Schaffung von Modellregionen für Deregulierung und Bürokratieabbau

Beschluss des Landesparteitages

Vorrangiges wirtschaftspolitisches Ziel der FDP ist es, den Mittelstand zu stärken, Investitionen zu erleichtern, Existenzgründungen zu fördern und so die wirtschaftliche Entwicklung und Innovationskraft des Landes zu stärken.  Auf diese Weise lässt sich auch die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze deutlich erhöhen.

Bei der Umsetzung dieses Ziels stoßen die Bundesländer immer wieder an Grenzen, weil bundesrechtliche Vorschriften hemmend wirken. Dies gilt ganz besonders auch dann, wenn gemeinschaftsrechtliche Vorgaben der Europäischen Union durch den Bund übererfüllt und verschärft werden, wie dies beispielsweise beim Gentechnik- recht geschehen ist.

Für definierte Regionen der Europäischen Union, deren Bruttoinlandsprodukt mehr als 20% unter dem Bundesdurchschnitt oder deren Arbeitslosenquote mehr als 40% über dem Bundesdurchschnitt liegen, muss durch Bundesrecht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Beschlüsse des Landesgesetzgebers für bis zu fünf Jahren Regelungen zu treffen, die gegenüber dem Bundesrecht eine Deregulierung und Entbürokratisierung zur Folge haben.

Dieser Sonderweg für definierte Regionen der Europäischen Union mit wirtschaftlichem Nachholbedarf soll in den nachfolgend aufgeführten Fällen, die insbesondere das Arbeitsrecht betreffen, ermöglicht werden.
1. Umstellung des Umsatzsteuerverfahrens von der Soll- zur Ist-Besteuerung

Damit die angespannte Liquiditätslage kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert wird, sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 3,0 Millionen EURO die Möglichkeit erhalten, die Umsatzsteuer nicht schon mit Rechnungslegung, sondern erst bei tatsächlichem Zahlungseingang an das Finanzamt abzuführen.

2. Einführung einer steuerfreien Rücklage für einbehaltene Gewinne

Um die Eigenkapitalbildung kleinerer und mittlerer Unternehmen stärker als bislang zu unterstützen, wird eine steuerfreie Rücklage bis zu einer Eigenkapitalquote von 25% für einbehaltene Gewinne eingeführt.

3. Zeitlich befristete Halbierung der Steuervorauszahlungen speziell für Existenzgründer

Erste Gewinne, die insbesondere bei Existenzgründern für Investitionen und Neueinstellungen benötigt werden, sollen im Unternehmen verbleiben. Deshalb sollen bei Existenzgründern die Steuervorauszahlungen in den ersten fünf Jahren halbiert werden.

4. Einschränkung des Grundsatzes der Sozialauswahl und Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse bei Kündigungen

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zur Zulässigkeit einer Kündigung sind wenig transparent und tragen der notwendigen Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach einer Flexibilisierung des Arbeitsrechts und dem sozialen Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers nur ungenügend Rechnung.  Deswegen soll durch eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes erreicht werden, dass die Grundsätze der Sozialauswahl auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten eingeschränkt und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange bei einer Kündigung stärker als bislang ermöglicht werden.

5. Befristete Arbeitsverträge sollen bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden können

Die derzeitige Begrenzung der Befristungsdauer auf zwei Jahre wird den Bedürfnissen in der Praxis oft nicht gerecht. Aus diesem Grunde soll durch eine Änderung des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse die zulässige Dauer einer Befristung ohne Sachgrund auf vier Jahre erhöht werden.

6. Bei Einstellung von Beschäftigten ab Vollendung des 50. Lebensjahres sollen befristete Arbeitsverträge ohne Begründung abgeschlossen werden können

Ab dem 50. Lebensjahr sind Arbeitnehmer im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Um die Wiederbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern zu erleichtern, soll durch eine Änderung des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden, dass bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden können.
7. Einschränkung des Kündigungsschutzgesetzes auf Unternehmen mit 20 Beschäftigten

Die Einstellung von Arbeitnehmern ist insbesondere für kleinere Betriebe mit unternehmerischen Risiken verbunden, da die derzeitigen Regelungen eine flexible Anpassung an die Produktions- und Auftragslage nicht zulassen. Im Ergebnis werden in diesem Bereich zu wenige Neueinstellungen vorgenommen. Deswegen soll die Schwelle, ab der Unternehmen vom Kündigungsschutz ausgenommen werden, von 5 auf 20 Beschäftigte angehoben werden.

8. Vereinfachung der Festlegung von Arbeitsentgelten und Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Betrieben

Der überwiegende Teil der Betriebe in Ostdeutschland ist nicht mehr an Flächentarifverträge gebunden. Diesen Betrieben ist es durch die Sperrwirkung des § 77 Absatz 3 BetrVG verwehrt, die Arbeitsentgelte und -bedingungen ihrer Beschäftigten durch Kollektivvereinbarungen zu regeln. Um dies zu ermöglichen und auf diese Weise zu einer Flexibilisierung der Lohnfindung und Festlegung von Arbeitsbedingungen beizutragen, soll  § 77 Absatz 3 BetrVG aufgehoben bzw. geändert werden.

9. Erleichterung von Formerfordernissen bei Betriebsübergängen

Die derzeit geltende Rechtslage in § 613 a Abs. 5 und Abs. 6 BGB basiert in Ihren Grundzügen auf der europäischen Richtlinie 2001/23/EG und der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Soweit deren Regelungsinhalt nicht zu Gunsten der Arbeitgeber ausgeschöpft wurde, sollen strukturschwache Regionen die Möglichkeit zur Deregulierung bekommen. Dies betrifft u.a. den Wegfall der Unterrichtungspflicht in Kleinbetrieben mit weniger als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern und die Verkürzung der Widerspruchsfrist von 1 Monat auf drei Wochen.

10. Aussetzung Entsendegesetz

Die Ausweitung des Anwendungsbereiches des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf immer mehr Branchen trifft insbesondere die mehrheitlich nicht tariflich gebundenen ostdeutsche Betriebe. Diese werden über den Umweg des AEntG tariflichen Bestimmungen, insb. beschäftigungsfeindlichen Mindestlöhnen, unterworfen. Deshalb soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die Modellregion bis zu 5 Jahre lang nicht dem Anwendungsbereich des Entsendegesetzes unterliegt.

11. Flexibilisierung der Ausbildungsvergütung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Lehrlinge) können einvernehmlich Abweichungen von der gesetzlichen Ausbildungsvergütung festlegen.

12. Beschleunigung von Verkehrswegeplanungen

Für Modellregionen ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastruktur“ im Sinne einer weiteren Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung zu überarbeiten.  Dabei ist insbesondere das Raumordnungsverfahren zu vereinfachen, die Bürgerbeteiligung zu entbürokratisieren, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf wesentliche Fallgruppen zu konzentrieren und das Klagerecht auf anerkannte Naturschutzverbände, soweit sie betroffen sind, zu begrenzen.

Arbeitsgruppe zum 130. Geburtstag von Erhard Hübener

Beschluss des Landesparteitages

Der FDP-Landesverband wird gebeten, folgende Maßnahmen in ihr Programm aufzunehmen, damit

  1. eine Ausstellung zu Leben und Werk Erhard Hübeners zusammenstellt, die  2011 in  Magdeburg anlässlich des 130. Geburtstages von Erhard Hübener  gezeigt werden kann,
  2. ein Konzept für ein Erhard-Hübener-Stipendium erarbeitet, das diejenigen  unterstützt, die sich in Promotions- und Diplomarbeiten mit dem Themenfeld “Liberalismus in Mitteldeutschland” beschäftigen.

Aufwandspauschale im „Praktischen Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin

Beschluss des Landesparteitages

Das „Praktische Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin ist mit einer Aufwandspauschale zu vergüten.

Die Ausbildung zum Arzt/Ärztin im „Praktischen Jahr“ findet am Ende der zwölfsemestrigen Regelstudienzeit statt. Dies bedeutet für Medizinstudenten etwa ein Jahr eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden ohne Aufwandspauschale. In vielen Bereichen erledigen die Studenten bereits die Aufgaben eines Assistenzarztes. Bei Krankheit werden die ohnehin wenigen Urlaubstage verrechnet.

Eine Nebentätigkeit während dieser Zeit ist kaum möglich, so dass viele Studenten ein Jahr aussetzen müssen um Geld zu verdienen oder gleich ins Ausland gehen, wo es üblich ist das Praktische Jahr zu vergüten.
Nicht zuletzt darum gibt es eine Abbrecherquote von 30% während des Studiums. Weitere 30% entscheiden sich nach dem Studium aufgrund der erlebten Arbeitsbedingungen in Deutschland nicht als Arzt/Ärztin im Krankenhaus tätig zu sein oder ins Ausland zu gehen. Dies ist vor dem Hintergrund des Ärztemangels vor allem in Ostdeutschland besonders dramatisch.

Veranstaltung zum Gedenken an Dr. Siegfried Klewitz

Beschluss des Landesparteitages
Vorbemerkung: Am 1 Januar 2010 jährt sich der Todestag von Dr. Siegfried Klewitz, der von 1946 bis 1950 Fraktionsvorsitzender der LDP im Magdeburger Stadtrat war. Er wurde auf Betreiben der SED aus der Partei ausgeschlossen.

Da davon ausgegangen werden kann, dass dieses kein Einzelfall war, wird der Landesvorstand  gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, derartige Parteibeschlüsse aufzuheben oder Personen, die von derartigen Maßnahmen betroffen waren zu rehabilitieren.

Keine Schule ohne Abschluss – Schulabbruch bekämpfen

Beschluss des Landesparteitages

Die wesentliche Aufgabe der Schule, auf das Leben vorzubereiten, kann nur dann als erfüllt gesehen werden, wenn ein anerkannter Abschluss den erfolgreichen Besuch attestiert. In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der Schüler, die keinen Abschluss einer Regelschule erwerben bei 12 Prozent. Unser Land nimmt hier einen traurigen Spitzenplatz ein. Das Problem ist  dabei differenziert zu betrachten. Die Hälfte der betroffenen Schüler hat mit einem Förderschulabschluss nur einen begrenzten Zugang zu weiterführenden Gängen der beruflichen Bildung. 7,6 % der Schüler verlassen die Schule ohne jeglichen Abschluss.

Studien im In- und Ausland haben nachgewiesen, dass schulischer Erfolg und Erfolg auf dem Arbeitsmarkt miteinander korrelieren. Denjenigen, die die Schule ohne Hauptschulabschluss beenden, gelingt der Übergang in ein Ausbildungsverhältnis meist nur über aufwändige Qualifizierungsangebote. Um Schulabbrechern das Nachholen des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen oder anderweitig nachträglich fit für den Ausbildungsmarkt zu machen, gab die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2007 über 500 Millionen Euro aus. Dieser Aufwand garantiert allerdings nicht unbedingt den Erfolg. Schulabbrecher, denen auch auf diesem Wege die Erlangung des Hauptschulabschlusses nicht gelingt, finden anschließend meist auch keinen Zugang zur beruflichen Ausbildung und zur Arbeitswelt.

Angesichts des demografischen Wandels kann es sich unsere Gesellschaft nicht erlauben, der Verschwendung von Potenzialen junger Menschen tatenlos zuzusehen. Potenziellen Schulabbrechern müssen deshalb schon in der Schule Hilfsangebote gemacht werden.

Bei der Erforschung der Ursachen für den Schulabbruch zeigen die wenigen vorhandenen Studien keine eindeutigen Ergebnisse. Teilweise widersprechen sie sich sogar. Dies macht deutlich, dass monokausale Erklärungen für die Entscheidung zum Schulabbruch, etwa soziale Determination, wenig hilfreich sind. Auch Hochbegabte bilden einen nicht zu unterschätzenden Teil der Schulabbrecherquote.

Für die Senkung der Abbrecherraten sind maßgeschneiderte Lösungen gefragt. Da die Schulen die Problemfälle unter ihren Schülern selbst am besten kennen, ist die selbstständige Schule der beste Lösungsansatz. Durch Evaluation und Qualitätskontrolle kann dabei sichergestellt werden, dass Schulen von erfolgreichen Beispielen lernen können.

So heterogen die Gruppe der Schulabbrecher auch ist und so vielfältig ihre Gründe auch sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Schulabbruch aber Ergebnis eines langjährigen Abkopplungsprozesses. Eine Gefährdung setzt dabei scheinbar häufig schon in den ersten Schuljahren ein. Wesentlich zur Senkung von Schulbummelei und –versagen ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Den Schulen muss Personal für diese Aufgabe bereitgestellt werden. Eltern, die an der schulischen Karriere ihrer Kinder Anteil haben, werden viel wahrscheinlicher die Bemühungen der Lehrkräfte unterstützen.

Eine Absenkung von Standards, wie in einigen sozialdemokratisch regierten Ländern begonnen,  ist hingegen ein gefährlicher Irrweg. Vielmehr müssen die gefährdeten Schüler durch die Implementierung eines Frühwarnsystems rechtzeitig erkannt und stärker gefördert werden. Dies ist besser und preiswerter als das spätere Reparieren. Bildungspolitik ist auch hier die beste Sozialpolitik. Eine optimale Klassengröße, die individuelles Fördern aber auch Gruppenarbeit ermöglicht, ist durch Schulnetzplanung und  Personalpolitik zu garantieren.

Gefährdeten Schülerinnen und Schülern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen einer Ferienschule (sog. Summercamps) versäumte Unterrichtsinhalte aufzuholen und Wissenslücken zu beseitigen. Ein solches Angebot hat den Vorteil, dass Klassenwiederholungen oft vermieden werden können. Dies ist nicht allein aus finanzpolitischer Sicht von Vorteil – die Schülerinnen und Schüler lassen sich durch die Aussicht auf den Verbleib im Klassenverband zusätzlich motivieren.

Die Qualität der Schule wird im Kern durch die Qualität ihrer Lehrer bestimmt.  Ein negatives Schul- und Unterrichtsklima wird von den Abbrechern häufig als Grund für ihre Entscheidung angegeben. Wer keine Freude am Lehren hat, wird bei den Schülern selten Begeisterung für den Unterrichtsstoff erzeugen können. Gerade die schwächeren Schüler haben aber den bestmöglichen Unterricht verdient. Die Abneigung vor der Schule und dem herkömmlichen  Unterricht zerstört das letzte Fünkchen Ergeiz, die Schulkarriere zu Ende zu bringen. Deswegen ist in Hauptschulgängen eine handlungsorientierte

Kompetenzvermittlung, die Schülern über Praxis- und Anwendungsbezüge die Relevanz des Lehrstoffes für ihr zukünftiges Leben vermittelt äußerst sinnvoll. Voraussetzung dafür ist, dass die Vermittlung von Kenntnissen der Didaktik und Diagnostik in der Lehrerausbildung deutlich mehr Raum eingeräumt bekommt. Grundsätzlich sollten nur Bewerber für Lehramtsstudiengänge durch die Hochschulen zugelassen werden, die eine gewisse soziale und kommunikative Begabung vorweisen können.

Seriöse Studien haben nachgewiesen, dass die wesentliche Grundlage für eine gute Schule eine längere Periode der kontinuierlichen Entwicklung des Lehrerkollegiums und der Inhalte ist. Deshalb wird die FDP für eine verlässliche Schulpolitik ohne ideologische Spielereien sorgen.

Die beste Förderung wird allerdings ins Leere laufen, wenn der Schüler auch mit Schulabschluss keine Perspektive auf Lehrstellen- und Arbeitsmarkt sieht. Die FDP wird mit den Kammern und Verbänden verhandeln, um für alle Abschlüsse eine klare Berufsperspektive zu eröffnen. Dazu gehören auch berufliche Bildungsgänge für den Förderschulabschluss. So kann dem Eindruck seitens der Schüler begegnet werden, die mit einem Schulabschluss verbundenen Mühen seien sinnlos und die Vermeidung dieser Mühe sei sogar rational.

Der frühzeitige und regelmäßige Kontakt mit potenziellen Arbeitgebern gerade der regionalen Wirtschaft kann Perspektiven aufzeigen. Hier sollte den Schulen die Möglichkeit gegeben werden, mit Unternehmen aus der Umgebung engere Partnerschaften einzugehen. Auch aus Kreisen der Unternehmen wird ein Ausbau der Beziehungen und eine Vertiefung der bereits bestehenden Kooperationen häufig gewünscht. Verbindliche Praktika sollten ausgebaut werden. Notwendig ist es aber auch, in den Schulen ein wirtschaftsfreundlicheres Klima, vor allem für den Mittelstand, zu schaffen. Dazu müssen den Schülern marktwirtschaftliche Zusammenhänge besser erklärt werden.

Pädagogen sollen dazu angehalten werden, in Ausbildungsbetrieben im schulischen Umfeld zu hospitieren. Sie können im Rahmen von Betriebspraktika Eindrücke und Erfahrungen aus der Arbeitswelt sammeln, um die Anforderungen der Betriebe glaubhaft in ihren Schulen vermitteln zu können. Zudem sind Lehrerpraktika oft Türöffner für nachhaltige Kooperationen zwischen Unternehmen und Schule, wie z.B. Betriebsbesichtigungen und Bewerbertrainings. Deswegen sind Betriebspraktika für Lehrer unbürokratisch als Fortbildungsmaßnahme anzuerkennen und zu fördern.