote;
  • ein Informationssystem über unterschiedlichste Bildungsangebote schaffen;
  • ein Finanzierungsmodell zur Förderung von Weiterbildung entwickeln.

Chancen durch Bildung – Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Sachsen-Anhalt besitzt mit seinen Universitäten, Hochschulen und den an den Hochschulen angesiedelten Forschungseinrichtungen ein beachtliches Potential zur Entwicklung der Innovationsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft. Sie spielen eine Schlüsselrolle für die Landesentwicklung, ihre Förderung erfordert zukünftig größere Anstrengungen. Die FDP setzt dabei auf eine hervorragende Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf exzellente Forschung und auf intensive Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Universitäten Kunst- und Fachhochschulen erhalten in allen Bereichen ein hohes Maß an Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden mit einer Stärkung der Leitungsgremien. Das Humboldtsche Prinzip der Einheit von freier Lehre und freier Forschung ist Grundlage des universitären staatlichen Hochschulangebotes. Die Fachhochschulen verfolgen mit dem Schwerpunkt der Lehre die Verknüpfung mit der angewandten Forschung. Nicht-staatliche Hochschulen entwickeln ihre eigenständigen Profile.

Zwischen Land und Hochschulen werden Zielvereinbarungen über ihr Leistungsspektrum und ihre wesentlichen Entwicklungsziele und Angebotsschwerpunkte für eine Legislaturperiode abgeschlossen.
Neben des umfassenden und stark geförderten staatlichen Hochschulsystems wird in privaten Hochschulen ein ergänzendes Angebot, kein ersetzendes gesehen. Umso vordringlicher ist es, den vorhandenen staatlichen Institutionen einen Wettbewerb um die effizientesten Ergebnisse zu ermöglichen.

Eine Kernaufgabe der Hochschulen ist die exzellente Lehre, hierzu sind geeignete Kontroll-, Steuerungs- und Leistungsanreize zur Umsetzung des Bologna-Prozesses zu setzen. Die Ziele des Bologna-Prozesses, die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit, sind richtig und wichtig. Die FDP will den Bologna-Prozess weiter vorantreiben und dessen Umsetzung optimieren. Für die Zulassung der Lehrangebote sind durch das Land vorgegebene Normative zu erfüllen. Die Bildungsangebote der Hochschulen werden von unabhängigen Instanzen akkreditiert. Die Universitäten erarbeiten ein Zukunftskonzept für exzellente Lehre  und weisen  Fortschritte bei der Verbesserung von Studium und Lehre nach.

Die Stärkung der Hochschulen im Exzellenzwettbewerb ist eine wichtige Aufgabe der Hochschulpolitik. Die FDP setzt sich dafür ein, dass aussichtsreiche Anträge für Exzellenzinitiative II mit den drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster und Zukunftskonzepte bei ihren Antragstellungen die notwendige Unterstützung durch  das Land erhalten. Im Landeshaushalt ist die notwendige Vorsorge für eine erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenzinitiative zu treffen.

Wissenschaftliche Leistungen, die an Hochschulen erarbeitet werden, sind von den Hochschulen zu verwerten. Die Urheber sind entsprechend zivilrechtlich zu beteiligen.  Die Finanzierung erfolgt neben der Subjektförderung im Hochschulbereich durch eine spezielle, wettbewerblich organisierte Forschungsförderung. Dabei werden alle Träger grundsätzlich gleichgestellt. Hochschulsponsoring ist ein Mittel zur Finanzierung von Hochschulen. Ein jährlicher Finanzbericht macht die Finanzierung öffentlich und transparent. Hochschulen verstehen sich als Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sind uneingeschränkt möglich. Der Hochschulbau ist Aufgabe des Trägers der Hochschule.

Die FDP will für die Hochschulen die Möglichkeit der Einnahmeerzielung aus Studienbeiträgen in Höhe von maximal 500 Euro pro Semester.  Dazu wird eine nachgelagerte Studienbeitragsregelung geschaffen, die sicherstellt, dass jeder, der die Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllt, unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgreich studieren kann. Dafür stellt der Staat öffentlich-rechtliche Darlehen zu Selbstkostenkonditionen zur Verfügung, die erst nach dem Studienabschluss in Raten zurückgezahlt werden müssen. Gleichzeitig wird die FDP weiterhin darauf drängen, dass die Mittel zeitnah, treffsicher und im Interesse sowie unter einflussreicher Mitwirkung der Studierenden zur Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden. Die FDP strebt an, dass die Hälfte der Studienbeitragseinnahmen für zusätzliche Professuren und wissenschaftliches Personal eingesetzt wird. Auf diese Weise könnte die Betreuungsrelation nachhaltig verbessert werden.

Die Hochschulen sind Teil des internationalen Hochschulmarktes. Akademische Weiterbildung ist ein Teil des Angebotskatalogs der Hochschulen. Bei der Verbesserung der Finanzierung der Hochschulen in unserem Land sind im Bereich der Drittmitteleinwerbung und des Sponsoring noch Potenziale vorhanden.

Im Bereich der Forschung setzt die FDP auf Innovation und auf vorhandene Stärken. Zur Erreichung einer hohen Erneuerungsquote bedarf es intensiver Aktivitäten im Bereich der Grundlagenforschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sachsen-Anhalt weist eine gute Ausstattung mit derartigen Einrichtungen auf, die es langfristig zu erhalten und zu verknüpfen gilt. Jegliche Einflussnahme auf Themen und Inhalte ist zu verhindern, entscheidend ist die wissenschaftliche Exzellenz.

Parallel zum Ausbau der staatlichen Forschung sind Initiativen zum Ausbau von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen zu entwickeln. Langfristig kann die Konkurrenzfähigkeit der  Firmen und Standorte in Sachsen-Anhalt nur über Produktinnovationen gesichert werden.

Die Forschungspolitik wird auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn sie einerseits der Grundlagenforschung die gebotenen Freiheitsräume einräumt, andererseits aber auch die Implementierung der so gewonnenen Erkenntnisse in weitere Forschungen und Entwicklungen nicht behindert, sondern fördert.

Die FDP will:

  • Universitäten, Fachhochschulen und den an den Hochschulen angesiedelten Forschungseinrichtungen stärken;
  • der Zielvereinbarung zu einem leistungsorientierten System mit garantierten Finanzierungsrahmen für eine Legislaturperiode weiterentwickeln;
  • den Bologna-Prozess weiter vorantreiben und dessen Umsetzung optimieren;
  • die Universitäten im nationalen und internationalen Exzellenzwettbewerb unterstützen;
  • eine Forschungsförderung nach Maßstäben der wissenschaftlichen Exzellenz;
  • die Verbindung von staatlich geförderter Forschung an den Universitäten mit Programmen der regionalen Wirtschaft vorantreiben.

Chancen durch Bildung – Förderschulen in Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landesparteitages

Die Quote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen-Anhalt gehört mit 8,9 % zu den Höchsten  in der Bundesrepublik Deutschland.

13,2 % dieser Schüler besuchen im Schuljahr 2009/10 Regelschulen im gemeinsamen Unterricht (Integration). In der Bundesrepublik werden im Durchschnitt 17,2 % aller Förderschüler an Regelschulen unterrichtet.
Am 26. März 2009 trat, nach ihrer Unterzeichnung 2006, auch für die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.

Im Artikel 24 heißt es:

  • „Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
  • Es sollen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.
  • Für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems soll die notwendige Unterstützung geleistet werden, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.“

Damit ist das Ziel, die inklusive Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in der Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre vorgegeben!

Aktuell beklagen Eltern, Lehrer und Schüler in Sachsen-Anhalt, dass Lehrer in der Aus- und Fortbildung mangelhaft auf die inklusive Bildung und Erziehung vorbereitet sind. Eltern fühlen sich zu nicht ausreichend informiert und ihre Interessen zu wenig berücksichtigt. Die qualitativ hochwertige Arbeit der Förderzentren und der Förderschulen wird zurzeit öffentlich kaum anerkannt. Zum Beispiel benötigen blinde, gehörlose oder geistig behinderte Kinder einen speziellen Unterricht, den nicht jede Regelschule leisten kann. Eltern haben auch negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht gemacht.

Wunsch von Eltern und Verbänden ist es deshalb, für behinderte Kindern eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule gesetzlich vorzuschreiben.

Inklusive Bildung und Erziehung wird von der FDP als ein langfristiger Prozess mit dem Ziel der Teilhabe, der Integration, der Prävention und der Wahrnehmung vorübergehender spezieller Angebote an Förderschulen verstanden.

Dazu gehört eine Pädagogik der Vielfalt auf dem Weg zu inklusiven Bildung und Erziehung in drei Bereichen:

  1. Ausbau der Integration als gemeinsame Bildung und Erziehung von vormals getrennt unterrichten Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an einem Lern- und Lebensort
  2. Prävention als Unterstützung, Beratung und Förderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von professionellen Kräften (Förderschullehrern, Betreuungskräften und therapeutischen Personal) in allen Bildungseinrichtungen
  3. Spezielle Angebote als Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen an speziellen Förderorten/Förderschulen, die möglichst zeitlich befristet sind, aber auf Wunsch der Behinderten, bzw. ihrer Sorgeberechtigten ausgebaut werden können.

Die FDP fordert das uneingeschränkte Wahlrecht des Behinderten bzw. dessen Sorgeberechtigten.

Für die FDP stehen die Bedürfnisse und speziellen Interessenlagen des Behinderten in den Mittelpunkt. Dazu gehört die Erhaltung Förderschulen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt für Sehbehinderung, Hörbehinderungen, schwer geistige Behinderungen und schwere körperliche Behinderungen als alternatives Angebot sowie temporäre Angebote an besonderen Lernorten für stark lern- und verhaltensauffällige Kinder.

Inklusive Bildung kann nur gelingen, wenn weiterhin das gut ausgebaute System der Förderzentren als Beratungs- und Unterstützungssysteme und zur Qualitätssicherung zur Verfügung steht.

An den Regelschulen müssen Bedingungen für die inklusive Bildung ausgebaut werden.  Dazu gehören unter anderem:

  • barrierefreie Schulgebäude,
  • die Qualifizierung des Lehrerpersonals,
  • die Bereitstellung von speziellen Lehr- und Lernmitteln,
  • die notwendige Assistenz durch zusätzlich Mitarbeiter

Dies wird nicht ohne einen finanziellen Mehraufwand möglich sein.

Wahlaufruf zur Europawahl 2009 – Sachsen-Anhalt stark in Europa

Beschluss des Landesparteitages

Am 7. Juni 2009 findet gemeinsam mit der Kommunalwahl die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Bürger Sachsen-Anhalts entscheiden auch mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Dem Parlament kommt bei der Gestaltung zukünftigen Entwicklung Europas große Bedeutung zu.

Europa braucht eine starke liberale Fraktion, die in allen Politikbereichen auf Freiheit statt Bevormundung, auf Binnenmarkt statt nationale Einzellösungen, auf Subsidiarität statt Zentralismus setzt.

In den kommenden fünf Jahren gilt es im Europäischen Parlament insbesondere folgende Herausforderungen zu lösen:

Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages, dieser führt zu einer demokratischeren, verständlicheren und handlungsfähigeren EU; beispielsweise werden dem Europäischen Parlament noch mehr Aufgaben übertragen und somit die demokratische Legitimation der EU gestärkt.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise fordern wir Liberale eine EU-weite und einheitliche Bankenaufsicht sowie eine deutlich verstärkte und effektivere Zusammenarbeit der nationalen Finanzaufsichtsbehörden. An der unabhängigen Geldpolitik sowie an dem Kriterium der Preisstabilität muss unbedingt weiter festgehalten werden. Gerade in Krisenzeiten zeigen sich die Vorteile des Euro.

Die zunehmende Bedeutung der Versorgungssicherheit erfordert eine starke europäische Energiepolitik. Hierbei setzen wir Liberalen auf einen ausgewogenen Energiemix und unterstützen die ersten Schritte der EU zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Weiterhin setzen wir uns für eine Reduzierung der Mitteilungs- und Berichtspflichten für Unternehmen und die Ansiedlung des Bürokratieabbaus direkt beim Kommissionspräsidenten, ein, und diese somit zur Chefsache gemacht wird.

Sachsen-Anhalt ist eine Region, die in den letzten Jahren ganz besonders von der EU profitiert hat. Insbesondere die europäischen Strukturfondsmittel, als Hilfe zur Selbsthilfe, haben die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts positiv beeinflusst.

Sachsen-Anhalt hat schon viel geschafft, braucht aber auch zukünftig eine faire Chance sich im Wettbewerb mit den Regionen Europas zu messen. Die geographische Lage im Herzen Europas und die Tatkraft der Bürger sind gute Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung. Sachsen-Anhalt braucht Vertreter im Europäischen Parlament, die die Interessen Sachsen-Anhalts und seiner Bürger auch in Brüssel kraftvoll vertreten.

Deshalb fordern wir alle Bürger auf, am 7. Juni 2009 ihre Stimme zur Europawahl abzugeben und somit die demokratische Legitimierung des Europäischen Parlaments durch ein deutliches Votum der Sachsen-Anhalter zu stärken.

Forschung und Entwicklung in Unternehmen fördern – Steuerliche Forschungsförderung ermöglichen

Beschluss des Landesparteitages

Eine nachhaltige Stärkung der Investitionskraft der in Deutschland ansässigen Unternehmen ist eine gute Zukunftsvorsorge. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE), die unbürokratisch und technologieoffen forschende Unternehmen in Deutschland unterstützt, ist ein geeignetes politisches Instrument, die Innovationspotenziale gerade auch in Sachsen-Anhalt zu mobilisieren.

Der Anteil des Staates an den FuE-Ausgaben dagegen stagniert in Deutschland seit Jahren bei rund 0,7 % vom BIP. Der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand an den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft ist von 16,9% im Jahr 1981 auf heute 5,8% gefallen. Er liegt damit deutlich niedriger als bei der Mehrheit der OECD-Staaten (z.B. USA und Großbritannien über 10%).

Das ergab auch eine aktuelle Analyse zum Deutschen Forschungsstandort durch die Bertelsmann-Stiftung. Erfolgreich sind nach dieser Studie vor allem die Länder, die über eine ausgewogene Wirtschafts- und Forschungsstruktur in der Fläche verfügen.

Die Untersuchung besagt, einen engen Zusammenhang gibt es auch zwischen der ökonomischen Stärke eines Landes und seinem Erfolg bei Innovationen. So haben Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ihre Spitzenstellung vor allem den Leistungen der in den Bundesländern ansässigen Unternehmen zu verdanken.

Dagegen würden fast alle ostdeutschen Länder besser abschneiden, wäre nur der staatliche Forschungsbeitrag gemessen worden. Hier fehle es vielfach an großen und mittelständischen Unternehmen als „Innovationstreiber“. Einen Grund für fehlende Innovationskraft sehen Experten seit langem in der fehlenden steuerlichen Forschungsförderung.

Der internationale Standortvergleich zeigt, dass das Steuersystem ein wichtiger Faktor in der Standortbewertung ist. Die OECD stellte fest, dass immer mehr Staaten – heute sind es bereits 21 von 30 Staaten – zusätzlich zu einer FuE-Projektförderung breitenwirksame Förderinstrumente – wie die steuerliche FuE-Förderung – zur Stimulierung des Forschungsengagements der Unternehmen eingeführt haben. Beispielgebend hierfür sind die USA, Kanada, Mexiko, Australien, Korea, Spanien, Portugal, Irland, Großbritannien, Österreich, Niederlande und Frankreich sowie Japan. Im Rahmen der Umsetzung ihrer Lissabon-Strategie forderte die EU die Mitgliedsländer auf, eigene nationale Förderstrategien für angewandte Forschung zu entwickeln.

Die steuerliche Bevorzugung von FuE-Ausgaben hätte den Vorteil, dass die Förderung unbürokratisch von den Unternehmen in Anspruch genommen werden könnte. Im Gegensatz zu einer Projektförderung wäre bei einer steuerlichen Begünstigung von FuE-Ausgaben kein Beantragungs- und Begutachtungssystem, wie es für die Projektförderung in Deutschland existiert, mehr notwendig, dessen Ausgang offen ist, und die Firmen hätten Verlässlichkeit bei der Förderung. Das bringt gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die eine besonders wichtige Rolle im Innovationsgeschehen in Deutschland spielen, erhebliche Vorteile.

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung deshalb auf:

  •  sich der Bundesrats-Initiative von Sachsen und Thüringen anzuschließen, die eine steuerliche FuE-Förderung für die Wirtschaft, insbesondere zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen einfordert.
  • ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, die FuE-Aufwendungen der steuerpflichtigen Unternehmen aller Rechtsformen (Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personalgesellschaften) und unabhängig von ihrer Größe künftig durch eine Steuergutschrift (tax credit) zu honorieren.